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Wissen

Treuhandkonto

Bestattungs­vorsorge­verträge finanzieren und zuverlässig absichern

Treuhand­konto - Geld für die Bestattung treu­händerisch verwahren

Immer mehr Menschen wollen ihre Bestattung zu Leb­zeiten organisieren und die Bezahlung der Bestattungs­kosten vorab zuverlässig regeln.

Ob Sie Ihre Angehörigen entlasten oder sicher­stellen wollen, dass das Begräbnis nach Ihren Wünschen erfolgt - der erste Schritt führt in der Regel zum Bestatter Ihres Vertrauens. Er ist der Ansprech­partner, mit dem Sie Ihre Bestattungs­wünsche besprechen und den Sie mit der Durch­führung Ihrer dereinstigen Bestattung beauftragen.

Der nächste Schritt ist die Absicherung der Bestattungs­kosten. Haben Sie den Vorsorge­betrag bereits zur Verfügung, sollte das Geld bis zum Zeit­punkt der Bestattung sicher und geschützt verwahrt werden. Dazu wird in der Bestattungs­vorsorge meist ein Treu­hand­konto genutzt.

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Treu­hand­konto achten sollten und was beim Abschluss wichtig ist.

Treu­hand­konto in der Bestattungs­vorsorge

Absicherung für Angehörige mit Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung?

Bei dem Be­statter Ihres Vertrau­ens können Sie im Rahmen der Bestattungs­vorsorge die eigene Beerdi­gung früh­zeitig und zuver­lässig organisieren. Dabei legen Sie in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag zunächst Ihre Wünsche und Vorstellungen fest. Der Vorsorge­vertrag kann neben den Einzel­heiten der Bestattung auch den Kauf des Grab­mals und die lang­fristige Grab­pflege beinhalten.

Sind alle organisa­torischen und inhalt­lichen Aspekte geklärt und vertrag­lich verein­bart, stehen die voraus­sicht­lichen Gesamt­kosten der Beerdigung fest. Im nächsten Schritt wird dann die Bezahlung geregelt. Die finanzielle Absicherung ist wichtiger Bestand­teil der Bestattungs­vorsorge, damit im Todes­fall die gewünschten Bestattungs­leistungen auch tatsäch­lich wie geplant erbracht werden können.

Können Sie den Gesamt­betrag für die Bestattung direkt auf­bringen und zur Seite legen, ist die Einzahlung auf ein treuhänderisch verwaltetes Konto eine bewährte Möglich­keit zur finan­ziellen Absicherung.


Warum Treuhand­konto?

Auch wenn Sie das gesamte Geld für die Bestattungs­kosten zur Verfügung haben, sollten Sie den Bestatter nicht direkt bezahlen. Bis zum Sterbe­fall kann noch viel Zeit vergehen und viel passieren. Statt­dessen sollte der für die Bestattung vorgesehene Betrag bis zum Zeit­punkt des Todes zuverlässig vor dem Zugriff Dritter geschützt beiseite­gelegt und erst im Sterbe­fall an den Bestatter gezahlt werden.

Eine solche treu­händerische, sichere Verwahrung Ihres Geldes leisten Treu­hand­konten. Der Treu­händer ist die unabhängige Instanz zwischen Bestatter und Kunde und sorgt im Interesse beider für eine sichere Verwahrung und zuverlässige Abwicklung im Sterbe­fall.

Treuhand­konto - So funktioniert es

Die Eröffnung und Einrichtung des Kontos sowie die Unter­zeichnung des Treu­hand­vertrags erfolgen meist beim Abschluss des Vorsorge­vertrags.

In der Regel bietet Ihnen Ihr Wunschbestatter die Treu­hand­lösung seines Verbandes oder seiner Bestatter­organisation an. Der Antrag auf Eröffnung erfolgt unkompliziert direkt vor Ort.

Sobald das Treu­hand­konto eröffnet ist, kann der vereinbarte Geld­betrag ein­gezahlt werden. Die Treuhand­gesellschaft verwaltet dann die hinter­legten Treu­hand­einlagen - das Treu­hand­vermögen - und legt es entsprechend an.

