• 09131 - 625 10 65
  • Kontakt
  • Login

wissen

Sterbegeld­versicherung für
Eltern und Angehörige

So versichern Sie Eltern, Partner oder Kinder

Sterbe­geld­versicherung für Eltern, Kinder & sonstige Angehörige

Für viele ist die Bestattungs­vorsorge ein persönliches Anliegen. Im Fall des eigenen Todes soll diese letzte große Rechnung der Bestattungs­kosten nicht offen bleiben. In der Regel versichert man sich daher meist selbst.

Es gibt aber viele Gründe, eine Sterbe­geld­versicherung nicht nur für sich, sondern auch für andere abzuschließen. Vielleicht weiß man als Angehöriger schon jetzt um die kommende finanzielle Belastung beim Tod der Eltern und will im eigenen Interesse frühzeitig vorsorgen. Oder man sichert vorsorglich den eigenen -auch erwachsenen- Kindern den Versicherungs­schutz zu besonders günstigen Prämien, solange sie noch jung sind.

Deshalb bieten viele Versicherer die Option, auch Angehörige zu versichern wie den Partner, die Kinder oder die eigenen Eltern, teilweise sogar ohne deren Wissen und Unterschrift. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten und welche Anbieter dazu geeignet sind.

Fragen zur Sterbe­geld­versicherung? Rufen Sie an, wir beraten gern! 09131-625 10 65

Sterbe­geld­versicherung für Angehörige - So versichern Sie eine andere Person

Sterbegeldversicherung für Kinder

Ziel der Sterbe­geld­versicherung ist es, dass ein bestimmter Geldbetrag im Sterbefall zügig und gezielt zur finanziellen Absicherung der Bestattungs­kosten zur Verfügung steht. In der Regel versichert man sich selbst. Bei manchen Anbietern können Sie aber auch Dritte versichern wie den Partner, Kinder oder die eigenen Eltern, teilweise sogar ohne deren Wissen und Unterschrift.

Nicht bei jedem Versicherer möglich

Bei vielen Versicherern kann man nur sich selbst versichern. Unter den Testsiegern im umfassenden SeguraLife Test sind aber auch Anbieter, bei denen Sie jemand anderen versichern können. Welche Sterbe­geld­versicherung geeignet ist, hängt von individuellen Faktoren wie dem Alter der zu versichernden Person oder der gewünschten Höhe der Absicherung ab. Auch ist entscheidend, ob beide den Antrag unterschreiben oder Sie den Antrag ohne Wissen und Unter­schrift Ihres Angehörigen stellen wollen.

Antrag mit Gesundheits­erklärung - immer Unterschrift von beiden

Ist die zu versichernde Person eher jünger, kommen sowohl Tarife mit als auch ohne Gesundheits­erklärung in Frage. Wünschen Sie einen Tarif mit Gesundheits­erklärung und Sofort­schutz, dann muss die zu versichernde Person den Antrag in jedem Fall mit­unter­schreiben. Als Versicherungs­nehmer können Sie eine Gesundheits­prüfung nicht im Namen oder ohne Wissen der versicherten Person machen.

Antrag ohne Gesundheits­prüfung - auch ohne Wissen und Unterschrift

Soll oder kann die zu versichernde Person den Antrag nicht unterschreiben oder bestehen Vor­erkrankungen, dann kommen nur Tarife ohne Gesundheits­prüfung in Betracht. Hier ist es dann möglich, den Antrag auch ohne Wissen und Unterschrift zu stellen. Achten Sie bei solchen Tarifen ohne Gesundheits­fragen besonders auf eine kurze Wartezeit, denn während der Wartezeit besteht kein Versicherungs­schutz. Bei einem Antrag ohne Unterschrift ist die Versicherungs­summe meist begrenzt.

Vertragsbeteiligte

Wenn Sie eine Sterbe­geld­versicherung für Angehörige abschließen, dann versichern Sie den Sterbe­fall einer anderen Person. Versicherungs­nehmer und versicherte Person sind damit unterschiedlich.

