• 09131 - 625 10 65
  • Kontakt
  • Login

Wissen

Vorsorgefinanzierung (Online) Bestatter

Alles was Sie wissen sollten

Vorsorge­finanzierung auf Bestatter-Treuhand­konten

Ein zuverlässiges Mittel, um Vorsorge­verträge zu finanzieren, sind Treu­hand­konten. Auch bei nam­haften Online Bestattern sind sie Teil des Vorsorge­konzepts. Jedoch unter­scheidet sich deren Treu­hand­modell erheblich vom bewährten Treu­hand­konto der Bestatter­verbände.

Beim Online Bestatter zahlen Sie im Grunde per Voraus­kasse. Das Geld geht in das Vermögen des Bestatters über und wird dann von diesem selbst auf einem Treu­hand­konto verwahrt.

Wir erläutern Ihnen die relevantesten Unter­schiede der beiden Treu­hand­modelle und nehmen eine Bewertung von November, Mymoria und MEINE ERDE vor, damit Sie für Ihre Vorsorge eine informierte Entscheidung treffen können.

Treuhand­modell (Online) Bestatter: Voraus­kasse auf Bestatter-Treuhand­konto

Absicherung für Angehörige mit Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung?

Im Rahmen der Bestattungs­vorsorge spielt die finanzielle Absicherung eine wichtige Rolle. Die Eröffnung eines Treu­hand­kontos ist daher oft Bestand­teil der vertrag­lichen Absprachen. Treu­hand­konto ist aber nicht gleich Treu­hand­konto.

Beim bewährten Treu­hand­konto (eines Bestatter­verbands) schließen Sie einen Treu­hand­vertrag mit einem Treu­händer ab, um Ihr eigenes Geld außer­halb vom Vermögen des Bestatters bis zum Sterbe­fall unabhängig und geschützt zu verwahren. Das Geld gehört weiter­hin zu Ihrem Vermögen.

Beim Treu­hand­modell mit Bestatter-Treu­hand­konto schließen Sie keinen eigenen Vertrag mit dem Treu­händer ab und sind kein direkter Vertrags­partner der Treu­hand­gesellschaft. Statt­dessen bezahlen Sie den Bestatter per Voraus­kasse, und dieser deponiert die so ein­genommenen Gelder selbst bei einem Treu­händer - zum Beispiel bei der Rödl Treuhand Hamburg GmbH.

Die bekanntesten Anbieter von diesem Modell sind die Online Bestatter November, Mymoria und der Anbieter MEINE ERDE. Auch einige wenige, lokale Bestatter oder der Online Bestatter FerdinandFair lassen sich per Voraus­kasse bezahlen und verwahren das Geld dann im Anschluss, z. B. bei ihrer Geschäfts­bank.

Um die Qualität eines Treu­hand­kontos zu bewerten, welches Ihnen im Rahmen Ihrer Bestattungs­vorsorge vom Bestatter angeboten wird, sollten Sie daher in erster Linie darauf achten, wer das Treu­hand­konto eröffnet und wem das Geld darauf gehört, da dies große Aus­wirkun­gen auf Sicher­heit und Kosten Ihrer Vorsorge hat.


Unter­schiede der Treuhand­modelle

Der wichtigste Unter­schied zum bewährten Treu­hand­konto besteht darin, dass der Vorsorgende bei der Voraus­kasse keine direkte vertrag­liche Beziehung zum Treu­händer hat. Eigen­tümer des Vorsorge­betrags und Treu­geber ist der Bestatter.

Durch die grund­legend andere Vertrags­konstellation ergeben sich im Vergleich zum „eigenen“ Treu­hand­konto bedeutsame Unter­schiede:

1 Zeit­punkt von Leistungs­erbringung & Bezahlung

Beim klassischen Treu­hand­konto erhält der Bestatter das Vorsorge­geld erst nach der Bestattung und für eine nach­weislich erbrachte Leistung. Zeit­punkt der Leistung und Zahlung fallen also zusammen.

Beim Treu­hand­modell mit Voraus­kasse oder „Anzahlung“ wird der Bestatter mit­unter schon Jahre vor der Leistungs­erbringung bezahlt.

