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Für Bestatter

Sterbegeld-Konto

Vorsorgegelder für die Bestattungskosten verwahren

Sterbegeld-Konto – Vorsorgeverträge finanziell absichern

Das Sterbegeld-Konto ist ein Service für Bestatter und ihre Kunden, um Vorsorgegelder bis zur Bestattung sicher zu verwahren.

Ziel ist es, einen bestimmten Geldbetrag für die dereinstige Bestattung des Vorsorgenden geschützt vor dem Zugriff Dritter zu verwahren und im Sterbefall sicherzustellen, dass das Geld zur Bezahlung der Bestattungskosten zur Verfügung steht.

Mit der Einzahlung des für die Bestattung vorgesehenen Geldbetrags auf ein Sterbegeld-Konto können im Rahmen der Bestattungsvorsorge beim Bestatter Vorsorgeverträge finanziell abgesichert werden.

Sterbegeld-Konto: So funktioniert's

Steht beim Abschluss eines Bestattungs­vorsorge­vertrags das Geld für die Bestattungs­kosten bereits zur Verfügung, sollte es bis zur Beerdigung sicher und unabhängig verwahrt werden. Mit dem Sterbegeld-Konto können Vorsorge­verträge ähnlich wie mit einem Treuhandkonto finanziell abgesichert werden. Statt bei einer Bank liegt der Vorsorgebetrag in einem Einzel­versicherungs­vertrag bei einem deutschen Lebens­versicherer – der LV 1871.

1 Eröffnung Sterbegeld-Konto

Zur Verwahrung des für die Bestattung vorgesehenen Geldbetrags auf einem Sterbegeld-Konto schließt der Vorsorgende beim Bestatter vor Ort den Sterbegeld-Konto Verwaltungs­vertrag ab. Der Antrag geht schnell und einfach.

Im Antrag wird SeguraLife als Verwalter des Sterbegeld-Kontos beauftragt, jede Einzahlung auf das Sterbegeld-Konto in einer eigens verwalteten, klassischen Kapital­lebens­versicherung auf den Todesfall anzulegen (Sterbe­geld­versicherung mit Einmal­beitrag).

2 Einzahlung des Vorsorgebetrags

Der Vorsorgende zahlt den gewünschten Geldbetrag per Überweisung auf sein Sterbegeld-Konto ein. Auch Raten- oder Teil­zahlungen sind möglich, solange eine Teil­zahlung mindestens 1.000 EUR beträgt.

Die Anlage beim Versicherer erfolgt durch SeguraLife über eine kollektive Rahmen-Kooperations­verein­barung mit der LV 1871 München – einem finanzstarken Lebens­versicherer und renommierten Spezialisten für Sterbe­geld­versicherungen. Weder Bestatter noch Vorsorgender brauchen sich um Antrag, Verwaltung oder Abwicklung des Versicherungs­vertrags kümmern.

3 Während der Vertragslaufzeit

Jeder ins Sterbegeld-Konto einbezahlte Betrag wird von SeguraLife in voller Höhe und ohne Abzug in einem einzelnen Versicherungs­vertrag beim Versicherer angelegt.

Dabei ist die garantierte Versicherungs­leistung im Sterbefall ab dem ersten Tag mindestens so hoch wie der eingezahlte Betrag (Beitragsgarantie). Hinzu kommen jährliche Überschüsse aus der gesetzlichen Überschuss­beteiligung und die Grund­verzinsung aus dem Versicherungs­vertrag.

Im Bestatter-Portal kann die Höhe zugeteilter Überschüsse, die Verzinsung und der aktuelle Kontostand jederzeit eingesehen werden.

4 Im Sterbefall

Gegen Vorlage einer Kopie der Sterbe­urkunde und Nachweis der durchgeführten Bestattung zahlt SeguraLife im Sterbefall die Versicherungs­leistung direkt an den ausführenden Bestatter aus. Die Auszahlung kann einfach über das Bestatter-Portal beantragt werden.

Überschüsse können Kosten­steigerungen ausgleichen oder werden vom Bestatter an die Angehörigen weitergegeben.

Ist das Sterbegeld-Konto sicher?

Das Sterbegeld-Konto erfüllt durch die besondere Konzeption und Vertrags­gestaltung höchste Sicherheits­standards:

Einlagenschutz - Das Geld liegt in einer klassischen Kapital­lebens­versicherung auf den Todesfall (Sterbe­geld­versicherung mit Einmalbeitrag) bei der LV 1871 – einem finanzstarken, deutschen Lebensversicherer. Durch die gesetzliche Mitgliedschaft im Sicherungsfonds Protektor ist die Einzahlung zu 100% abgesichert und als Auszahlung garantiert.

