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Allianz
Sterbegeld­versicherung

  • Keine Gesundheitsfragen
  • Leistungsstark & Sicher
  • Beste Preis-Leistung

Allianz Bestattungs­Schutzbrief - die finanzstarke Sterbe­geld­versicherung

Als führender Anbieter von Lebens­versicherungen bietet die Allianz mit dem Bestattungs­Schutzbrief eine leistungs­starke Sterbe­geld­versicherung für die individuelle Vorsorge nach Maß.

Neben der bewährten Finanz­stärke besticht vor allem die große Flexibilität der Allianz Sterbegeld­versicherung. Dank optionaler Beitrags­dynamik und der Möglichkeit von Zuzahlungen kann die Vorsorge­höhe über die Laufzeit flexibel angepasst werden.

Mit einem hervorragenden Preis-Leistungs­verhältnis und dem umfassenden Servicepaket ist der Allianz Bestattungs­Schutzbrief die Nr. 1 für alle, die flexibel und zuverlässig vorsorgen wollen.

Fragen zur Allianz Sterbe­geld­versicherung? Rufen Sie an, wir beraten gern! 09131-625 10 65

Warum die Allianz?

  • Preis-Leistungs- Testsieger
  • Ohne Gesundheits­prüfung
  • Viele Inklusivleistungen
  • Finanzstark, bewährt & sicher

So schützt die Sterbe­geld­versicherung der Allianz

Ohne Gesundheits­fragen

Der Antrag auf Sterbe­geld­versicherung erfolgt bei der Allianz ohne Gesundheits­prüfung und es bestehen auch keine gesundheits­bezogenen Ausschluss­kriterien. Selbst Pflege­bedürftige und betreute Personen können sich unabhängig von vorliegenden Krankheiten versichern.

Kurze Wartezeit

Nach Vertragsschluss gilt bei der Allianz eine Wartezeit von nur 12 Monaten, danach wird im Sterbefall die volle Versicherungs­leistung gezahlt. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit.

Doppelte Leistung bei Unfalltod

Stirbt die versicherte Person infolge eines Unfalls, erbringt die Allianz Leistungen in Höhe des doppelten bei Tod zur Verfügung stehenden Gesamt­kapitals.

Logo Allianz BestattungsSchutzbrief

Attraktive Beiträge auf Wunsch mit Beitragsdynamik

Nur 12 Monate Wartezeit

Nachträgliches Aufstocken bis 20.000 EUR möglich

Abschluss auch für Dritte

Rückhol­kosten­schutz bei Tod im Ausland

Doppelte Leistung bei Unfalltod

Anwaltliche Erstberatung

Die Allianz vermittelt Ihnen eine kostenfreie, bis zu einstündige telefonische Erst­beratung zur Klärung von Fragen zur Testaments­erstellung und Nachlass­regelung durch einen qualifizierten Anwalt.

Rückholung bei Tod im Ausland

Die Sterbe­geld­versicherung der Allianz beinhaltet einen zusätzlichen Rückhol­kostenschutz für Auslands­aufenthalte von bis zu 45 Tagen: im Sterbefall werden von der Allianz die Kosten für die Rückholung nach Deutschland bis zur Höhe der doppelten Versicherungs­summe übernommen.

Auf Wunsch: Nachträglich aufstocken

Während der Versicherungs­dauer können Sie jährlich Ihre Bestattungs­vorsorge durch einmalige Zuzahlungen von bis zu 2.000 EUR flexibel an neue Verhältnisse anpassen und die Kapital­leistung entsprechend erhöhen. Dies ist bei der Allianz bis zum 85. Lebensjahr und bis zum Erreichen von 20.000 EUR Versicherungs­leistung ganz einfach möglich.

TIPP: Starten Sie frühzeitig, mit niedrigeren Summen und geringen Beiträgen. Ändert sich Ihr Vorsorgebedarf über die Laufzeit, stocken Sie mit einer größeren Zuzahlung einfach flexibel auf. Ihr ursprünglicher Monatsbeitrag bleibt unverändert.

Attraktive Überschuss­beteiligung

Partnertarif

Neben der garan­tier­ten Ver­sicher­ungs­leistung beteiligt die Allianz Sie an den über die Laufzeit erwirtschafteten Überschüssen.

Diese werden im Sterbefall als zu­sätzliche Bonus­leistung ausgezahlt.

Aufgrund ihrer Finanz­stärke ist die Allianz in einer ausgesprochen starken Position, um langfristig attraktive Überschüsse für Ihre Sterbe­geld­versicherung zu erwirtschaften.

Damit kann sich gerade bei langer Laufzeit die Auszahlung im Sterbefall nochmal deutlich erhöhen.

