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Bestattungsvorsorge heute

Sterbegeld-Konto

Zinsstark, einfach & sicher: das zeitgemäße
Sterbegeld-Konto direkt bei Ihrem Bestatter

Sterbegeld-Konto - mehr Zinsen, keine Einrichtungs­gebühr und so sicher wie ein Treuhandkonto

Wenn Sie bei einem Bestatter einen Vorsorge­vertrag abschließen, stellt sich die Frage nach der Bezahlung. Der entsprechende Betrag soll bis zum Sterbefall sicher verwahrt und vor dem Zugriff Dritter geschützt sein.

Hierfür ist heute zunehmend das Sterbegeld-Konto erste Wahl. Statt auf einem kaum verzinsten Treuhand­konto, für das Sie auch noch eine Gebühr zahlen müssen, liegt Ihr Geld sicher und geschützt in einer speziell für Sie verwalteten Sterbe­geld­versicherung mit Einmal­zahlung.

Mit dem Sterbegeld-Konto regeln Sie zu Lebzeiten, dass der Bestatter nach Ihrem Ableben für seine vereinbarten Dienste zuverlässig und reibungslos bezahlt wird und das Geld bis dahin bei einem finanzstarken Versicherer sicher verwahrt ist.

Sterbegeld-Konten sind die zeitgemäße Alternative zum Treuhand­konto und jeder Bestatter kann sie ohne Einschränkung anbieten und nutzen. Sie sind Bestatter?

Bestattungsvorsorge heute - So funktioniert das Sterbegeld-Konto

Immer mehr Menschen wollen ihre eigene Bestattung zu Lebzeiten selbst planen und organisieren. Mit einem Sterbegeld-Konto regeln Sie, dass ein Bestatter nach Ihrem Ableben für seine vereinbarten Dienste zuverlässig und reibungslos bezahlt wird, während das Geld bis dahin sicher und renditestark verwahrt und vor dem Zugriff Dritter geschützt ist.

Sie sind Bestatter?

Nutzen auch Sie ab sofort das Sterbegeld-Konto von SeguraLife.

Wir sind der Experte für Sterbegeld und Ihr verlässlicher Partner in der Bestattungs­vorsorge.

Schritt für Schritt - so sorgen Sie heute ganz einfach vor:

1 Eigene Bestattung planen & Vorsorgevertrag abschließen

Der erste Schritt führt zum Bestatter Ihres Vertrauens. Mit diesem besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen, halten diese in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag fest und beauftragen ihn Ihre Bestattung zu gegebener Zeit dann wie besprochen durchzuführen.

2 Bestattungs­kosten absichern

Dann verwahren Sie das Geld für die Bestattungs­kosten auf einem Sterbegeld-Konto. Dazu schließen Sie direkt beim Bestatter einen Sterbegeld-Konto Verwaltungs­vertrag ab und eröffnen einfach & sicher Ihr Konto. Das Geld für die Bestattung zahlen Sie bequem per Überweisung ein. Je nach Vorsorgehöhe kann die Einzahlung auch in Raten erfolgen, solange diese mindestens 1.500 EUR betragen.

3 Unbesorgt alt werden

Ihr Geld wird über das Sterbegeld-Konto zeitgemäß und sicher in einer Sterbe­geld­versicherung mit Einmalbeitrag angelegt. Der gesamte Betrag ist ab sofort vor dem Zugriff Dritter geschützt und sicher verwahrt. Und Ihr Geld soll selbst­verständlich weiter wachsen: Basis der jährlichen Verzinsung sind gesetzliche Überschüsse finanzstarker Versicherer und die Grund­verzinsung des Versicherungs­vertrags.

4 Im Sterbefall ist alles geregelt

Im Sterbefall führt der Bestatter wie geplant die Bestattung nach Ihren Wünschen durch. Sobald er die Durchführung der Bestattung nachgewiesen hat, sorgt SeguraLife für die garantierte Auszahlung aus dem Sterbegeld-Konto an den Bestatter. Organisation und Finanzierung der Bestattung sind zuverlässig und sicher geregelt.

Der Sterbegeld-Konto Verwaltungs­vertrag

Für das Sterbegeld-Konto schließen Sie einfach mit dem Bestatter und SeguraLife einen Sterbegeld-Konto Verwaltungs­vertrag ab.

