• 09131 - 625 10 65
  • Kontakt
  • Login
Logo Bayerische

die Bayerische
Sterbegeldversicherung

  • Ohne Gesundheitsfragen
  • Basisschutz ab 1.000 EUR
  • Bewährt & Sicher

Sterbe­versicherung der Bayerischen - bewährt & sicher vorsorgen

Substanzstark & solide bietet die Bayerische mit ihrem Bestattungs­geld eine bewährte Lösung für alle, die zuverlässig für den Sterbefall vorsorgen wollen.

Aufgrund der alters­abhängigen Wartezeit ist die Bayerische besonders für Ältere attraktiv. Die Sterbe­geld­versicherung der Bayerischen wird ohne Gesundheits­prüfung und ohne gesundheits­bezogene Ausschluss­kriterien abgeschlossen und schützt auf Wunsch schon ab einer Versicherungssumme von 1.000 EUR. Auch Betreute Personen oder Angehörige können bei der Bayerischen abgesichert werden.

Sorgen Sie für finanzielle Sicherheit mit dem Bestattungs­geld der Bayerischen und schützen Sie sich und Ihre Angehörigen.

SPARTIPP: Jetzt besonders günstig im exklusiven Ehe- & Partner­tarif.

Warum die Bayerische?

  • Ohne Gesund­heits­prüfung
  • Substanzstark & sicher
  • Auch Angehörige & Betreute
  • Ab 12 Monaten Warte­zeit

Das bietet die Sterbe­geld­versicherung der Bayerischen

Alter­sabhängige Warte­zeit

Die Warte­zeit ist abhängig vom Eintrittsalter. Ist die Versicherte Person beim Antrag jünger als 50 Jahre, besteht voller Versicherungs­schutz nach einer Wartezeit von 36 Monaten. Zwischen 50 und bis unter 60 Jahre beträgt die Wartezeit 24 Monate.

Bei einem Abschluss ab 60 Jahren beträgt die Wartezeit nur noch 12 Monate. Damit ist die Sterbe­geld­versicherung der Bayerischen vor allem für Ältere attraktiv.

Ohne Gesund­heits­fragen

Der Antrag erfolgt bei der Bayerischen ohne Gesundh­eits­prüfung und es bestehen auch keine gesund­heits­bezogenen Ausschluss­kriterien. Selbst Pflege­bedürftige und betreute Personen können sich unabhängig von vor­liegenden Krank­heiten versichern.

Logo Bayerische Sterbegeld­versicherung

Keine Gesundheitsfragen

Ab 12 Monaten Wartezeit

Bereits ab 1.000 EUR bis 12.500 EUR

Doppelte Leistung bei Unfalltod inklusive

Attraktive Überschuss­beteiligung

Günstiger Ehe- & Partnertarif

Inklusive: Doppelte Leistung bei Unfalltod

Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls, entfällt die Warte­zeit und es wird die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt.

Flexible Beitrags­zahlung

Standard­mäßig läuft die Beitrags­zahlung bis die versicherte Person das Endalter 85 erreicht. Die Mindest­beitrags­dauer beträgt jedoch nur 5 Jahre und ist damit sehr flexibel. Spätestens ab 85 Jahre ist die Sterbe­geld­versicherung der Bayerischen immer beitrags­frei. Der Versicherungs­schutz besteht natürlich lebens­lang.

Angehörige schützen

Bei der Bayerischen ist auch ein Antrag zur Absicherung von Angehörigen möglich, je nach Versicherungssumme auch ohne deren Wissen und Unter­schrift.

Auch für betreute Personen kann ein Antrag gestellt werden, solange der Betreuer nicht selbst bezugs­berechtigt ist. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung.

Exklusiv: günstiger Familien­rabatt

Partnertarif

Für Paare und alle, die weitere An­ge­höri­ge schützen wollen, gibt es ex­klusiv Familienrabatt.

Sie können den rabattierten Tarif ab dem ersten Antrag in Anspruch nehmen und dann ohne Begrenzung für alle folgenden Anträge aus dem engeren Familien­kreis. Dazu gehören der Ehe-/Partner, die Eltern, aber auch Geschwister oder Kinder.

