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Wissen

Beerdigungs­versicherung

Finanziell vorsorgen & Angehörige schützen

Die Bestattungs­versicherung zur finanziellen Sicherheit und Vorsorge

Beerdigungen in Deutschland sind teuer. Vielen ist es wichtig, ihre Angehörigen mit dieser letzten Rechnung nicht unnötig finanziell zu belasten.

Mit einer Beerdigungs­versicherung - oft auch Sterbe­geld­versicherung genannt - kann die Begleichung der Bestattungs­kosten frühzeitig und zuverlässig sichergestellt werden. Im Todesfall steht den Hinterbliebenen ein vorher vereinbarter Geldbetrag zeitnah und unbürokratisch für die Bestattung zur Verfügung.

Als Spezialist für die Bestattungs­vorsorge haben unsere Experten den Markt analysiert und mehr als 50 Anbieter bewertet und verglichen - von A wie Allianz über ERGO, HUK, LV 1871 bis W wie Württembergische.

Wir zeigen Ihnen worauf Sie achten müssen und welches die besten Beerdigungs­versicherungen sind. So können Sie mit Weitsicht und Verantwortung vorsorgen und für gezielte Entlastung im Sterbefall sorgen.

Fragen zur Beerdigungs­versicherung? Rufen Sie an, wir beraten gern! 09131-625 10 65

Beerdigungs­versicherung auf einen Blick

Familie vor Kosten schützen mit Beerdigungsversicherung

Eine Beerdigungs­versicherung - häufig auch "Sterbe­geld­versicherung" genannt - dient in erster Linie der finanziellen Absicherung der hohen Bestattungs­kosten und gegebenenfalls auch Kosten einer Dauergrabpflege. Die Hinterbliebenen sollen im Todesfall gezielt und zeitnah entlastet werden, und zwar unabhängig von Testament und Erbe.

In Deutschland wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Kranken­versicherung im Jahr 2004 komplett gestrichen. Auch damals hat aber die Leistung der Krankenkasse schon nicht zur Kosten­deckung gereicht. Erben sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu übernehmen.

Heute können für ein einfaches Begräbnis schnell mehrere tausend Euro zusammen­kommen. Eine gute Versicherung deckt diese Vorsorgelücke und sichert so ein würdevolles Begräbnis.

Allianz, ERGO, HUK und über 50 Tarife im Test

Unsere Experten analysieren regelmäßig Beerdigungs­versicherungen von über 50 Anbietern am Markt.

Die Testberichte und Testergebnisse der einzelnen Anbieter finden Sie im Test 2025


Tarifwahl - Darauf sollten Sie achten

Es gibt nicht das eine Produkt für alle. Welcher Anbieter für Sie am besten geeignet ist, hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel Ihrem Alter. Unabhängig wie alt Sie sind, ob Sie sich selbst, sich gemeinsam als Ehepaar oder einen Angehörigen versichern wollen - es gibt einige grund­sätzliche Dinge, die Sie bei der Auswahl der passenden Beerdigungs­versicherung beachten sollten:

Gesundheits­prüfung - fast alle Anbieter verzichten darauf

Fast alle Anbieter am Markt verzichten beim Antrag auf Gesundheits­fragen und haben dafür eine Wartezeit.

Es gibt nur ganz wenige Tarife mit einer Gesundheits­prüfung im Antrag und die damit Sofortschutz bieten. Von diesen ist die DELA im Test am besten. Wenn Sie jung und gesund sind und bereit sind, eine Gesundheits­erklärung abzugeben, erhalten Sie bei DELA Sofortschutz ohne Wartezeit zu einem günstigen Preis.

Wollen oder können Sie keine Gesundheits­erklärung abgeben, dann gibt es eine große Auswahl an Tarifen ohne Gesundheits­fragen. Alle Tarife ohne Gesundheits­prüfung haben jedoch eine Wartefrist. Und bei der Wartezeit ist der Unterschied am Markt gewaltig.

