• 09131 - 625 10 65
  • Kontakt
  • Login

Service

Beerdigungskosten

Informationen, Hinweise & Tipps zu den Bestattungskosten

Bestattungskosten im Detail - Was kostet eine Beerdigung?

Wie viel eine Beerdigung kostet hängt von mehreren Faktoren ab. Zwischen einer anonymen Feuer­bestattung und einer aufwändigen Erdbestattung mit großer Trauerfeier liegen finanzielle Welten.

Neben individuellen Qualitäts­vorstellungen und persönlichen Ansprüchen z.B. in Bezug auf die Trauerfeier sind Art und Ausführung der Beisetzung entscheidend, also die Wahl zwischen Erd­bestattung, Feuer­bestattung, Seebestattung oder Baumbestattung und die damit gegebenenfalls verbundenen Grabkosten und Beisetzungs­gebühren.

Denn vor allem die Friedhofs­gebühren und Kosten für Grabstein und Grabpflege sind große, oft unterschätzte Kostentreiber. Im Schnitt kostet eine Bestattung in Deutschland etwa 6.500€.

Sie finden im folgenden einen detaillierten Überblick zu den Kosten einer Beerdigung, wie und wo Sie sparen können, wer überhaupt die Kosten tragen muss und viele weitere wichtige Informationen zum Thema Bestattungskosten.

Rechner - Unverbindlich Beerdigungs­kosten berechnen

Berechnen Sie hier mit dem Bestattungs­kosten-Rechner individuell Beerdigungs­kosten. Hohe Kosten entstehen bei der Wahl der Bestattungsart und entsprechenden Grabstelle und nicht durch ein extravagantes Blumenbouquet.

Sehen Sie selbst, an welchen Stellen Sie sparen können und was eine Beerdigung günstig und besonders teuer macht. Die angezeigten Kosten sind unverbindliche Schätzwerte auf Basis einer umfangreichen Studie zu Beerdigungs­kosten in Deutschland. Vor allem die Friedhofs­kosten können lokal deutlich nach oben oder unten abweichen.

1 Bestattungsart

Bei Erd- und Feuer­bestattung fallen für die Leistungen des Bestatters ähnliche Kosten an. Trotzdem hat die Entscheidung große Auswirkungen auf die Gesamt­kosten wegen der großen Kosten­unterschiede bei den Beisetzungs­möglichkeiten für den Sarg bzw. die Urne/ Asche.


Bestatter­leistungen:

2 Beisetzungsort

Hier entstehen die größten Kosten­unterschiede. Haben Sie Erdbestattung gewählt, muss der Sarg immer auf einem Friedhof in einem Erdgrab beigesetzt werden. Eine Natur­bestattung ist dann nicht möglich. Wählen Sie die Feuer­bestattung, kann die Asche auf dem Friedhof oder in der Natur beigesetzt werden.


Auf dem Friedhof gibt es mehrere Grabarten. Am günstigten ist das anonyme Grab, dann die Gemeinschafts­grab­anlage ("Memoriam-Garten"), das Reihengrab und am teuersten das Wahlgrab. Urnengräber (Asche) sind preiswerter als Erdgräber (Sarg). Asche kann statt im Grab auch in einer Urnenwand/ Kolumbarium beigesetzt werden.

Für die Naturbestattung gibt es in Deutschland aktuell zwei Möglichkeiten. Die Asche kann auf See beigesetzt werden (Seebestattung) oder in einem Bestattungswald (Ruheforst/ Friedwald). Die Urne wird dann anonym im Wald oder in den Wurzeln eines gekennzeichneten Einzelbaums, Familien- oder Gemeinschaftsbaums beigesetzt.


Beisetzung:

Grabstein:

Grabpflege:

3 Trauerfeier/ Abschiednahme

Wird auf eine Trauerfeier verzichtet, entstehen auch keine Kosten. Ansonsten hängen die Kosten stark von individuellen Vorstellungen ab, jedem sind andere persönliche Akzente wichtig.


Trauerfeier:

Mögliche Kostenpunkte: Blumenschmuck, Kränze, Leichenschmaus, Kaffeetafel, Traueranzeigen, Trauerkarten, Trauerredner und Musiker.

