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LV 1871
Sterbegeld

  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Wartezeit nur 6 Monate
  • Finanzstark & Sicher

LV 1871 Sterbegeldversicherung - Finanzielle Sicherheit seit über 150 Jahren

Als bewährter Spezial­versicherer gehört die LV 1871 zu den beliebtesten und besten Anbietern von Sterbegeld am deutschen Markt. Sie ist seit Jahren Vorreiter mit Innovationen wie der Enkel- & Urenkel­mit­versicherung.

Zahlreiche exzellente Finanz­ratings unterstreichen die große Finanz­stärke & Sicherheit. Mit den Tarifen SV (Comfort Plus) und SVP (Premium) ist die LV 1871 im umfassenden Test von mehr als 50 Sterbe­geld­versicherern durch die besonders kurze Wartezeit bis ins hohe Alter seit vielen Jahren unter den Testsiegern.

Die Sterbe­geld­versicherung der LV 1871 ist erste Wahl für einen leistungs­starken Tarif ohne Gesundheits­prüfung mit ausgesprochen kurzer Wartezeit.

Sorgen Sie jetzt mit Weitsicht und Verantwortung für finanzielle Sicherheit und gezielte Entlastung im Trauerfall.

SPARTIPP: Jetzt besonders günstig im exklusiven Ehe- & Partner­tarif.

Warum LV 1871 Sterbegeld?

  • Beste Konditionen, Testsieger & Kundenfavorit
  • Ohne Gesundheits­prüfung
  • Nur 6 Monate Wartezeit
  • Abschluss bis 95 Jahre möglich
  • Enkel & Urenkel mitversicherbar

So schützt die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung

Die LV 1871 ist die bewährte Begräbnis­versicherung ohne Gesundheits­fragen zur finanziellen Entlastung Ihrer Angehörigen. Wichtigstes Leistungsmerkmal des LV 1871 Sterbegeld ist die besonders kurze Wartezeit. Die Sterbe­versicherung der LV 1871 (Tarif SV/ SVP) ist im Marktvergleich einer der besten und kunden­freundlichsten Tarife. Zum Test

Besonders kurze Wartezeit

Nach nur 6 Monaten Wartezeit erfolgt im Sterbefall schon eine nach Eintritts­alter gestaffelte Leistung. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit und es besteht sofortiger Versicherungsschutz.

Keine Gesundheits­fragen

Der Antrag erfolgt bei der LV 1871 ohne Gesundheits­fragen. Es bestehen auch keine gesundheits­bezogenen Ausschluss­kriterien, d.h. selbst Pflegebedürftige und betreute Personen können sich noch bis 95 Jahre und unabhängig von vorliegenden Krankheiten versichern.

Doppelte Leistung bei Unfalltod

Während der Beitrags­zahlungs­dauer ist bei der LV 1871 die Unfalltod­Zusatz­versicherung immer inklusive. Versterben Sie bei einem Unfall, dann wird die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt. Für den Unfallschutz gibt es keine Wartezeit. Ab dem 75. Lebensjahr ist der Leistungsfall eingeschränkt.

Ab Antrag­stellung genießen Sie zudem vorläufigen Versicherungs­schutz, d.h. bereits ab Antragseingang wird bei Unfalltod die volle Versicherungs­summe ausbezahlt.

Logo LV 1871 Sterbegeld (SV/ SVP)

Ohne Gesundheits­prüfung

Nur 6 Monate Wartezeit

Abschluss bis 95 Jahre

Auch Pflegebedürftige & Betreute

Attraktive Überschuss­beteiligung


Optionaler Zusatzschutz (Premium Tarif SVP):

Weltweiter Rückholkostenschutz

Kinder-, Enkel- & Urenkel-Mitversicherung

TIPP: Kinder, Enkel & Urenkel schützen (Premium Tarif)

Im Premium Tarif sind alle Ihre kindergeld­berechtigten Kinder, Enkel oder sogar Urenkel bis zu einer Höhe von 5.000 EUR kosten­frei mit­versichert. So verbinden Sie Ihre eigene Bestattungs­vorsorge mit zusätzlichem Familien­schutz.