TIPP: Anbieter mit Einmalbeitrag

Als eigene Tarif­variante bieten einige Anbieter eine Sterbe­geld­versicherung mit Einmalzahlung an.

Solche speziellen Tarife mit Einmalbeitrag sind eine besonders attraktive Vorsorge­lösung für Anlagebeträge ab 1.500 EUR. mehr...

Wartezeit - möglichst kurz

Bei vielen Versicherern beträgt die Wartezeit bis zu 3 Jahre. In dieser Zeit ist die Finanzierung der Beerdigungs­kosten nicht gesichert und Sie erhalten im Sterbefall lediglich Ihre wenigen gezahlten Monatsbeiträge zurück. Egal wie gesund Sie sich fühlen, Tarife mit 3 Jahren Wartezeit sind ungeeignet.

Wir empfehlen ausschließlich Versicherungen mit besonders kurzen Wartezeiten. Anbieter wie die LV 1871, die Bayerische und die IDEAL bieten Tarife ohne Gesundheits­fragen mit kurzen Wartezeiten ab 6 Monaten.

Angehörige versichern

Sie können auch Angehörige wie den Partner oder die eigenen Eltern versichern, sogar ohne deren Wissen und Unterschrift. Auch betreute Personen können noch versichert werden. Gerne finden wir für Sie eine individuelle Lösung. Rufen Sie an!


Ihr Alter Testsieger/ Produktempfehlungen nach Alter Zum Anbieter
< 40 Jahre In der Altersklasse unter 40 Jahren gibt es kaum empfehlens­werte Anbieter. Hier empfehlen wir Tarife mit Gesundheits­prüfung. Den besten Tarif mit Abschluss ab 18 Jahren hat die DELA.
Logo Dela
Keine Wartezeit, mit Gesundheitsfragen
Einfache Gesund­heits­frage im Antrag. Inklusive Rückhol­schutz, Unfalltod­zusatz & Kinder-Zusatzschutz. Bis 20.000 EUR. Sehr günstig. Keine Über­schuss­beteiligung. zur DELA
Beitrag berechnen
Alter 40 - 60 In der Altersklasse von 40 bis 60 Jahren empfehlen wir vor allem die folgenden Tarife ohne Gesundheits­prüfung. Bei der Wartezeit­regelung ist die IDEAL die beste. Beste Preis-Leistung im Test hat die Allianz.
Logo IDEAL
Ohne Gesundheits­prüfung, 9 Monate Wartezeit*
Bester Tarif bis 50 Jahre. Schutz bis 15.000 EUR. Inkl. Rückholschutz. Optional Unfalltod- & Pflegezusatz. Antrag für Angehörige. Keine Betreute. Günstiger Ehe-/ Partnertarif. zur IDEAL
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Logo Allianz
Ohne Gesundheits­prüfung, 12 Monate Wartezeit
Hohe Vorsorgesummen von 3.000 EUR bis 20.000 EUR. Inkl. Rückholschutz & Unfalltod­zusatz. Viele Tarifoptionen. Antrag für Angehörige, Pflege­bedürftige & Betreute. zur Allianz
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Alter 60 - 80 In der Altersklasse von 60 bis 80 Jahren empfehlen wir vor allem die folgenden Tarife ohne Gesundheits­prüfung. Meistgewählter Tarif, Testsieger und Kundenfavorit mit der besten Wartezeit ist hier die LV 1871.
Logo LV 1871
Ohne Gesundheits­prüfung, 6 Monate Wartezeit*
Schutz bis 12.500 EUR. Inkl. Unfalltod­zusatz. Optional Kinder-/Enkel-Zusatzschutz, Rückholschutz. Sparoption Sofort­rabatt. Antrag für Pflege­bedürftige & Betreute. Günstiger Ehe-/ Partnertarif. zur LV 1871
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Logo Bayerische
Ohne Gesundheits­prüfung, 6 Monate Wartezeit*
Schon ab 1.000 EUR bis 12.500 EUR. Optional Unfalltod­zusatz. Antrag für Angehörige, Pflege­bedürftige & Betreute. Günstiger Ehe-/ Partnertarif. zur Bayerischen
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Logo Allianz
Ohne Gesundheits­prüfung, 12 Monate Wartezeit
Hohe Vorsorgesummen von 3.000 EUR bis 20.000 EUR. Inkl. Rückholschutz & Unfalltod­zusatz. Viele Tarifoptionen. Antrag für Angehörige, Pflege­bedürftige & Betreute. zur Allianz
Beitrag berechnen
> 80 Jahre In der Altersklasse über 80 Jahre bietet die LV 1871 den besten Tarif mit exzellenter Wartezeit ohne Gesundheits­prüfung. Soll der Antrag für jemand anderen gestellt werden, geht dies bis 85 Jahre noch bei der IDEAL .
Logo LV 1871
Ohne Gesundheits­prüfung, 6 Monate Wartezeit*
Abschluss bis 95 Jahre und bis 12.500 EUR. Inkl. Unfalltodzusatz. Optional Kinder-/Enkel-Zusatzschutz, Rückholschutz. Sparoption Sofort­rabatt. Auch Pflege­bedürftige & Betreute. Günstiger Ehe-/ Partnertarif. zur LV 1871
Beitrag berechnen

