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Ist eine Sterbegeld­versicherung sinnvoll?

Vorteile und Nachteile der Sterbeversicherung

Finanzielle Vorsorge: Ist eine Sterbe­geld­versicherung sinnvoll?

Die finanzielle Absicherung der Bestattungskosten ist wichtiger Bestandteil der Bestattungsvorsorge.

Im Todesfall soll ein bestimmter Geldbetrag zeitnah und noch vor der Testamentseröffnung zur Begleichung der Beerdigungskosten zur Verfügung stehen, um z.B. Angehörigen die finanzielle Belastung zu ersparen.

Sterbegeldversicherungen sind dabei eine beliebte und bewährte Möglichkeit, um mit überschaubaren Monatszahlungen für den Sterbefall passgenau vorzusorgen. Trotzdem ist die Finanzierung und Absicherung der Bestattung mit einer Sterbegeldversicherung nicht in jedem Fall geeignet.

Wann und für wen eine Sterbeversicherung sinnvoll ist, hängt von persönlichen Umständen und Vorstellungen ab. Im folgenden finden Sie wichtige Informationen, um entscheiden zu können, ob eine Sterbe­geld­versicherung in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Das Sterbegeld - so gut wie abgeschafft

Bis zum Januar 2004 hatte jeder deutsche Bundesbürger im Todesfall Anspruch auf ein vom Staat gezahltes Sterbegeld.

Diese gesetzlich vorgeschriebene, einmalige Zahlung sollte dem Verstorbenen ein würdiges Begräbnis sichern und die Angehörigen bezüglich der hohen, mit der Bestattung verbundenen Kosten entlasten. Allerdings stand bereits damals die Höhe des ausgezahlten gesetzlichen Betrags in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Beerdigungskosten, was eine zusätzliche private Vorsorge schon immer sinnvoll machte.

Heute zählt das Sterbegeld nicht mehr zum generellen Leistungskatalog der gesetzlichen Kranken­versicherung und lediglich noch einige wenige Personengruppen bekommen einen staatlichen Beerdigungs­zuschuss und haben Anspruch auf Sterbegeld .

Für alle anderen gilt, sich selbstständig um eine entsprechende Absicherung für den Todesfall zu kümmern.

Es gibt nur noch wenige Anspruchs­berechtigte auf Sterbegeld:

  • Arbeitnehmer mit besonderen vertraglichen Leistungen
  • Opfer von Arbeitsunfällen/ Berufs­krankheiten
  • Beamte der Länder und des Bundes
  • Berechtigte gemäß Bundes­versorgungsgesetz (bspw. Kriegsopfer)

Alle anderen müssen die Bestattungs­kosten privat absichern. Und selbst bei den hier aufgeführten Personenkreisen ist die Höhe der Sterbegeld­leistung für eine angemessene Bestattungsvorsorge meist nicht ausreichend.


Was ist eine Sterbeversicherung und wann ist sie sinnvoll?

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Bei der Sterbeversicherung handelt es sich im Unterschied zur Risiko­lebens­versicherung um eine kleine Kapital­lebens­versicherung. Die Sterbegeld­versicherung ist mit ihren eher niedrigen Versicherungs­summen ausdrücklich nicht auf die Existenz­sicherung der Hinter­bliebenen ausgelegt. Ihr Ziel ist es, bereits zu Lebzeiten für die eigene Beerdigung vorzusorgen und die Finanzierung des Begräbnisses sicherzustellen.

Sterbe­geld­versicherungen können ohne Gesundheits­fragen und noch bis ins hohe Alter von 95 Jahren abgeschlossen werden. Es können also selbst Menschen im fortgeschrittenen Alter mit gesundheitlicher Vorbelastung sowie Betreute und Pflege­bedürftige noch mit einer Sterbe­versicherung vorsorgen.

Es gibt nicht die eine Sterbeversicherung für alle. Welches Produkt passt und sinnvoll ist, hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. Ihrem Alter und Gesundheitszustand.