Optional: Rückholkostenschutz (Premium Tarif)

Im Premium Tarif schützt Sie ein zusätzlicher Rückhol­kosten­schutz. Dieser bewahrt die Hinterbliebenen vor den Kosten der Rück­führung bei Tod im Ausland. Bei einem Sterbe­fall im EU-Raum sind so bis zu 6.000 EUR an Überführungs­kosten abgesichert, bei einem Sterbe­fall im nicht-europäischen Ausland erhöht sich der Betrag auf bis zu 12.000 EUR.

Erbrechtsberatung inklusive

Sie haben jährlich Anspruch auf eine 60-minütige kostenfreie, telefonische erbrechtliche Erst­beratung durch einen von der LV 1871 vermittelten Rechtsanwalt. Nach dem Tod der versicherten Person kann die Erbrechtsberatung einmalig auch von einem Bezugs­berechtigten in Anspruch genommen werden.

Exklusiv sparen mit dem günstigen Ehe-/ Partnertarif

Partnertarif

Für Paare und alle, die weitere Ange­höri­ge schützen wollen, gibt es exklusiv Familienrabatt.

Sie können den rabattierten Tarif ab dem ersten Antrag in Anspruch nehmen und dann ohne Begrenzung für alle folgenden Anträge aus dem engeren Familienkreis wie Partner, Eltern, Geschwister oder Kinder.

Flexible Beitrags­zahlung

Die Beitragszahldauer kann auf Wunsch völlig flexibel gestaltet werden, zwischen lebenslanger Beitrags­zahlung oder individuell bis zu einem bestimmten Endalter. Sagt Ihnen also der für Ihr Alter empfohlene Standard im Beitragsrechner nicht zu, wenden Sie sich gerne an uns für eine individuelle Lösung. Der Versicherungs­schutz besteht beim LV 1871 Sterbegeld immer lebenslang.

Optional: Beitrags- & Leistungsdynamik

Sie können zusätzlich auf Wunsch eine automatische Dynamik mit 3% Erhöhung pro Jahr vereinbaren, bei der sich die Versicherungs­summe bzw. entsprechend der Beitrag regelmäßig erhöhen. Auf diese Weise können Sie Preis­steigerungen bei den Bestattungs­kosten vorbeugen. Der Dynamik kann man ohne Angabe von Gründen beliebig oft widersprechen.

Logo LV 1871 Maßstäbe in Vorsorge

Die Lebens­versicherung von 1871 a.G. München (LV 1871) erhält seit vielen Jahren ausgezeichnete Finanz­ratings und gehört in der Branche zu den Top-Lebensversicherern.

Zahlreiche Auszeichnungen, exzellente Substanzkraft und zufriedene Kunden sind das Ergebnis von einem durchgängig hohen Leistungs­niveau - besonders wichtig bei so langfristigen Vorsorge­verträgen wie der Sterbe­geld­versicherung.


Attraktive Überschuss­beteiligung

Neben der garantierten Versicherungs­leistung profitieren Sie zusätzlich von der attraktiven Überschuss­beteiligung. Und bei der Zuteilung der jährlichen Überschüsse haben Sie bei der LV 1871 sogar die Wahl zwischen Sofortrabatt oder Bonussystem:


