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Ihr Spezialist für
Sterbegeld­versicherung

Vorsorge. Verantwortung. Sicherheit.

Die Sterbe­geld­versicherung zur finanziellen Sicherheit & Vorsorge

Mit einer guten Sterbe­geld­versicherung sorgen Sie finanziell vor, schützen Ihre Angehörigen und sichern sich ein würdevolles Begräbnis.

Nicht jedes Produkt am Markt ist geeignet. Auch gibt es nicht die eine Sterbe­geld­versicherung für alle. Welcher Schutz für Sie der beste ist, hängt von individuellen Faktoren wie Ihrem Alter ab.

Von A wie Allianz über ERGO, HUK, IDEAL, LV 1871 oder NÜRNBERGER bis W wie Württembergische - unsere Experten haben den Markt analysiert, mehr als 40 Anbieter bewertet und verglichen und die besten Sterbe­versicherungen ausgewählt.

Wir zeigen Ihnen worauf Sie achten sollten und geben wichtige Hinweise und Tipps für eine Bestattungs­vorsorge nach Maß.

Ob mit oder ohne Wartezeit, Gesund­heits­fragen, ob für Rentner, Ehepaare oder als Einmal­anlage - für jeden Bedarf finden Sie so das passende Produkt - günstig, einfach & sicher. Anbieter vergleichen

Fragen zur Sterbe­geld­versicherung? Rufen Sie an, wir beraten gern! 09131-625 10 65

Testsieger 2023 und Produkt­empfehlungen auf einen Blick

Testsiegel Sterbegeldversicherung

SeguraLife ist Spezialist für Sterbe­geld­versicherungen und kein Preis­vergleichs­portal. Unsere Experten analysieren für Sie den Markt und bewerten und vergleichen regelmäßig über 40 Tarife, Anbieter und Bedingungs­werke - unabhängig & objektiv.

Die Testergebnisse im Detail und aktuelle Bewertungen aller Anbieter finden Sie auf der Seite zum Test 2023 . Dort finden Sie auch individuelle Produkt­empfehlungen.

Testsieger Sterbe­geld­versicherungen

Unter den fast 40 Anbietern von Sterbegeld sind die folgenden Tarife ausgezeichnet und empfehlenswert. Je nach Alter und Vorsorgeziel ist meist genau einer von diesen das beste Produkt für Sie. Nutzen Sie den Konfigurator hier weiter unten für eine individuelle Empfehlung.

Logo LV 1871

Keine Gesundheits­fragen, 6 Monate Wartezeit
Testsieger, meistgewählter Tarif & Kundenfavorit. Besonders kurze Wartezeit, Abschluss bis 90 Jahre. Unfalltod­schutz, auf Wunsch Sofort­rabatt. Schutz bis 12.500 EUR. zur LV 1871

Logo Bayerische

Keine Gesundheits­fragen, 6 Monate Wartezeit
Exzellenter Tarif. Beste Wartezeit­regelung, Optional Unfall­tod­Zusatz­schutz, Antrag auch für Angehörige, Pflege­bedürftige und Betreute. Schutz bis 12.500 EUR. zur Bayerischen

Logo IDEAL

Keine Gesundheits­fragen, 9 Monate Wartezeit
Ausgezeichnetes Vorsorge­produkt, viele Tarif­optionen, inklusive Rückhol­kostenschutz, Option Unfall­todes­schutz & Pflege­zusatz­schutz, Schutz bis 15.000 EUR. zur IDEAL

Logo DELA

Einfache Gesundheits­erklärung, keine Wartezeit
Bester Anbieter ohne Wartezeit, einfache Gesundheits­frage, UnfalltodZusatz­schutz, Kinder­mit­versicherung, Rückhol­kostenschutz. Schon ab 18 Jahre bis 20.000 EUR. zur DELA


Worauf Sie beim Abschluss einer Sterbe­geld­versicherung achten sollten

Nehmen Sie sich bei der Auswahl Ihrer Sterbe­versicherung ausreichend Zeit. Es gibt nicht das eine Produkt für alle. Nutzen Sie den Sterbegeld-Konfigurator und erfahren Sie direkt, worauf Sie in Ihrem Fall achten sollten.

Sterbegeld - Konfigurator - Darauf sollten Sie achten

1 Wen wollen Sie versichern?

In der Regel versichert man sich selbst. Je nach Anbieter können Sie aber auch Dritte versichern wie den Partner oder die eigenen Eltern, teilweise sogar ohne deren Wissen und Unterschrift.

2 Wer soll die Auszahlung bekommen?

Sie entscheiden, an wen die Auszahlung im Sterbefall am besten gezahlt wird und sollten sicherstellen, dass das Geld dann auch zügig und zuverlässig an der richtigen Stelle zur Verfügung steht.

3 In welcher Höhe wollen Sie vorsorgen?

In der Bestattungs­vorsorge sind Beträge zwischen 2.000 EUR und 10.000 EUR die Regel. Sie können auch mehr oder weniger absichern; beachten Sie dann unsere Hinweise.

4 Wie alt sind Sie?

Es gibt nicht die eine Sterbe­geld­versicherung für alle. Je nach Alters­gruppe sind bei der Tarifwahl individuelle Merkmale und Kriterien zu berücksichtigen.

Sie versichern:

Sich selbst

Altersklasse:

50 - 60 Jahre

Vorsorgesumme:

2.000 - 10.000 EUR

Auszahlung an:

Gesetzliche Erben



Wartezeit & Gesundheitsprüfung

Vater und Sohn

Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl einer guten Sterbe­geld­versicherung ist die Wartezeit. Sofortschutz ohne Wartezeit erhält man jedoch grundsätzlich nur mit Gesundheits­prüfung. Gesundheits­prüfungen bei Sterbe­geld­versicherungen sollten vereinfacht erfolgen, z.B. mit einer einfachen Gesundheits­frage oder Erklärung im Antrag. Wollen oder können Sie keine Gesundheits­erklärung abgeben, dann muss die Wartezeit möglichst kurz sein.