Im Sterbe­fall werden das Treu­hand­vermögen und gegebenen­falls auf­gelaufene Zinsen von der Treu­hand an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungs­vorsorge­vertrags ausgezahlt.

Für einen Vergleich der gängigen Treu­hand­konten am Markt siehe den .

Was ist der Treuhand­vertrag?

Die Bestattungs­leistung wird zwischen Bestatter und Kunde im Bestattungs­vorsorge­vertrag geregelt.

Ein Treu­hand­vertrag zwischen Kunde und Treu­hand regelt hingegen die rechts­sichere Verwaltung & Verwah­rung des Geldes bis zum Zeit­punkt, an dem der Bestatter für die Durch­führung der Bestattung bezahlt wird.

Ein Treu­hand­vertrag regelt die Rechte und Pflichten von dem­jenigen, der die Einzahlung tätigt (Treu­geber) und der Treu­hand­gesellschaft (Treu­händer), die die Einlagen für den Treu­geber verwaltet.


Sicherheit & Kosten - darauf müssen Sie achten

Zwischen den Anbietern von Treu­hand­konten für die Bestattungs­vorsorge gibt es einige Unter­schiede. Achten Sie auf die Sicher­heit, Kosten und Verzinsung Ihrer Einlage. Sind Sie mit der von Ihrem Wunschbestatter angebo­tenen Treu­hand­lösung nicht zufrieden, fragen Sie nach einer Alter­native.

Vorsorge­finanzierung (Online-) Bestatter

Auch Online Bestatter wie November oder Mymoria legen gemäß Vorsorge­vertrag Vorsorge­gelder auf Treu­hand­konten an, beispiels­weise bei der Rödl Treuhand Hamburg GmbH.

Hier schließt der Kunde aber keinen eigenen Treu­hand­vertrag und eröffnet kein eigenes Treu­hand­konto.

Statt­dessen bezahlen Sie die Bestattung per Voraus­kasse und das Geld wird im Anschluss vom Bestatter selbst verwahrt.

Auswirkungen und Hinweise einer solchen Vorsorge­finanzierung und Direkt­bezahlung finden Sie unter Vorsorge­finanzierung Bestatter

1 Finanzielle Sicherheit (Einlagenschutz)

Finanzielle Sicher­heit bedeutet, dass Ihr Geld über die Lauf­zeit vor Verlust geschützt, sicher angelegt ist und im Sterbe­fall in voller Höhe zur Verfügung steht:

  • Sicher­heit der Geld­anlage
    Wie und wo wird Ihr Geld angelegt? Besteht doppelte Einlagen­sicherung, z. B. über eine Ausfall­bürg­schaft? Ist das Vorsorge­geld vor einer Insolvenz des Treu­händers geschützt?
  • Sicher­heit bei Insolvenz des Bestatters
    Ist Ihr Vorsorge­geld auch bei einer Geschäfts­aufgabe oder Insolvenz des Wunsch­bestatters sicher oder besteht das Risiko eines Teil- oder Total­verlusts?

2 Organisa­torische Sicher­heit (Ausführungs­schutz)

Was ist, wenn es anders kommt? Vielleicht ziehen Sie in eine andere Stadt, werden betreut oder pflege­bedürftig oder Ihr Bestattungs­institut stellt den Betrieb ein? Auch dann muss Ihre Wunsch­bestattung gesichert sein:

  • Bestatter­wechsel
    Ob Umzug, Geschäfts­aufgabe oder Insolvenz - ist ein Bestatterwechsel ohne finanzielle Verluste und ohne großen Aufwand deutsch­land­weit möglich? Erhalten Sie vom Treu­händer dabei Unter­stützung?
  • Eingriffe von Betreuern/ Bevollmächtigten
    Müssen sich Betreuer oder Bevollmächtigte an Ihre Wünsche halten und sind Vertrag und Vorsorge­geld ent­sprechend vor einem Zugriff Dritter geschützt?
  • Zuver­lässig­keit der Auszahlung
    Sorgt der Treu­händer für eine zuverlässige und sichere Auszahlung und regelt er die Bezahlung des aus­führenden Bestatters?