Beerdigungs­kosten:

Bestatter­leistungen:

Beisetzung:

Trauerfeier:

Grabstein:

Grabpflege­kosten:


Gesamt­kosten:

Quelle: Eigene Recherchen und Berechnungen

Jetzt finanziell vorsorgen & Angehörige schützen:

Hochwertige Sterbegeldversicherung mit 8.000 EUR Vorsorgesumme für 48,01 EUR* im Monat.

*Vorsorgebeispiel: LV 1871 SterbeGeld - Tarif SV, Eintrittsalter 65 Jahre, ohne Gesundheitsprüfung anderes Alter berechnen

Im aktuellen SeguraLife Sterbegeld Test finden Sie Testergebnisse, Produktempfehlungen & die besten Produkte je nach Alter.


Beerdigungs­kosten - Alles was Sie wissen müssen

Kosten für eine Bestattung

Bestattungs­pflicht - In Deutschland gilt eine Bestattungs­pflicht, d.h. es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der menschliche Leichnam bestattet werden muss. In der Form der Bestattung ist man allerdings eher frei: Nur etwa die Hälfte der Verstorbenen wird heute noch durch Erdbestattung beerdigt. Immer populärer wird die Feuerbestattung. Die Einäscherung ist nicht nur insgesamt günstiger, die Beisetzungs­arten für Urnen, bzw. die Arten der Aschebeisetzung sind auch deutlich vielfältiger.

Friedhofspflicht - Neben der Bestattungs­pflicht gilt auch die Friedhofspflicht. Ein freier Umgang mit der Asche eines Verstorbenen wie in vielen anderen Ländern üblich, ist in Deutschland nicht zulässig. Neben dem Urnengrab und der Seebestattung gibt es inzwischen jedoch weitere Möglichkeiten der Asche­beisetzung wie Friedwälder, Ruheforste und Kolumbarien.

Beerdigungs­kosten sind extrem variabel, individuell zu betrachten und hängen stark von der Bestattungsart ab, der Form der Beisetzung, dem Umfang der Trauerfeier und ganz wesentlich auch vom Wohnort, denn die Friedhofs­gebühren sind regional extrem unterschiedlich:

Höhe der Beerdigungskosten hängt von der Bestattungsart ab

  • Erdbestattung - Bei einer Erdbestattung fallen in der Regel höhere Kosten an als bei einer Feuerbestattung, vor allem wegen der oft hohen Kosten für die entsprechende Grabstelle auf dem örtlichen Friedhof, den Grabstein und die anschließende Grabpflege. Je nach Grabform (Wahlgrab, Reihengrab, Doppelgrab, Tiefgrab oder Gruft) und Qualität der Grabgestaltung werden zwischen 2.500€ für eine anonyme Sarg­bestattung bis über 20.000€ fällig.
  • Feuerbestattung - Bei der günstigeren Feuer­bestattung hängen die Kosten vor allem davon ab, wie die Asche­beisetzung erfolgt: Sie beginnen mit der preiswerten, anonymen Verstreuung auf See (Seebestattung) oder anonymen Beisetzung in einem Beisetzungswald, gehen über die individuelle Baumbestattung am gekennzeichneten Einzelbaum bis hin zur regulären Urnen­beisetzung im Urnengrab oder Kolumbarium auf dem örtlichen Friedhof. Gerade bei der Aschebeisetzung in Bestattungswäldern, dem sogenannten Friedwald oder Ruheforst spart man Folgekosten für die Grabpflege und Grabgestaltung.
  • Kosten für Grabstein und Grabpflege - Ein Aspekt, der entscheidend bei der Betrachtung von Beerdigungs­kosten ist, sind die Kosten für den Grabstein und die Dauer­grabpflege.
    Sollen mit der Grabpflege keine nahen Angehörigen belastet werden, oder wohnen diese nicht am Ort, kann die Grabpflege auch delegiert werden. Die Kosten beginnen bei etwa 100€ für die Jahrespflege eines einfachen Urnengrabs bis hin zu 350€ pro Jahr für ein aufwändig gestaltetes Doppelgrab. Je größer die Grabstelle, desto teurer ist auch ein adäquater Grabstein beim Steinmetz, der leicht mehrere tausend Euro kostet. Günstiger sind kleinere Urnengräber. Wird die Urne nicht im Grab, sondern in einer Urnenwand/ Kolumbarium beigesetzt, entfallen die Kosten für Grabstein und Grabpflege. Beerdigungs­kosten berechnen
  • Bestatter­eigen­leistungen - Meist enthält die Rechnung eines Bestatters viele weiter berechnete Kosten, wie z.B. Gebühren für Formalitäten, Behörden­gänge, Traueranzeige oder Krematorium. Nur etwa ein Drittel der Beerdigungs­kosten fällt für echte Eigenleistungen beim Bestattungs­institut an wie die Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort und zum Ort der Beisetzung, die hygienische Versorgung und die Aufbahrung.

