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Sterbegeld­versicherung

Vorsorge. Verantwortung. Sicherheit.

Die Sterbe­geld­versicherung zur finanziellen Sicherheit & Vorsorge

Mit einer guten Sterbe­geld­versicherung sorgen Sie finanziell vor, schützen Ihre Angehörigen und sichern sich ein würdevolles Begräbnis.

Nicht jedes Produkt am Markt ist geeignet. Auch gibt es nicht die eine Sterbe­geld­versicherung für alle. Welcher Schutz für Sie der beste ist, hängt von individuellen Faktoren wie Ihrem Alter ab.

Von A wie Allianz über ERGO, HUK, IDEAL, LV 1871 oder NÜRNBERGER bis W wie Württembergische - unsere Experten haben den Markt analysiert, mehr als 50 Anbieter bewertet und verglichen und die besten Sterbe­versicherungen ausgewählt. zum Test

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten, und geben wichtige Hinweise und Tipps für eine Bestattungs­vorsorge nach Maß.

SPARTIPP: Viele Testsieger bei SeguraLife besonders günstig und exklusiv mit Ehe-/ Partnerrabatt.

Testsieger 2025 und Produkt­empfehlungen auf einen Blick

Testsiegel Sterbegeldversicherung

SeguraLife ist Spezialist für Sterbe­geld­versicherungen und kein Preis­vergleichs­portal. Unsere Experten analysieren für Sie den Markt und bewerten und vergleichen regelmäßig über 50 Tarife, Anbieter und Bedingungs­werke - unabhängig & objektiv.

Die Testergebnisse im Detail und aktuelle Bewertungen aller Anbieter finden Sie auf der Seite zum Test 2025 . Dort finden Sie auch individuelle Produkt­empfehlungen.

Testsieger Sterbe­geld­versicherungen ohne Gesundheitsprüfung

Von den über 50 getesteten Anbietern von Sterbegeld bieten die folgenden einen ausgezeichneten und empfehlenswerten Tarif. Je nach Alter und Vorsorgeziel ist meist genau einer von diesen das beste Produkt für Sie.

Logo LV 1871

Keine Gesundheits­fragen, 6 Monate Wartezeit
Testsieger, meistgewählter Tarif & Kundenfavorit. Kurze Wartezeit mit Staffelregelung, Abschluss bis 95 Jahre. Unfalltod­schutz, auf Wunsch Sofort­rabatt. zur LV 1871

Logo Bayerische

Keine Gesundheits­fragen, 6 Monate Wartezeit
Kurze Wartezeit mit Staffelregelung, Optional Unfall­tod­Zusatz­schutz, Abschluss bis 80 Jahre. Antrag auch für Angehörige, Pflege­bedürftige und Betreute. zur Bayerischen

Logo IDEAL

Keine Gesundheits­fragen, 9 Monate Wartezeit
Kurze Wartezeit mit Staffelregelung, viele Tarif­optionen, inklusive Rückhol­kostenschutz, Option Unfall­todes­schutz & Pflege­zusatz­schutz, Abschluss bis 85 Jahre. zur IDEAL

Logo Allianz

Keine Gesundheits­fragen, 12 Monate Wartezeit
Hohe Vorsorgesummen von 3.000 EUR bis 20.000 EUR. Inkl. Rückholschutz & Unfalltod­zusatz. Beste Preis-Leistung. Abschluss bis 80 Jahre, Antrag auch für Angehörige. zur Allianz


Worauf Sie beim Abschluss einer Sterbe­geld­versicherung achten sollten

Nehmen Sie sich bei der Auswahl Ihrer Sterbe­versicherung ausreichend Zeit. Es gibt nicht das eine Produkt für alle. Nutzen Sie den Sterbegeld-Konfigurator und erfahren Sie direkt, worauf Sie in Ihrem Fall achten sollten.

Sterbegeld - Konfigurator - Darauf sollten Sie achten

1 Wen wollen Sie versichern?

In der Regel versichert man sich selbst. Je nach Anbieter können Sie aber auch Dritte versichern wie den Partner oder die eigenen Eltern, teilweise sogar ohne deren Wissen und Unterschrift.

2 Wer soll die Auszahlung bekommen?

Sie entscheiden, an wen die Auszahlung im Sterbefall am besten gezahlt wird und sollten sicherstellen, dass das Geld dann auch zügig und zuverlässig an der richtigen Stelle zur Verfügung steht.

3 In welcher Höhe wollen Sie vorsorgen?

In der Bestattungs­vorsorge sind Beträge zwischen 2.000 EUR und 10.000 EUR die Regel. Sie können auch mehr oder weniger absichern; beachten Sie dann unsere Hinweise.

4 Wie alt sind Sie?

Es gibt nicht die eine Sterbe­geld­versicherung für alle. Je nach Alters­gruppe sind bei der Tarifwahl individuelle Merkmale und Kriterien zu berücksichtigen.