Passenden Bestatter finden

Einen guten Bestatter zu finden, ist Vertrauens­sache. Die eigene Beisetzung zu planen, ist eine persön­liche und indivi­duelle Angelegen­heit und die Qualität des Bestatters spielt eine wichtige Rolle.

Sie sollten sich gut aufgehoben, beraten und betreut fühlen und genügend Zeit haben, die Verträge zu Hause in Ruhe zu prüfen, bevor Sie irgendetwas unter­schreiben.

3 Kosten & Verzinsung

Auch wenn die Sicher­heit an erster Stelle steht, sollten die Kosten des Treu­hand­kontos verhältnis­mäßig bleiben - selbst im Fall von Kündigung oder Bestatter­wechsel - und sich Ihre Treu­hand­einlage idealer­weise auch verzinsen:

  • Eröffnungs­gebühr & Verwaltungs­kosten
    Welche Gebühren fallen an bzw. gibt es Kosten, die Ihren Einzahlungs­betrag mindern?
  • Verborgene Kosten
    Drohen bei Bestatter­wechsel, Kündigung oder Insolvenz größere Verluste oder zusätz­liche Kosten?
  • Teil­habe an Verzinsung
    Wird Ihr Geld gewinn­bringend angelegt und erhalten Sie zumindest einen Teil der Zinsen gut­geschrieben?

Bestattungs­vorsorge als zusätz­liches Schon­vermögen

Geld auf dem Treu­hand­konto, das zweck­gebunden und geschützt vor dem eigenen und dem Zugriff Dritter für die Bestattungs­kosten verwahrt wird, ist als Schon­vermögen an­erkannt.

Dabei ist die Bestattungs­vorsorge nicht Teil des gesetz­lichen Frei­betrags, sondern gilt als zusätz­lich zu verschonendes Vermögen.


Treu­hand­konto Test 2024 - Treu­hand­konten im Vergleich

Getestet wurden die von Verbänden oder Bestatter­organisationen angebotenen Treu­hand­konten, bei denen der Vorsorgende einen Treu­hand­vertrag für die unabhängige Verwahrung seines Geldes im Rahmen der Bestattungs­vorsorge abschließt.

Eine Bewertung der Angebote von Online Bestattern, bei denen der Bestatter nach Voraus­kasse selbst die Verwahrung des Geldes vornimmt, finden Sie unter Vorsorgefinanzierung Bestatter