Das alles beeinflußt die Kosten

  • Bestattungsart - Erdbestattung (Beerdigung im Sarg) oder Feuer­bestattung (Einäscherung) mit entsprechender Aschebeisetzung (Urnengrab oder Naturbestattung auf See oder im Wald).
  • Grabstelle/ Form der Beisetzung Je nach Bestattungsart Erd- oder Urnengrab auf dem Friedhof (Anonym, Reihengrab, Wahlgrab oder Gemeinschafts­grabanlage) oder Beisetzung ohne Grabstelle auf See oder im Wald.
  • Trauerfeier je nach Umfang und Aufwand sowie externe Service­leistungen für Todesanzeige, Karten, Leichenschmaus, Blumen, Trauerredner und musikalische Untermalung.
  • Wohnort wegen großer Unterschiede in den Friedhofsgebühren. Gerade bei den Kosten und Gebühren für Trauerhalle, Grabnutzung und Beisetzung sind regionale Unterschiede extrem.

Kosten Sargbestattung und Urnenbestattung im Vergleich

Erdbestattung und Urnenbeisetzung im Urnengrab sind die beiden vorherrschenden Bestattungsformen. Sie finden hier im folgenden eine Übersicht zu den jeweiligen Kosten mit der geschätzten Kostenspanne je nach gewünschter Qualität.

Kosten einer Sargbestattung nach Qualitätsstufen
Ausgabenbereich Anonym Einfach Mittel Hoch
Gebühren für Urkunden 92 € 92 € 92 € 92 €
Friedhofsgebühren 1.230 € 1.680 € 2.770 € 4.640 €
Bestatterleistung 740 € 1.690 € 3.020 € 5.020 €
Steinmetzleistung 0 € 2.480 € 5.180 € 8.400 €
Gärtnerleistung 0 € 515 € 1.140 € 1.780 €
Sonstige Leistungen Dritter 0 € 690 € 1.160 € 2.020 €
Gesamtkosten Trauerfall 2.562 € 7.147 € 13.362 € 21.952 €

Quelle: Stiftung Warentest aus "Wirtschaftsfaktor Lebensende"/ Dr. Jörg Sieweck, eigene Berechnungen

Kosten einer Urnenbestattung nach Qualitätsstufen
Ausgabenbereich Anonym Einfach Mittel Hoch
Gebühren für Urkunden 127 € 127 € 127 € 127 €
Friedhofsgebühren 1.015 € 1.485 € 2.075 € 3.255 €
Bestatterleistung 750 € 1.425 € 1.995 € 3.020 €
Steinmetzleistung 0 € 1.930 € 3.700 € 5.550 €
Gärtnerleistung 0 € 365 € 550 € 890 €
Sonstige Leistungen Dritter 0 € 680 € 1.150 € 2.000 €
Gesamtkosten Trauerfall 1.892 € 6.012 € 9.597 € 14.842 €

Quelle: Stiftung Warentest aus "Wirtschaftsfaktor Lebensende"/ Dr. Jörg Sieweck


Wohnort als Kostenfaktor

Während sich die regionalen Bestatter­eigen­leistungen durch die Transparenz von Preis­vergleich­sportalen im Internet deutschlandweit eher angleichen, bestehen enorme lokale Preisunterschiede bei den Friedhofs­gebühren.

Grabgebühren für ein Erdwahlgrab mit 20 Jahren Nutzungsdauer können sich zwischen zwei Städten um mehr als das hundertfache unterscheiden. So liegen laut Aeternitas die Gesamtkosten für die Bestattung in einem Erdwahlgrab auf deutschen Friedhöfen um mehrere tausend Euro auseinander.