Sie versichern:

Sich selbst

Altersklasse:

50 - 60 Jahre

Vorsorgesumme:

2.000 - 10.000 EUR

Auszahlung an:

Gesetzliche Erben



Wartezeit & Gesundheitsprüfung

Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl einer guten Sterbe­geld­versicherung ist die Wartezeit . Sofortschutz ohne Wartezeit erhält man grundsätzlich nur mit Gesundheits­prüfung. Wollen oder können Sie keine Gesundheits­erklärung abgeben, dann muss die Wartezeit möglichst kurz sein.

Wartezeit - sehr wichtig

  • Während der Wartezeit besteht kein Versicherungs­schutz
  • Während der Wartezeit besteht - mit Ausnahme von Unfalltod - kein Versicherungs­schutz, und Sie erhalten im Sterbefall höchstens die gezahlten Beiträge zurück. Gerade bei monatlicher Beitrags­zahlung ist die Auszahlung im Sterbefall minimal.
  • Es gibt nur wenige Anbieter mit Sofortschutz
  • Nur wenige Tarife bieten Sofortschutz ohne Wartezeit. Dafür werden Sie im Antrag nach Ihrem Gesundheits­zustand gefragt. Sie müssen erklären, dass Sie gesund sind.
  • Tarife ohne Gesundheits­erklärung sind immer mit Wartezeit
  • Können oder wollen Sie keine Gesundheits­erklärung abgeben, dann ist es nicht möglich, eine Sterbe­versicherung ohne Wartezeit zu erhalten. Wird auf die Gesundheits­prüfung verzichtet, sollte die Wartezeit aber so kurz wie möglich sein.
  • Bei den meisten Anbietern ist die Wartezeit zu lang
  • Bei vielen Versicherern beträgt die Aufbauphase bis zu 3 Jahre. Egal wie alt Sie sind und wie gesund Sie sich fühlen, das ist eine sehr lange Zeit, in der die Finanzierung der Beerdigungs­kosten nicht gesichert ist. Solche Tarife sind ungeeignet.
  • Wir empfehlen nur Versicherer mit Sofortschutz oder sehr kurzer Wartezeit
  • Wir empfehlen ausschließlich Sterbegeld­versicherungen mit besonders kurzen Wartezeiten ab 6 Monaten.

Staffelregelung und Wartezeit

Verzichten Versicherer auf die Gesundheits­prüfung, besteht die Gefahr einer negativen Risiko­selektion. Viele schwer kranke Antrag­steller könnten den Tarif auf Kosten der Versicherten­gemeinschaft unwirtschaftlich machen.

Eine sehr lange Wartezeit begrenzt für den Versicherer das Risiko, benachteiligt aber die Mehrheit der Kunden in unverhältnis­mäßiger Weise.

Mit einer Staffel­regelung wird das Risiko früher Sterbefälle für beide Seiten über einen größeren Zeitraum fair verteilt. Staffel­regelungen variieren im Detail, folgen jedoch alle dem gleichen Prinzip:

Nach einer kurzen Wartezeit erfolgt im Sterbefall bereits eine Teilaus­zahlung der Versicherungs­summe. Die Höhe der Auszahlung steigt im Zeitverlauf "gestaffelt" immer weiter an, bis nach z.B. einem Jahr voller Versicherungs­schutz besteht.


Teaser Sterbegeldversicherung Vergleich

Anbieter vergleichen

Ganz einfach zum passenden Schutz: Produktempfehlungen nach Alter.

Jetzt informieren

Gesundheits­prüfung - für Junge interessant

Nur wenige Anbieter auf dem deutschen Markt bieten einen Tarif mit Gesundheits­prüfung an. Manche stellen im Antrag umfassende Gesundheits­fragen, andere lassen sich bestätigen, dass Sie gesund sind, und verlangen trotzdem eine Wartezeit. Aufgrund der eher geringen Versicherungs­summen sollte für Sofortschutz eine einfache, klar formulierte Gesundheits­erklärung im Antrag ausreichen.

Die Mehrheit kann oder will keine Gesundheits­fragen beantworten oder Gesundheits­daten preisgeben, weswegen es auf dem Markt fast nur Tarife ohne Gesundheits­fragen gibt. Die besten Tarife haben kunden­freundliche Warte­zeit­regelungen ab 6 Monaten. Tarife mit Gesundheits­prüfung sind vor allem für Junge zwischen 18 und 40 Jahren interessant.

Die Risikovoranfrage

Sind Sie jung, haben leichte Vorer­krankungen und Interesse am Tarif der DELA mit Gesundheits­erklärung, bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Risikovoranfrage . Wir prüfen vorab, ob Ihre Vorerkrankung Auswirkungen auf den Versicherungs­schutz hat. Sie entscheiden dann, ob Sie den Antrag stellen oder einen Tarif ohne Gesundheits­prüfung wählen.