Darin ist die sichere Verwahrung Ihres Geldes, die Verzinsung, die zuverlässige Verwaltung und die Auszahlung aus dem Sterbegeld-Konto an den Bestatter genau geregelt.

Sterbegeld-Konten können zwischen 50 und 80 Jahren eröffnet werden.

Alles was Sie brauchen sind Name, Adresse, Geburtsdatum und eine Kopie Ihres Ausweises.

Wie wird Ihr Geld im Sterbegeld-Konto angelegt und verwaltet?

Sterbegeld-Konto

Jede Einzahlung ins Sterbegeld-Konto wird in voller Höhe in einer klassischen Sterbe­geld­versicherung mit Einmal­beitrag bei bewährten, deutschen Lebens­versicherern angelegt - mit 100% Einlagen­sicherheit & Beitrags­garantie.

Die Anlage erfolgt durch SeguraLife auf Basis kollektiver Rahmen-Kooperations­vereinbarungen. Sie profitieren von den besten Tarifen am Markt ohne sich um Antrag, Verwaltung oder Abwicklung mit dem Versicherer kümmern zu müssen.

Basis der jährlichen Verzinsung Ihres Sterbegeld-Kontos sind die gesetzlichen Überschüsse des Versicherers und die garantierte Grund­verzinsung des Versicherungs­vertrags.


Vorteile des Sterbegeld-Kontos

Das Sterbegeld-Konto ist so sicher wie ein Treuhandkonto mit allen Vorteilen des Sterbegelds. Statt auf einem Sparkonto mit minimalen oder sogar negativen Zinsen wird Ihr Geld ertragsstark als Einmal­anlage in einer eigens verwalteten, klassischen Kapital­lebens­versicherung (Sterbe­geld­versicherung) angelegt - mit 100% Sicherheit.

Vorteile auf einen Blick

  • Einfache Eröffnung
  • Keine Einrichtungs­kosten oder Gebühren
  • Sichere Verwahrung & attraktive Verzinsung
  • Schutz vor dem Zugriff Dritter
  • Zuverlässige Abwicklung im Sterbefall

Keine Einrichtungs­kosten oder Gebühren

Ihr Vorsorge­betrag wird ohne Abzug und in voller Höhe beim Versicherer angelegt. Sie zahlen keine Einrichtungs- oder Eröffnungs­gebühren. Aus dem eingezahlten Kapital erfolgt auch zu keinem Zeitpunkt eine Entnahme. Die Vertrags­verwaltung finanziert sich ausschließlich und anteilig aus der über die Laufzeit erwirtschafteten Verzinsung.

Sichere Verwahrung & attraktive Verzinsung

Vom ersten Tag an ist der eingezahlte Betrag als Vorsorge­summe garantiert, d.h. die garantierte und gesicherte Leistung im Sterbe­fall ist mindestens so hoch wie Ihre Einzahlung (Beitragsgarantie). Und über die Laufzeit profitieren Sie neben der garantierten Grund­verzinsung von den jährlichen Überschüssen finanz­starker Lebensversicherer - bei gleichzeitig 100% Einlagen­schutz über den Sicherungs­fonds Protektor.

Zuverlässige Abwicklung im Sterbefall

SeguraLife als Verwalter des Sterbegeld-Kontos sorgt dafür, dass Ihr Vorsorge­vermögen in jedem Fall zur Bezahlung der Bestattungs­kosten verwendet wird, selbst bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe des Bestatters oder bei Auflösung des Vorsorge­vertrags. Im Sterbefall ist garantiert, dass die Auszahlung in jedem Fall an den ausführenden Bestatter zur Absicherung der Bestattungs­kosten geht.

Schutz im Betreuungsfall & Schonvermögen

Immer wieder kommt es zu Streit mit dem Sozialamt wegen Schon­vermögen. Beim Sterbegeld-Konto ist ein direkter Zugriff zu Lebzeiten auf Ihr Vorsorge­vermögen durch einen Bevollmächtigten, einen gesetzlichen Betreuer oder das Sozialamt aufgrund der Vertrags­gestaltung nicht möglich. Das Kündigungs­recht am Versicherungs­vertrag liegt bei SeguraLife, die aber durch die besondere Bezugs­rechts­gestaltung auch keinen direkten Zugriff auf das Vorsorge­vermögen hat.