TIPP: Ein rechtlicher Anspruch auf Bestattung besteht nur am Wohnort, so dass nicht einfach nach Kostenaspekten der günstigste Friedhof frei gewählt werden kann.
Prüfen Sie trotzdem, ob eine preiswertere Kommune in Ihrer Umgebung bereit ist, auch "auswärtig" Verstorbene auf ihrem Friedhof zu bestatten.

Kosten einer Sozialbestattung

Ist der zur Bestattung Verpflichtete finanziell nicht in der Lage die Bestattungs­kosten zu tragen und sind diese nicht aus dem Nach­lass gedeckt, dann kann beim Sozialamt ein Antrag auf Kosten­über­nahme gestellt werden. Der Staat übernimmt dann die Kosten für eine angemessene, ortsübliche Erd- oder Feuerbestattung.

Gut zu Wissen: Eine Sozial­bestattung muss nicht die billigste Art der Beerdigung sein. Jede Kommune entscheidet, welche Leistung hier bedürftigen Angehörigen zusteht, so dass der bewilligte Leistungs­umfang deutschlandweit stark variiert. Im Schnitt werden etwa 2.000€ bewilligt.

Kosten für Blumenkranz & -gestecke, Leichenschmaus und Trauerfeier

Zu Beerdigungskosten gehören auch Kosten der Trauerfeier

Je nach persönlicher Präferenz, Status und familiärer Einbindung des Verstorbenen wird auf Trauer­feier­lichkeiten manchmal ganz verzichtet oder aber sie nehmen im Rahmen des Abschiednehmens einen großen Raum ein, sind von den Angehörigen sorgfältig, liebevoll und aufwändig geplant und können dann auch entsprechende Kosten verursachen.

Traditionell werden nach einer Beisetzung die engsten Freunde und Verwandten zum Leichenschmaus geladen. Je nach Größe der Trauer­gesellschaft, Wahl der Lokalität, Qualität und Umfang der Bewirtung können die Gesamtkosten hier erheblich variieren. Zwischen einem Leichenschmaus, der zu Hause in Eigenleistung angeboten wird und der Einladung in ein teures Lokal mit anschließender Kaffee-Runde liegen finanzielle Welten.

Um den Trauer­feier­lichkeiten eine persönliche Note und angemessenen Rahmen zu geben, spielt Musik eine wichtige Rolle. Für den Trauer­gottes­dienst werden gerne Musiker für eine besonders hochwertige, individuelle Untermalung engagiert. Je nach Besetzung, Qualität und Bekanntheit der Musiker können für Live-Musik bei der Begräbnis­feier verschieden hohe Kosten anfallen.

Auch die Trauerfloristik kann mehr oder weniger große Kosten verursachen. Sarg oder Urne können aufwändig mit Blumenkränzen oder Blumen­bouquet geschmückt werden und je nach verwendeten Blumen und der Gestaltung der Floristik können auch hier die Preise stark variieren.


Individueller Kosten­voranschlag & Durchschnittswerte

Einen persönlichen, individuellen Kosten­voranschlag für eine Beerdigung erhalten Sie beim Bestatter Ihres Vertrauens. Wollen Sie lediglich eine Schätzung Ihrer Beerdigungs­kosten und einen ersten Überblick zu den wichtigsten Kostentreibern und Spar­möglichkeiten, nutzen Sie unseren Rechner.

Individueller Kosten­voranschlag

Für die individuelle Berechnung einer Bestattung nach Ihren Vorstellungen und in Ihrer Region wenden sich vor Ort an einen Bestatter Ihres Vertrauens.

Besprechen Sie Ihre Wünsche und halten Sie die gewünschten Leistungen und dazugehörigen Kosten in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag fest. So können Sie ganz genau abschätzen, mit welchen Kosten Sie für Ihre Bestattung persönlich rechnen können. Hilfe bei der Suche nach dem passenden Bestatter, weitere wichtige Informationen und viele wertvolle Hinweise zum Thema Trauerfall finden Sie auch auf der Webseite des Bundesverband Deutscher Bestatter.

Durchschnitts­werte

Wenn Sie keine eigenen Wünsche oder Vorstellungen zu Ihrer Beerdigung haben und sich auch nicht intensiver mit dem Thema beschäftigen möchten, dann halten Sie sich einfach an Durchschnittswerte. Eine Beerdigung kostet in Deutschland im Schnitt 6.500€.