Häufige Fragen zur Sterbe­geld­versicherung der LV 1871

Fragen vor Vertragsabschluss

Der Schutz Ihrer Daten sowie ein einfacher Antrags­prozess sind uns sehr wichtig. Wir bieten Ihnen zwei sichere Möglichkeiten, die Sterbe­geld­versicherung der LV 1871 zu beantragen.
Online - Am einfachsten füllen Sie Ihren Antrag online in der geschützten Eingabemaske aus und Ihre Daten werden sicher an uns übermittelt. Sie erhalten sofort ein E-Mail mit der Bestätigung des Antragseingangs, Ihren Antragsdaten und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Papierantrag - Wenn Sie Ihren Antrag nicht online stellen wollen, dann können Sie bei uns Ihr Antragsformular selbstverständlich auch per Post anfordern.
Gut zu Wissen: Nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrags durch die LV 1871 und Zugang des Versicherungs­scheins per Post besteht ein 30-tägiges Widerrufsrecht.
Beachten Sie, dass die LV 1871 zur abschließenden Bearbeitung eine Kopie Ihres Ausweises benötigt. Der Beginn des Versicherungsschutzes hängt auch von der rechtzeitigen Beitragszahlung ab.
Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung vor allem die Allgemeine Versicherungsbedingungen für die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung sorgfältig durch.
Nach Erhalt des Versicherungs­scheins (Police) und aller Vertrags­unterlagen können Sie innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen das in schriftlicher Form (per E-Mail, Fax oder Post) tun. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie in den Allgemeine Versicherungsbedingungen für die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung und unseren AGB.
Senden Sie einen Widerruf per E-Mail bitte direkt an kundenservice@SeguraLife.de oder per Fax oder Post an:
Segura GmbH
Am Weichselgarten 7
91058 Erlangen
Fax (09131) 625 10 61
Für die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung bietet Ihnen SeguraLife Versicherungssummen zwischen 1.500€ und 12.500€.
Beim Sterbegeld der LV 1871 beträgt die Wartezeit nur 6 Monate ab Versicherungs­beginn. Verstirbt die versicherte Person in den ersten 6 Monaten werden die eingezahlten Beiträge abzüglich 100€ ausgezahlt. Liegt die Summe der eingezahlten Beiträge darunter, erfolgt keine Erstattung.
Nach Ablauf von 6 Monaten Wartezeit gilt für die Auszahlung der vereinbarten Versicherungs­summe die folgende Staffelung, wobei immer mindestens die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden:
  • Bei einem Eintritts­alter von 40 bis 44 Jahren werden ab dem 7. Monat nach Versicherungs­beginn sechs 36stel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben 36stel, ab dem 9. Monat acht 36stel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungs­schutz in Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe besteht somit nach 3 Jahren.
  • Bei einem Eintritts­alter von 45 bis 49 Jahren werden ab dem 7. Monat nach Versicherungs­beginn sechs 30stel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben 30stel, ab dem 9. Monat acht 30stel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungs­schutz in Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe besteht somit nach 2,5 Jahren.
  • Bei einem Eintritts­alter von 50 bis 54 Jahren werden ab dem 7. Monat nach Versicherungs­beginn sechs 24stel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben 24stel, ab dem 9. Monat acht 24stel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungs­schutz in Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe besteht somit nach 2 Jahren.