* Wartezeit mit im Anschluss gestaffelter Auszahlung.

Bei Tod durch Unfall gilt bei allen hier empfohlenen Anbietern keine Wartezeit und es besteht sofortiger Versicherungsschutz.


Sparmöglich­keiten, Tipps & wichtige Hinweise

Entscheidend bei der Tarifwahl ist der ideale Mix aus Wartezeit­regelung, Gesundheits­prüfung, Leistungs­stärke und Prämien­niveau. Weil wir verfügbare Rabattierungen im Rahmen von Kollektiv­tarifen oder Ehe-/ Partner- und Familienrabatten selbstverständlich weitergeben, sind die Testsieger bei uns besonders günstig. Achten Sie insbesondere auf die folgenden Sparmöglichkeiten & Rabatte:

Ehe-/Partnertarife

Ehepaare, die für beide Partner einen Antrag stellen oder auch sonstige Familien­mitglieder, bekommen nicht selten Rabatt. Bei SeguraLife erhalten Sie beim Abschluss von zwei oder mehr Verträgen wo immer möglich und oft exklusiv Familienrabatt.

Sofortrabatt

Bietet der Versicherer die Möglichkeit Überschüsse direkt zur Beitrags­verrechnung zu verwenden, können Sie Ihren Monatsbeitrag reduzieren und direkt sparen. Dies ist besonders empfehlenswert, wenn der Abschluss im fortgeschrittenen Alter erfolgt. Wir empfehlen den Sofortrabatt grundsätzlich für alle über 75 Jahre.

Einmalzahlung

Steht Ihnen ein größerer Geldbetrag zur Verfügung und wollen Sie nicht mit einem Treuhandkonto vorsorgen, ist der Abschluss einer Bestattungs­versicherung mit einer Einmalzahlung eine renditestarke und günstige Tarifoption. Sie können je nach Anbieter mit bis zu 20.000 EUR Einmalbeitrag vorsorgen.

TIPP: Bezugsrechte

Sind Sie gleichzeitig Versicherungs­nehmer und versicherte Person, benennen Sie einen oder mehrere Bezugsberechtigte.

Dann erfolgt die Auszahlung aus der Beerdigungs­versicherung im Todesfall schnell und unbüro­kratisch - unabhängig von Testament und Erbe.

Bezugsrechte können Sie an eine oder mehrere beliebige Personen gleichberechtigt oder auch nach Rang vergeben und auch noch nachträglich nach Versicherungsbeginn.