Kosten sparen - Beerdigungen preiswert gestalten

Auch wenn man bei den Fried­hofs­gebühren meist an das lokale Preisgefüge gebunden ist, lassen sich diese Kosten durch die Wahl einer günstigeren Bestattungsart und Grabwahl beeinflussen. Besonders preiswert wird es mit einer halbanonymen oder anonymen Beisetzung. Aber auch durch hohe Eigenleistungen rund um Organisation und Durchführung der Begräbnisfeier können die Gesamtkosten einer Beerdigung gesenkt werden.

Günstige Bestattungsart und -ort wählen

Die Bestattungsart mit der entsprechend gewählten Grabstelle hat den größten Einfluß auf die Beerdigungskosten und ist einer der wichtigsten Kostentreiber. So ist eine Feuerbestattung mit anschließender Aschebeisetzung in einem Friedwald deutlich billiger als die klassische Erdbestattung in einem ausgesuchten Wahlgrab. Wünschen Sie eine würdige Grabstelle zu günstigen Kosten, dann wählen Sie als Grabart die Urnenbeisetzung im Kolumbarium. Und nicht nur die einzelnen Grabarten sind unterschiedlich teuer: die größten Kosten­unterschiede im vierstelligen Bereich finden sich zwischen verschiedenen Friedhöfen. Vergleichen Sie zunächst lokale Optionen. Ist das Preisniveau in Ihrer unmittelbaren Umgebung überdurchschnittlich hoch, prüfen Sie ob ein Friedhof in günstigeren Nachbarstädten zur Aufnahme eines auswärts Verstorbenen bereit ist.

Anonyme und halbanonyme Bestattung

Eine anonyme Beisetzung kann als Erd- oder Urnenbestattung erfolgen. Die Beisetzung erfolgt meist auf einer Rasenfläche mit oder ohne zentralem Denkmal und ohne namentlicher Nennung. Angehörige sind von einer anonymen Beisetzung ausgeschlossen. Bei der halbanonymen ist die Anwesenheit in der Regel erlaubt, so dass zumindest der Beisetzungsort bekannt ist. Die Friedhofs­gebühren sind hier viel niedriger und es fällt auch kein Pflegeaufwand fürs Grab an.

Wenn Sie sich für eine anonyme Bestattung entscheiden, bedenken Sie, dass es für Hinterbliebene wichtig sein kann, einen festen Ort der Trauer zu haben. Besprechen Sie sich vor der Entscheidung mit den Angehörigen, halten Sie Ihren Wunsch in jedem Fall schriftlich fest, und entscheiden Sie nicht allein aufgrund der Kosten. Eine anonyme Bestattung ist zudem nicht auf jedem Friedhof möglich.

Discount-Bestattung

Sogenannte Discount- oder Billig-Bestattungen finden sich vor allem Online mit Pauschalangeboten für einfachste - auch anonyme - Beerdigungen unter 1.000€ (ohne Friedhofsgebühren). Gerade bei der Kremierung nutzen manche Anbieter dann gezielt günstigere Kremationsgebühren im Ausland. Discount-Beerdigungen werden vor allem bei Beerdigungen ohne enge familiäre Bindungen, bei großer räumlicher Entfernung oder prekären finanziellen Verhältnissen genutzt. Achten Sie bei billigen Angeboten darauf, ob alle notwendigen Leistungen wie Überführung, die hygienische Versorgung und auch die Friedhofs­gebühren im Preis enthalten sind.

TIPP: Preise vergleichen & verhandeln

Laut einer Erhebung von Bestattungen.de (nach Dr. Jörg Sieweck) könnte in Deutschland allein durch Preisvergleiche und Verhandeln erheblich Geld bei Beerdigungen gespart werden.

Viele fühlen sich unwohl, an den Beerdigungs­kosten eines geliebten Angehörigen zu sparen und akzeptieren daher oft ungeprüft den Kosten­voranschlag eines ortsansässigen Bestatters.

Holen Sie lieber mehrere Angebote ein und vergleichen Sie, um dann gezielt zu verhandeln.

Trotzdem hat der hochwertige Service mit der Beratungs­qualität und Unterstützung eines lokalen Bestattungs-Familien­unternehmens im Vergleich zum Internet-Discount-Bestatter natürlich seinen berechtigten etwas höheren Preis. Haupttreiber bei den Kosten sind auch meist nicht die Bestatter, sondern Bestattungsart und Friedhofsgebühren.