Anbieter von Sterbegeld-Konten

Sterbegeld-Konten werden direkt vom Bestatter angeboten und gibt es nur in Verbindung mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag. Neben der sicheren Verwahrung des für die Bestattung bestimmten Geldbetrags ist die zuverlässige Abwicklung im Sterbefall wichtiger Bestandteil der Dienstleistung des Sterbegeld-Kontos.

Das Sterbegeld-Konto von SeguraLife ist unabhängig von einer Mitgliedschaft in bestimmten Bestatter­verbänden, Vereinen oder Innungen. Damit kann jeder Bestatter in Deutschland, der Vorsorge­verträge im Rahmen der Bestattungs­vorsorge anbietet, das Sterbegeld-Konto zur einfachen & sicheren Verwahrung nutzen.

Seit der gesetzlichen Garantie­zins­senkung auf 0,25% bietet fast kein deutscher Lebensversicherer mehr Sterbeversicherungen mit Einmalbeitrag im Endkunden­geschäft an. Damit ist das Sterbegeld-Konto eine der wenigen, attraktiven Möglichkeiten, per Einmal­zahlung für die eigene Bestattung vorzusorgen.

Bestatter suchen & vorsorgen

Jeder Bestatter in Deutschland kann das Sterbegeld-Konto anbieten und nutzen.

Sie sind damit in der Auswahl völlig frei. Wählen Sie einen Bestatter, bei dem Sie sich gut betreut und aufgehoben fühlen.