  • Bei einem Eintritts­alter von 55 bis 59 Jahren werden ab dem 7. Monat nach Versicherungs­beginn sechs 18tel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben 18tel, ab dem 9. Monat acht 18tel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungs­schutz in Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe besteht somit nach 1,5 Jahren.
  • Bei einem Eintritts­alter ab 60 Jahren werden ab dem 7. Monat nach Versicherungsbeginn sechs Zwölftel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben Zwölftel, ab dem 9. Monat acht Zwölftel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungs­schutz in Höhe der vereinbarten Versicherungs-summe besteht somit schon nach 1 Jahr.
Ja. Bei der LV 1871 handelt es sich um eine Sterbe­geld­versicherung ohne Gesundheits­prüfung und es werden daher keine Gesundheits­fragen gestellt. Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern am Markt gibt es zudem auch keine gesundheits­bezogenen Ausschluss­kriterien wie Pflege­bedürftigkeit oder ein aktueller ReHa-Aufenthalt.
Die LV 1871 schließt Polizisten und Soldaten nicht vom Versicherungsschutz aus. Sie leistet grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht, also auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen stirbt. Allerdings ist die Leistung eingeschränkt, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen verstirbt. Einzelheiten finden Sie in §16 der Allgemeine Versicherungsbedingungen für die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung.
Nein, das geht nicht. Eine Bestattungs­verfügung regelt ausführlich die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen zur Organisation und Ausführung seiner Bestattung. Die Finanzierung spielt hier keine Rolle.
Sie können aber die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung dazu nutzen, einen Bestattungs­vorsorge­vertrag zu finanzieren, indem Sie dem Bestatter ein Bezugsrecht einräumen. Die LV 1871 zahlt dann im Sterbefall die vom Bestatter genannten Kosten direkt an den Bestatter und alles was aus der Versicherungs­leistung dann noch übrig ist, geht an die Erben. Sie finden entsprechende Formulare und Informationen auf unserer Seite zum Bezugsrecht . Bezugs­berechtigungen können Sie jederzeit an uns mit Angabe Ihrer Versicherungs­schein­Nummer senden. Diese Informationen werden dann bei der LV 1871 digital hinterlegt und stehen im Trauerfall sofort zur Verfügung.
Es ist nicht möglich, die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung auf andere Personen abzuschließen. Versicherungs­nehmer, versicherte Person, Antragsteller und Kontoinhaber müssen identisch sein. Eine Sterbe­geld­versicherung für Dritte oder Angehörige -sogar ohne deren Wissen und Unterschrift- kann aber bei anderen Versicherern abgeschlossen werden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung.
Für Betreute Personen hingegen kann bei der LV 1871 ein Versicherungs­antrag gestellt werden. Dieser muss dann im Namen der betreuten Person vom Betreuer gestellt werden unter Vorlage des Betreuer­ausweises. Die Betreuungs­verfügung darf dabei nicht älter als 2 Jahre sein. Bei Betreuung ist die Leistung aus der Sterbe­geld­versicherung auf 3.000€ begrenzt.