Treuhand­gesellschaft Finanzielle Sicherheit Organisatorische Sicherheit Kosten & Verzinsung
BT Bestattungstreuhand GmbH
BT Bestattungs­treuhand GmbH
www.bestattungstreuhand.de
Bewertung:
  • kein zusätzlicher Einlagen­schutz
  • Anlageform variabel 1)
  • eingeschränkter Schutz vor Treuhand­insolvenz
  • Schutz vor Bestatter­insolvenz
  • Bestatter­insolvenz geregelt
  • Bestatter­wechsel eingeschränkt 3)
  • Schutz vor dem Zugriff Dritter
  • Auszahlung auf Nachweis an Vertrags­bestatter
  • hohe Einmal­kosten
  • hohe Kündigungs­kosten
  • moderate Verzinsung
Bemerkungen: Abschluss möglich bei Bestattern im Verband unabhängiger Bestatter e.V. (VuB). Keine Gemeinschafts­konten.
DBT Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
DBT - Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG
www.bestatter.de
Bewertung:
  • zusätzlicher Einlagenschutz (Global-Ausfall­bürg­schaft)
  • Anlageform variabel 2)
  • Schutz vor Treuhand­insolvenz
  • Schutz vor Bestatter­insolvenz
  • Bestatter­insolvenz geregelt
  • Bestatterwechsel einfach
  • inkl. Zusatz­leistungen 4)
  • Schutz vor dem Zugriff Dritter
  • Auszahlung auf Nachweis an Vertrags­bestatter
  • moderate Kosten
  • moderate Verzinsung
Bemerkungen: Abschluss möglich bei Bestattern im Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Deutschland­weit größtes Bestatter-Netzwerk. Der Standard bei Sicherheit und Kunden­orientierung. Gemeinschafts­konten möglich.
DIB Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH
DIB - Deutsches Institut für Bestattungskultur GmbH
www.dib-bestattungskultur.de
Bewertung:
  • kein zusätzlicher Einlagen­schutz
  • Anlage bei Sparkasse
  • Schutz vor Treuhand­insolvenz
  • Schutz vor Bestatter­insolvenz
  • Bestatterinsolvenz nicht geregelt
  • Bestatterwechsel schwierig &
    nicht klar geregelt 5)
  • Schutz vor dem Zugriff Dritter
  • Auszahlung auf Nachweis an Vertrags­bestatter
  • hohe Einmal- & laufende Kosten
  • Verzinsung variabel (halber Euribor)
  • Negativzinsen werden weitergereicht
Bemerkungen: Abschluss möglich bei Bestattern im Fachverband Leben Raum Gestaltung Hessen/ Rheinland-Pfalz (KdöR). Gemeinschafts­konten möglich.
Fachinnung HKH Saar
Fachinnung HKH Saar (KdöR)
www.bestatter.saarland
Bewertung:
  • kein zusätzlicher Einlagen­schutz
  • Anlage bei Sparkasse (Festgeldkonto)
  • Schutz vor Treuhand­insolvenz
  • Schutz vor Bestatter­insolvenz
  • Bestatter­insolvenz geregelt
  • kein freier Bestatter­wechsel
    möglich 6)
  • Schutz vor dem Zugriff Dritter
  • Auszahlung an Vertrags­bestatter
  • hohe Kosten
  • hohe Kündigungs­kosten
  • Zinsen wie Tagesgeld
Bemerkungen: Abschluss möglich bei Mitgliedern der Fachinnung HKH (Saarland). Keine Gemeinschafts­konten.
Logo LV 1871
HBT Bestattungs­vorsorge Treuhand GmbH
www.treuhand-hessen.de
Bewertung:
  • kein zusätzlicher Einlagen­schutz
  • Anlageform unklar
  • ggf. kein Schutz vor Treuhand­insolvenz
  • Schutz vor Bestatter­insolvenz
  • Bestatter­insolvenz geregelt
  • Bestatter­wechsel offen 7)
  • Schutz vor dem Zugriff Dritter
  • Auszahlung an ausführenden Bestatter
  • keine Kosten
  • keine Verzinsung
Bemerkungen: Abschluss möglich bei ausgewählten hessischen Bestattern. Keine Gemeinschafts­konten.
Treuhandkonten im Vergleich

Quelle: eigene Recherchen. Stand 09/2024

Erläuterungen zum Test

Die Sterne­bewertung drückt aus, inwieweit das getestete Treu­hand­konto insgesamt empfehlens­wert ist, wobei 5 volle Sterne „besonders empfehlens­wert“ bedeutet. Schwerpunkt der Bewertung liegt auf der Einlagen­sicher­heit (Insolvenz Treuhand, Insolvenz Bestattungs­unternehmen, doppelter Einlagen­schutz) sowie der organisa­torischen Sicherheit, also wie gesichert Ausführung und Bezahlung Ihrer Bestattung sind, z. B. bei Bestatter­wechsel oder Eingriffen von Sozial­amt/ Betreuern. Ein weiterer Aspekt in der Bewertung sind Kosten­niveau und Verzinsung. Diese drei Teil­bereiche bilden die Basis der Gesamt­bewertung.