Häufige Fragen

Sie zahlen keine Einrichtungs- oder Eröffnungs­gebühr, und Ihr Vorsorge­betrag wird ohne Abzug und in voller Höhe in die Sterbe­versicherung eingezahlt. Eine Entnahme aus Ihrem eingezahlten Kapital erfolgt in keinem Fall, denn die Vertrags­verwaltung über die Laufzeit und Abwicklung im Sterbefall finanziert sich ausschließlich und anteilig aus der über die Laufzeit erwirtschafteten Verzinsung. Die Verwaltungs­gebühr beträgt 19% (zzgl. MwSt) aus der Verzinsung, womit Ihnen der überwiegende Teil der Verzinsung gutgeschrieben und ausgezahlt wird. Sie können während der Laufzeit jederzeit den aktuellen Kontostand mit den Ihnen jährlich zugeteilten Überschüssen erfragen und die Höhe der Leistung einsehen, die bei einem Todesfall zu diesem Zeitpunkt ausgezahlt würde. Die ausgezahlte Leistung kann nicht niedriger als Ihr Einzahlungs­betrag sein.
Nein. Zweck des Sterbegeld-Kontos ist die Absicherung der Ansprüche aus einem Bestattungs­vorsorge­vertrag - fair, transparent und sicher für Sie und Ihren Bestatter. Deshalb ist der Abschluss auch nur zusammen mit einem Bestatter möglich. Wollen Sie ohne Bestatter finanziell vorsorgen, schließen Sie eine Sterbe­geld­versicherung ab.
Sollte Ihr Bestatter sein Geschäft aufgeben oder insolvent werden, wählen Sie oder Ihre Angehörigen einfach einen anderen Bestatter nach Ihrer freien Wahl. Da das Sterbegeld-Konto von SeguraLife unabhängig von Verbänden, Vereinen oder Innungen ist, können Sie jeden beliebigen Bestatter als Nachfolger benennen.
Dies ist ein großer Vorteil der mit dem Sterbegeld-Konto verbundenen Dienstleistung. Im Sterbefall erfolgt die Auszahlung schnell und unkompliziert an genau den Bestatter, der die Durchführung der Bestattung tatsächlich nachweist. Damit hat eine Änderung des Bestatters keine Auswirkungen auf die zuverlässige Bezahlung Ihrer Bestattungskosten.
Ihr Geld wird statt auf einem Sparbuch in einer eigens für Sie verwalteten, klassischen Kapital­lebens­versicherung auf den Todesfall (Sterbe­geld­versicherung mit Einmalbeitrag) bei bewährten, finanzstarken Lebensversichern angelegt. Auch wenn die Anlage über kollektive Rahmen-Kooperations­vereinbarungen erfolgt, handelt es sich um reguläre, gesetzlich geregelte Lebens­versicherungs­verträge. Ihre Einzahlung ist damit im Sterbefall zusätzlich durch die für deutsche Lebens­versicherer gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft im Sicherungsfonds Protektor gesichert und als Auszahlung garantiert (Einlagen­sicherheit).
Nein, das brauchen Sie beim Sterbegeld-Konto nicht. Zwar wird Ihre Einzahlung in einer bewährten Kapital­lebens­versicherung auf den Todesfall (Sterbe­geld­versicherung mit Einmal­zahlung) angelegt; der Abschluss erfolgt aber nicht durch Sie selbst, sondern durch SeguraLife. Dies hat für Sie folgende Vorteile:
Für die Tarifwahl, den Antrag, die Vertrags­verwaltung und die Auszahlung im Sterbefall sorgt SeguraLife, so dass Sie mit dem Versicherungs­vertrag gar nicht in Berührung kommen.
Zudem ist die Auszahlung aus dem Sterbegeld-Konto zuverlässig und eindeutig geregelt. Die Versicherungs­leistung geht im Sterbefall an SeguraLife, die dann zeitnah und zuverlässig den ausführenden Bestatter zahlen kann.
Die Höhe der Verzinsung ergibt sich aus der Differenz zwischen der Einzahlung und der im Sterbefall ausgezahlten Versicherungs­leistung. Die Versicherungs­leistung ist dabei abhängig von Ihrem Alter bei der Einzahlung und den jährlich erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers über die Laufzeit des Vertrags. Neben der garantierten Versicherungs­leistung werden jedem Vertrag gesetzlich geregelte, jährliche Überschüsse zugeteilt. Die Höhe der Überschüsse ergibt sich aus der Substanzkraft und Finanz­stärke des Versicherers, lang­fristigen Veränderungen der Sterblichkeit, der Inflation und Entwicklungen am Kapitalmarkt und ist deshalb nicht garantiert. Gut zu Wissen: Für die Anlage werden in jedem Fall Tarife mit Beitrags­garantie gewählt.
Die Kündigung des Bestattungs­vorsorge­vertrags hat zur Folge, dass Ihr Bestatter nun doch nicht wie vereinbart die Bestattung durchführen soll. Wird stattdessen ein beliebiger anderer Bestatter gewählt, dann erfolgt die Auszahlung aus dem Sterbegeld-Konto einfach an den neuen Bestatter, solange dieser die Durchführung der Bestattung nachweisen kann. Die Auszahlung wird gegebenenfalls um eine Stornogebühr reduziert, die dem ursprünglichen Bestatter aus dem gekündigten Vorsorgevertrag je nach Vertrags­gestaltung noch zustehen könnte.
Sollten Sie den Vorsorgevertrag kündigen, weil es bei Ihrem Ableben zu keiner Bestattung mit den entsprechenden Kosten kommen wird, z.B. weil Sie sich in der Zwischenzeit für eine Körperspende entschieden haben, dann ist Ihre Vorsorge selbst­verständlich nicht verloren. Sind nachweislich keine Bestattungs­kosten angefallen, dann werden Erben oder Angehörige ausgemacht, denen das Vorsorge­kapital ausgezahlt wird.
Eine Kündigung des Sterbegeld-Konto Verwaltungs­vertrags und damit des Sterbegeld-Kontos ist grundsätzlich nicht vorgesehen - weder durch den Verwalter SeguraLife noch durch Sie, einen Betreuer, einen Bevoll­mächtigten oder das Sozialamt. Ziel des Sterbegeld-Kontos ist die zuverlässige Absicherung Ihrer Bestattungskosten - auch bei unvorher­gesehenen Wendungen und möglichen Heraus­forderungen wie Umzug, Pflege­bedürftigkeit, Insolvenz eines Bestatters oder Betreuung. Sie müssen sicher sein können, dass das Geld ausschließlich in Ihrem Sinne verwendet werden kann: zur Begleichung der Bestattungs­kosten.
Deshalb steht der Vorsorge­betrag in jedem Fall erst im Todesfall zur Verfügung. Durch die einzigartige Vertrags­gestaltung haben während der Vertrags­laufzeit weder SeguraLife noch Sie selbst oder ein Betreuer direkten Zugriff auf das Geld.