Sie haben grundsätzlich das Recht auf freie und unabhängige Wahl des Bestatters und können diesen selbstverständlich im Vorfeld festlegen.
Sie können einen Bestatter entweder im Antrag oder auch jederzeit später als Begünstigten benennen. Dabei haben Sie die Möglichkeit ein widerrufliches oder auch unwiderrufliches Bezugsrecht einzuräumen. Informationen wie Sie die Versicherungs­leistung über ein Bezugsrecht an den Bestatter "abtreten" finden Sie hier unter Bezugsrecht . In der Praxis zahlt die LV 1871 dann im Trauerfall die vom Bestattungs­unternehmen genannten Kosten direkt an das Unternehmen und gegebenenfalls noch übrige Beträge aus der Versicherungs­leistung gehen an die Erben. Sie können uns jederzeit schriftlich einen Bezugsberechtigten mitteilen. Wir lassen diese Informationen dann bei der LV 1871 digital hinterlegen, damit sie im Trauerfall sofort zur Verfügung stehen.
Wenn Sie im Antrag eine Dynamik vereinbaren, erhöht sich Ihre jährliche Versicherungs­summe automatisch um 3% und Ihr zu zahlender Beitrag wird entsprechend angepasst. So können Sie im Zeitverlauf gestiegenen Preisen bei den Bestattungs­kosten entgegenwirken. Wollen Sie die Dynamik auf eine andere Bezugsgröße als die Versicherungs­summe des Vorjahres beziehen, z.B. auf den Anfangs- oder Vorjahres­beitrag oder die Anfangs­versicherungssumme, sprechen Sie uns gerne an. Gut zu Wissen: Sie können der Dynamik beliebig oft widersprechen.
Der Rückholkosten­schutz sichert Hinter­bliebene vor zusätzlichen Kosten ab, die entstehen, wenn der Todesfall im Ausland auftrat und der Verstorbene zurück nach Deutschland überführt wird. Im Premiumpaket sind derartige Kosten bis zu einer maximalen Höhe vom 6.000 EUR abgesichert, sofern der Todesfall im europäischen Ausland auftritt. Für das sonstige Ausland erhöht sich der Betrag auf bis zu maximal 12.000 EUR. Dieser Schutz greift allerdings nur, sofern der Verstorbene zum Todes­zeitpunkt keinen Wohnsitz in dem Land angemeldet hatte, in dem der Sterbefall eintrat.
Sofern Sie sich für den Premium Tarif (SVP) der Sterbegeld­versicherung der LV 1871 entscheiden, dann ist die Kinder-/ Enkelmit­versicherung inklusive. Das bedeutet, im Tarif SVP sind alle Kinder-/Enkel- und sogar auch Urenkelkinder mit bis zu 5.000 EUR automatisch mitversichert, solange sie zum Zeitpunkt ihres Todesfalls mindestens 1 Jahr alt sind und kinder­geld­berechtigt sind.
Damit die Kinder­/Enkel- & Urenkelmitversicherung des Premium Tarifs auch für Stiefkinder in Anspruch genommen werden kann, müssen diese leiblichen Kindern rechtlich gleich­gestellt sein (z.B. durch Adoption).
Der Münchener Begräbnisverein und die LV 1871 haben historisch gewachsene gemeinsame Wurzeln. Im 19. Jahrhundert wurde der "Christ­katholische Begräbnis-Verein" gegründet mit dem Ziel eine würdevolle Bestattung zu ermöglichen und Kosten für Messe, Sarg und Todesanzeigen zu übernehmen. Außerdem erhielten die Hinter­bliebenen ein für damalige Verhältnisse ungewöhnliches Sterbegeld.
Nach der Wandlung vom Begräbnis­verein zur Sterbekasse und Trennung der Versicherungs­sparte bot die LV 1871 ihre Sterbe­geld­versicherung Mitgliedern des Münchener Begräbnis­vereins ohne zusätzliche Kosten oder Verpflichtungen und ohne Mitglieds- und Aufnahme­gebühren zu einem vergünstigten Gruppen­tarif an.
Dieser reduzierte Vereinsgruppen-Tarif des Münchener Begräbnisvereins wurde 2021 eingestellt.