Sterbegeldversicherung Kosten

Ehepaar

Das wichtigste Kriterium bei der Wahl einer guten Sterbegeld­versicherung ist die Wartezeit, bei der Sie keine Kompromisse machen sollten. Am Ende zählen dann natürlich auch die Kosten und der Monatsbeitrag. Entscheidend für die Prämienhöhe sind das Eintritts­alter der versicherten Person und die Höhe der gewünschten Versicherungs­summe. Wir geben Rabattierungen, wo immer möglich, an Sie weiter. So sind die Testsieger bei uns im Vergleich besonders günstig.

TIPP: Achten Sie beim Preis­vergleich darauf, nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen:
Vergleichen Sie Monats­beiträge mit gleich langer Beitrags­zahlungs­dauer und bezogen auf die garantierte Versicherungs­leistung. Deutsche Lebens­versicherer beteiligen Sie zudem an Überschüssen, was sich positiv auf die Preis-Leistung auswirkt. Überschüsse können als Bonus­leistung gezahlt werden oder bei manchen auf Wunsch auch direkt den Beitrag reduzieren. Nettobeiträge mit Sofortrabatt aus Überschüssen sollten nicht direkt mit Brutto­beiträgen verglichen werden.


Spar­möglichkeiten nutzen

Teaser Sterbegeldversicherung für Eheleute

Spartipps für Ehe-/Partner

Hinweise & Tipps zur Sterbe­geld­versicherung speziell für Paare.

Jetzt informieren

Sondertarife
Nutzen Sie Kollektiv- und Gruppentarife. Meist handelt es sich um den regulären Tarif, der vom Versicherer für bestimmte Gruppen oder Personen rabattiert angeboten wird.

Überschüsse als Sofortrabatt
Bietet der Versicherer die Möglichkeit, Überschüsse direkt zur Beitrags­verrechnung zu verwenden, können Sie Ihren Monatsbeitrag reduzieren und direkt sparen. Diese Sparoption ist vor allem für Ältere attraktiv.

Ehe-/Partnertarife
Wenn Sie zusätzlich für Ihren Partner oder andere Familien­angehörige einen weiteren Antrag stellen, bekommen Sie nicht selten Rabatt. Bei SeguraLife erhalten Sie beim Abschluss von zwei oder mehr Verträgen, wo immer möglich und oft exklusiv, Familienrabatt. Dazu zählen der Ehe-/Lebenspartner, aber auch Eltern, Geschwister oder Kinder.

Einmalzahlung
Steht Ihnen ein größerer Geldbetrag zur Verfügung, ist die Sterbe­geld­versicherung mit Einmal­zahlung eine hochwertige Lösung mit attraktiver Verzinsung und Sicherheit.


Überschuss­beteiligung - Von der Finanzkraft des Versicherers profitieren

Neben der garantierten Versicherungs­leistung beteiligt ein Versicherungs­unternehmen seine Versicherungs­nehmer zusätzlich bei Vertragsende an der Bewertungs­reserve sowie jährlich an variablen Überschüssen. Deutsche Lebens­versicherer sind zu dieser Überschuss­beteiligung gesetzlich verpflichtet. Die Höhe der Überschüsse ist über die Laufzeit nicht garantiert und kann je nach Substanz­kraft und Leistungs­stärke eines Versicherers variieren. Sie ist zudem abhängig von Faktoren wie langfristigen Veränderungen der Sterblichkeit, der Inflation und Entwicklungen am Kapitalmarkt.

Die jährliche Beteiligung an den Überschüssen kann je nach Versicherer entweder durch Sofortrabatt oder als Bonussystem erfolgen.

  • Sofortrabatt für niedrigere Beiträge bei gleichbleibender Versicherungs­leistung
  • Beim Sofortrabatt werden Überschüsse laufend mit den Beiträgen verrechnet, wodurch der monatliche Zahlbeitrag (Nettobeitrag) geringer ausfällt. Sie zahlen also niedrigere Beiträge für die vereinbarte Versicherungs­summe. Haben Sie Sofort­rabatt gewählt, dann ist der Nettobeitrag das, was Sie nach Abzug des Rabatts als Prämie zahlen. Ändert sich die Überschuss­beteiligung, dann kann sich auch der Nettobeitrag ändern. Maximal zahlen Sie jedoch nie mehr als den ausgewiesenen Bruttobeitrag, also den garantierten Regelbeitrag ohne Überschuss­beteiligung.
  • Bonussystem/ Verzinsliche Ansammlung für mehr Leistung im Sterbefall
  • Beim Bonussystem und der verzinslichen Ansammlung zahlen Sie über die Laufzeit gleichbleibend Ihren garantierten Regelbeitrag (Bruttobeitrag). Die jährlichen Überschuss­anteile werden fortlaufend zur Bildung einer zusätzlichen garantierten Versicherungs­summe verwendet (Bonussystem), bzw. gutgeschrieben und jährlich verzinst (Verzinsliche Ansammlung). Diese zusätzliche Summe wird dann am Ende mit der vereinbarten Versicherungs­summe zusammen ausgezahlt. Dadurch erhöht sich bei gleichbleibenden Beiträgen die Versicherungs­leistung im Sterbefall.