Schutz vor dem Zugriff Dritter/ Schonvermögen - Ein direkter Zugriff durch den Vorsorgenden, einen Betreuer oder das Sozialamt ist aus­ge­schlossen. Das Kündigungs­recht am Versicherungs­vertrag liegt bei SeguraLife. Durch die besondere Bezugsrechts­regelung kann auch SeguraLife zu Lebzeiten nicht auf das Geld zugreifen. Die Auszahlung erfolgt erst im Sterbefall. SeguraLife ist vertraglich verpflichtet, an den ausführenden Bestatter zu zahlen.

Insolvenzschutz - Es besteht voller Insolvenzschutz: beim Versicherer über den Sicherungsfonds Protektor, bei SeguraLife über die besondere Bezugsrechts­gestaltung und auch in Bezug auf den Bestatter. Der Bestatter erhält die Auszahlung nur, wenn er die Bestattung nachweisen kann.


Voraussetzung & Nutzungsbedingungen

Für die Nutzung des Sterbegeld-Kontos gelten die folgenden Voraussetzungen und Bedingungen:

  • Unterschriebener Bestattungs­vorsorge­vertrag
  • Sterbegeld-Konten dienen der sicheren Verwahrung von Geld für die Bestattungs­kosten und der Absicherung der Ansprüche aus einem Vorsorge­vertrag. Ohne Vorsorgevertrag kann kein Sterbegeld-Konto eröffnet werden.
  • Vorsorgebeträge von 1.500 EUR bis 15.000 EUR
  • Das Sterbegeld-Konto steht für Vorsorge­beträge von mindestens 1.500 EUR bis zu maximal 15.000 EUR zur Verfügung. Einzahlungen (auch Teilzahlungen) ins Sterbegeld-Konto betragen aus versicherungs­technischen Gründen mindestens 1.000 EUR und maximal 15.000 EUR, höchstens jedoch die im Vorsorge­vertrag vereinbarte Summe.
  • Abschluss zwischen 40 - 95 Jahren
  • Die Eröffnung und Einzahlung auf ein Sterbegeld-Konto ist aufgrund der Anlageform altersbegrenzt und für Vorsorgende aktuell zwischen 40 und 95 Jahren möglich. Teilzahlungen müssen bis zum Kalenderjahr des 95. Geburtstags erfolgt sein.
  • Sterbegeld-Konten sind Einzel­konten
  • Sterbegeld-Konten können wegen der Anlage beim Versicherer nicht als Gemeinschafts­konten geführt werden. Bei Ehe-/Paaren hat damit jeder sein eigenes Konto.
  • Keine Teilauszahlungen
  • Teilauszahlungen zu Lebzeiten, wie etwa für den Kauf von Ruhebäumen oder -stätten, sind nicht möglich. Gelder auf Sterbegeld-Konten werden ausschließlich im Sterbefall und in einer Summe ausgezahlt, wobei das Sterbegeld-Konto dann aufgelöst wird.

Sterbegeld-Konto Verwaltungs­vertrag

Sterbegeld-Konto-Verwaltungsvertrag

Für die Eröffnung eines Sterbegeld-Kontos wird zwischen Bestatter, Vorsorgendem und SeguraLife ein Verwaltungs­vertrag geschlossen.

Darin sind Einzahlung, sichere Verwahrung des Geldes, die Verzinsung, die zuverlässige Verwaltung und die Auszahlung aus dem Sterbegeld-Konto an den Bestatter genau geregelt.

Für den Antrag sind Name, Adresse und Geburts­datum des Vor­sorgenden sowie eine Ausweiskopie notwendig.

Nach Antragseingang erhält der Vorsorgende per Post die Vertrags­be­stätigung, überweist den Vorsorge­betrag und das Geld wird direkt beim Versicherer angelegt.

Bestatter-Portal

Über das Bestatter-Portal hat der Bestatter jederzeit rund um die Uhr volle Kontrolle und Transparenz zu den Sterbegeld-Konten seiner Kunden.

Im geschützten Bereich kann er den aktuellen Kontostand aller bei ihm aktiv geführten Sterbegeld-Konten einsehen, Kontoauszüge ziehen, Sterbefälle melden und die Auszahlung beantragen, sowie Dokumente sicher hochladen.


