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Wissen

Auszahlung der Sterbe­geld­versicherung

Informationen, Hinweise & Tipps

Die Auszahlung der Sterbegeld­versicherung - So funktioniert sie sicher, schnell und einfach

Wer eine Sterbe­geld­versicherung abschließt, möchte sich bereits zu Lebzeiten verlässlich um die Organisation und Kosten­übernahme der eigenen Beerdigung kümmern. Die Familie soll bestmöglich entlastet und in Zeiten der Trauer nicht noch mit der finanziellen Bürde einer Bestattung belastet werden.

Im Todesfall sind die Angehörigen gesetzlich zur unverzüglichen Vorbereitung der Beisetzung verpflichtet. Schnell stellt sich dann auch die Frage nach der Begleichung der Kosten, oft schon bevor das Testament eröffnet wurde.

Deshalb ist es sehr wichtig, dass den Hinterbliebenen das Geld aus der Sterbe­geld­versicherung rechtzeitig zur Verfügung steht. Doch wie lange dauert es, bis eine Auszahlung erfolgt? Und welche Schritte sind zu unternehmen, um rasch an die Versicherungs­summe zu gelangen?

Alles Wissenswerte zur Auszahlung der Sterbegeld­versicherung erfahren Sie im folgenden Beitrag.

An wen erfolgt die Auszahlung der Sterbegeldversicherung?

Sterbegeld­versicherung - Ist eine vorzeitige Auszahlung möglich?

Eine vorzeitige Auszahlung der Sterbe­geldversicherung ist nicht vorgesehen. Die Versicherungs­summe wird mit dem Tod der versicherten Person fällig und der Versicherungs­schutz besteht lebenslang.

Als einzige Option für eine vorzeitige Aus­zahlung kommt lediglich die Kündigung der Sterbe­geld­versicherung und Aus­zahlung des Rück­kaufs­wertes in Frage. Dies macht jedoch finanziell wenig Sinn und ist für den Versicherungs­nehmer häufig verlustreich.

Für einen Verkauf der Police sind die Rückkaufs­beträge darüber hinaus meist zu gering und lohnen nicht für eine Veräußerung auf dem Zweitmarkt.

Gut zu Wissen: Sterbe­geld­versicherungen, die optional im Erlebensfall ausgezahlt werden (z.B. bei schwerer Krankheit), werden oft nicht zum Schon­vermögen gezählt, weil hier die an die Bestattungs­kosten gekoppelte Zweckbindung fehlt.

Grundsätzlich entscheidet der Versicherungs­nehmer, also derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat, frei und flexibel, an wen die Auszahlung im Sterbefall gezahlt werden soll.

Ist der Versicherungs­nehmer nicht gleichzeitig die versicherte Person, dann geht die Leistung bei Versterben der versicherten Person automatisch und ohne Verzögerung direkt an ihn.

Oft ist jedoch gerade bei der Sterbe­geldversicherung der Versicherungsnehmer gleichzeitig die versicherte Person.

Wurde dann während der Vertragslaufzeit keine eindeutig definierte Person im Versicherungs­vertrag als bezugsberechtigt benannt, so geht die Versicherungs­leistung nach dem Tod des Versicherten an die Erben. Erbberechtigt sind hierbei die Angehörigen des Verstorbenen, sprich:

  • Ehe- oder eingetragene Lebenspartner
  • Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Andere Verwandte

Die exakte Reihenfolge der Erbberechtigung liefert die Erbenordnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Danach werden die hinterbliebenen Verwandten in Gruppen eingeteilt, welche dann hierarchisch nach Verwandtschaftsgrad angeordnet werden.

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Wenn keine bezugsberechtigte Person für die Sterbegeld­versicherung beim Versicherer benannt wurde, ist bei der Auszahlung mit erheblichen Verzögerungen zu rechnen, da die Erben zunächst einen Erbschein bei den zuständigen Amtsgerichten oder Verwaltungen beantragen müssen. Dies kann in Ausnahmefällen mehrere Monate dauern und der Betrag steht dann im Zweifel nicht rechtzeitig zur Begleichung der Beisetzungs­kosten zur Verfügung.

Es ist daher wichtig, dass der Versicherungs­nehmer -wenn er gleichzeitig die versicherte Person ist- beim Abschluss einer Sterbegeld­versicherung eine oder auch mehrere bezugsberechtigte Personen benennt. Diese erhält im Todesfall dann die entsprechende Versicherungs­summe ausgezahlt. Sie gelten als Begünstigte und haben bei Tod des Versicherten direkt Anspruch auf die Versicherungs­leistung. Etwaige Erbberechtigte des Verstorbenen werden bei der Auszahlung der Police dann nicht berücksichtigt, denn diese zählt dann nicht mehr zu seinem Nachlass. Die Sterbe­geld­versicherung wird dann auch nicht für die Ermittlung des Pflichtanteils der Erben herangezogen. Angehörige, die als Bezugsberechtige benannt sind erhalten also auch dann die Versicherungs­leistung ausgezahlt, wenn sie ihren Erbteil ausschlagen.

Gut zu Wissen: Ein Begünstigter kann jederzeit, auch nach dem Abschluss benannt oder geändert werden, solange ein widerrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde und solange die versicherte Person noch lebt. Sie finden entsprechende Formulare auf unserer Serviceseite zum Bezugsrecht einräumen


Wie lange dauert es bis zur Auszahlung?