Die Finanzstärke eines Lebensversicherers kann damit am Ende einen großen Unterschied machen und fließt deshalb als wichtiges Kriterium in den Test und die Tarifbewertung ein.

Gut zu wissen: Versicherer wie Aeguron, November oder die nieder­ländische DELA, die nicht den deutschen Gesetzes­vorgaben entsprechen müssen, bieten keine Überschuss­beteiligung.

Die DELA bietet garantierte Beiträge und eine fest kalkulierte Verzinsung in ihren Tarifen an, die in der Regel etwas höher als der garantierte Mindestzins deutscher Lebens­versicherer ist.


Versicherungs­summe - Wie hoch absichern?

Teaser Beerdigungskosten

Was kostet eine Bestattung?

Beerdigungs­kosten selbst berech­nen. Tipps & Sparmöglichkeiten.

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Die Höhe der Beerdigungs­kosten hängt vom Einzelfall ab
Ob eine Bestattung teuer oder günstig ist, hängt weniger am einfachen oder luxuriösen Rahmen. Die größten Kosten­unterschiede ergeben sich durch die Wahl der Bestattungsart und lokale Friedhofs­gebühren. Zwischen einer anonymen Feuer­bestattung ohne Grabstelle und einem aufwändigen Erdbegräbnis mit großer Trauer­feier liegen finanzielle Welten.

Je nach Qualitäts­vorstellung, persönlichen Ansprüchen, Bestattungs­art und Bestattungs­ort können für ein Begräbnis Kosten bis über 15.000 EUR anfallen. Die Kosten einer Sozial­bestattung bewegen sich hingegen zwischen 2.000 - 3.000 EUR.

Fragen Sie einen Bestatter
Für einen detaillierten Kostenvoranschlag auf Basis Ihrer Wünsche und in Ihrer Region lassen Sie sich am besten von einem Bestatter Ihres Vertrauens beraten. Sie besprechen mit ihm alles im Detail und halten dann die entsprechenden Kosten als Kosten­voranschlag in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag fest. Bestatter finden

Orientieren Sie sich an Durchschnitts­werten
Haben Sie keine eigenen Wünsche oder Vorstellungen zu Ihrer Beerdigung oder wollen sich nicht intensiver mit dem Thema beschäftigen, dann orientieren Sie sich einfach an deutschen Durchschnitts­werten.

Die durch­schnittlichen Bestattungs­kosten in Deutschland betragen etwa 6.500 EUR. Sterbe­geld­versicherungen können je nach Anbieter über Summen von 1.000 EUR bis etwa 20.000 EUR abgeschlossen werden.


Auf einen Blick - Was ist eine Sterbegeld­versicherung?

Teaser Sterbegeldversicherung Test

Sterbe­geld­versicherung Test

Alle Tarife und Anbieter auf dem Markt unabhängig getestet und bewertet.

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Eine Sterbe­geld­versicherung ist eine Beerdigungs­versicherung , die in erster Linie der finanziellen Absicherung der hohen Bestattungs­kosten dient, damit die Hinterbliebenen im Todesfall gezielt und zeitnah entlastet werden.

In Deutschland wird von den gesetzlichen Kranken­versicherungen kein Sterbegeld gezahlt. Für die Absicherung von Bestattungs­kosten ist private Vorsorge notwendig. Erben sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu übernehmen. Auch für ein einfaches Begräbnis können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen. Eine gute Sterbe­geld­versicherung schließt diese Vorsorgelücke, entlastet die Angehörigen finanziell, sorgt für finanzielle Zuverlässigkeit und Sicherheit und gewährleistet ein würdevolles Begräbnis.

Über Bezugsrechtsregeln oder eine entsprechende Vertragsgestaltung können Sterbe­versicherungen schonvermögen­sicher gemacht werden und sicherstellen, dass im Trauerfall die benötigten Mittel schnell und unbürokratisch zur Verfügung stehen. So erfolgt die Auszahlung unabhängig von Testament und Erbe und kann auch direkt an einen Bestatter gehen.

TIPP - Es gibt nicht die eine Sterbe­geld­versicherung für alle. Welches Produkt für Sie das beste ist, hängt von individuellen Faktoren wie z.B. Ihrem Alter ab. Anbieter vergleichen


Versicherungsnehmer, Versicherte Person & Bezugsberechtigter - Was Sie wissen sollten

Die Sterbe­geld­versicherung ist eine kleine Kapital­lebens­versicherung auf den Todesfall. Mit Blick auf Antrag, Versicherungs­schutz und Leistungsfall ist es wichtig, die Begriffe Versicherungs­nehmer, versicherte Person und Bezugs­berechtigter zu kennen und zu wissen, worauf Sie bei der Ausgestaltung achten sollten.