Die Wartezeit ist bei der Sterbe­geld­versicherung entscheidend

  • Während der Wartezeit besteht kein Versicherungs­schutz
  • Während der Wartezeit besteht -mit Ausnahme von Unfalltod- kein Versicherungs­schutz. Sie erhalten im Sterbefall während dieser "Aufbauphase" dann höchstens eine Beitrags­rückerstattung. Gerade bei monatlicher Beitrags­zahlung ist die Auszahlung im Sterbefall minimal.
  • Es gibt nur wenige Anbieter mit Sofortschutz
  • Nur wenige Tarife bieten Sofortschutz ohne Wartezeit. Dafür werden Sie im Antrag nach Ihrem Gesundheits­zustand gefragt. Sie müssen erklären, dass Sie gesund sind.
  • Tarife ohne Gesundheits­erklärung sind immer mit Wartezeit
  • Können oder wollen Sie keine Gesundheits­erklärung abgeben, dann ist es nicht möglich, eine Sterbe­versicherung ohne Wartezeit zu erhalten. Wird auf die Gesundheits­prüfung verzichtet, sollte die Wartezeit aber so kurz wie möglich sein. Und da gibt es sehr große Unterschiede.
  • Bei den meisten Anbietern ist die Wartezeit zu lang
  • Bei vielen Versicherern beträgt die Aufbauphase bis zu 3 Jahre. Egal wie alt Sie sind und wie gesund Sie sich fühlen, das ist eine sehr lange Zeit, in der die Finanzierung der Beerdigungs­kosten nicht gesichert ist. Solche Tarife sind deshalb ungeeignet.
  • Wir empfehlen nur Versicherer mit Sofortschutz oder sehr kurzer Wartezeit
  • Wir empfehlen ausschließlich Versicherungen mit besonders kurzen Wartezeiten. Anbieter wie die LV 1871, die Bayerische und die IDEAL bieten Tarife ohne Gesundheits­fragen mit im Marktvergleich besonders kurzen Wartezeiten ab 6 Monaten mit im Anschluss gestaffelter Leistung und dann zügigem Erreichen des vollen Versicherungs­schutzes.

Die besten Anbieter mit kurzer Wartezeit je nach Alter: Anbieter vergleichen

Staffelregelung und Wartezeit

Staffelregelung zur fairen Verteilung des Sterberisikos

Verzichten Versicherer auf die Gesundheits­prüfung, besteht die Gefahr einer negativen Risiko­selektion. Viele schwer kranke Antrag­steller könnten den Tarif auf Kosten der Versicherten­gemeinschaft unwirtschaftlich machen.

Eine sehr lange Wartezeit begrenzt für den Versicherer das Risiko, benachteiligt aber die Mehrheit der Kunden in unverhältnis­mäßiger Weise.

Mit einer Staffel­regelung wird das Risiko früher Sterbefälle im gemeinsamen Interesse von Versicherer und Leistungs­empfänger über einen größeren Zeitraum fair verteilt.

Und so funktioniert die gestaffelte Auszahlung

Staffel­regelungen variieren im Detail, folgen jedoch alle dem gleichen Prinzip: Nach einer kurzen Wartezeit von z.B. 6 Monaten erfolgt im Sterbefall bereits eine Teilaus­zahlung der Versicherungs­summe. Die Höhe der Auszahlung steigt im Zeitverlauf "gestaffelt" immer weiter an, bevor dann nach z.B. einem Jahr voller Versicherungs­schutz besteht.


Sterbe­versicherung mit oder ohne Gesundheits­erklärung?

Teaser Sterbegeldversicherung Vergleich

Anbieter vergleichen

Ganz einfach zum passenden Schutz: Produktempfehlungen nach Alter.

Jetzt informieren

Es gibt nur wenige Tarife mit Gesundheitsprüfung und Sofort­schutz am Markt

Nur wenige Anbieter am deutschen Markt bieten einen Tarif mit Gesundheits­prüfung. Bei DELA, Monuta und GE·BE·IN erfolgt diese vereinfacht und ohne ärztliche Atteste. Sie müssen im Antrag lediglich eine einfache Erklärung abgeben. Von den Tarifen mit Gesundheits­prüfung schneidet die DELA im Vergleich am besten ab.

Bei Debeka, SIGNAL IDUNA und VPV hingegen ist beim Antrag ein ausführlicher Fragen­katalog zu beantworten. Aufgrund der eher geringen Versicherungs­summen ist ein solcher Aufwand beim Antrag und eine so umfangreiche Preisgabe persönlicher Daten bei der Sterbegeld­versicherung eher weniger zu empfehlen.

Die Mehrzahl wünscht Tarife ohne Gesundheits­fragen - deshalb ist die Auswahl hier größer

Viele wollen oder können jedoch keine Gesundheits­erklärung abgeben. Deshalb werden am Markt fast ausschließlich Tarife ohne Gesundheits­fragen angeboten.

Wichtig ist bei diesen Tarifen ohne Gesundheits­fragen dann eine möglichst kurze Wartezeit. Auch wenn das Angebot am Markt äußerst umfangreich ist, reduziert sich die Anzahl von Tarifen mit kunden­freundlicher Warte­zeit­regelung dann schnell auf eine Handvoll.

Die Risikovoranfrage - Unser Service für Sie

Auch mit leichten Vorerkrankungen können Sie einen Tarif mit Gesundheits­erklärung und Sofortschutz abschließen. Wir bieten dafür die kostenlose und unverbindliche Risikovoranfrage . Stellen Sie über uns einfach online Ihre Risikovoranfrage. Wir prüfen, ob Ihre Vorerkrankungen Auswirkungen auf den Versicherungs­schutz haben und Sie den Tarif ohne Wartezeit erhalten können. Je nach Ergebnis entscheiden Sie, ob Sie den Antrag stellen oder einen Tarif ohne Gesundheits­prüfung wählen

Ihr Vorteil: Sie verringern das Risiko einer Ablehnung und schützen Ihre Gesundheits­daten vor unnötiger Weitergabe.


Sterbegeldversicherung Kosten

Ehepaar

Neben der Wartezeit und dem Thema Gesund­heits­fragen ist die Höhe der Versicherungs­prämie und das Preis-Leistungs­verhältnis ein wichtiger Faktor bei der Suche nach einer guten Sterbe­geld­versicherung.

Entscheidend für die Prämien­höhe sind das Eintritts­alter der versicherten Person und die Höhe der gewünschten Versicherungs­summe. Je jünger Sie sind und geringer das Eintrittsalter, desto niedriger die Beiträge. Aber auch die Länge der Beitrags­zahlung und die Überschuss­beteiligung haben Auswirkungen auf die Gesamtkosten.