Anmerkungen

1) Die BT Bestattungs­treuhand GmbH hat keine ein­heit­liche Anlage­form. Abhängig vom Alter wird der Vorsorge­betrag in Versicherungs­verträgen, Sparkonten, Immobilien o. ä. angelegt.
2) Die DBT sieht kein festes Kredit­institut für die Anlage des Treu­hand­vermögens vor.
3) Soll ein anderes Bestattungs­unternehmen beauftragt werden, müssen Vertrags­bestatter und die Treu­hand zustimmen, ansonsten wird der Vertrag für den Vorsorgenden kosten­pflichtig aufgelöst.
4) Inkludierte Zusatz­leistungen beinhalten Rückhol­kosten­schutz bei Tod im Ausland, 24h Notfallnummer, juristische Erst­beratung, Schlichtungs­stelle und Rechts­schutz.
5) Bei Bestatter­wechsel vermutlich kosten­pflichtige Auflösung des Treu­hand­vertrags.
6) Treu­händer ist verpflichtet, neuen Bestatter zu organisieren (bei Insolvenz/ Geschäfts­aufgabe Vertrags­bestatter). Unklar, inwieweit verbands­fremde Bestatter oder Wunsch­bestatter des Vorsorgenden berück­sichtigt werden. Gegebenen­falls kosten­pflichtige Auflösung Treu­hand­vertrag.
7) Wechsel ist vertrag­lich nicht geregelt. Laut Auskunft muss kein Vertrags­bestatter angegeben werden. Im Sterbe­fall Aus­zahlung auf Nach­weis an aus­führenden Bestatter oder Angehörige.

Informationen zu den Treu­hand­gesell­schaften

BT Bestattungs­treuhand GmbH - Sie wurde 2006 als Service­einrichtung für die Mitglieder des Verbandes unabhängiger Bestatter e. V. gegründet, der knapp unter 10 % der deutschen Bestatter repräsentiert. Die Mitglieder des Verbandes sind zugleich die Gesell­schafter des Verbandes unabhängiger Bestatter. Die BT Bestattungs­treuhand GmbH hat ihren Sitz in Berlin.

Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG - Die DBT wurde 1996 als Service­einrichtung des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V. und des Bundes­verbandes Deutscher Bestatter e. V. (BdB) gegründet, in dem ca. 90% der deutschen Bestatter organisiert sind. Sie ist in Düssel­dorf ansässig und unterliegt als einzige Treuhand­gesellschaft dem strengen deutschen Aktien­recht.

Deutsches Institut für Bestattungs­kultur GmbH - Die DIB wurde 2003 als Dienst­leistungs- und Service­gesellschaft von hessenBestatter und Bestatter­rheinlandpfalz, den Landes­innungs­verbänden für das hessische und rheinland-pfälzische Bestatter­handwerk gegründet und hat ihren Sitz in Bad Wildungen. Das Angebot ist nicht auf diese Bundes­länder beschränkt.

HKH Saar (KdöR) - In der Fach­innung HKH - Innung für Schreiner, Bestatter und Baufertig­teil­monteure im Saarland - sind mehr als 130 saar­ländische Bestattungs­unternehmen organisiert. Sie hat ihren Sitz in Saarbrücken-Von der Heydt und unterliegt der Rechts­aufsicht durch die Handwerks­kammer, in diesem Fall der HWK Saarland. Das Angebot ist auf das Saar­land beschränkt.

HBT Bestattungs­vorsorge Treuhand GmbH - Die HBT wurde 2011 gegründet und hat ihren Sitz in Kassel. Die HBT arbeitet primär, aber nicht aus­schließ­lich, mit hessischen Bestattungs­instituten zusammen. Im Vergleich zu den anderen Treu­hand­gesell­schaften ist das kooperierende Bestatter­netzwerk besonders klein.


Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung?

Neben dem Treuhandkonto gibt es alternativ die Möglichkeit eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, um damit den Bestattungsvorsorgevertrag zu finanzieren. Welche Option geeigneter ist, hängt dabei von der individuellen Situation ab.

1 Einmalig vorsorgen mit dem Treuhandkonto

Das klassische Treu­hand­konto ist das Mittel der Wahl, wenn Sie über die Vorsorgegelder bereits verfügen und diese nicht erst ansparen müssen. So können Sie die im Bestattungsvorsorgevertrag veranschlagten Kosten sofort und bequem als Einmalzahlung zweckgebunden und von Ihrem sonstigen Vermögen separiert hinterlegen.