Der Versicherungs­nehmer schließt den Vertrag ab

Der Versicherungs­nehmer ist der Antragsteller und schließt mit dem Versicherer den Versicherungs­vertrag ab. Er ist für die Bezahlung der Beiträge verantwortlich und hat das Recht, Änderungen am Vertrag vorzunehmen, wie beispiels­weise den Vertrag zu kündigen, zu verpfänden oder Bezugsrechte zu vergeben. Solange keine andere Regelung vereinbart wurde, erhält der Versicherungs­nehmer die Leistung aus der Versicherung.

Teaser Bezugsrecht

Bezugsrechte & Begünstigte

Bezugsrechte richtig einräumen und ändern. Hinweise, Tipps & Formulare.

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Die versicherte Person ist diejenige, deren Sterbefall versichert wird

Die versicherte Person ist diejenige, auf deren Todesfall sich der Versicherungs­schutz der Sterbe­versicherung bezieht. Oft ist der Versicherungs­nehmer gleichzeitig die versicherte Person. Bei manchen großen Lebens­versicherern, wie der LV 1871, ist beim Sterbegeld mit Monatsbeitrag auch nur diese Konstellation erlaubt.
Die versicherte Person muss nicht zwingend mit dem Beitrags­zahler oder dem Versicherungs­nehmer identisch sein. Aus Steuergründen oder wenn man Angehörige wie die eigenen Eltern versichern möchte, kann es bei der Sterbegeld­versicherung sinnvoll sein, dass der Versicherungs­nehmer und die versicherte Person unterschiedliche Personen sind.

Ein Bezugsberechtiger erhält im Sterbefall die Auszahlung

Der Bezugsberechtigte ist derjenige, der die Versicherungs­leistung erhält, wenn die versicherte Person verstirbt. Die Erteilung von Bezugsrechten durch den Versicherungs­nehmer ist freiwillig. Wurde kein Bezugs­berechtigter benannt, geht die Leistung an den Versicherungs­nehmer oder fällt in seinen Nachlass. Wurde nichts anderes festgelegt, sind Bezugsrechte widerruflich und können jederzeit während der Laufzeit des Vertrags vom Versicherungs­nehmer geändert werden.

Bezugsrechte einräumen, wenn Sie sich selbst versichern

Ist der Versicherungs­nehmer gleichzeitig die versicherte Person und wurde keine bezugs­berechtigte Person benannt, erfolgt die Auszahlung im Sterbe­fall an die gesetzlichen Erben. Die Ausstellung eines Erbscheins kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen, was die Auszahlung verzögern kann.

Eine bezugs­berechtigte Person zu benennen, ist daher wichtig und sinnvoll, wenn Sie sich selbst versichert haben. Sie können während der Laufzeit jederzeit einen oder mehrere Begünstigte benennen und diese auch wieder ändern oder anpassen. Auch nachträglich ist dies jederzeit noch möglich.

Informationen im Familiens­tammbuch hinterlegen

Sprechen Sie mit Angehörigen, Freunden oder Betreuern über Ihre Wünsche zum Begräbnis. Werden diese nur im Testament vermerkt, dann erfahren die Hinter­bliebenen davon meist zu spät, oft erst nach der Bestattung.

Hinterlegen Sie alle relevanten Informationen und die Sterbegeldpolice im Familien­stammbuch. Dieses wird im Todesfall als erstes benötigt.


Sterbe­geld­versicherung Vorteile und Nachteile

Verbraucher­schützer monieren bei der Sterbe­geld­versicherung oft zu lange Wartezeiten, verzögerte Auszahlungen und vor allem die fehlende Rendite oder Wirtschaftlichkeit. Tatsächlich ist die Sterbe­versicherung nicht in jeder Situation die beste Vorsorge­lösung. Vor einem Abschluss sollten deshalb Vor- und Nachteile abgewogen werden, um zu entscheiden, wann und für wen die Sterbe­versicherung sinnvoll ist.

Was spricht für die Sterbe­geld­versicherung?

  • Finanzielle Sicherheit
  • Ziel der Sterbe­geld­versicherung ist es, die Begleichung der Bestattungs­kosten im Vorfeld zu regeln. Nicht jeder kann den gesamten Vorsorge­betrag vorab auf ein Treuhandkonto einzahlen. Wer mit geringen monatlichen Beträgen vorsorgen will, für den ist eine Sterbegeld­versicherung erste Wahl. Nach kurzer Wartezeit ist im Sterbefall die Finanzierung in voller Höhe gesichert, auch bei frühem Tod.
  • Organisatorische und emotionale Entlastung
  • Nutzen Sie die Sterbegeld­versicherung zur Absicherung eines Vorsorge­vertrags und regeln Sie die Auszahlung im Sterbefall so, dass sich Ihre Angehörigen um nichts kümmern müssen. So sorgen Sie für Entlastung und vermeiden Unsicherheit und Streit unter den meist überforderten Angehörigen in der schweren Zeit der ersten Trauer.
  • Selbstbestimmt Vorsorgen
  • Entscheiden Sie selbst, wie und wo Sie beerdigt werden möchten, und geben Sie den finanziellen Rahmen vor. Auch ohne nahe Angehörige sichern Sie sich mit der entsprechenden Bestattungs­vorsorge ein Begräbnis nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.