Beim Preisvergleich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen

Vergleichen Sie Monats­prämien nur bei gleich langer Beitrags­zahlungsdauer und bezogen auf die garantierte Versicherungs­leistung. Nur die beim Antrag garantierte Leistung wird sicher ausgezahlt, prognostizierte Bonus­leistungen aus Überschüssen können sich gerade bei langer Laufzeit ändern.

Manche Anbieter beziehen ihre Prämien auf prognostizierte "Gesamt-Leistungen", die aber gar nicht garantiert sind. Oder sie vergleichen Ihren reduzierten Nettobeitrag (Sofortrabatt) mit den Brutto­beiträgen der Wettbewerber und verzerren so den Preisvergleich.

Spar­möglichkeiten nutzen

  • Ehe-/Partnertarife - Ehepaare, die für beide Partner einen Antrag stellen, bekommen nicht selten Rabatt. Bei SeguraLife erhalten Sie beim Abschluss von zwei oder mehr Verträgen wo immer möglich und oft exklusiv Familienrabatt.
  • Sondertarife - Nutzen Sie Kollektiv- und Gruppentarife. Meist handelt es sich um den regulären Tarif, der vom Versicherer für bestimmte Gruppen oder Personen rabattiert angeboten wird.
  • Beitrags­zahlungsdauer verkürzen - Sind Sie jung und gesund, prüfen Sie die Möglichkeit, Ihre Beitrags­zahlungs­dauer individuell zu verkürzen. Dadurch erhöht sich zwar der Monatsbeitrag, in Summe zahlen Sie am Ende jedoch insgesamt weniger ein.

Einmalzahlung als Tarifoption

Steht Ihnen ein größerer Geldbetrag zur Verfügung, können Sie auch den Abschluss mit Einmal­beitrag erwägen.

Gerade in der Bestattungsvorsorge hat sich die Einmal­zahlung als hochwertige Alternative zum Treuhand­konto bewährt, weil die besten Tarife hier mehr Leistung und Verzinsung bei gleicher Sicherheit bieten.

Wir haben die Einmal­zahlung gesondert geprüft und bewertet und zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten, damit Sie den passenden Tarif finden.

Gut zu Wissen: Seit der Garantie­zinssenkung zum Jahreswechsel 2022 bieten nur noch wenige Versicherer den Einmal­beitrag an.

Bei der Sterbe­geld­versicherung mit Einmal­zahlung empfehlen wir nur finanz­starke Anbieter, da die Verzinsung im aktuellen Tarif­gefüge maßgeblich von den erzielten Über­schüssen über die Laufzeit abhängt.

Überschuss­beteiligung - Von der Finanzkraft des Versicherers profitieren

Neben der garantierten Versicherungs­leistung beteiligt ein Versicherungs­unternehmen seine Versicherungs­nehmer zusätzlich bei Vertragsende an der Bewertungs­reserve sowie jährlich an variablen Überschüssen. Deutsche Lebens­versicherer sind zu dieser Überschuss­beteiligung gesetzlich verpflichtet. Die Höhe der Überschüsse ist über die Laufzeit nicht garantiert und kann je nach Substanz­kraft und Leistungs­stärke eines Versicherers variieren. Sie ist zudem abhängig von Faktoren wie langfristigen Veränderungen der Sterblichkeit, der Inflation und Entwicklungen am Kapitalmarkt.

Die jährliche Beteiligung an den Überschüssen kann je nach Versicherer entweder durch Sofortrabatt oder als Bonussystem erfolgen.

  • Sofortrabatt für niedrigere Beiträge bei gleichbleibender Versicherungs­leistung
  • Beim Sofortrabatt werden Überschüsse laufend mit den Beiträgen verrechnet, wodurch der monatliche Zahlbeitrag (Nettobeitrag) geringer ausfällt. Sie zahlen also niedrigere Beiträge für die vereinbarte Versicherungs­summe. Haben Sie Sofort­rabatt gewählt, dann ist der Nettobeitrag das, was Sie nach Abzug des Rabatts als Prämie zahlen. Ändert sich die Überschuss­beteiligung, dann kann sich auch der Nettobeitrag ändern. Maximal zahlen Sie jedoch nie mehr als den ausgewiesenen Bruttobeitrag, also den garantierten Regelbeitrag ohne Überschuss­beteiligung.
  • Bonussystem/ Verzinsliche Ansammlung für mehr Leistung im Sterbefall
  • Beim Bonussystem und der verzinslichen Ansammlung zahlen Sie über die Laufzeit gleichbleibend Ihren garantierten Regelbeitrag (Bruttobeitrag). Die jährlichen Überschuss­anteile werden fortlaufend zur Bildung einer zusätzlichen garantierten Versicherungs­summe verwendet (Bonussystem), bzw. auf ein besonderes Konto gutgeschrieben und jährlich verzinst (Verzinsliche Ansammlung).
  • Diese zusätzliche Summe wird dann am Ende mit der vereinbarten Versicherungs­summe zusammen ausgezahlt. Dadurch erhöht sich bei gleichbleibenden Beiträgen die Versicherungs­leistung im Sterbefall.

Da die Überschuss­beteiligung nicht garantiert ist und variieren kann, werden Sie jährlich vom Versicherer über die tatsächliche Entwicklung Ihrer Überschuss­anteile informiert.

Nicht alle Versicherer bieten Überschüsse

Versicherer wie die niederländische DELA und Monuta, die nicht den deutschen Gesetzes­vorgaben entsprechen müssen, bieten keine Überschuss­beteiligung. Die DELA bietet garantierte Beiträge und eine fest kalkulierte Verzinsung in ihren Tarifen an, die in der Regel etwas höher als der garantierte Mindestzins deutscher Lebens­versicherer ist.

Seit der Tarif­umstellung bei Monuta sind deren Tarif­beiträge hingegen nicht mehr garantiert, sondern variabel und folgen über die Laufzeit dem aktuellen niederländischen Zinsniveau.


Versicherungs­summe - Wie hoch absichern?

Teaser Beerdigungskosten

Was kostet eine Bestattung?

Beerdigungs­kosten selbst berech­nen. Tipps & Sparmöglichkeiten.