2 Vertrags­partner & Eigentümer Vorsorgegeld

Beim klassischen Treu­hand­konto ist der Vorsorgende selbst Vertrags­partner der Treu­hand und Inhaber des Treu­hand­kontos. Das Vorsorge­geld liegt außer­halb des Vermögens des Bestatters.

Verwahrt hingegen der Bestatter nach einer Direkt­zahlung das Geld, ist der Bestatter Vertrags­partner der Treu­hand und Inhaber des Treu­hand­kontos. Das Vorsorge­geld gehört bereits zum Vermögen des Bestatters.

Vertrag­liche Sonder­regel: Hohe Vorab­kosten

Vorsorge­verträgen beim Bestatter gehen oft mehrere aus­führliche Gespräche voraus. Diese sind zwar wichtig und Basis für den Vorsorge­vertrag, die Haupt­leistung des Bestatters besteht aber in der Durch­führung der Bestattung.

Deshalb wird in der Regel auch das gesamte Vorsorge­geld bis zum Sterbe­fall verwahrt und steht in voller Höhe für die Bestattungs­kosten zur Verfügung.

Online Bestatter wie November oder Mymoria rufen hingegen ungewöhnlich hohe Beträge für „Vor­leistungen“ auf und lassen sich diese vorab direkt aus dem Vorsorge­betrag bezahlen.

Die negative Folge solcher „Vorab­kosten“: Lange vor der Bestattung ist ein großer Teil des Vorsorge­geldes bereits verbraucht und steht im Sterbefall für die eigentliche Bestattungs­leistung gar nicht mehr zur Verfügung.

3 Risiko bei Bestatter-Insolvenz

Eine Insolvenz des Bestatters hat beim klassischen Treu­hand­konto keine unmittelbaren Auswirkungen, das Vorsorge­geld ist geschützt. Wie einfach ein Bestatter­wechsel in diesem Fall möglich ist, hängt vom jeweiligen Treu­händer ab.

Handelt es sich hingegen um das Treu­hand­modell mit Voraus­kasse, bestimmt im Fall der Insolvenz ein Insolvenz­verwalter über das Vermögen, das auch das Vorsorge­geld umfasst. Eine Insolvenz kann daher zu Auszahlungs­verzögerungen, Teil- oder sogar Total­verlust führen. Beträge, die für „Vorab­kosten“ gezahlt wurden, sind in jedem Fall verloren.

Test Treu­hand­konto

Informationen, Hinweise und einen Test klassischer Treu­hand­konten von Bestatter­verbänden finden Sie unter Treu­hand­konto

FAZIT: In der oft langen Zeit zwischen Vertrags­abschluss und Durch­führung der Bestattung kann viel passieren. Es macht einen großen Unter­schied, wenn Sie das Vorsorge­geld per Voraus­kasse bereits ins Vermögen des Bestatters gezahlt haben - lange bevor er die Leistung erbracht hat.


Bewertung von Online Bestattern - Mymoria, November & Co.

Wichtige Kriterien für die Bewertung von Treu­hand­konten aus Kunden­sicht sind die finanzielle und organisa­torische Sicher­heit sowie die Kosten und Verzinsung, die sich in der Regel aus dem jeweiligen Treu­hand­vertrag des Anbieters ergeben.

Für die Bewertung des Treu­hand­modells der Online Bestatter Mymoria, November und des Anbieters MEINE ERDE hat der Treu­hand­vertrag hingegen kaum Relevanz, da der Kunde hier kein Vertrags­partner ist. Maßgeblich sind hier die Bedingungen des Vorsorge­vertrags und die mit der Voraus­kasse und den hohen Vorab­kosten verbundenen Risiken.