Der Versicherungs­nehmer ist dabei derjenige, der den Vertrag abschließt, der für die Beitrags­zahlung zuständig ist und dem dann in der Regel auch die Versicherungs­leistung zusteht.

Die versicherte Person ist diejenige, bei deren Tod die Leistung ausgezahlt werden soll und für deren Beerdigung der Geldbetrag vorgesehen ist.


Produkt­empfehlungen zur Versicherung von Eltern, Partnern & Kindern

Testsiegel Sterbegeldversicherung

Grundsätzlich gelten bei der Versicherung für Eltern & Angehörige die gleichen Kriterien wie beim Abschluss für sich selbst. Wichtiges Kriterium bei der Auswahl ist die Wartezeit. Sofortschutz ohne Wartezeit erhält man nur in Tarifen mit Gesundheits­prüfung. Beachten Sie jedoch, dass man eine Gesundheits­erklärung nicht für Andere abgeben kann. Bei solchen Tarifen muss die versicherte Person daher immer mit­unterschreiben. Wenn Sie einen Tarif ohne Gesundheits­erklärung wählen, achten Sie auf eine möglichst kurze Wartezeit.

Beste Sterbe­geld­versicherung für Angehörige nach deren Alter

Auf Basis aktueller Test­ergebnisse im Test sind die folgenden Produkte zur Versicherung von Dritten, wie den eigenen Eltern oder dem Partner, besonders geeignet:

Alter Testsieger/ Produktempfehlungen nach Alter der zu versichernden Person Zum Anbieter
Alter 18 - 40 In der Altersklasse unter 40 Jahren gibt es kaum empfehlens­werte Anbieter. Hier empfehlen wir Tarife mit Gesundheits­prüfung. Damit muss die versicherte Person den Antrag zwingend mitunterschreiben.
Logo Dela
Keine Wartezeit, mit Gesundheitsfragen
Einfache Gesund­heits­frage im Antrag. Inklusive Rückhol­schutz & Unfalltod­zusatz. Kinder des Versicherungs­nehmers (nicht der versicherten Person!) sind bis zur Voll­jährigkeit kostenlos mitversichert (Kinder-Zusatzschutz). Bis 20.000 EUR. Sehr günstig. Keine Über­schuss­beteiligung. Versicherte Person muss mitunterschreiben! zur DELA
Beitrag berechnen
Alter 40 - 80 In der Altersklasse von 40 bis 80 Jahren empfehlen wir die folgenden exzellenten Tarife ohne Gesundheits­prüfung, bei denen ein Antrag für Angehörige möglich ist. Beste Preis-Leistung im Test hat die Allianz.
Logo IDEAL
Ohne Gesundheits­prüfung, 9 Monate Wartezeit*
Beste Wartezeit­regelung bis 50 Jahre. Schutz bis 15.000 EUR. Inkl. Rückholschutz. Optional Unfalltod- & Pflegezusatz. Antrag für Angehörige. Keine Betreute. Günstiger Partnertarif/ Familienrabatt. zur IDEAL
Beitrag berechnen
Logo Allianz
Ohne Gesundheits­prüfung, 12 Monate Wartezeit
Hohe Vorsorgesummen bis 20.000 EUR. Inkl. Rückholschutz & Unfalltod­zusatz. Nachträglich aufstockbar. Viele Tarifoptionen. Antrag für Angehörige, Pflege­bedürftige. Betreute eingeschränkt & auf Anfrage. zur Allianz
Beitrag berechnen

* Wartezeit mit im Anschluss gestaffelter Auszahlung.
Bei Tod durch Unfall gilt bei allen hier empfohlenen Anbietern keine Wartezeit und es besteht sofortiger Versicherungsschutz.

Angehörige über 80 Jahre

Ist die zu versichernde Person über 80 Jahre alt, gibt es für die Versicherung von Angehörigen neben dem SterbeGeld der IDEAL (bis maximal 85 Jahre), keine empfehlens­werten Optionen am Markt.