Jetzt informieren

Die Höhe der Beerdigungs­kosten hängt vom individuellen Einzelfall ab

Ob eine Bestattung teuer oder günstig ist, hängt weniger davon ab, ob man einen einfachen oder luxuriösen Rahmen wählt. Vielmehr ergeben sich die größten Kosten­unterschiede durch die Wahl der Bestattungsart und lokale Friedhofs­gebühren. Zwischen einer anonymen Feuer­bestattung ohne Grabstelle und einem aufwändigen Erdbegräbnis mit großer Trauer­feier liegen finanzielle Welten.

Je nach Qualitäts­vorstellung, persönlichen Ansprüchen, Bestattungs­art und Bestattungs­ort können für ein Begräbnis Kosten bis über 15.000 EUR anfallen. Die Kosten einer Sozial­bestattung bewegen sich hingegen zwischen 2.000 - 3.000 EUR.

Um die passende Versicherungs­summe für Ihre Sterbegeld­versicherung zu finden, nutzen Sie als Anhaltspunkt den Bestattungskosten-Rechner

Für einen belastbaren Kosten­voranschlag fragen Sie einen Bestatter

Für einen detaillierten Einblick in die zu erwartenden Kosten einer Beerdigung auf Basis Ihrer Wünsche und Vorstellungen und in Ihrer Region, lassen Sie sich am besten bei einem Bestatter Ihres Vertrauens beraten. Sie besprechen mit ihm alles im Detail und halten dann die entsprechenden Kosten als Kosten­voranschlag in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag fest. Bestatter finden

Alternativ orientieren Sie sich einfach an deutschen Durchschnitts­werten

Haben Sie keine eigenen Wünsche oder Vorstellungen zu Ihrer Beerdigung oder wollen sich nicht intensiver mit dem Thema beschäftigen, dann orientieren Sie sich einfach an deutschen Durchschnitts­werten.

Die durch­schnittlichen Bestattungs­kosten in Deutschland betragen etwa 6.500 EUR. Sterbe­geld­versicherungen können je nach Anbieter über Summen von 500 bis etwa 20.000 EUR abgeschlossen werden.

Kosten einer Bestattung in Deutschland
Kosten einer Bestattung (Beispiel) in EURO
Bestatterleistungen (Überführung, hygienische Versorgung, Formalitäten, Aufbahrung, Sarg mit Ausstattung) 1.500 EUR
Friedhofsgebühren/ Beisetzung (Nutzungsgebühr Grab, Beisetzungsgebühr, Kosten für Kühlraum, Trauerhalle & Träger) 2.500 EUR
Trauerfeier Blumenschmuck, Kränze, Leichenschmaus, Kaffeetafel, Traueranzeige, Trauerkarten, Trauerredner & Musiker 1.500 EUR
Grabstein 2.500 EUR
GESAMTKOSTEN 8.000 EUR

Auf einen Blick - Was ist eine Sterbegeld­versicherung?

Teaser Sterbegeldversicherung Test

Sterbe­geld­versicherung Test

Alle Tarife und Anbieter am Markt unabhängig getestet und bewertet.

Jetzt informieren

Eine Sterbe­geld­versicherung ist eine Beerdigungs­versicherung , die in erster Linie der finanziellen Absicherung der hohen Bestattungs­kosten dient, damit die Hinterbliebenen im Todesfall gezielt und zeitnah entlastet werden.

In Deutschland wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Kranken­versicherung im Jahr 2004 komplett gestrichen. Schon damals war aber aufgrund der geringen Beträge private Vorsorge notwendig. Die Erben sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu übernehmen. Auch für ein einfaches Begräbnis können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Eine gute Sterbe­geld­versicherung deckt diese Vorsorgelücke und sichert so ein würdevolles Begräbnis.

Wurde ein Begünstigter benannt, entfällt für die Auszahlung die sonst notwendige Vorlage eines Erbscheins und im Trauerfall stehen die benötigten Mittel dann besonders schnell und unbürokratisch zur Verfügung. Durch die Bestattungs­vorsorge können zudem persönliche Wünsche des Verstorbenen rechtzeitig und terminunabhängig berücksichtigt werden, gerade auch weil die Testaments­eröffnung oft erst nach der Beerdigung erfolgt.

Im Rahmen der Sterbe­geld­versicherung können im Vorfeld die wichtigsten Eckpunkte zur Beerdigung festgelegt werden wie z.B. Art und Umfang der Begräbnisfeier, Art der Bestattung, oder auch der Ort der Bestattung. Dies ist eine große Entlastung für die Angehörigen oder ermöglicht auch ohne nahe Angehörige, dass die Bestattung würdevoll und gemäß den eigenen Vorstellungen erfolgt.

TIPP - Es gibt nicht die eine Sterbe­geld­versicherung für alle. Welches Produkt für Sie das beste ist, hängt von individuellen Faktoren wie z.B. Ihrem Alter ab. Anbieter vergleichen


Versicherungsnehmer, Versicherte Person & Bezugsberechtigter - Was Sie wissen sollten

Die Sterbe­geld­versicherung ist eine klassische Kapital­lebens­versicherung auf den Todesfall. Im Hinblick auf Antrag, Versicherungs­schutz und Leistungsfall sollten Sie wissen, wer der Versicherungs­nehmer, die versicherte Person und der Bezugs­berechtigte ist und worauf Sie bei der Ausgestaltung achten sollten.

  • Die versicherte Person ist diejenige, deren Sterbefall versichert wird
  • Die versicherte Person ist die Person, auf deren Todesfall sich der Versicherungs­schutz der Sterbe­versicherung bezieht. Oft ist der Versicherungs­nehmer gleichzeitig die versicherte Person. Bei manchen großen Lebens­versicherern wie der LV 1871 ist beim Sterbegeld mit Monatsbeitrag auch nur diese Konstellation erlaubt.
    Die versicherte Person muss nicht grundsätzlich mit dem Beitrags­zahler oder dem Versicherungs­nehmer identisch sein. Aus Steuergründen, oder wenn man Angehörige wie die eigenen Eltern versichern will, kann es bei der Sterbegeld­versicherung sinnvoll sein, dass Versicherungs­nehmer und versicherte Person unterschiedliche Personen sind.
  • Der Bezugsberechtige erhält im Sterbefall die Auszahlung
  • Der Bezugsberechtigte ist derjenige, der die Versicherungs­summe erhält, wenn die versicherte Person verstirbt. Die Erteilung von Bezugsrechten durch den Versicherungs­nehmer ist freiwillig. Wurde kein Bezugs­berechtigter benannt, geht die Leistung einfach an den Versicherungs­nehmer, bzw. fällt in seinen Nachlass. Wurde nichts anderes festgelegt, sind Bezugsrechte widerruflich und können jederzeit während der Laufzeit des Vertrags vom Versicherungs­nehmer wieder geändert werden. Bezugsrechte können nach Rang, zu gleichen Teilen oder zu festen Anteilen auch an mehrere Personen vergeben werden und jede beliebige Person oder Entität begünstigen.

Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person unterschiedlich und verstirbt die versicherte Person, erfolgt die Auszahlung einfach an den Versicherungs­nehmer.
War der Verstorbene hingegen gleichzeitig Versicherungs­nehmer und versicherte Person, endet der Vertrag. Die Versicherungs­summe fällt dann in den Nachlass des Verstorbenen und geht auf die Erben über, falls es keine Bezugs­berechtigten gibt. In dieser Konstellation ist es immer sinnvoll und wichtig, dass der Versicherungs­nehmer rechtzeitig einen Begünstigten benennt.

Überkreuz versichern

Bei der Überkreuz­versicherung versichert jeder Partner als Versicherungs­nehmer den jeweils anderen als versicherte Person.

Im Sterbefall wird die Versicherungs­leistung dann direkt an den überlebenden Versicherungs­nehmer ausgezahlt und es fällt keine Erbschaftsteuer an.

In der Regel reichen die hohen Freibeträge unter Verwandten bei Erbschaften aus. Werden jedoch größere Vermögen vererbt, kann die Überkreuz­versicherung sinnvoll sein.

TIPP für den Vertrags­abschluss:

Bei der Überkreuz­versicherung sollte bereits bei Vertrags­abschluss vereinbart werden, dass der Vertrag des verstorbenen Partners vom jeweils anderen als Versicherungs­nehmer weitergeführt wird.


Hinweise und Tipps für eine schnelle Auszahlung

Teaser Bezugsrecht

Bezugsrechte & Begünstigte

Bezugsrechte richtig einräumen und ändern. Hinweise, Tipps & Formulare.

Jetzt informieren

Bezugsrechte einräumen, wenn Sie sich selbst versichern

Ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig die versicherte Person und ist für die Versicherungsleistung keine bezugsberechtigte Person benannt, dann erfolgt die Auszahlung an die gesetzlichen Erben. Die Ausstellung eines Erbscheins kann sich jedoch hinziehen, was dann natürlich auch die Auszahlung verzögert. Eine bezugs­berechtigte Person zu benennen ist daher wichtig und sinnvoll. Sie können während der Laufzeit jederzeit einen oder mehrere Begünstigte benennen und diese auch wieder ändern oder anpassen. Auch nachträglich ist die erstmalige Benennung einer bezugsberechtigten Person für Ihre Sterbe­geld­versicherung jederzeit möglich.

Angehörige informieren und Informationen im Familien­stammbuch hinterlegen

Sprechen Sie mit Angehörigen, Betreuern oder Ihnen nahe stehende Menschen über Ihre Vorstellungen und Wünsche zum Begräbnis. Werden diese nur im Testament vermerkt, dann erfahren Angehörige und Hinterbliebene davon meist zu spät und erst nach der Bestattung. Vermeiden Sie diese Unsicherheit und hinterlegen Sie alle relevanten Informationen im Familien­stammbuch. Dieses wird im Todesfall als erstes benötigt. So entspricht das Begräbnis sicher Ihren Vorstellungen. Die Leistung aus Ihrer Sterbe­versicherung kann frühzeitig und unabhängig von der Testaments­eröffnung abgerufen werden und steht zeitnah für die Begräbnis­kosten zur Verfügung.


Tarifoptionen und Hinweise für Ehe-/Lebenspartner

Teaser Sterbegeldversicherung für Eheleute

Spartipps für Ehe-/Partner

Hinweise & Tipps zur Sterbe­geld­versicherung speziell für Paare.

Jetzt informieren

Partner­versicherung auf verbundene Leben für Paare nicht geeignet

Viele Eheleute sorgen gemeinsam vor und gehen das Thema Bestattungs­vorsorge gemeinsam an. Anders als bei der Risiko­lebens­versicherung ist ein gemeinsamer Vertrag bei der Sterbe­versicherung jedoch weder zielführend noch sinnvoll. Eine verbundene Lebens­versicherung dient der Existenz­sicherung des überlebenden Partners. Stirbt einer der Ehepartner, endet der Vertrag. Sollen die Bestattungs­kosten beider Eheleute abgesichert werden, ist eine solche Partner Versicherung also nicht geeignet und wird am Markt auch entsprechend nicht angeboten.

Für jeden wird ein eigener Vertrag geschlossen

Für jeden Ehe-/Partner wird beim Sterbegeld daher ein eigener Einzelvertrag abgeschlossen, was in Summe auch deutlich günstiger ist. Dabei kann sich jeder entweder selbst versichern oder -was bei einigen Anbietern möglich ist- ein Partner schließt für beide die Verträge ab oder es können sich beide auch jeweils überkreuz versichern.

Nutzen Sie wo immer möglich vergünstigte Ehe-/Partnertarife

Bei SeguraLife erhalten Sie beim Abschluss von zwei oder mehr Verträgen wo immer möglich und oft exklusiv Familienrabatt. Sie können den Rabatt ab dem ersten Antrag in Anspruch nehmen und dann ohne Begrenzung für alle folgenden Anträge aus dem engeren Familien­kreis nutzen. Dazu zählen der Ehe-/Lebenspartner, aber auch Eltern, Geschwister oder Kinder. Ausführliche Informationen für Ehepaare und die passenden Tarif­optionen im Überblick erhalten Sie auf unserer Spezialseite Sterbegeldversicherungen für Eheleute


Sterbe­geld­versicherung Vorteile und Nachteile

Verbraucher­schützer monieren bei der Sterbe­geld­versicherung oft zu lange Wartezeiten, verzögerte Auszahlungen und fehlende Rendite. Tatsächlich ist die Sterbe­versicherung nicht in jeder Situation die beste Vorsorge­lösung. Vor einem Abschluss sollten deshalb Vor- und Nachteile abgewogen werden um zu entscheiden, in welcher Form die Sterbe­versicherung für den Einzelnen sinnvoll ist. Auch zeigt ein unabhängiger Test der in Deutschland geläufigen Anbieter, dass es große Unterschiede in den Tarif­leistungen und Versicherungs­bedingungen gibt. Und eine gute Sterbe­geldversicherung muss gar nicht teuer sein.