Häufige Fragen

Das Sterbegeld-Konto ist ein Exklusivangebot der SeguraLife Bestattungsvorsorge GmbH für kooperierende Bestatter. Voraussetzung für eine Kooperation ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen interessierten Bestattern und der SeguraLife Bestattungsvorsorge GmbH.
Das Sterbegeld-Konto wurde von der SeguraLife Bestattungsvorsorge GmbH konzipiert. Im Rahmen der Anlage der Vorsorgegelder in Versicherungsverträgen arbeitet die SeguraLife Bestattungsvorsorge GmbH mit einem der finanzstärksten deutschen Lebensversicherer und renommierten Spezialisten für Sterbegeldversicherungen zusammen – der LV1871 in München.
Jede Einzahlung wird als Einmalbeitrag in voller Höhe in einer klassischen Sterbegeld­versicherung bei einem bewährten, deutschen Lebensversicherer – der LV 1871 – angelegt. Die Anlage erfolgt durch SeguraLife über eine kollektive Rahmen-Kooperations­vereinbarung. Dabei ist die garantierte Versicherungs­leistung ab dem ersten Tag mindestens so hoch wie der eingezahlte Betrag. Basis der jährlichen Verzinsung sind die gesetzlichen Überschüsse und die garantierte Grundverzinsung des Versicherungs­vertrags.
Es gibt keine Einrichtungs- oder Eröffnungs­gebühr, jeder Einzahlungs­betrag wird ohne Abzug und in voller Höhe beim Versicherer angelegt. Aus dem eingezahlten Kapital erfolgt zu keinem Zeitpunkt eine Entnahme. Die Vertrags­verwaltung und Abwicklung im Sterbefall finanziert sich ausschließlich und anteilig aus der über die Laufzeit erzielten Verzinsung – d.h. der Differenz aus Einzahlung und vom Versicherer getätigten Auszahlung. Als Verwaltungs­gebühr werden bei der Auszahlung 19% (zzgl. MwSt) aus der erwirt­schafteten Verzinsung einbehalten. Der Rest wird als Guthaben an den Bestatter ausgezahlt, z.B. für Kosten­steigerungen.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Vorsorgegelder in Raten oder Teilzahlungen auf ein Sterbegeld-Konto einzuzahlen. Aus versicherungstechnischen Gründen muss eine Teilzahlung aber mindestens eine Höhe von 1000 EUR haben. Ob eine Teilzahlung möglich ist, hängt also auch von der Höhe des Vorsorgebetrages ab. Grundsätzlich sollte dem Vorsorgenden aber bewusst sein, das Teilzahlungen unter Umständen zu Finanzierungslücken führen können, die dann gegebenenfalls die Angehörigen zu tragen hätten. Um solche Unsicherheiten für Vorsorgende, Angehörige und Bestatter zu vermeiden, empfehlen wir grundsätzlich die Einzahlung des Vorsorgebetrags in voller Höhe und ohne Abzüge.
Die Kündigung des Bestattungs­vorsorge­vertrags hat zur Folge, dass der Bestatter nun doch nicht wie vereinbart die Bestattung durchführen soll. Wird stattdessen ein beliebiger anderer Bestatter gewählt, dann erfolgt die Auszahlung aus dem Sterbegeld-Konto einfach an den neuen Bestatter, solange dieser die Durchführung der Bestattung nachweisen kann. Die Auszahlung wird gegebenenfalls um eine Stornogebühr reduziert, die dem ursprünglichen Bestatter aus dem gekündigten Vorsorgevertrag je nach Vertrags­gestaltung noch zustehen könnte.
Wird der Vorsorgevertrag gekündigt, weil es beim Ableben zu keiner Bestattung mit den entsprechenden Kosten kommen wird, z.B. weil sich der Vorsorgende in der Zwischenzeit für eine Körperspende entschieden hat, dann ist die Vorsorge selbst­verständlich nicht verloren. Sind nachweislich keine Bestattungs­kosten angefallen, dann werden Erben oder Angehörige ausgemacht, denen das Vorsorge­kapital ausgezahlt wird.
In diesem Fall wird ein anderer Bestatter die Bestattung des Vorsorgenden durchführen. Dieser erhält gegen Nachweis der Bestattung das Vorsorgegeld ausbezahlt.
Eine Kündigung des Sterbegeld-Kontos ist nicht vorgesehen – weder durch SeguraLife, noch den Bestatter, eine andere Partei (z.B. Betreuer, Bevollmächtigte, Sozialamt) oder den Vorsorgenden selbst. Ziel des Sterbegeld-Kontos ist die zuverlässige Absicherung der Bestattungskosten. Vorsorgende und Bestatter müssen sicher sein können, dass das Vorsorgegeld ausschließlich in diesem Sinne verwendet und nicht zweckentfremdet werden kann.