Hinweise & Informationen zu Online Bestattern

Logo Mymoria

Mymoria www.mymoria.de
Mymoria wurde 2015 gegründet und hat sich zunächst als reiner Online Bestatter positioniert. Durch den Aufkauf lokaler Bestatter­häuser ist Mymoria inzwischen auch vermehrt lokal präsent, u.a. in Nordrhein-West­falen, Bayern, Hessen, Niedersachsen & Baden-Württemberg.
Vorsorge: 15 % des Vorsorge­betrages werden für Planung­skosten direkt bei Vertrags­abschluss fällig und mindern ent­sprechend das Vorsorge­geld, das im Sterbe­fall für die Bestattung noch zur Verfügung steht. Der rest­liche Vorsorge­betrag wird per Voraus­kasse an Mymoria gezahlt und von dieser bei der Rödl Treuhand Hamburg GmbH verwahrt. Die Eröffnungs­gebühr liegt bei 99 EUR, und es werden keine Zinsen gewährt.

Fazit: Hohes Risiko im Falle einer Insolvenz. Günstiger als November oder MEINE ERDE.

Logo November

November www.november.de
November wurde 2016 gegründet und hat sich auf den digitalen Vertrieb von Vorsorgen und Bestattungs­dienst­leistungen spezialisiert. Das Unternehmen kooperiert mit verschiedenen Bestattern, die deutschland­weit tätig sind.
Vorsorge: Ein ausgesprochen hoher Fest­betrag von bis zu 1.500 EUR der Vorsorge­summe wird für Planungs­kosten direkt bei Vertrags­abschluss fällig und mindert ent­sprechend das Vorsorge­geld, das im Sterbe­fall für die Bestattung noch zur Verfügung steht. Der rest­liche Vorsorge­betrag wird per Voraus­kasse an November gezahlt und von dieser bei der Rödl Treuhand Hamburg GmbH verwahrt. Die Eröffnungs­gebühr liegt bei 199 EUR, und es werden keine Zinsen gewährt.

Fazit: Hohes Risiko im Falle einer Insolvenz. Sehr hohe Vorab­kosten und höchste Gebühren unter den Online Bestattern.

Logo MEINE ERDE

MEINE ERDE www.meine-erde.de
MEINE ERDE wurde gegründet, um öko­logische Bestattungs­alternativen zur Erd­bestattung und Feuer­bestattung zu ent­wickeln. Seit 2022 bietet das Unter­nehmen versuchsweise die sogenannte „Reerdigung“ an.
Vorsorge: 20 % des Vorsorge­betrages werden für Planungs­kosten und für die Produkt­entwicklung direkt bei Vertrags­abschluss fällig und mindern entsprechend das Vorsorgegeld, das im Sterbe­fall für die Bestattung noch zur Verfügung steht. Der rest­liche Vorsorge­betrag wird per Voraus­kasse an MEINE ERDE gezahlt und von dieser bei der Rödl Treuhand Hamburg GmbH verwahrt. Die Eröffnungs­gebühr liegt bei 100 EUR, und es werden keine Zinsen gewährt. Bei Raten­zahlung fallen zusätz­liche Gebühren an.

Fazit: Hohes Risiko im Falle einer Insolvenz. Ungewiss­heit zur Durch­führbarkeit.
Hinweis: Die „Reerdigung“ ist eine Bestattungs­form, die in Deutschland als Pilot­projekt nur an wenigen Stand­orten rechtlich zugelassen ist. Das Konzept von MEINE ERDE wird juristisch und rechts­medizinisch kontrovers diskutiert und wissen­schaftlich infrage gestellt. Weitere Informationen zur „Reerdigung“/ Kompostierung von Verstorbenen


Auf einen Blick: Vergleich der Treuhand­modelle

Beiden Vorsorge­konzepten liegen unter­schiedliche Vertrags­verhältnisse zugrunde. Beim Treu­hand­konto der Bestatter­verbände ist der Treu­hand­vertrag, den Sie mit der Treu­hand­gesellschaft schließen, ausschlag­gebend für den Vergleich verschiedener Treu­hand­konten.

Da es bei der Bezahlung per Voraus­kasse kein direktes Vertrags­verhältnis des Vorsorgenden mit der Treu­hand­gesellschaft gibt, ist hier der Bestattungs­vorsorge­vertrag mit dem Bestatter und nicht der Treu­hand­vertrag für die Bewertung maß­geblich.