Was spricht für die Sterbe­geld­versicherung?

  • Finanzielle Sicherheit
  • Ziel der Sterbe­geld­versicherung ist es, die Begleichung der Bestattungs­kosten im Vorfeld zu regeln. Auch wenn genug Erbmasse vorhanden ist, wollen viele diese letzte Rechnung nicht den Angehörigen überlassen. Zudem wird das Testament oft erst nach der Beisetzung eröffnet. Mit einer Sterbe­geld­versicherung steht das Geld schnell und einfach für die Beerdigung zur Verfügung - und zwar in voller Höhe mit lebenslangem Versicherungs­schutz.
  • Organisatorische und emotionale Entlastung
  • Neben dem finanziellen Aspekt können mit einer Bestattungs­vorsorge wichtige inhaltliche Rahmenparameter zum Begräbnis im Vorfeld festgelegt werden. Das vermeidet Unsicherheit und Streit unter den meist überforderten Angehörigen in der schweren Zeit der ersten Trauer.
  • Selbstbestimmt Vorsorgen
  • Entscheiden Sie selbst wie und wo Sie beerdigt werden wollen und geben Sie den finanziellen Rahmen vor. Auch ohne nahe Angehörige sichern Sie sich mit der entsprechenden Bestattungsvorsorge ein Begräbnis nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.

Weitere Vorteile:

Die Auszahlung erfolgt steuerfrei

Lebenslanger Schutz

Garantierte Auszahlung der vollen Versicherungssumme

Schnelle, unbürokratische Zahlung an den Bezugsberechtigten

Schonvermögen & Pfändungssicherheit

Die Sterbe­vorsorge zählt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und aktueller Urteile zum Schonvermögen und wird im sozialen Härtefall nicht angerechnet, wenn sie zweckgebunden und in der Höhe angemessen ist.

Zweckbindung bedeutet, dass der für die Bestattungs­kosten beiseitegelegte Betrag nachweisbar, objektiv und verbindlich vom übrigen Vermögen getrennt ist und eine andere Verwendung so gut wie ausgeschlossen ist.

Dies ist bei der Sterbe­geld­versicherung der Fall, solange eine Auszahlung im Erleben ausgeschlossen ist.

Was die Angemessenheit der Höhe der Bestattungs­vorsorge betrifft, wurden laut Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG Beträge bis 11.300 EUR von den Gerichten bisher als angemessen beurteilt.

Weitere Informationen zur Pfändungssicherheit und wie Sie Ihre Bestattungs­vorsorge vor dem Zugriff des Sozialamts schützen können, finden Sie auf unseren Spezialseiten zu diesem Thema.


Was spricht dagegen?

  • Rendite
  • Während beim Einmal­beitrag die Rendite und Verzinsung bei passender Tarifwahl sogar ausgesprochen attraktiv sein kann, rückt die Rendite bei monatlicher Beitrags­zahlung zugunsten der Sicherheit in den Hintergrund. Die Sterbe­geld­versicherung mit Monatsbeitrag ist kein Sparplan, sondern eine Versicherung, d.h. im Beitrag ist eine Risiko­komponente enthalten, die naturgemäß auf die Rendite drückt. Jeder Versicherungs­nehmer erhält im Todesfall die volle Versicherungs­summe, bei Unfall oft sogar die doppelte - und zwar unabhängig wie lange man Beiträge gezahlt hat. Beiträge und Zahlungs­dauer basieren daher auf einer Misch­kalkulation mit Versicherungs­nehmern, die sehr früh versterben und nur wenig Beiträge zahlten und solchen mit ausgesprochen langem Leben.
  • Risiko der Wartezeit
  • Während bei Tarifen mit Gesundheits­fragen in der Regel Sofortschutz besteht, gibt es bei Tarifen ohne Gesundheits­prüfung immer eine Wartezeit. Diese kann je nach Anbieter bis zu 3 Jahre betragen. Da in der Wartezeit kein Versicherungs­schutz besteht, ist es wichtig, dass diese ausgesprochen kurz ausfällt, wie z.B. bei der LV 1871 mit nur 6 Monaten und anschließend gestaffelter Leistung im Todesfall.
  • Verzögerte Auszahlung bei fehlendem Bezugs­berechtigten
  • Bei guten Sterbe­geld­versicherern erfolgt die Auszahlung unbürokratisch und schnell nach Vorlage der Sterbeurkunde und des Versicherungs­scheins, damit das Geld zeitnah für die Beerdigung zur Verfügung steht. Verzögerungen bei der Auszahlung kann es aber geben, wenn keine begünstigte Person benannt wurde und die Auszahlung an die gesetzlichen Erben geht. Dann muss ein Erbschein vorgelegt werden, dessen Ausstellung mitunter dauern kann.

Eine Versicherung ist kein Sparplan

Die Sterbe­geld­versicherung mit monatlicher Zahlweise ist kein Sparplan. Auch wenn erst wenige Jahre Beiträge gezahlt wurden, wird im Leistungsfall die volle Versicherungs­summe ausbezahlt.

Ein Versicherungs­nehmer, der sehr früh verstirbt, erhält also ein Vielfaches der eingezahlten Beiträge ausgezahlt.
Im Sinne des Risiko­ausgleichs innerhalb der Versicherten­gemeinschaft werden umgekehrt im Falle eines langen Lebens Beitrags­aufwendungen die Versicherungs­summe übersteigen können.

Wenn Sie also sicher sind, dass Sie sehr alt werden, ist ein Sparplan aus wirtschaftlicher Sicht besser. Nur was, wenn Sie doch früher versterben? Die Versicherung ist immer dann erste Wahl, wenn die finanzielle Sicherheit im Vordergrund steht. Zudem gehören Sparpläne wegen der fehlenden Zweckbindung nicht zum Schonvermögen.