Attraktive Überschuss­beteiligung

Neben der vertraglich zugesicherten garantierten Versicherungs­summe werden Sie zusätzlich an Überschüssen und Bewertungs­reserven der Bayerischen beteiligt.

Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapital­anlagen oder wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarif­kalkulation angenommen. Sie erhalten eine laufende jährliche Überschuss­beteiligung, die verzinslich angesammelt wird, sowie bei Vertragsende eine Beteiligung an den Bewertungs­reserven. Dadurch erhöht sich Ihr Versicherungs­schutz automatisch über die Laufzeit ohne zusätzlichen Beitrag.

Da die Bayerische über sehr gute Finanzkraft-Ratings verfügt, kann diese Leistungs­stärke am Ende einen sehr positiven Effekt auf die Gesamtleistung haben.

Logo Bayerische
Versichert nach dem Reinheits­gebot

Seit ihrer Gründung vor über 150 Jahren als "Pensions- und Leichenverein" - später "Sterbe­kasse bayerischer Staatsdiener", ist die Bayerische Spezialist für individuelle Lebens­versicherungs­produkte.

Die Bayerische bietet hochwertige, von unabhängigen Test­instituten mehrfach ausgezeichnete Produkte und eine exzellente Substanzkraft.

Auszahlung im Sterbefall – flexibel, unbürokratisch & schnell

Bayerische Bestattungsgeld

Sie entscheiden, an wen im Sterbefall die Versicherungs­leistung gezahlt wird. Wurde keine bezugs­berechtigte Person benannt, geht die Leistung direkt an den Versicherungs­nehmer, falls dieser nicht die versicherte Person war. Ansonsten geht sie einfach an die Erben.

Sie können jederzeit eine oder mehrere bezugs­berechtigte Personen benennen. Entweder direkt beim Antrag, aber auch erst zu einem späteren Zeitpunkt. Mit Vorlage von Versicherungs­schein und Sterbe­urkunde erhalten die Bezugs­berechtigten schnell und unbürokratisch die Leistung ausbezahlt, unabhängig von Testament und Erbe. Gerne beraten wir Sie zu den Optionen.