Finanziell Vorsorgen - Treuhand­modelle im Vergleich
Vorsorge über Treu­hand­konto Bestatter­verband Vorsorge auf Bestatter-Treu­hand­konto
Treuhandvertrag Treugeber & Vertrags­partner ist Vorsorgender. Treugeber & Vertrags­partner ist Bestatter.
Bezahlung des Bestatters Bezahlung des Bestatters nach der Bestattung. Vorab­kasse, bzw. Anzahlung bei Vertrags­schluss.
Berechnete Vorableistungen Geringe oder keine Kosten bei Vertrags­schluss. Hohe Kosten bei Vertrags­schluss.
Bestatterwechsel Treu­hand­vertrag kann i.d.R. unverändert fort­bestehen.1) Unklar. Vorab­kosten sind in jedem Fall verloren.
Insolvenz Treuhand Sicherheit & Solidität der Treuhand Entscheidung & Kontrolle des Vorsorgenden. Sicherheit & Solidität der Treuhand Entscheidung & Kontrolle des Bestatters.
Insolvenz Bestatter Keine Auswirkung. Vorsorge­geld ist unabhängig verwahrt. Große Auswirkung. Unklar, wie Insolvenzverwalter verfährt. Vorab­kosten sind verloren.
Schonvermögen Ja, schonvermögen­sicher. Ja, schonvermögen­sicher.
Gebühren/ Kosten anbieter­abhängig anbieter­abhängig
Verzinsung Höhe anbieter­abhängig Kein Zins­anspruch

1) Anbieter­abhängige Regelungen. Unproblematisch bei Wechsel innerhalb Bestatter­verband.