Hohe Bonus­zahlungen aus der Überschuss­beteiligung am Ende einer langen Laufzeit können mögliche Überzahlungen auch ausgleichen. Finanzstärke und langfristige Substanzkraft eines Versicherers sind damit wichtige Auswahlkriterien.


Häufige Fragen zur Sterbe­geld­versicherung

Bei den meisten Anbietern am Markt ist ein Antrag zwischen 40 bis 75 bzw. höchstens 80 Jahre möglich. Einige wenige bieten die Sterbe­geld­versicherung auch schon ab 18 Jahre an, dann immer mit Gesundheits­prüfung. Wenige ausgewählte Versicherer bieten auch den Abschluss bis 90 Jahre, z.B. die LV 1871 ohne Gesundheits­prüfung und ohne Einschränkungen bis 12.500 EUR und nur 6 Monaten Wartezeit.
Das Eintrittsalter berechnet sich dabei in der Regel nach dem Beginnjahr der Versicherung und dem Geburtsjahr der zu versichernden Person - und zwar oft unabhängig vom Antrags- und Geburtsmonat.
Bei vielen Anbietern können auch Angehörige wie der Partner oder die eigenen Eltern versichert werden, unter bestimmten Voraus­setzungen sogar ohne deren Wissen und Unterschrift.
Was den Abschluss für Pflege­bedürftige oder betreute Personen betrifft, hat jeder Versicherer andere Annahme­richtlinien und Bedingungen. So sind bei einigen Pflege­bedürftige grundsätzlich vom Antrag ausgeschlossen, andere erlauben zwar einen Antrag für betreute Personen, dann aber nur unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. einer begrenzten Versicherungs­summe oder nur mit Einmalbeitrag. Beim Abschluss für Dritte, Betreute Personen oder Pflegebedürftige sollte deshalb immer individuell nach der besten Lösung gesucht werden.
Rufen Sie an, wir beraten gern!  09131-625 10 65
In der Regel entscheiden Sie frei an wen die Auszahlung geht und haben damit auch das Recht auf freie und unabhängige Wahl eines Bestatters. Sie können im Rahmen Ihrer Bestattungsvorsorge einen Bestatter Ihres Vertrauens entweder schon im Antrag, aber auch jederzeit später als widerruflich oder auch unwiderruflich Begünstigten benennen.
Bei einigen Versicherern ist die Sterbe­geld­versicherung fest und oft unwiderruflich an einen Bestattungs­vorsorge­vertrag gekoppelt. Hier sind Sie dann in der Verfügung der Versicherungs­summe nicht mehr frei, die Leistung geht in jedem Fall an einen entsprechenden Vertrags­bestatter aus dem Kooperationsnetz der jeweiligen Versicherung.
In den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen der Sterbe­geld­versicherung ist normalerweise befristet auf die ersten 2 oder 3 Jahre nach Vertrags­abschluss eine Leistung bei vorsätzlicher Selbsttötung ausgeschlossen. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistes­tätigkeit begangen worden ist, besteht voller Versicherungs­schutz. Ansonsten wird anstelle der garantierten Versicherungs­leistung der Betrag des für den Todestag berechneten Rückkaufs­wertes gezahlt.
Anders sieht es jedoch bei der Sterbehilfe, also dem Sterben auf Verlangen bei Schwerstkranken, aus. Hierzu gibt es zwar keine eindeutigen Regelungen in den Bedingungen, zumindest die LV 1871 und wohl auch die meisten anderen Versicherer leisten jedoch nach eigener Aussage bei Sterbehilfe unabhängig von der 3-jährigen Frist zur Selbsttötung.
Mit einer Abtretungs­erklärung überträgt der Versicherungs­nehmer Ansprüche aus seinem Versicherungs­vertrag auf einen neuen Gläubiger. Der Vertrag läuft unverändert weiter, der Versicherungs­nehmer zahlt weiter Beiträge, aber im Sterbefall steht die Todesfall­leistung aus der Sterbe­geld­versicherung dem neuen Gläubiger zu. Ist der Versicherungs­nehmer gleichzeitig die versicherte Person, gelten jedoch gesetzliche Vorschriften in Bezug auf die Abtretung:
Ist die Versicherungs­summe kleiner als 3.579 EUR kann gemäß § 850 b(1) Punkt 4 ZPO nicht gepfändet und damit nach § 400 BGB auch nicht abgetreten werden. Abgetretene Ansprüche gelten also nur für den Teil der Versicherungs­summe, der diesen Mindestbetrag übersteigt. Um z.B. Vorsorge­verträge abzusichern nutzen Sie daher stattdessen das Bezugsrecht , da aufgrund der geringen Versicherungs­summen im Bereich der Sterbevorsorge die Abtretung nicht geeignet ist.
Bei Zahlungs­schwierigkeiten kommen eine Beitrags­freistellung, Beitrags­reduzierung, Beitrags­stundung oder die Kündigung als mögliche Optionen in Frage.
Bei der Beitragsfreistellung werden Sie ganz oder teilweise von der Beitrags­zahlungs­pflicht befreit und die Versicherungs­summe wird auf eine beitragsfreie Summe herabgesetzt, solange diese einen bestimmten Mindestbetrag erreicht. Ansonsten erhalten Sie den Rückkaufswert und der Vertrag wird aufgelöst. Wenn die verbleibende Versicherungs­summe und der Monatsbeitrag bestimmte Mindestwerte nicht unterschreiten, ist in der Regel auch eine Beitragsreduzierung möglich.
Sterbegeld­versicherungen können jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungs­periode ganz oder teilweise gekündigt werden. Im Fall der Kündigung oder teilweisen Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert abzüglich eines Stornoabzugs. Beachten Sie, dass gerade in der Anfangszeit aufgrund von Abschluss- und Vertriebs­kosten nur der Mindestwert als Rückkaufswert vorhanden ist und der Rückkaufswert niedriger als die eingezahlten Beiträge sein kann. Lassen Sie sich in jedem Fall vor einer Entscheidung beraten.
Bei vorrübergehenden Schwierigkeiten ist die Stundung der Beiträge über einen begrenzten Zeitraum die beste Lösung. Bei der Beitrags­stundung bleibt während der Stundungszeit der volle Versicherungs­schutz bestehen. Anders als bei einer Beitrags­freistellung profitieren Sie also weiterhin vom vollen Versicherungs­schutz. Die Beitragslücke wird dann später durch Nachzahlungen wieder aufgefüllt, d.h. Sie zahlen die ausgesetzten Beiträge später nach.