Fragen zum Beitrag

Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge sind monatlich im Voraus zu bezahlen.
Grundsätzlich können Sie bei der Sterbegeld­versicherung der LV 1871 selbst bestimmen, wie lange Sie die Prämien zahlen möchten: Entweder zahlen Sie die Beiträge lebenslang oder Sie setzen die Beitragszahlung individuell bis zu einem bestimmten Endalter fest. Die Beitragszahlungsdauer muss dabei mindestens 5 Jahre betragen.
Beachten Sie, dass die Beitragsberechnung der LV 1871 auf Basis von ganzen Beitragsjahren erfolgt. Beginnt Ihr Vertrag z.B. zum 01.06. läuft auch die Beitragszahlungsdauer bis zum 01.06. Der letzte Beitragseinzug erfolgt also zum 01.05. des Jahres, in dem Sie 85 Jahre alt werden, und zwar unabhängig davon, ob Sie z.B. im Januar oder Dezember geboren sind.
Daher ändert sich der Monatsbeitrag auch nicht, wenn Sie den Vertragsbeginn nach hinten schieben, solange der Vertragsbeginn weiter im gleichen Kalenderjahr liegt.
Die LV 1871 beteiligt ihre Versicherungsnehmer an der Bewertungsreserve sowie an Überschüssen aus z.B. Kapitalerträgen nach den geltenden Vorschriften zur Mindest­beitrags­rückerstattung. Die Höhe der Überschuss­beteiligung ist über die Laufzeit nicht garantiert. Grundsätzlich haben Sie bei der LV 1871 die Wahl, in welcher Form Sie die Überschüsse verrechnet haben wollen - als Bonussystem für mehr Versicherungs­leistung oder als Sofortrabatt für eine niedrigere Prämie:
  • Beitrags­verrechnung als Sofortrabatt
    Die Überschüsse werden laufend mit Ihren Beiträgen verrechnet, womit Ihre Beiträge durch den Sofortrabatt geringer ausfallen. Sie zahlen also niedrigere Beiträge für die vereinbarte Versicherungssumme. (Prämie mit Sofortrabatt)
  • Bonussystem für eine höhere Leistung
    Sie zahlen über die Laufzeit gleichbleibend Ihren regulären Beitrag. Die jährlichen Überschussanteile werden zur Bildung einer zusätzlichen Versicherungssumme verwendet, die dann mit der vereinbarten Versicherungssumme zusammen ausgezahlt wird. Dadurch erhöht sich bei gleichbleibenden Beiträgen Ihre Versicherungssumme im Sterbefall. (Prämie mit Bonussystem)
Zusätzlich erhalten Sie beim Eintritt des Versicherungsfalls einen Schluss­über­schussanteil in Form des Schlussbonus sowie eine Leistung in Form von Anteilen an den Bewertungsreserven.
Alle Leistungen aus der Überschuss­beteiligung sind nicht garantiert, da sie von Einflussfaktoren wie z.B. der Entwicklung des Kapitalmarktes, des Todesfallrisikos und der Entwicklung der Lebenserwartung abhängen. Sie erhalten jährlich eine Information von der LV 1871 zum Stand Ihrer Überschuss­beteiligung.
Die LV 1871 bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten mit Zahlungs­schwierigkeiten umzugehen. Bei der Beitrags­freistellung mit Wiederinkraft­setzung können Sie sich für bis zu sechs Monate von der Beitrags­zahlung freistellen lassen. Innerhalb von sechs Monaten nach der Beitrags­freistellung müssen Sie die Beitrags­zahlung wieder aufnehmen, anderenfalls kann der Vertrag nicht wieder in Kraft gesetzt werden.
Bei der befristeten Beitrags­freistellung können Sie sich für einen von Ihnen gewählten Zeitraum von bis zu sechs Monaten von den Beiträgen freistellen lassen. Der Vertrag wird zum gewählten Zeitpunkt automatisch wieder in Kraft gesetzt.
Die Beitrags­herabsetzung reduziert die zu zahlenden Beiträge und damit auch die Versicherungs­leistung. Die nach der Herabsetzung des Beitrags verbleibende Versicherungs­summe muss mindestens noch 1.500 EUR betragen, anderenfalls wird der Vertrag aufgelöst.
Eine Beitrags­stundung ist für bis zu sechs Monate möglich, während­dessen bleibt Ihr Versicherungs­schutz voll bestehen. Für die Rückzahlung der gestundeten Beiträge haben Sie verschiedene Zahlungs­möglichkeiten.
Die hier genannten Möglich­keiten sind alle mit der LV 1871 schriftlich zu vereinbaren. Schreiben Sie diesbezüglich eine E-Mail an: info@lv1871.de
Bitte beachten Sie, dass die Beitrags­freistellung erhebliche finanzielle Nachteile haben kann: Gerade in der Anfangszeit ist wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebs­kosten nur der Mindestwert zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungs­summe vorhanden. Ist dieser geringer als 500€, wird der Vertrag aufgelöst. Soll der Vertrag teilweise beitragsfrei gestellt werden, muss die beitrags­pflichtige Versicherungs­summe mindestens 1.500€ und der monatliche Mindest­beitrag mindestens 10€ betragen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungs­schein.