Alternativen zur Bestattungs­versicherung

Ziel der Beerdigungs­versicherung ist die Absicherung von Beerdigungs­kosten - sei es der eigenen oder der Bestattungs­kosten naher Angehöriger.
Denkbare Alternativen bei der finanziellen Bestattungsvorsorge sind ein klassischer Sparplan oder direkt beim Bestatter das Treuhand­konto.

Klassischer Sparplan mit Monatsbeiträgen

Sowohl beim Sparplan als auch der Bestattungs­versicherung wird mit monatlichen Beträgen vorgesorgt. Der Unterschied liegt in der finanziellen Sicherheit.

Bei der Bestattungs­versicherung wird selbst bei frühem Tod die volle Versicherungs­summe ausbezahlt, auch wenn erst wenige Jahre geringe Beiträge gezahlt wurden. Ein Versicherungs­nehmer, der sehr früh verstirbt, erhält also ein Vielfaches der eingezahlten Beiträge ausgezahlt und hat die volle Bestattung finanziert, während im Sparplan noch kaum Geld angespart wurde und eine große Finanzierungs­lücke klafft.

Umgekehrt kann bei einem langen Leben die Summe der im Sparplan angesparten Monats­beträge am Ende höher als die garantierte Versicherungs­summe sein.

Wenn Sie also sicher sind, dass Sie sehr alt werden, ist ein klassischer Sparplan aus wirtschaftlicher Sicht besser. Nur was, wenn Sie doch früher versterben? Die Versicherung ist immer dann erste Wahl, wenn die finanzielle Sicherheit im Vordergrund steht. Zudem gehören Sparpläne wegen der fehlenden Zweckbindung nicht zum Schon­vermögen.

Treuhandkonto für Einmalbeiträge

Wenn Sie bereits bei einem Bestatter für den Sterbefall mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag vorgesorgt haben und den notwendigen Betrag für die Bestattungskosten zur Verfügung haben, bietet sich die Einzahlung auf ein Treuhandkonto an. Dabei wird das Geld getrennt vom Vermögen treuhänderisch verwahrt und im Sterbefall das Treuhand­vermögen und gegebenen­falls aufgelaufene Zinsen dann direkt an den Bestatter zur Erfüllung des Vorsorge­vertrags ausgezahlt.

Eröffnung und Einrichtung des Treuhand­kontos erfolgen meist direkt über das Bestattungs­institut. Die Konditionen, Kosten und Gebühren eines Treuhandkontos variieren je nach Treuhand­gesellschaft, mit der ein Bestatter zusammenarbeitet.

Risiko­lebens­versicherung

Oft wird die Risiko­lebens­versicherung als Alternative zur Sterbe­geld­versicherung genannt. Beides sind Absicherungen für den Todesfall. Die Risikoleben dient jedoch vor allem jungen Familien, frischen Eigenheim­besitzern oder Geschäfts­partnern zur Existenzsicherung, hat daher sehr hohe Vorsorge­summen und bietet zeitlich begrenzten Schutz in einer sensiblen Lebensphase. Nach Ablauf der vereinbarten Versicherungszeit endet der Schutz, ohne dass es zu einer Auszahlung kommt.

Die Bestattungs­versicherung mit ihren geringeren Versicherungs­summen bietet hingegen lebenslangen Schutz und führt garantiert zur Auszahlung, damit dann im Todesfall gezielt ein Geldbetrag zur Begleichung der Bestattungs­kosten zur Verfügung steht.

Jede dieser beiden Produkte hat ihre Berechtigung, zielt aber auf unterschiedliche Bedürfnisse in unterschiedlichen Lebenslagen.