Optional: Beitragsdynamik zum Schutz vor Inflation

Sie können bei Vertrags­beginn einen dynamischen Zuwachs von Beitrag und Leistung zum Inflations­ausgleich vereinbaren. Dann wird Ihr Beitrag jährlich automatisch um 3% erhöht. Durch die Beitrags­anpassung erhöht sich entsprechend die versicherte Leistung. Sie können ohne Angabe von Gründen die Erhöhung beliebig oft aussetzen.

Optional: Organisatorische Unterstützung

Mit dem Bestattungs­Schutzbrief bietet die Allianz neben der finanziellen Sicherheit auch umfassende Service­leistungen zur organisatorischen Entlastung, die je nach Wunsch und Bedarf in Anspruch genommen werden können.


Allianz Sterbe­geld­versicherung - Häufige Fragen zum BestattungsSchutzbrief

Fragen vor Vertragsabschluß

Der Schutz Ihrer Daten sowie ein einfacher Antragsprozess sind uns sehr wichtig. Wir bieten Ihnen zwei sichere Möglichkeiten, die Allianz Sterbe­geld­versicherung zu beantragen.
Online - Am einfachsten füllen Sie Ihren Antrag online in der geschützten Eingabemaske aus und Ihre Daten werden sicher an uns übermittelt. Sie erhalten sofort ein E-Mail mit der Bestätigung des Antragseingangs, Ihren Antragsdaten und den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen.
Papierantrag - Wenn Sie Ihren Antrag nicht online stellen wollen, dann können Sie bei uns Ihr Antragsformular selbstverständlich auch per Post anfordern.
Gut zu Wissen: Nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrags durch die Allianz und Zugang des Versicherungs­scheins per Post besteht ein 30-tägiges Widerrufsrecht. Beachten Sie, dass die Allianz zur abschließenden Bearbeitung eine Kopie Ihres Ausweises benötigt.
Nach Erhalt des Versicherungs­scheins (Police) und aller Vertrags­unterlagen können Sie innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen das in schriftlicher Form (per E-Mail, Fax oder Post) tun. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie in den Versicherungsbedingungen BestattungsSchutzbrief und unseren AGB.
  • Senden Sie einen Widerruf per E-Mail bitte direkt an kundenservice@SeguraLife.de oder per Fax oder Post an:
    • Segura GmbH
      Am Weichselgarten 7
      91058 Erlangen
    • Fax (09131) 625 10 61
Antragsteller zwischen 35 und 80 Jahren können ohne Gesundheits­prüfung Verträge mit Versicherungs­summen zwischen 3.000 EUR und 20.000 EUR abschließen.
Die Wartezeit bei der Allianz beträgt 12 Monate.
Ja. Bei der Sterbe­geld­versicherung der Allianz können Versicherungs­nehmer und versicherte Person unterschiedlich sein. Wenn Sie den Todesfall eines Angehörigen oder Dritten absichern wollen, dann muss dieser den Antrag jedoch in jedem Fall mitunterschreiben. Ein Antrag ohne Unterschrift und Wissen der versicherten Person ist nicht möglich.
Auch für betreute Personen kann ein Antrag gestellt werden. Hier ist dann zur Legitimation eine Ausweiskopie von Betreuer und Versicherungs­nehmer vorzulegen sowie der Betreuer­ausweis. Die Korrespondenz mit der Allianz läuft dann direkt über den Betreuer.

Fragen zum Beitrag

Die Beiträge zu Ihrer Sterbevorsorge können Sie je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres, Halbjahres oder Jahres­beiträge entrichten. Die Bezahlung erfolgt über ein SEPA-Lastschrift­mandat. Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen. Wenn Sie vereinbart haben, dass der Versicherungs­schutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu diesem Zeitpunkt fällig.
Standardmäßig zahlen Sie Ihre Beiträge bis zum Endalter 85. Die Zahldauer ist jedoch völlig frei wählbar zwischen nur 1 Jahr und lebenslanger Beitragszahlung. Haben Sie Interesse an einer individuellen Beitrags­zahlungs­dauer, wenden Sie sich jederzeit an uns. Wir berechnen Ihnen gerne kurzfristig Ihren Wunschtarif.
Zusätzlich zur vertraglich an den Überschüssen und ggf. Bewertungsreserven der Allianz beteiligt (Überschuss­beteiligung).
Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Weitere Überschüsse entstehen, wenn die Sterblichkeit günstiger und die Kosten niedriger sind als bei der Tarif­kalkulation angenommen.
Sie erhalten eine laufende Überschuss­beteiligung und zusätzlich bei Vertragsende eine Beteiligung an den Bewertungs­reserven. Die Höhe der Bewertungs­reserven ist unbestimmt und steht erst bei Vertrags­beendigung fest.
Die Überschuss­anteile werden zur Bildung einer zusätzlichen Bonusleistung verwendet, die in voller Höhe - einschließlich des Schluss­überschuss­anteils- bei Tod der versicherten Person fällig werden.
Sie erhalten mit Ihrem Vertrags­angebot eine Beispiel­rechnung auf Basis aktuell deklarierter Überschuss­anteilsätze und der Mindest­beteiligung an Bewertungs­reserven um zu sehen, wie sich die zukünftige Gesamtleistung aus Ihrem Vertrag inklusive Überschuss­beteiligung entwickeln könnte.
Die Entwicklung der Überschüsse und Höhe der Überschuss­beteiligung hängt von vielen Faktoren ab und kann für die Zukunft nicht garantiert werden.
Eine Stundung der Beiträge oder Beitrags­freistellung ist grundsätzlich möglich. Dies ist mit der Allianz schriftlich zu vereinbaren. Wenden Sie sich dazu am besten direkt an:
Allianz Lebensversicherungs-AG
Reinsburgstr. 19
70178 Stuttgart
E-mail: Lebensversicherung@Allianz.de oder
Telefon: 089 3800-0
Bitte beachten Sie, dass die Beitrags­freistellung erhebliche finanzielle Nachteile haben kann: Gerade in der Anfangszeit ist wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebs­kosten nur der Mindestwert zur Bildung einer beitrags­freien Versicherungs­summe vorhanden. Ist diese geringer als 3.000 EUR, wird der Vertrag aufgelöst. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungs­schein.