Weitere Vorteile:

Die Auszahlung erfolgt steuerfrei

Lebenslanger Schutz

Schnelle, unbürokratische Zahlung an den Bezugsberechtigten

Schonvermögen & Pfändungs­sicherheit

Die Sterbe­vorsorge zählt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und aktueller Urteile zum Schonvermögen . Sie wird im sozialen Härtefall nicht angerechnet, solange sie zweckgebunden und in der Höhe angemessen ist.

Zweckbindung bedeutet, dass der für die Bestattungs­kosten beiseitegelegte Betrag nachweisbar, objektiv und verbindlich vom übrigen Vermögen getrennt ist, sodass eine andere Verwendung nahezu ausgeschlossen ist. Dies kann durch Bezugsrechte sichergestellt werden.

Was die Angemessenheit der Höhe der Bestattungs­vorsorge betrifft, wurden laut Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG Beträge bis 11.300 EUR von den Gerichten bisher als angemessen beurteilt.

Weitere Informationen zur Pfändungssicherheit und wie Sie Ihre Bestattungs­vorsorge vor dem Zugriff des Sozialamts schützen können, finden Sie auf unseren Spezialseiten zu diesem Thema.


Vater und Sohn

Was spricht dagegen?

Schlechte Rendite & Wirtschaftlichkeit

Beim Thema Rendite geht es meist um die Überzahlung, also um die Gefahr, dass über die lange Laufzeit die Summe der gezahlten Monatsbeiträge die Höhe der garantierten Versicherungs­leistung übersteigt. Dabei wird oft übersehen, dass eine Versicherung kein Sparplan ist. Auch eine Wohngebäude­versicherung ist nur dann wirtschaftlich oder rentabel, wenn das Haus tatsächlich abbrennt.

Selbst wenn erst wenige Jahre Beiträge gezahlt wurden, wird im Leistungsfall die volle Versicherungs­summe ausbezahlt. Ein Versicherungs­nehmer, der sehr früh verstirbt, erhält also ein Vielfaches der eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Umgekehrt werden im Falle eines langen Lebens die Beitrags­aufwendungen die garantierte Versicherungs­summe übersteigen können. Hier wäre dann ein Sparplan aus wirtschaftlicher Sicht besser gewesen.

Die Versicherung ist erste Wahl, wenn die finanzielle Sicherheit im Vordergrund steht, die Auszahlung zweck­gebunden und zügig erfolgen soll und Schonvermögen­sicherheit wichtig ist. Diese Sicherheit geht vor allem bei einem langen Leben dann auf Kosten einer möglichst hohen Rendite.

Gut zu wissen: Hohe Bonus­zahlungen aus der Überschuss­beteiligung am Ende einer langen Laufzeit können mögliche Überzahlungen auch ausgleichen. Finanzstärke und langfristige Substanzkraft eines Versicherers sind damit wichtige Auswahlkriterien.