Ein herkömmliches Sparkonto, auf dem Sie selbst die Vorsorgegelder verwahren, erfüllt hingegen nicht denselben Zweck, da eine klare Zweckbindung fehlt und die Gelder nicht von Ihrem sonstigen Vermögen separiert sind. Ein solches Sparkonto wäre nicht schonvermögensicher und würde im Sterbefall zunächst in die Erbmasse fallen, so dass Ihre Angehörigen erst nach Erteilung des Erbscheines Zugriff auf die Mittel erhalten würden.

Nur die treuhänderische Verwahrung auf einem Treuhandkonto versieht das Vorsorgegeld mit einer klaren Zweckbindung und trennt es so vom sonstigen Vermögen, wodurch erst die spezifischen Vorteile der Schonvermögensicherheit zum Tragen kommen.

Teilzahlungen bei Treuhandkonten

Sie sollten die Treuhandlösung nur dann ins Auge fassen, wenn Sie den vollen Vorsorgebetrag zur Verfügung haben.

Teilzahlungen können zu Finanzierungslücken führen, die gegebenenfalls die Angehörigen zu tragen hätten.

2 Monatlich vorsorgen mit der Sterbegeld­versicherung

Nicht jeder kann den gesamten Vorsorge­betrag in voller Höhe aufbringen und beiseite­legen. Wenn Sie aber in monatlichen Raten ansparen und dann früh versterben, entsteht eine Finanzierungs­lücke, die Angehörige in ein Dilemma bringen kann. Wer einen Vorsorge­vertrag abschließt, sollte für die sichere Finanzierung sorgen.

Deshalb ist für alle, die mit monatlichen Beträgen vorsorgen wollen, die Sterbe­geld­versicherung ideal. Nach einer kurzen Warte­zeit steht im Sterbe­fall der volle Geld­betrag zeitnah und zuverlässig zur Verfügung, sodass die Bezahlung der Bestattungs­kosten gesichert ist.

Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl einer Sterbe­geld­versicherung ist die Kürze der Warte­zeit und finan­zielle Solidität des Anbieters. Je nach Anbieter und Tarif können Sie sich selbst, Dritte oder Angehörige wie den Partner, Kinder oder die eigenen Eltern absichern - sogar ohne deren Wissen und Unter­schrift. Auch betreute Personen, Pflege­bedürftige und Kranke können ver­sichert werden. Ein Antrag ist ohne Gesundheits­prüfung bis 95 Jahre möglich.

Über das Bezugs­recht können Sie individuell bestimmen, wer die Auszahlung erhalten soll und Ihre Bestattungs­vorsorge schon­vermögen­sicher machen.

Es gibt nicht die eine Sterbe­geld­versicherung für alle. Hier finden Sie Test­ergebnisse & wichtige Tipps für die beste Sterbe­geld­versicherung je nach Alter. Zum Sterbe­geld­versicherung Vergleich

Sterbe­versicherung auf einen Blick

  • Niedrige Monats­beiträge
  • Zuverlässig & schon­vermögen­sicher
  • Volle Absicherung nach kurzer Warte­zeit
  • Ohne Gesundheits­prüfung bis 95 Jahre
  • Auch Betreute, Pflege­bedürftige & Kranke

Treu­hand­konto & Sterbe­versicherung im Vergleich

Zwischen Treu­hand­konto und Sterbe­geld­versicherungen gibt es einige Unter­schiede, die wir in der nach­folgenden Tabelle für Sie zusammen­gefasst haben.

Verfügen Sie bereits über einen größeren Vorsorge­betrag, ist ein Treu­hand­konto zur insolvenz- und schon­vermögen­sicheren Verwahrung empfehlens­wert. Eine Sterbe­geld­versicherung hingegen eignet sich für Sie, wenn die Bestattungs­kosten mit geringen Monats­beiträgen angespart werden sollen. Im Gegensatz zum Spar­plan bietet sie schon nach kurzer Warte­zeit finanziellen Schutz, auch bei frühem Versterben.