Fragen während der Laufzeit

Der Versicherungs­schutz Ihrer Sterbe­geld­versicherung beginnt, wenn der Vertrag zustande gekommen ist, allerdings nicht vor dem im Versicherungs­schein angegebenen Datum zum Versicherungs­beginn. Bei verspäteter Zahlung des Erstbeitrags beginnt der Versicherungs­schutz erst mit dem Tag des Zahlungs­eingangs. Beachten Sie, dass die Leistungs­pflicht der Allianz entfallen kann, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Beachten Sie zudem die Regelungen zur Wartezeit. Der Vertrag und damit der Versicherungs­schutz endet mit dem Tod der versicherten Person und der damit verbundenen Leistungs­erbringung.
Die Sterbe­versicherung der Allianz kann von Ihnen jederzeit zum Schluss der Versicherungs­periode (ein Monat) in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) gekündigt werden. Im Fall der Kündigung oder teilweisen Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert Ihrer Sterbe­geld­versicherung abzüglich eines Storno­abzugs. Beachten Sie, dass gerade in der Anfangszeit aufgrund von Abschluss- und Vertriebs­kosten nur der Mindestwert als Rückkaufswert vorhanden ist und der Rückkaufswert niedriger als die eingezahlten Beiträge sein kann.
Ja, hier ist die Sterbegeld­versicherung der Allianz äußerst flexibel. Durch Einschluss von Zuwachs über die jährliche Dynamik oder mit späteren Einmal­zahlungen (Zuzahlungen zwischen 500 EUR und 2.000 EUR pro Jahr) können z. B. veränderte Bestattungs­leistungen ermöglicht und auf Preis­steigerungen über die Laufzeit reagiert werden.
Sie selbst legen fest, was genau im Sterbefall passieren soll:
Über das Bezugsrecht können Sie bestimmen, an wen die Versicherungs­leistung ausgezahlt werden soll. Wenn kein Bezugsberechtigter namentlich benannt ist, geht die Leistung direkt an den Versicherungs­nehmer, falls dieser nicht gleichzeitig auch die versicherte Person war. Haben Sie sich selbst versichert, geht die Leistung im Sterbefall an die Erben.
Auf Wunsch organisiert auch die Allianz die Bestattung. Entweder haben Sie dazu rechtzeitig mitgeteilt, wie Ihre Bestattung ablaufen soll, oder eine Vertrauens­person als Bestattungs­bevoll­mächtigten eingesetzt, der alles in Ihrem Sinne für Sie regelt. Alternativ organisiert die Allianz ein Begräbnis im Rahmen des vorhandenen Kapitals. Ein eventuelles Restguthaben wird ausbezahlt.
Für die Organisation und Kostenübernahme für die Rückholung nach Deutschland bei Tod im Ausland gelten folgende Regelungen:
Wenn die versicherte Person innerhalb von 45 Tagen seit Aufenthalt im Ausland stirbt, übernimmt die Allianz die Kosten für die Rückholung nach Deutschland bis zur Höhe des doppelten Garantiekapitals bei Tod, höchstens jedoch in Höhe von 20.000 EUR. Dies wirkt sich nicht auf die Höhe des bei Tod zur Verfügung stehenden Kapitals aus. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Kosten nicht bereits von einer anderen abgeschlossenen Versicherung, wie beispielsweise einer Auslands­reise­kranken­versicherung, gedeckt sind oder einer anderen Stelle übernommen werden.
Wenn die versicherte Person nach 45 Tagen seit Aufenthalt im Ausland stirbt, finanziert die Allianz die Organisation und die Kosten für die Rückholung nach Deutschland vom bei Tod zur Verfügung stehenden Kapital.


Fragen zur Sterbe­geld­versicherung der Allianz? 09131-625 10 65