Häufige Fragen

Vorab­kosten sind jene Beträge, die Bestatter im Rahmen der Vorsorge für Planung und Verwaltung bereits vor der Bestattung in Rechnung stellen. Diese (bei Online Bestattern oftmals unverhältnis­mäßig hohen) Kosten werden vom Vorsorge­betrag abgezogen, sodass später weniger für die eigentliche Bestattung zur Verfügung steht.
Im Sterbe­fall kann das dazu führen, dass nicht genug Geld übrig ist, was Ihre Angehörigen nicht nur finanziell, sondern auch emotional belasten kann, falls sie möglicher­weise die Bestattungs­wünsche nicht voll­ständig umsetzen können. Auch wenn der Bestatter eine Preis­garantie bietet, kann diese oft nicht mit der Inflation und den lang­fristigen Preis­entwicklungen Schritt halten.
Hohe Vorab­kosten schränken zudem Ihre Flexibilität ein, da sie bei einem Wechsel des Bestatters nicht erstattet werden und verloren sind.
Eine der wichtigsten Anforderungen an eine gute Treu­hand­verwaltung ist die Unabhängig­keit des Treu­händers. Das bedeutet, dass das Treu­hand­konto von einer dritten, neutralen Partei verwaltet werden sollte. Dadurch entsteht eine ideale Treu­hand­verwaltung mit einer klaren und vorteilhaften Dreiecks­struktur zwischen dem Vorsorgenden, dem Bestatter und dem Treu­händer.
Vertrag­liche Klarheit: Sie sind gleich­wertiger Vertrags­partner der Treu­hand, was zu einer trans­parenten und für Sie nachvoll­ziehbaren Vertrags­beziehung führt. Als Vorsorgender können Sie sicher sein, dass Ihr Vorsorge­geld entsprechend den vereinbarten Bedingungen verwaltet wird. Der Bestatter kann sich sicher sein, dass er nach Erbringung der Bestattungs­leistungen zuverlässig bezahlt wird.
Vermögens­sicherheit durch getrennte Vermögens­verwaltung: Ihr Geld bleibt bis zum Eintritt des Sterbefalls vom Vermögen des Bestatters getrennt, sodass es selbst im Falle einer Bestatter­insolvenz geschützt ist.
Zielgerichtete Verwendung: Ihr Geld wird aus­schließ­lich für die vereinbarten Bestattungs­leistungen verwendet, ohne Abzug von hohen Vorab­kosten, sodass im Sterbe­fall aus­reichend Mittel zur Verfügung stehen.
Flexibilität: Durch die Vertrags­konstellation (Treu­hand­vertrag wird separat zum Bestattungs­vorsorge­vertrag geschlossen) können Sie leichter den Bestatter wechseln oder Anpas­sungen an Ihrer Vorsorge vornehmen, ohne finanzielle Verluste befürchten zu müssen.
Das Thema Bestatter­insolvenz ist wichtig, da es direkte Auswirkungen auf die finanzielle Sicher­heit Ihrer Hinter­bliebenen hat. Im Falle einer Insolvenz können bereits gezahlte Voraus­zahlungen für Bestattungs­leistungen verloren gehen, was zu zusätz­lichem finanziellen Druck führen kann. Dies belastet die Hinter­bliebenen emotional und kann die Erfüllung der letzten Wünsche des Verstorbenen gefährden. Daher ist es entscheidend, auf sichere Treu­hand­lösungen zu achten, um Ihr Vorsorge­geld zu schützen.
Wenn das Geld schon ins Vermögen des Bestatters gezahlt wurde und vom Bestatter selbst treu­händerisch verwahrt wird, ist nicht sicher, wie ein Insolvenz­verwalter verfahren wird und mit den Vorsorge­geldern im Rahmen der Insolvenz­masse verfahren wird.
Über die Insolvenz­masse bestimmt dann ein gericht­lich eingesetzter Insolvenz­verwalter, der auch prüfen wird, unter welchen Bedingungen einzelne Gläubiger entschädigt werden können.
Ja. Geld für die Bestattungs­vorsorge wird als zusätz­liches Schon­vermögen anerkannt, wenn das für die Bestattung vorgesehene Geld zweck­gebunden und vor dem Zugriff Dritter verwahrt wird, sowie in der Höhe als angemessen gilt.
Die Angemessen­heit ist manchmal Aus­legungs­sache und Streit­punkt, daher sollte dem zurück­gelegten Betrag ein Vorsorge­vertrag mit nach­voll­zieh­baren Leistungen zugrunde liegen. Was die Zweck­gebunden­heit und den Schutz vor dem Zugriff Dritter anbelangt, ist dies in beiden Modellen gegeben. Genau das ist auch der Haupt­zweck eines Treu­hand­kontos.
Die „Reerdigung“ von MEINE ERDE sieht die Kompostierung von Verstorbenen vor. Momentan ist diese Bestattungs­form in Deutsch­land nicht zugelassen und das Konzept von MEINE ERDE ist nur als Pilot­projekt an zwei Standorten in Schleswig-Holstein verfügbar (Mölln und Kiel).
In jüngster Zeit mehrt sich allerdings die Kritik gegenüber MEINE ERDE und seinen ethischen Standards. Insbesondere Bestatter und Rechts­mediziner warnen vor der Unvereinbar­keit mit deutschen Bestattungs­normen, hygienischen Problemen und einer unzureichen­den Daten­lage durch die fehlende wissen­schaftliche Begleitung und mangelnde Transparenz des Verfahrens.
Das Land­gericht Berlin verurteilte die Firma 2024 zur Unter­lassung bestimmter wettbewerbs­widriger Aussagen im Zusammen­hang mit der von ihr postulierten, besonders öko­logischen oder natur­nahen Bestattung. Weitere Informationen zur „Reerdigung“/ Kompostierung von Verstorbenen sowie zu neuen Daten zur umstrittenen Kompostierung
Die Rödl Treuhand Hamburg GmbH Steuer­beratungs­gesellschaft bietet im Rahmen ihrer Geschäfts­tätigkeit Service­leistungen rund um die Kapital­anlage sowie Verwaltung von Treu­hand­vermögen für kleine, mittel­ständische und große Unter­nehmen. Dabei übernimmt die Rödl Treuhand administrative Aufgaben der Treu­hand­tätigkeit und arbeitet im Rahmen der Kapital­anlagen-, Investoren- und Anleger­betreuung auch mit Privat­banken und Family Offices zusammen. Die Rödl Treuhand ist eine unabhängige GmbH, hat aber bei ihrer Arbeit Zugriff auf Teams von Rechts­anwälten, Unternehmens- und IT-Beratern sowie Wirtschafts­prüfern von Rödl & Partner. Mit November arbeitet die Rödl Treuhand seit 2017 zusammen.