Häufige Fragen zur Sterbe­geld­versicherung der Bayerischen

Fragen vor Vertragsabschluß

Sie haben zwei sichere Möglichkeiten das Bestattungs­geld der Bayerischen zu beantragen.
Online - Am einfachsten füllen Sie Ihren Antrag online in der geschützten Eingabemaske aus und Ihre Daten werden sicher an uns übermittelt. Sie erhalten sofort ein E-Mail mit der Bestätigung des Antragseingangs, Ihren Antragsdaten und den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen sowie Informationen zur digitalen Unterschrift. Wird der Antrag nicht digital unterschrieben, erhalten Sie per Post nochmal von uns Ihr fertiges Antrags­dokument, welches Sie nur noch manuell unterschreiben und im beigefügten Rückumschlag oder per Fax oder E-Mail an uns zurücksenden. Nach abschließender Bearbeitung durch die Bayerische sendet Ihnen diese dann den Versicherungs­schein zu.
Papierantrag - Wenn Sie Ihren Antrag nicht online stellen wollen, dann können Sie bei uns Ihr Antragsformular auch einfach per Post anfordern. Sie füllen das Formular in Ruhe zu Hause aus, unterschreiben und schicken es per E-Mail, Fax oder Post zurück an uns. Direkt von der Bayerischen erhalten Sie dann per Post Ihren Versicherungs­schein.
Gut zu Wissen: Nach Zugang des Versicherungs­scheins haben Sie dann noch ein 30-tägiges Widerrufsrecht.
Nach Erhalt des Versicherungs­scheins (Police) und aller Vertrags­unterlagen können Sie innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen das in schriftlicher Form (per E-Mail, Fax oder Post) tun. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie in den Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeld­versicherung der Bayerischen und unseren AGB.
  • Senden Sie einen Widerruf per E-Mail bitte direkt an kundenservice@SeguraLife.de oder per Fax oder Post an:
    • Segura GmbH
      Am Weichselgarten 7
      91058 Erlangen
    • Fax (09131) 625 10 61
Sie können das Bestattungs­geld bei der Bayerische schon ab einem Betrag von 1.000€ abschließen und bis maximal 12.500€.
Beim Bestattungs­geld der Bayerischen wird die Wartezeit bei laufender Beitragszahlung altersabhängig festgelegt:
  • Bei einem Eintritts­alter von 40 Jahren bis 49 Jahren beträgt die Wartezeit 36 Monate.
  • Bei einem Eintritts­alter von 50 Jahren bis 59 Jahren beträgt die Wartezeit 24 Monate.
  • Bei einem Eintritts­alter ab 60 Jahren beträgt die Wartezeit 12 Monate.
  • Wird die Versicherung mit Einmalbeitrag abgeschlossen, beträgt die Wartezeit altersunabhängig 6 Monate.
Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit, werden die eingezahlten Beiträge erstattet. Nach Ablauf der Warte­zeit wird die volle Versicherungs­summe ausbezahlt.
Ja. Bei der Bayerischen handelt es sich um eine Sterbe­versicherung ohne Gesundheits­prüfung und es werden daher keine Gesundheits­fragen gestellt. Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern am Markt gibt es zudem auch keine gesundheits­bezogenen Ausschluss­kriterien wie Pflegebedürftigkeit oder ein aktueller Reha-Aufenthalt.
Ja. Versicherungs­nehmer und versicherte Person können bei der Bayerischen unterschiedliche Personen sein.
Auch für Betreute Personen kann ein Antrag gestellt werden. Kann die betreute Person nicht selbst unterschreiben, dann ist die Unterschrift des Betreuers notwendig. Bitte reichen Sie dazu die Betreuungs­verfügung ein, aus der hervorgehen sollte, dass der Betreuer auch Verträge abschließen darf.

Fragen zum Beitrag

Der erste oder einmalige Beitrag ist sofort nach dem Abschluss des Vertrags zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Die Beiträge sind im Voraus entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise zu entrichten.
Standardmäßig zahlen Sie bei der Bayerischen Ihre Beiträge bis zum Endalter 85. Die Mindestbeitragsdauer beträgt jedoch nur 5 Jahre. Haben Sie also Interesse an einer individuellen Verkürzung der Beitragszahlungsdauer, wenden Sie sich jederzeit an uns. Wir berechnen Ihnen gerne kurzfristig Ihren Wunschtarif.
Ab 85 Jahre ist die Sterbegeldversicherung der Bayerischen immer beitragsfrei. Versicherungsschutz besteht selbstverständlich lebenslang.
Zusätzlich zu der vertraglich zugesicherten garantierten Versicherungssumme werden Sie an den Überschüssen und ggf. Bewertungsreserven der Bayerischen beteiligt (Überschussbeteiligung).
Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Weitere Überschüsse entstehen, wenn die Sterblichkeit und die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.
Sie erhalten eine laufende Überschussbeteiligung und zusätzlich bei Vertragsende eine Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Mit der laufenden Überschussbeteiligung werden Ihrem Vertrag regelmäßig Überschüsse zugeteilt, die die garantierte Versicherungsleistung erhöhen. Diese Zuteilung ist unwiderruflich. Eine spätere Änderung der deklarierten Überschussanteilsätze während der Vertragslaufzeit wirkt sich nicht auf die bereits zugeteilten Überschüsse aus.
Bei Vertragsbeendigung erfolgt zusätzlich eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Höhe der Bewertungsreserven ist unbestimmt und steht erst bei Vertragsbeendigung fest.
Sie erhalten mit Ihrem Vertragsangebot eine Beispielrechnung auf Basis aktuell deklarierter Überschussanteilsätze und der Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven um zu sehen, wie sich die zukünftige Gesamtleistung aus Ihrem Vertrag inklusive Überschussbeteiligung entwickeln könnte.
Die Entwicklung der Überschüsse und Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Faktoren ab und kann für die Zukunft nicht garantiert werden.
Eine Stundung der Beiträge oder (teilweise) Beitrags­freistellung ist grundsätzlich möglich. Dies ist mit der Bayerischen schriftlich zu vereinbaren. Wenden Sie sich dazu am besten direkt an die Bayerische:
Thomas-Dehler-Str. 25
81737 München
E-mail: info@diebayerische.de oder
Telefon: 089/ 6787-0
Bitte beachten Sie, dass die Beitrags­freistellung erhebliche finanzielle Nachteile haben kann: Gerade in der Anfangszeit ist wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten nur der Mindestwert zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden. Ist dieser geringer als 500€, wird der Vertrag aufgelöst. Soll der Vertrag teilweise beitragsfrei gestellt werden, muss die verbleibende beitragspflichtige Versicherungssumme mindestens 1.000€ betragen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.