Finanziell Vorsorgen - Optionen im Vergleich
Sterbegeld­versicherung Treuhand­konto
Zahlweise Monatszahlung 1) Einmal­zahlung 2)
Altersgrenzen 18 - 95 Jahre keine Grenze (anbieter­abhängig)
Höhe der Vorsorge 1.500 EUR - 20.000 EUR (anbieter­abhängig) keine Grenze (anbieter­abhängig)
Schonvermögen ja, bei Zweck­bindung über Bezugs­recht ja
Partnervertrag nein, jeder schließt eigenen Vertrag ja (anbieter­abhängig)
Gebühren/ Kosten Abschluss- & Verwaltungs­gebühren im Monats­beitrag enthalten anbieter­abhängig
Verzinsung als Überschuss­beteiligung anbieter­abhängig

1) Sterbe­geld­versicherungen können auch mit Einmal­beitrag abgeschlossen werden. Zur Absicherung einer Bestattungs­vorsorge ist zur Verwahrung des Vorsorge­gelds die Einzahlung auf ein Treu­handkonto besser geeignet.

2) Beim Treu­hand­konto ist auch Raten­zahlung möglich, die Mindest­beträge variieren je nach Anbieter. Wollen Sie mit Monats­beiträgen vorsorgen, nutzen Sie besser eine Sterbe­geld­versicherung. Dann steht im Sterbe­fall die notwendige Vorsorge­summe zuverlässig in voller Höhe zur Verfügung.