Eine Lösung wäre, dass sich die zu versichernde Person selbst versichert und den Antrag für sich selbst stellt - dies ist bei der LV 1871 ohne Gesundheits­prüfung und mit kurzer Wartezeit noch bis 95 Jahre möglich.

Soll oder kann die zu versichernde Person den Antrag für sich selbst nicht stellen bzw. unterschreiben, kann dieser auch durch einen Betreuer oder Bevoll­mächtigten gestellt werden. Hier ist die Versicherungs­summe dann meist begrenzt. Beachten Sie, dass Betreuer nicht bezugs­berechtigt sein können.

Sterbe­geldversicherung für Kinder

Je früher eine Sterbe­versicherung abgeschlossen wird, umso günstiger sind die Beiträge. Eltern können ihren volljährigen, erwachsenen Kindern einen günstigen Vertrag sichern, indem sie vorausschauend vorsorgen und für diese frühzeitig eine Sterbe­geld­versicherung abschließen.

Entweder schließt das Kind den Vertrag dabei selbst ab, und die Eltern übernehmen einfach die Beitrags­zahlung. Oder die Eltern selbst schließen den Vertrag ab mit dem Kind als versicherte Person. In diesem Fall sollte im Antrag geregelt werden, dass der Vertrag im Sterbefall der Eltern vom Kind dann selbst weitergeführt werden kann.


Gut zu Wissen: Vollmacht & betreute Personen

Wenn Sie einen Angehörigen versichern, dann schließen Sie selbst den Versicherungs­vertrag ab. Sie sind Antrag­steller, Versicherungs­nehmer, Beitrags­zahler und Ihnen steht beim Versterben Ihres Angehörigen dann auch automatisch die Auszahlung der Versicherungs­summe zu.

Anders verhält es sich beim Abschluss im Rahmen von Vollmachten oder für betreute Personen:

Im Grunde versichert sich Ihr Angehöriger dabei selbst. Er ist Versicherungs­nehmer und gleichzeitig versicherte Person. Der Antrag wird für ihn und in seinem Namen von einem Bevoll­mächtigten oder gesetzlichen Betreuer gestellt. Beachten Sie, dass je nach Versicherer bei solchen Konstellationen bestimmte Voraus­setzungen und Beschränkungen gelten können. Gerne beraten wir Sie zu den Optionen.

Sterbegeldversicherung für Eltern

Spartipp Familienrabatt

Wenn Sie gleichzeitig Ihren Partner oder andere Familien­angehörige schützen wollen, bekommen Sie nicht selten einen vergünstigten Beitrag.

Bei SeguraLife erhalten Sie beim Abschluss von zwei oder mehr Verträgen, wo immer möglich und oft exklusiv, Familien­rabatt. Dies gilt sogar, wenn der Abschluss bei verschiedenen Versicherern erfolgt.


Hinweise & Tipps zur Auszahlung

Bei einer Sterbe­geld­versicherung, die man für sich selbst abschließt, ist es wichtig z.B. über Bezugs­rechte zu regeln, wer im Todes­fall dann das Geld aus der Versicherung erhalten soll.

Anders verhält es sich bei der Sterbe­geld­versicherung für Eltern, Kinder oder sonstige Angehörige:
Verstirbt die versicherte Person, geht die Auszahlung direkt an Sie als Versicherungs­nehmer. Dies erfolgt automatisch und zügig, sobald Sie den Sterbe­fall an den Versicherer gemeldet haben. Die Auszahlung ist steuerfrei und völlig unabhängig von Testament und Erbe.

Wenn also die Versicherung dazu geschlossen wurde, um damit die dereinstigen Bestattungskosten eines älteren Angehörigen zu zahlen, dann erfolgt die Auszahlung der Versicherungs­leistung im Sterbefall des Angehörigen automatisch und zweckmäßig an den Versicherungs­nehmer.