Fragen während der Laufzeit

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Datum.
Bei verspäteter Zahlung des Erstbeitrags beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Tag des Zahlungseingangs. Beachten Sie, dass die Leistungspflicht der Bayerischen entfallen kann, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Beachten Sie zudem die Regelungen zur Wartezeit. Der Vertrag und damit der Versicherungsschutz läuft lebenslang und endet erst mit dem Tod der versicherten Person und der damit verbundenen Leistungserbringung.
Sie können die Sterbegeld­versicherung der Bayerischen jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungs­periode kündigen. Die Versicherungs­periode umfasst einen Monat. Sie müssen Ihre Kündigung in schriftlicher Form mitteilen (E-Mail, Fax, Post).
Der Vertrag kann auch teilweise gekündigt werden, wenn die verbleibende beitragspflichtige Versicherungssumme mindestens 1.000€ beträgt.
Im Fall der Kündigung oder teilweisen Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert Ihrer Sterbe­versicherung abzüglich eines Stornoabzugs. Beachten Sie, dass gerade in der Anfangszeit aufgrund von Abschluss- und Vertriebskosten nur der Mindestwert als Rückkaufswert vorhanden ist und der Rückkaufswert niedriger als die eingezahlten Beiträge sein kann.
Ein Unfalltod ist möglichst innerhalb von 48h zu melden. Bei Unfalltod wird ab Vertragsbeginn und ohne Wartezeit die doppelte Versicherungs­summe geleistet.
Gerne steht Ihnen bei Fragen rund um die Sterbegeld­versicherung und auch im Sterbefall unser Team von SeguraLife jederzeit zur Verfügung. Sie können sich aber auch direkt an die Bayerische wenden. Dort sind alle Vertrags­informationen und Bezugsrechte hinterlegt und die Auszahlung kann dann schnell und ohne Umweg erfolgen.
Für die Auszahlung des Bestattungs­gelds an den oder die Bezugs­berechtigten im Sterbefall muss lediglich eine Kopie der Sterbeurkunde und die Versicherungs­police im Original eingereicht werden. Die Police sollte deshalb so aufbewahrt werden, dass sie im Sterbefall von den Angehörigen schnell gefunden wird.
Informieren Sie am besten Ihre Angehörigen darüber, dass Sie das Bestattungsgeld der Bayerischen abgeschlossen haben. Beachten Sie, dass die Hinterlegung der Sterbe­geld­versicherung zusammen mit dem Testament bei einem Notar unter Umständen dazu führen kann, dass die Sterbe­geld­versicherung erst bei Öffnung des Testaments den Angehörigen bekannt wird und die Beerdigung oft davor stattfinden kann. Das Geld für die Bestattung sollte jedoch sinnvollerweise möglichst schnell zur Verfügung stehen.
Die Kundenhotline der Bayerischen ist montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.
BY die Bayerische Vorsorge Lebensversicherung a.G.
Kundenservice
Thomas-Dehler-Str. 25
81737 München
info@diebayerische.de
Tel: (089) 6787 - 4444
Fax: (089) 6787 - 9150


Fragen zur Sterbegeld­versicherung der Bayerischen? 09131-625 10 65