Old Man

Die Antwort auf diese Frage hängt ganz wesentlich von der Vertrags­gestaltung Ihrer Sterbe­geld­versicherung ab. Ist der Versicherungsnehmer nicht gleichzeitig die verstorbene versicherte Person, kann und wird die Auszahlung direkt an ihn und ohne Verzögerung erfolgen.

Waren Versicherungs­nehmer und versicherte Person hingegen identisch, dann hängt die Auszahlung daran, ob eine begünstigte Person benannt wurde. Auch an Begünstigte kann in der Regel die Auszahlung schnell und ohne Verzögerung erfolgen. Schwieriger ist es, wenn es keine Bezugs­berechtigte gibt und die Leistung an die Erben geht. Dann muss ein Erbschein vorgelegt werden, dessen Ausstellung mitunter lange dauern kann. Teilweise hängt die Geschwindigkeit der Zahlung auch von den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen (AVB) des Assekuranz­unternehmens ab, bei welchem die Sterbegeld­versicherung abgeschlossen wurde. Kommt es zum Versicherungsfall, sichern einige die Auszahlung der Versicherungs­summe binnen eines festgesetzten Zeitraumes zu, andere wiederum verzichten auf eine solche Vereinbarung.

Gut zu Wissen: Verjährung des Leistungsanspruchs

Bei Tod der versicherten Person ist es wichtig, dass der Versicherungsfall dem Versicherungs­unternehmen unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, mitgeteilt wird. Grundsätzlich gilt eine 3-jährige gesetzliche Verjährung. Wenn der Versicherungs­nehmer oder die gesetzlichen Erben erst später davon erfahren, dann beginnt diese gesetzliche Verjährungsfrist ab Kenntnis.


Welche Dokumente müssen vorgelegt werden?

Die meisten Versicherer legen in ihren Versicherungs­bedingungen fest, welche Dokumente für die Beanspruchung einer Leistung aus dem Vertrag vorgelegt werden müssen. In der Regel können die folgenden Nachweise eingefordert werden:

  • der Versicherungsschein
  • die Geburtsurkunde des Versicherten
  • die Sterbeurkunde
  • Bescheinigung über die Todesursache
  • Erbschein, falls kein Bezugsberechtigter benannt wurde

Um eine möglichst rasche Auszahlung der Versicherungssumme zu ermöglichen, müssen die Angehörigen zunächst umgehend den Versicherer in Kenntnis setzen, der dann wiederum die weiteren Schritte einleitet.

Sollte der Tod des Versicherten in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls eintreten, verlangen Assekuranzen in der Regel zusätzliche Unterlagen, die den Krankheitsverlauf beziehungsweise Unfallhergang belegen.

Für Selbsttötungen gilt häufig, dass Versicherer ihre Leistungs­pflicht für die ersten Jahre nach Vertragsschluss ausschließen. So soll die gezielte Inanspruchnahme des Versicherungs­schutzes durch Antragsteller mit suizidalen Absichten verhindert werden.

Unser Tipp bei Unfalltod

Denken Sie daran, dass die Meldefrist bei einem Unfalltod häufig nur 48 Stunden beträgt. In diesem Zeitraum sollte das Versicherungs­unternehmen dringend über den Versicherungs­fall informiert werden, möchte man den vollen Leistungs­umfang problemlos in Anspruch nehmen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn der Unfalltod in der Wartezeit erfolgte oder im Falle eines Unfalls Anspruch auf die doppelte Leistung besteht.

Einige Versicherer gewähren allerdings auch dann Leistungen, wenn die Frist­über­schreitung begründet werden kann.


Eine schnelle Auszahlung der Sterbegeld­versicherung: So gelingt sie

Um den Angehörigen eine schnelle, unkomplizierte Auszahlung der Versicherungs­summe zu ermöglichen, sollten Sie diesen frühzeitig alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Können diese nach dem Tod des Versicherten vollständig beim Assekuranzunternehmen eingereicht werden, dauert es in der Regel nur wenige Tage bis die Prämie ausgezahlt wird. Die versicherte Summe wird dann auf das Konto der im Versicherungsvertrag begünstigten Person überwiesen. Wurde vor dem Ableben kein Bevollmächtigter ernannt, so wird die Sterbegeldversicherung Teil der Erbmasse und geht an den oder die Erbberechtigten. Dies kann aufgrund des zu beantragenden Erbscheins jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Benennen Sie daher am besten immer einen Begünstigten und hinterlegen Sie die Urkunde der Sterbegeldversicherung direkt greifbar bei Ihren Angehörigen beziehungsweise Bezugsberechtigten und nicht mit dem Testament beim Notar. Die Hinterlegung der Police zusammen mit dem Testament bei einem Notar führt nämlich oft dazu, dass die Sterbegeldversicherung erst bei der meist späten Öffnung des Testaments den Angehörigen bekannt wird und die Beerdigung meist noch davor stattfindet. So entlasten Sie Ihre Angehörigen optimal, sorgen für einen reibungslosen Ablauf, eine schnelle Auszahlung der Versicherungssumme und eine würdevolle Bestattung ganz in Ihrem Sinne.