Wenn hingegen die Möglich­keit besteht, dass der Versicherungs­nehmer vor der versicherten Person verstirbt oder die Versicherung vorsorglich für jemanden anderen geschlossen wurde - zum Beispiel bei der Sterbe­geld­versicherung für Kinder-, dann ist es sinnvoll, im Vorfeld die Vertrags­nachfolge zu regeln.


Häufige Fragen

Ja. Sie können bei einigen Anbietern als Antrag­steller auch eine Sterbe­geld­versicherung für Mutter, Vater oder sonstige Angehörige abschließen. Sie erhalten dann im Sterbe­fall des Angehörigen die vereinbarte Versicherungs­summe ausgezahlt und können damit die Beerdigungs­kosten zahlen. Je nach Anbieter und Tarifwahl ist der Antrag sogar ohne Wissen und Unterschrift der Mutter möglich. Gerne beraten wir Sie zu den Optionen.
Ziel der Sterbe­versicherung ist die Absicherung der Bestattungs­kosten, damit die Hinterbliebenen finanziell entlastet sind. Ob eine Bestattung teuer oder günstig ist, hängt weniger davon ab, ob man einen einfachen oder luxuriösen Rahmen wählt. Vielmehr ergeben sich die größten Kosten­unterschiede durch die Wahl der Bestattungs­art und lokale Friedhofs­gebühren. Um die passende Versicherungs­summe für Ihre Sterbegeld­versicherung zu finden, nutzen Sie als Anhalts­punkt den Bestattungskosten-Rechner .
Alternativ können Sie auch zu einem Bestatter Ihres Vertrauens gehen und sich einen belastbaren Kosten­voranschlag machen lassen. Die durch­schnittlichen Bestattungs­kosten in Deutschland betragen etwa 6.500 EUR.
Ja. Den Todesfall einer anderen Person ohne deren Wissen und Unterschrift zu versichern ist zwar nicht bei allen, aber bei einigen Versicherern möglich. Die Versicherungs­leistung ist dann meist begrenzt. Beachten Sie, dass dies nur bei Tarifen ohne Gesundheits­prüfung geht, Gesundheits­fragen kann man nicht im Namen oder für eine andere Person beantworten.
Stirbt der Versicherungs­nehmer vor der versicherten Person, fällt der Vertrag an die Erben des Versicherungs­nehmers.
TIPP: Regeln Sie bereits bei Vertrags­abschluss, dass in einem solchen Fall stattdessen jemand anderes den Vertrag übernehmen soll und benennen Sie diese Person bereits im Antrag. Dies kann auch die versicherte Person sein!
Wenn Sie Ihre Kinder oder jüngere Personen versichern und Sie versterben vor der versicherten Person, fällt der Vertrag zunächst in die Erbmasse.
Es ist daher sinnvoll, bereits bei Vertrags­abschluss für diesen Fall eine Vertrags­nachfolge aktiv zu regeln.
Dabei verfügen Sie als besondere Bedingung im Versicherungs­vertrag, dass bei Ihrem Versterben die versicherte Person optional den Vertrag übernehmen und selbst weiterführen darf.
Wenn Sie einen Angehörigen versichern, dann schließen Sie in der Regel selbst den Versicherungs­vertrag ab. Sie sind dann Antrag­steller, Versicherungs­nehmer, Beitrags­zahler und Ihnen steht beim Versterben Ihres Angehörigen dann auch automatisch die Auszahlung der Versicherungs­leistung zu.
Anders verhält es sich beim Abschluss im Rahmen von Vollmachten oder für betreute Personen:
Im Grunde versichert sich Ihr Angehöriger dabei selbst. Er ist Versicherungs­nehmer und gleichzeitig versicherte Person. Der Antrag wird für ihn und in seinem Namen von einem Bevoll­mächtigten oder gesetzlichen Betreuer gestellt. Beachten Sie, dass je nach Versicherer bei solchen Konstellationen bestimmte Voraus­setzungen und Beschränkungen gelten können. So kann ein Betreuer zum Beispiel nicht Bezugs­berechtigter sein.