Sterbegeldversicherung statt Sparplan?

Eine Sterbegeldversicherung ist kein Sparplan. Wenn Sie kleine monatliche Raten sparen, kann es Jahre dauern, bis die notwendige Vorsorgesumme auf einem Spar- oder Treuhandkonto erreicht ist. Versterben Sie früh, besteht eine große Finanzierungs­lücke.

Eine Sterbegeldversicherung sorgt hingegen für Sicherheit und Zuverlässigkeit – auch bei frühem Tod. Selbst wenn erst wenige Jahre Beiträge gezahlt wurden, wird im Leistungsfall bereits nach kurzer Wartezeit die volle Versicherungs­summe ausbezahlt.

Wenn Sie sicher sind, dass Sie sehr alt werden, kann ein Sparplan aus wirtschaftlicher Sicht besser sein. Nur was, wenn Sie doch früher versterben? Die Versicherung ist immer dann erste Wahl, wenn die finanzielle Sicherheit im Vordergrund steht. Ein weiterer Vorteil ist, dass über Bezugsrechte die Auszahlungs­modalitäten unabhängig von Testament und Erbe geregelt werden können und das Geld schonvermögen­sicher ist. Sparpläne gehören wegen der fehlenden Zweckbindung nicht zum Schonvermögen.

TIPP für eine schnelle Auszahlung

Um sicherzustellen, dass kein Angehöriger in Vorleistung gehen muss, soll die vereinbarte Versicherungs­summe im Todesfall möglichst zügig bereitstehen.

Haben Sie sich selbst versichert, dann erfolgt bei fehlendem Bezugs­berechtigten die Auszahlung im Sterbefall an die gesetzlichen Erben. Dazu muss dem Versicherer ein Erbschein vorgelegt werden, was teuer und zeitaufwändig sein kann. Benennen Sie in diesem Fall daher möglichst einen Bezugsberechtigten .

Bei der Sterbe­geld­versicherung entscheidet der Versicherungs­nehmer frei, an wen die Leistung im Sterbefall gezahlt werden soll. Ob an Angehörige, eine vertraute Person oder direkt an den Bestatter - stellen Sie also sicher, dass die Auszahlung in Ihrem Sinne geregelt ist und zuverlässig und schnell erfolgen kann.


Absicherung von Vorsorgeverträgen

Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen und Vorgaben zur Bestattung und diese in einem Vorsorgevertrag mit dem Bestatter Ihrer Wahl festgehalten, stellt sich die Frage der Finanzierung.

Haben Sie zum Zeitpunkt der Vorsorge schon den gesamten Betrag für die Bestattungskosten verfügbar, ist die Einzahlung auf ein Treuhandkonto sinnvoll. Dann wird im Sterbefall die Vorsorgesumme direkt an den Bestatter zur Begleichung der Kosten gezahlt.

Nicht jeder hat jedoch die finanziellen Mittel für eine Vorab­begleichung in voller Höhe und wählt lieber eine Absicherung in monatlichen Beträgen. Dann sind ausgewählte Sterbe­versicherungen erste Wahl, um die Kosten der dereinstigen Bestattung sicher und zuverlässig abzusichern.

Über Bezugsrechte kann die Sterbegeld­versicherung schonvermögen­sicher gemacht werden und die Auszahlung unabhängig von Testament und Erbe und ohne Aufwand für Angehörige auch direkt an den Bestatter gehen.

TIPP: Schonvermögen

Sterbe­geld­versicherungen können schonvermögen­sicher gestaltet werden und sind dann vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Wird der Vorsorgende z.B. pflegebedürftig und das Sozialamt muss aufgrund fehlenden eigenen Vermögens das Pflegeheim zahlen, dann wird die Versicherungs­summe im sozialen Härtefall nicht angerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die Höhe der Bestattungs­vorsorge zweckgebunden, angemessen und ortsüblich ist.