Fragen während der Laufzeit

Sie können bei der LV 1871 maximal insgesamt 12.500€ als Sterbegeld abschließen. Bis zu diesem Maximal­betrag können Sie während der Laufzeit jederzeit Ihre Versicherungs­summe weiter erhöhen, indem Sie einfach einen neuen Vertrag mit dem zusätzlichen Betrag abschließen. Für diesen neuen Teilbetrag beginnt dann wieder die übliche Wartezeit von 6 Monaten. Alle Ihre Verträge dürfen in Summe nicht mehr als 12.500€ betragen und werden dann im Trauerfall entsprechend Ihrer Bestimmungen zu den Bezugs­berechtigten gleichzeitig ausgezahlt.
Eine Verringerung der Versicherungs­summe bei der LV 1871 Sterbe­geld­versicherung entspricht einer Teil­kündigung. Weitere Informationen zur Kündigung finden Sie hier weiter unten.
Der Versicherungs­schutz beginnt mit dem im Versicherungs­schein angegebenen Datum. Bei verspäteter Zahlung des Erstbeitrags beginnt der Versicherungs­schutz erst mit dem Tag des Zahlungs­eingangs. Beachten Sie, dass die Leistungs­pflicht der LV 1871 entfallen kann, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Beachten Sie zudem die Regelungen zur Wartezeit. Der Vertrag und damit der Versicherungs­schutz endet mit dem Tod der versicherten Person und der damit verbundenen Leistungs­erbringung.
Sie können die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungs­periode kündigen. Die Versicherungs­periode umfasst einen Monat. Sie müssen Ihre Kündigung in schriftlicher Form mitteilen (E-Mail, Fax, Post).
Der Vertrag kann auch teilweise gekündigt werden, wenn die verbleibende beitrags­pflichtige Versicherungs­summe mindestens 1.500€ und der monatliche Beitrag mindestens 10€ beträgt.
Im Fall der Kündigung oder teilweisen Kündigung erhalten Sie den Rückkaufs­wert Ihrer Sterbe­geld­versicherung abzüglich eines Stornoabzugs. Beachten Sie, dass gerade in der Anfangszeit aufgrund von Abschluss- und Vertriebs­kosten nur der Mindestwert als Rückkaufs­wert vorhanden ist und der Rückkaufswert niedriger als die eingezahlten Beiträge sein kann.
Während der Dauer der Beitrags­zahlung besteht eine Unfalltod-Zusatz­versicherung. Das bedeutet, dass ein erhöhter Versicherungs­schutz bei Unfalltod besteht und die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt wird. Bei Unfalltod entfällt zudem die Wartezeit und es erfolgt keine Staffelung. Ab dem 75. Lebensjahr besteht ein eingeschränkter Versicherungs­schutz für die Unfalltod-Zusatz­versicherung: Nur wenn der Unfalltod durch Nutzung eines öffentlichen Verkehrs­mittels erfolgte, wird die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt.
Gerne steht Ihnen bei Fragen rund um die Sterbe­geld­versicherung und auch im Leistungs­fall unser Team von SeguraLife jederzeit zur Verfügung. Im Trauerfall können Sie sich aber auch direkt an die LV 1871 wenden. Dort sind alle Vertrags­informationen und Bezugsrechte hinterlegt und die Auszahlung kann dann schnell und ohne Umweg erfolgen.
Für die Auszahlung des LV 1871 Sterbegelds an den oder die Bezugs­berechtigten im Sterbefall muss lediglich eine Kopie der Sterbe­urkunde und die Versicherungs­police im Original eingereicht werden. Die Police sollte deshalb so aufbewahrt werden, dass sie im Sterbefall von den Hinterbliebenen schnell gefunden wird. Informieren Sie am besten Ihre Angehörigen darüber, dass Sie das LV 1871 Sterbegeld abgeschlossen haben. Beachten Sie, dass die Hinterlegung der Sterbe­geld­versicherung zusammen mit dem Testament bei einem Notar unter Umständen dazu führen kann, dass die Sterbe­geld­versicherung erst bei Öffnung des Testaments den Angehörigen bekannt wird und die Beerdigung oft davor stattfinden kann. Das Geld für die Bestattung sollte jedoch sinnvollerweise möglichst schnell zur Verfügung stehen.
Die Kundenhotline der LV 1871 ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.
Lebensversicherung von 1871 a.G. München - Kundenservice
E-Mail: info@lv1871.de
Tel: 089 551 67 1871
Fax: 089 551 67 1212
Sie entscheiden, an wen im Todesfall die Versicherungs­leistung gezahlt werden soll:
Entweder Sie benennen eine oder mehrere bezugsberechtigte Personen oder direkt einen von Ihnen frei und unabhängig ausgewählten Bestatter.
Sie können den oder die Bezugsberechtigten sowohl beim Antrag bestimmen als auch erst zu einem späteren Zeitpunkt und diesen jederzeit auch wieder ändern (widerrufliches Bezugsrecht). Für eine Änderung oder nachträgliche Bestimmung nutzen Sie am besten das Formular zum widerruflichen Bezugsrecht.
Wenn Sie keinen Bezugsberechtigten benennen, dann erfolgt die Auszahlung einfach an Ihre gesetzlichen Erben.
Leistungen aus der Sterbe­geld­versicherung sind einkommenssteuerfrei. Erbschaftssteuer fällt keine an, wenn die hohen Freibeträge ausreichen.


Fragen zum Sterbegeld der LV 1871? 09131-625 10 65