Häufige Fragen zum Treu­hand­konto

Solange der Bestatter nicht per Voraus­kasse bezahlt wurde und das Geld auf einem Treu­hand­konto bis zum Todes­fall verwahrt wird, ist Ihr Vorsorge­vermögen bei einer Insolvenz des Vertrags­bestatters geschützt.
Es bestehen jedoch Unter­schiede bei den einzelnen Anbietern, wie bei einer Insolvenz des Bestatters dann mit Ihrem Vorsorge­geld weiter verfahren wird. Idealer­weise kann der Vertrag ohne Verlust auf einen anderen Bestatter über­tragen werden. Achten Sie daher auf die indivi­duellen Bestimmungen Ihres Treu­hand­vertrags.
Eine vertrag­lich garantierte doppelte Sicherung der Kunden­gelder bei Insolvenz der Treu­hand­gesellschaft bietet aktuell nur die Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG, und zwar über eine Bank­bürg­schaft (Global-Ausfall­bürg­schaft). Wenn die Anlage der Treuhand­einlagen auf deutschen Bank­konten erfolgt, unter­liegen die Vorsorge­gelder grund­sätzlich der gesetz­lichen Einlagen­sicherung gemäß dem deutschen Einlagen­sicherungs­gesetz (EinSiG). In der gesetz­lichen Einlagen­sicherung besteht für jeden Bank­kunden im Entschädigungs­fall ein gesetz­licher Anspruch auf Entschädigung gegen das zuständige Einlagen­sicherungs­system. Der Entschädigungs­anspruch ist in der Regel auf einen Betrag in Höhe von 100.000 Euro begrenzt (§ 8 Abs. 1 EinSiG). Achten Sie auf die indivi­duellen Bestimmungen Ihres Treuhand­vertrags und welche Anlage­form zugesichert oder vorgesehen ist.
Damit eine Bestattungs­vorsorge im sozial­recht­lichen Sinn anerkannt wird, muss dafür bestimmtes Vermögen mit einer eindeutigen Zweck­bindung versehen sein, vor einem direkten Zugriff geschützt und das Geld getrennt vom Privat­vermögen gehalten werden. Um diese Schon­vermögen­sicher­heit bei Pflege­bedürftigkeit zu erreichen, ist es daher notwendig, eine Kündi­gung des Vertrags zu verhindern oder zumindest zu erschweren.
Treu­hand­gelder unter­liegen einer von der Treu­hand­gesellschaft und Anlage­form abhängigen Verzinsung und hängen zudem von der vertrag­lichen Vereinbarung zur Weiter­gabe entsprechend erzielter Erträge ab. Auch nach dem Ende der Null­zins­politik sind die Zins­erträge in aller Regel über­schaubar. Nicht immer werden Zins­erträge über­haupt weiter­gegeben; manche Treu­hand­gesell­schaften gewähren keine Zinsen, weil die Verwaltungs­kosten den Anlage­ertrag voll­ständig aufzehren. Viele Treu­hand­gesell­schaften verlangen zusätz­lich Ein­richtungs­gebühren und/ oder Gebühren für Ein- und Auszahlungen, Service­leistungen, bei Bestatter­wechsel oder Auflösung des Kontos. Achten Sie auf die Regelungen und Bestimmungen des Treu­hand­vertrags.
Teilweise. Meist wird Ihr Wunsch­bestatter Mitglied in einem bestimmten Verband sein und dann aus­schließ­lich das Treu­hand­konto seines Verbandes anbieten. Das müssen Sie dann gegebenen­falls akzeptieren oder einen anderen Bestatter wählen. Fast 90 % der Bestatter in Deutsch­land gehören über ihre Landes­verbände dem Bundes­verband Deutscher Bestatter an, so dass das sehr empfehlens­werte Konto der Deutschen Bestattungs­vorsorge Treuhand AG das am weitesten verbreitete Konto bei nieder­gelassenen Bestattern in Deutsch­land ist.
In der Bestattungs­verfügung stehen Wünsche und Vor­stellungen zu Art, Ort und Bestattungs­umfang, Trauer­feier oder auch Grab­pflege. Sie beinhaltet organisa­torische und inhalt­liche Vorgaben, die im Sterbe­fall umzusetzen sind. Die Finanzierung ist dabei kein Thema.
Auch der Vorsorge­vertrag enthält organisato­rische Details und indivi­duelle Bestattungs­wünsche. Mit dem Vertrag wird jedoch gleich­zeitig ein Bestattungs­unternehmen verbind­lich mit der Durch­führung beauftragt. Deshalb beinhaltet der Vorsorge­vertrag immer auch die Frage der Finanzierung, also wie die ver­anschlagten Beerdigungs­kosten bezahlt werden sollen.
Ein Bestattungs­vorsorge­vertrag sieht die Erbringung von Leistungen zu einem undefinierten, unplan­baren und mit­unter weit in der Zukunft liegenden Zeit­punkt vor. Die Kontrolle der ordnungs­gemäßen Leistungs­erbringung und Bezahlung kann nach dem eigenen Todes­fall natur­gemäß nicht mehr selbst erfolgen.
Hier einen neutralen Dritten - den Treu­händer - einzuschalten, macht damit aus Kunden­sicht Sinn. Auch viele Bestattungs­dienstleister lehnen mit Blick auf Kunden­freundlich­keit und Verbraucher­schutz die Voraus­kasse ab und schlagen eine unabhängige, treu­händerische Verwahrung vor.
Ein Treu­händer ist in dieser Konstellation sowohl Ihnen als auch dem Vertrags­bestatter verpflichtet. Er garan­tiert die Ausführung des Vorsorge­vertrages nach Ihren höchst­persönlichen Wünschen und die ent­sprechende Bezahlung des Bestatters.
Darüber hinaus bietet eine derartige Treu­hand­lösung Schon­vermögen­sicher­heit, d. h. das Geld für die Bestattung wird als zusätz­liches Schon­vermögen anerkannt und kann nicht aufgelöst werden - z. B. auf Anweisung des Sozial­amtes, um sich gewährte Pflege­leistungen erstatten zu lassen. Voraus­setzungen dafür sind nach geltender Recht­sprechung eine eindeutige Zweck­bindung sowie eine klare Separierung vom Privat­vermögen. Genau dies bietet das Treu­hand­konto.