Häufige Fragen zur Sterbe­geld­versicherung

Bei den meisten Anbietern auf dem Markt ist ein Antrag zwischen 40 und 75 bzw. höchstens 80 Jahren möglich. Einige wenige bieten die Sterbe­geld­versicherung auch schon ab 18 Jahren an, dann meist mit Gesundheits­prüfung. Wenige ausgewählte Versicherer bieten auch den Abschluss bis 95 Jahre, z.B. die LV 1871 ohne Gesundheits­prüfung und nur 6 Monaten Wartezeit.
Das Eintrittsalter berechnet sich dabei in der Regel nach dem Beginnjahr der Versicherung und dem Geburtsjahr der zu versichernden Person - und zwar unabhängig vom Antrags- und Geburtsmonat.
Bei vielen Anbietern können auch Angehörige wie der Partner oder die eigenen Eltern versichert werden, unter bestimmten Voraus­setzungen sogar ohne deren Wissen und Unterschrift.
Was den Abschluss für Pflege­bedürftige oder betreute Personen betrifft, hat jeder Versicherer andere Annahme­richtlinien und Bedingungen. So sind bei einigen Pflege­bedürftige grundsätzlich vom Antrag ausgeschlossen, andere erlauben zwar einen Antrag für betreute Personen, dann aber nur unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. einer begrenzten Versicherungs­summe oder nur mit Einmalbeitrag. Beim Abschluss für Dritte, Betreute Personen oder Pflegebedürftige sollte deshalb immer individuell nach der besten Lösung gesucht werden. Rufen Sie an, wir beraten gern!
In den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen der Sterbe­geld­versicherung ist normalerweise befristet auf die ersten 2 oder 3 Jahre nach Vertrags­abschluss eine Leistung bei vorsätzlicher Selbsttötung ausgeschlossen. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistes­tätigkeit begangen worden ist, besteht voller Versicherungs­schutz. Ansonsten wird anstelle der garantierten Versicherungs­leistung der Betrag des für den Todestag berechneten Rückkaufs­wertes gezahlt.
Anders sieht es jedoch bei der Sterbehilfe, also dem Sterben auf Verlangen bei Schwerstkranken, aus. Hierzu gibt es zwar keine eindeutigen Regelungen in den Bedingungen, zumindest die LV 1871 und wohl auch die meisten anderen Versicherer leisten jedoch nach eigener Aussage bei Sterbehilfe unabhängig von der 3-jährigen Frist zur Selbsttötung.
Mit einer Abtretungs­erklärung überträgt der Versicherungs­nehmer Ansprüche aus seinem Versicherungs­vertrag auf einen neuen Gläubiger. Der Vertrag läuft unverändert weiter, der Versicherungs­nehmer zahlt weiter Beiträge, aber im Sterbefall steht die Todesfall­leistung aus der Sterbe­geld­versicherung dem neuen Gläubiger zu. Ist der Versicherungs­nehmer gleichzeitig die versicherte Person, gelten jedoch gesetzliche Vorschriften in Bezug auf die Abtretung:
Ist die Versicherungs­summe kleiner als 3.579 EUR kann gemäß § 850 b(1) Punkt 4 ZPO nicht gepfändet und damit nach § 400 BGB auch nicht abgetreten werden. Abgetretene Ansprüche gelten also nur für den Teil der Versicherungs­summe, der diesen Mindestbetrag übersteigt. Um z.B. Vorsorge­verträge abzusichern nutzen Sie daher stattdessen das Bezugsrecht , da aufgrund der geringen Versicherungs­summen im Bereich der Sterbevorsorge die Abtretung nicht geeignet ist.
Bei Zahlungs­schwierigkeiten kommen eine Beitrags­freistellung, Beitrags­reduzierung, Beitrags­stundung oder die Kündigung als mögliche Optionen infrage.
Bei der Beitragsfreistellung werden Sie ganz oder teilweise von der Beitrags­zahlungs­pflicht befreit und die Versicherungs­summe wird auf eine beitragsfreie Summe herabgesetzt, solange diese einen bestimmten Mindestbetrag erreicht. Ansonsten erhalten Sie den Rückkaufswert und der Vertrag wird aufgelöst. Wenn die verbleibende Versicherungs­summe und der Monatsbeitrag bestimmte Mindestwerte nicht unterschreiten, ist in der Regel auch eine Beitragsreduzierung möglich.
Sterbegeld­versicherungen können jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungs­periode ganz oder teilweise gekündigt werden. Im Fall der Kündigung oder teilweisen Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert abzüglich eines Stornoabzugs. Beachten Sie, dass gerade in der Anfangszeit aufgrund von Abschluss- und Vertriebs­kosten nur der Mindestwert als Rückkaufswert vorhanden ist und der Rückkaufswert niedriger als die eingezahlten Beiträge sein kann. Lassen Sie sich in jedem Fall vor einer Entscheidung beraten.
Bei vorübergehenden Schwierigkeiten ist die Stundung der Beiträge über einen begrenzten Zeitraum die beste Lösung. Bei der Beitrags­stundung bleibt während der Stundungszeit der volle Versicherungs­schutz bestehen. Anders als bei einer Beitrags­freistellung profitieren Sie also weiterhin vom vollen Versicherungs­schutz. Die Beitragslücke wird dann später durch Nachzahlungen wieder aufgefüllt, d.h. Sie zahlen die ausgesetzten Beiträge später nach.
Versicherungs­leistungen, die aufgrund des Todes der versicherten Person ausgezahlt werden (Todesfall­leistungen), sind in vollem Umfang einkommens­steuerfrei. Ansprüche oder Leistungen aus der Sterbe­versicherung unterliegen jedoch der Erbschafts­steuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Versicherungs­nehmers unter Lebenden oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses) erworben werden. Die tatsächliche Erbschafts­steuer­schuld ist dabei von den individuellen Verhältnissen (z. B. den zur Verfügung stehenden Freibeträgen nach § 16 ErbStG) abhängig. Wird die Versicherungs­summe an den Versicherungs­nehmer ausgezahlt, ist sie nicht erbschafts- oder schenkungs­steuerpflichtig.