Warum Versicherung für die Beerdigungs­kosten? - Vorteile auf einen Blick

Wer sich über die eigene Bestattung oder den Sterbefall naher Angehöriger Gedanken macht und noch zu Lebzeiten vorsorgen möchte, tut dies aus den unterschiedlichsten Gründen. Häufig steht die finanzielle Absicherung im Vordergrund. Aber auch die organisatorische und emotionale Entlastung der Hinterbliebenen oder der Wunsch nach einem selbstbestimmten Vorsorgen für den eigenen Tod können wichtige Motive für eine eigenbestimmte, frühzeitige Bestattungs­vorsorge sein.

Für die Absicherung über eine Beerdigungs­versicherung sprechen dabei vor allem die folgenden Punkte:

Finanzielle Sicherheit

Mit einer Bestattungs­versicherung ist die Begleichung der Bestattungs­kosten im Vorfeld fest geregelt. Auch wenn genug Erbmasse vorhanden ist, wollen viele diese letzte Rechnung nicht den Angehörigen überlassen. Über die Versicherung steht das Geld schnell und zuverlässig für die Beerdigung zur Verfügung - unabhängig von Testament und Erbe.
Mit einer Beerdigungs­versicherung können zudem auch diejenigen zuverlässig vorsorgen, die den hohen Betrag langfristig mit monatlichen Beiträgen "ansparen" müssen und dabei von Anfang an auch im Fall eines frühen Todes umfassend abgesichert sein wollen - und zwar in voller Höhe mit lebenslangem Versicherungs­schutz.

Als Schonvermögen geschützt

Damit eine Bestattungs­vorsorge sicher vor dem Zugriff des Sozialamts ist, muss sie zweckgebunden und angemessen sein. Geld, das Sie auf einem normalen Sparbuch zurücklegen, erfüllt diese Zweckgebundenheit nicht. Nur feste, auf speziellen Treuhand­konten oder in Sterbe­versicherungen gebundene Beträge können nach aktueller Rechtsprechung als Schonvermögen anerkannt werden.

Steuerfreie & schnelle Auszahlung

Abgesicherte Einmalzahlung bei Sterbegeldversicherungen

Bei guten Anbietern erfolgt die Auszahlung unbürokratisch und schnell nach Vorlage der Sterbeurkunde und des Versicherungs­scheins. Verzögerungen kann es geben, wenn keine begünstigte Person benannt wurde und die Auszahlung an die gesetzlichen Erben geht. Sind Sie gleichzeitig Versicherungs­nehmer und versicherte Person, empfehlen wir daher immer die Einräumung eines Bezugsrechtes .
Todesfall­leistungen sind einkommen­steuerfrei. Informationen zur Besteuerung von Sterbe­versicherungen finden Sie auf unserer Spezialseite Steuer im Wissensbereich.

Wie hoch absichern?

Je nach Bestattungs­art, Sarg, Bestattungsort, Umfang der Trauer­feier und persönlichen Vorstellungen können die Kosten für eine Beisetzung erheblich variieren. Beerdigungskosten schätzen

Wollen Sie einen genauen Betrag, besprechen Sie mit dem Bestatter Ihres Vertrauens Ihre Wünsche und halten die Kosten dafür in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag fest.

Oder Sie orientieren sich an deutschen Durchschnitts­werten. Die durch­schnittlichen Bestattungs­kosten betragen etwa 6.500€.

Ein Aspekt, der oft fehlt, aber zur finanziellen Betrachtung von Beerdigungs­kosten gehören kann, sind auch die Kosten einer Dauergrab­pflege. Sei es, weil Sie mit der Grabpflege keine nahen Angehörigen belasten wollen oder diese nicht am Ort wohnen.

Flexibel bleiben

Mit einer Beerdigungs­versicherung bleiben Sie flexibel: Sie können sie zur rein finanziellen Absicherung nutzen und die Versicherungssumme den Hinterbliebenen im Sterbefall frei zur Verfügung stellen. Sie können die Verwendung aber auch an eine formlose Bestattungs­verfügung binden und damit einen organisatorischen und inhaltlichen Rahmen vorgegeben. Oder Sie schließen mit dem Bestatter Ihres Vertrauens einen Bestattungs­vorsorge­vertrag ab und binden die Versicherungsleistung zweckgebunden an die Bezahlung des Bestatters.