Versicherungs­leistungen, die aufgrund des Todes der versicherten Person ausgezahlt werden (Todesfall­leistungen), sind in vollem Umfang einkommens­steuerfrei. Ansprüche oder Leistungen aus der Sterbe­versicherung unterliegen jedoch der Erbschafts­steuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Versicherungs­nehmers unter Lebenden oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses) erworben werden. Die tatsächliche Erbschafts­steuer­schuld ist dabei von den individuellen Verhältnissen (z. B. den zur Verfügung stehenden Freibeträgen nach § 16 ErbStG) abhängig. Wird die Versicherungs­summe an den Versicherungs­nehmer ausgezahlt, ist sie nicht erbschafts- oder schenkungs­steuerpflichtig.
Hinweis: Die hier angeführten Verbraucher­hinweise sind allgemeine Hinweise zum aktuellen Steuerrecht, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen wird. Bei spezifischen Fragen zur steuerlichen Behandlung wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.
Ziel der Sterbe­geld­versicherung ist es, im Todesfall die Bestattungs­kosten zu decken. Bei einer Handvoll Tarife endet der Versicherungs­schutz jedoch mit Ablauf des 100. oder 102. Lebensjahres, und die Versicherungs­summe wird dann im Erlebens­fall ausgezahlt. Manchmal gibt es auch die Wahlmöglich­keit einer frühzeitigen Auszahlung im Falle einer schweren Krankheit. Dies widerspricht dem Sinn der Sterbe­geld­versicherung. Tarife mit Enddatum oder Wahl­möglichkeit sind nicht empfehlenswert, auch weil solche Tarife wegen der mangelnden eindeutigen Zweckbindung nicht zum Schonvermögen zählen.
Hauptziel ist die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten . Diese letzte Rechnung soll nicht offenbleiben. Beim Abschluss einer Sterbe­geld­versicherung ergeben sich aber oft auch noch zusätzlich Fragen zur eigenen Bestattung.
Einige Versicherer bieten deshalb mehr oder weniger umfangreich zusätzliche Service­leistungen und Unterstützung zum Thema Sterben, Tod und Trauer, damit die Bestattungs­vorsorge individuell und bedarfsgerecht erfolgt.
Auch bieten manche optionale oder teilweise Inklusivleistungen wie die doppelte Leistung bei Unfalltod, die Kinder­mitversicherung, eine Beitrags­befreiung bei Pflege­bedürftigkeit, einen digitaler Nachlassplaner, die Rückholung bei Versterben im Ausland und Rechts­beratungen rund ums Thema Vorsorge und Erbe.
Bestattungs­kosten sind aus dem Vermögen bzw. Nachlass des Verstorbenen zu zahlen. Erbe und Bestattungs­pflichtiger müssen dabei nicht unbedingt dieselbe Person sein. Während der oder die Erben des Verstorbenen verpflichtet sind, für die Kosten der Beerdigung aufzukommen, liegt die Bestattungs­pflicht unabhängig vom Erbe immer bei den Angehörigen. Organisiert also ein nicht erbberechtigter Angehöriger die Bestattung, kann sich dieser die Kosten von den Erben im angemessenen Umfang erstatten lassen.
Kann dem zur Bestattung Verpflichteten aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden die Bestattungs­kosten zu tragen und sind diese nicht aus dem Nachlass gedeckt, dann kann beim Sozialhilfe­träger ein Antrag auf Kosten­übernahme gestellt werden. Der Staat übernimmt dann die Kosten für eine einfache, ortsübliche Erd- oder Feuerbestattung.
Für den Fall einer Insolvenz sind alle deutschen Lebens­versicherer gesetzlich zur Mitgliedschaft im Sicherungsfonds Protektor verpflichtet. Bei Zahlungs­unfähigkeit eines Mitglieds springt dieser Sicherungsfonds als Auffang­gesellschaft ein, womit die Zahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungs­leistung für die Kunden eines insolventen Versicherers garantiert und sicher ist. Das bedeutet für alle Sterbe­geld­versicherungen deutscher Lebens­versicherungs­unternehmen, dass die beim Antrag garantierte Versicherungs­summe abgesichert ist. Sterbekassen und ausländische Versicherer gehören dem deutschen Sicherungs­fonds nicht an.
Eine Risiko-Lebens­versicherung zielt vor allem auf den Existenz­schutz von Familien, Immobilien­käufern und Unternehmern. Familien dient sie in jungen Jahren der notwendigen finanziellen Absicherung, falls der Haupternährer ausfällt oder zur Absicherung einer Hypothek auf die gerade erworbene Immobilie. Der Versicherungs­schutz ist deshalb in der Regel zeitlich begrenzt. Die Beiträge zur Risiko­lebensversicherung sind reine Risikobeiträge und enthalten keinen Sparanteil, daher sind die Beiträge auch vergleichsweise günstig. Versterben Sie nach Ablauf der Vertrags­laufzeit, erhalten Sie keine Auszahlung.
Die Sterbe­geld­versicherung hingegen zielt nicht auf die Absicherung der Existenz, sondern auf die zuverlässige, gezielte und frühzeitige Bezahlung der Bestattungskosten . Auch Menschen ohne nahe Angehörige sichern sich mit einer Sterbe­geld­versicherung eine angemessene und würdevolle Beerdigung.
Sie bietet lebenslangen Versicherungs­schutz, d.h. die Auszahlung der vereinbarten Versicherungs­leistung erfolgt garantiert. Wie lange Beiträge gezahlt werden sollen, kann meist individuell festgelegt werden.
Die Versicherungs­summe ist deutlich geringer als bei einer Risiko­lebens­versicherung, die in der Regel das 3- bis 5-fache Bruttojahres­einkommen einer Familie absichern soll. Für den Abschluss einer Sterbe­geld­versicherung ist deshalb eine Gesundheits­prüfung nicht zwingend notwendig. Wird eine Gesundheits­prüfung durchgeführt, sind die Gesundheits­fragen oft weniger umfangreich als bei einer Risiko­lebensversicherung. Ärztliche Atteste sind meist nicht notwendig.