Hinweis: Die hier angeführten Verbraucher­hinweise sind allgemeine Hinweise zum aktuellen Steuerrecht, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen wird. Bei spezifischen Fragen zur steuerlichen Behandlung wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater.
Ziel der Sterbe­geld­versicherung ist es, im Todesfall die Bestattungs­kosten zu decken. Bei einer Handvoll Tarife endet der Versicherungs­schutz jedoch mit Ablauf des 100. oder 102. Lebensjahres, und die Versicherungs­summe wird dann im Erlebens­fall ausgezahlt. Manchmal gibt es auch die Wahlmöglich­keit einer frühzeitigen Auszahlung im Falle einer schweren Krankheit (Dread-Disease-Option). Dies widerspricht dem Sinn der Sterbe­geld­versicherung. Tarife mit Enddatum oder Wahl­möglichkeit sind nicht empfehlenswert, auch weil solche Tarife wegen der mangelnden eindeutigen Zweckbindung nicht zum Schonvermögen zählen.
Hauptziel ist die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten . Diese letzte Rechnung soll nicht offenbleiben. Beim Abschluss einer Sterbe­geld­versicherung ergeben sich aber oft auch noch zusätzlich Fragen zur eigenen Bestattung.
Einige Versicherer bieten deshalb mehr oder weniger umfangreich zusätzliche Service­leistungen und Unterstützung zum Thema Sterben, Tod und Trauer, damit die Bestattungs­vorsorge individuell und bedarfsgerecht erfolgt.
Auch bieten manche optionale oder teilweise Inklusivleistungen wie die doppelte Leistung bei Unfalltod, die Kinder­mitversicherung, eine Beitrags­befreiung bei Pflege­bedürftigkeit, einen digitalen Nachlassplaner, die Rückholung bei Versterben im Ausland und Rechts­beratungen rund ums Thema Vorsorge und Erbe.
Bestattungs­kosten sind aus dem Vermögen bzw. Nachlass des Verstorbenen zu zahlen. Erbe und Bestattungs­pflichtiger müssen dabei nicht unbedingt dieselbe Person sein. Während der oder die Erben des Verstorbenen verpflichtet sind, für die Kosten der Beerdigung aufzukommen, liegt die Bestattungs­pflicht unabhängig vom Erbe immer bei den Angehörigen. Organisiert also ein nicht erbberechtigter Angehöriger die Bestattung, kann sich dieser die Kosten von den Erben im angemessenen Umfang erstatten lassen.
Kann dem zur Bestattung Verpflichteten aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden die Bestattungs­kosten zu tragen und sind diese nicht aus dem Nachlass gedeckt, dann kann beim Sozialhilfe­träger ein Antrag auf Kosten­übernahme gestellt werden. Der Staat übernimmt dann die Kosten für eine einfache, ortsübliche Erd- oder Feuerbestattung.
Für den Fall einer Insolvenz sind alle deutschen Lebens­versicherer gesetzlich zur Mitgliedschaft im Sicherungsfonds Protektor verpflichtet. Bei Zahlungs­unfähigkeit eines Mitglieds springt dieser Sicherungsfonds als Auffang­gesellschaft ein, womit die Zahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungs­leistung für die Kunden eines insolventen Versicherers garantiert und sicher ist. Das bedeutet für alle Sterbe­geld­versicherungen deutscher Lebens­versicherungs­unternehmen, dass die beim Antrag garantierte Versicherungs­summe abgesichert ist. Sterbekassen und ausländische Versicherer gehören dem deutschen Sicherungs­fonds nicht an.
Eine Risiko-Lebens­versicherung zielt vor allem auf den Existenz­schutz von Familien, Immobilien­käufern und Unternehmern. Familien dient sie in jungen Jahren der notwendigen finanziellen Absicherung, falls der Haupternährer ausfällt oder zur Absicherung einer Hypothek auf die gerade erworbene Immobilie. Der Versicherungs­schutz ist deshalb in der Regel zeitlich begrenzt. Die Beiträge zur Risiko­lebensversicherung sind reine Risikobeiträge und enthalten keinen Sparanteil, daher sind die Beiträge auch vergleichsweise günstig. Versterben Sie nach Ablauf der Vertrags­laufzeit, erhalten Sie keine Auszahlung.
Die Sterbe­geld­versicherunghingegen zielt nicht auf die Absicherung der Existenz, sondern auf die zuverlässige, gezielte und frühzeitige Bezahlung der Bestattungskosten . Auch Menschen ohne nahe Angehörige sichern sich mit einer Sterbe­geld­versicherung eine angemessene und würdevolle Beerdigung.
Sie bietet lebenslangen Versicherungs­schutz, d.h. die Auszahlung der vereinbarten Versicherungs­leistung erfolgt garantiert. Wie lange Beiträge gezahlt werden sollen, kann meist individuell festgelegt werden.
Die Versicherungs­summe ist deutlich geringer als bei einer Risiko­lebens­versicherung, die in der Regel das 3- bis 5-fache Bruttojahres­einkommen einer Familie absichern soll. Für den Abschluss einer Sterbe­geld­versicherung ist deshalb eine Gesundheits­prüfung nicht zwingend notwendig. Wird eine Gesundheits­prüfung durchgeführt, sind die Gesundheits­fragen oft weniger umfangreich als bei einer Risiko­lebensversicherung. Ärztliche Atteste sind meist nicht notwendig.