Worauf sollten Sie achten?

Es gibt nicht die eine Sterbe­geld­versicherung für alle. Welcher Schutz für Sie der beste ist, hängt von individuellen Faktoren ab. Wichtigstes Kriterium ist die Wartezeit. Sofortschutz erhält man jedoch nur mit Gesundheitsprüfung. Einige wenige Anbieter bieten die Police mit einfacher Gesundheitserklärung an.

Wollen oder können Sie keine Gesundheits­erklärung abgeben, dann muss die Wartezeit möglichst kurz sein. Wir empfehlen nur Tarife mit besonders kurzen Wartezeiten ab 6 Monaten.

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Wen wollen Sie versichern?

Sterbe­geld­versicherungen bieten eine hohe Flexibilität in der Vertragsgestaltung. Je nach Anbieter und Tarif können Sie sich selbst, Dritte oder Angehörige wie den Partner, Kinder oder die eigenen Eltern absichern, sogar ohne deren Wissen und Unterschrift.

Auch betreute Personen, Pflegebedürftige und Kranke können noch versichert werden.


Zu welchem Zeitpunkt ist der Abschluss einer Sterbegeld­versicherung sinnvoll?

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Grundsätzlich können Sterbe­geld­versicherungen zwischen 18 und 95 Jahren abgeschlossen werden. Bei den meisten Versicherern auf dem Markt bewegt sich das mögliche Eintrittsalter zwischen 40 und 75 Jahren.

Inwieweit der Abschluss in sehr jungen Jahren sinnvoll ist, muss individuell entschieden werden. Durch die Abgabe einer Gesundheits­erklärung und aufgrund des jungen Alters sind die Prämien ausgesprochen günstig. Allerdings steht in jungen Jahren neben der Bestattungs­vorsorge vor allem die Existenz­sicherung im Vordergrund. Wichtig ist hier eine günstige Risiko­lebens­versicherung, die gegebenenfalls mit einer Sterbe­versicherung ergänzt werden kann.

Die Frage nach der gezielten Absicherung von Bestattungs­kosten stellt sich meist erst in mittleren Jahren. Dann sollte man mit dem Abschluss möglichst nicht lange warten, denn mit jedem zusätzlichen Jahr steigt der Beitragssatz.

Damit gibt es eigentlich nicht den einen idealen Zeitpunkt, an dem der Abschluss einer Sterbe­geld­versicherung sinnvoll ist. Vielmehr bietet der Markt die Möglichkeit, je nach Alter, Intention, finanziellen Möglichkeiten und persönlichem Gesundheits­zustand das jeweils passende Produkt zu wählen.


FAZIT: Die Sterbegeld­versicherung – Sinnvolle Finanzierungs­option in der Bestattungs­vorsorge

Sterbegeld­versicherungen sind dann sinnvoll, wenn mit überschaubaren monatlichen Beträgen die Bezahlung der Bestattungs­kosten frühzeitig und umfänglich abgesichert werden soll. Mit dem passenden Tarif können auch diejenigen die Bestattungskosten zuverlässig absichern, die den entsprechenden Betrag noch nicht oder erst teilweise zur Verfügung haben. Durch die Vergabe eines Bezugsrechts kann die Bestattungs­vorsorge schonvermögen­sicher gestaltet und die Auszahlung zuverlässig und individuell geregelt werden.

Bei über 50 unterschiedlichen Tarifen für Sterbe­versicherungen auf dem Markt findet sich für jeden der passende Schutz. So gibt es ausgewählte Tarife ohne Gesundheits­fragen bis 95 Jahre, die nicht einmal teuer sein müssen. Je nach Anbieter können auch betreute Personen, Pflege­bedürftige und Angehörige versichert werden – sogar ohne deren Wissen und Unterschrift. Dadurch können auch Kinder die Bestattungs­kosten der Eltern absichern, wenn das Thema in der Familie nur schwer anzusprechen ist.