Häufige Fragen

Bei den meisten Bestattungs­kosten­versicherungen ist ein Antrag bis 75 oder höchstens 80 Jahre möglich. Einige wenige bieten aber auch den Abschluss bis 95 Jahre, z.B. die LV 1871 ohne Gesundheits­prüfung und ohne Einschränkungen bis 12.500 EUR und nur 6 Monaten Wartezeit.
Das Eintrittsalter berechnet sich dabei meist nach dem Beginnjahr der Versicherung und dem Geburtsjahr der zu versichernden Person - und zwar unabhängig vom jeweiligen Monat. So beträgt bei einem Versicherungs­beginn im Jahr 2025 das Eintritts­alter einer im Jahr 1945 geborenen Person immer 80 Jahre. Es gibt aber auch Anbieter wie die niederländische DELA oder Sterbekassen, die das Eintritts­alter auf monatlicher Basis berechnen.
Bei spezifischen Fragen zur steuerlichen Behandlung wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater. Grundsätzlich gelten jedoch die folgenden allgemeinen Bestimmungen:
  • Versicherungs­leistungen einer Bestattungs­versicherung, die ausschließlich aufgrund des Todes der versicherten Person ausgezahlt werden (Todesfall­leistungen), sind in vollem Umfang einkommens­steuerfrei.
  • Ansprüche oder Leistungen der Beerdigungs­versicherung unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Versicherungs­nehmers unter Lebenden oder bei dessen Tod als Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses) erworben werden. Die tatsächliche Erbschafts­steuer­schuld ist dabei von den individuellen Verhältnissen (z. B. den zur Verfügung stehenden Freibeträgen nach § 16 ErbStG) abhängig. Wird die Versicherungs­summe an den Versicherungs­nehmer ausgezahlt, ist sie hingegen nicht erbschafts­steuerpflichtig.
  • Beiträge zu einer Versicherung für die Beerdigungs­kosten können weder als Alters­vorsorge­aufwendungen noch als sonstige Vorsorge­aufwendungen im Rahmen der Sonderausgaben bei der Veranlagung zur Einkommens­steuer geltend gemacht werden (nach § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG).
Bestattungs­versicherungen gehören im Rahmen der Bestattungs­vorsorge nach aktueller Recht­sprechung zum Schonvermögen, wenn sie zweckgebunden und in der Höhe angemessen sind.
Zweckbindung bedeutet, dass der für die Beerdigungs­kosten beiseitegelegte Betrag nachweisbar, objektiv und verbindlich vom übrigen Vermögen getrennt ist und eine andere Verwendung so gut wie ausgeschlossen ist. Dies ist bei der Versicherung der Fall.
Was die Angemessenheit der Höhe der Bestattungs­vorsorge betrifft, wurden laut Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG Beträge bis 11.300€ von den Gerichten bisher als angemessen beurteilt. Informieren Sie sich in jedem Fall frühzeitig zur Pfändungssicherheit und wie Sie Ihre Bestattungs­vorsorge vor dem Zugriff des Sozialamts schützen können.
Was den Abschluss einer Beerdigungs­versicherung für Pflege­bedürftige oder betreute Personen betrifft, hat jeder Versicherer eigene Annahmerichtlinien. So schließen manche in ihren Annahme­richtlinien Pflege­bedürftige grundsätzlich aus, manche erlauben zwar einen Antrag für betreute Personen, dann aber nur unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. einer begrenzten Versicherungs­summe oder nur mit Einmalbeitrag. Deshalb sollte im Fall von Pflege­bedürftigkeit oder Betreuung immer individuell nach der besten Lösung gesucht werden. Rufen Sie an, wir beraten gern! 09131-625 10 65