Beerdigungskosten und Steuer

Beerdigungskosten

Die Kosten einer Beerdigung mit Formalitäten, Trauerfeier und Grabstätte sind enorm. Übersteigen die Kosten das Erbe (und nur dann!), können sie von demjenigen, der die Kosten­tragungs­pflicht hatte, als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.

Das Finanzamt erkennt Bestattungskosten an, solange die Höhe angemessen ist. Steuerlich können Bestattungen bis zu einer Angemessen­heits­grenze von 7.500 € berücksichtigt werden. Konnte ein Teil der Kosten durch die Auszahlung einer Sterbe­versicherung bezahlt werden, ist dieser Teil noch abzuziehen. Der anrechenbare Betrag ist zudem abhängig vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der eigenen Kinder des Kostentragungspflichtigen. Die zumutbare Belastungsgrenze wird vom Finanzamt ermittelt.

Werden die Beerdigungs­kosten hingegen aus dem Nachlass bezahlt, dann können zur Verminderung der Bemessungs­basis für die Erbschafts­steuer nach dem Erbschafts­steuer- und Schenkung­steuer­gesetz pauschal 10.300€ ohne Nachweis für die Kosten der Bestattung, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal und die übliche Grabpflege abgezogen werden.

Bewahren Sie sämtliche Rechnungen, Belege und Quittungen vom Bestattungsunternehmen oder die im Zusammenhang mit der Bestattung stehen, als Nachweis für die Steuer­erklärung sorgfältig auf.

Kostentragungs­pflicht - Wer muss die Bestattungs­kosten tragen?

Grundsätzlich sind die Erben nach §1968 BGB gesetzlich dazu verpflichtet, die Beerdigungs­kosten zu übernehmen, unabhängig wie das Verhältnis der Erben zum Verstorbenen war. Die Beerdigungs­kosten sollen möglichst aus dem Nachlass des Erblassers gedeckt werden.

Kann der Erbe die Bestattungs­kosten nicht übernehmen, wird derjenige belangt, der dem Verstorbenen gegenüber zu Unterhalt verpflichtet war. Dies sind in absteigender Reihenfolge: Ehepartner/eingetragener Partner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder und sonstiger Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebens­gemeinschaft. Ansonsten wird eine Sozial­bestattung beim Sozialamt beantragt.

Von der Kostentragungs­pflicht ist die Bestattungs­pflicht zu unterscheiden. Die für die Organisation der Bestattung zuständige Person muss nicht gleichzeitig kostentragungspflichtig sein, sondern kann sich die Beerdigungs­kosten vom Erben ersetzen lassen, wenn sie die Bestattung an dessen Stelle organisiert und beauftragt hat.

Wer zahlt die Beerdigungs­kosten bei Erbaus­schlagung?

Gibt es mehrere Erben und schlägt einer davon das Erbe aus, müssen die übrigen Erben die Kosten übernehmen. Schlagen alle Erb­berechtigten aus oder sind keine Erben vorhanden, geht die Erbschaft an den Staat. Ist der Nachlass zu gering zur Zahlung der Beisetzungs­kosten, greift die Erben­haftung bzw. im nächsten Schritt die Haftung der Unterhalts­pflichtigen.

Jedes Bundesland regelt per Bestattungsgesetz, wer zur Bestattung des Verstorbenen verpflichtet ist und wer mangels Erben die Kosten­tragungs­pflicht hat.

Nur wenn den Unterhalts­pflichtigen aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann die Bestattungs­kosten zu tragen, springt der Staat mit einer Sozial­bestattung ein.

Eine Erb­ausschlagung schützt also nicht automatisch vor der Pflicht der Übernahme der Beerdigungs­kosten.

Hinweis: Die hier angeführten Verbraucher­hinweise können nur allgemeine Hinweise zum aktuellen Recht und Steuerrecht sein. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung übernommen werden. Wenden Sie sich daher bei Fragen an einen Rechtsanwalt bzw. Steuerberater.


Finanziell vorsorgen und Angehörige schützen

Eine Bestattung ist teuer. Viele sorgen deshalb zu Lebzeiten vor, damit ihre Angehörigen diese letzte große Rechnung nicht alleine stemmen müssen.

Weil bei langer Pflege­bedürftigkeit die Gefahr besteht, dass noch vor dem Tod alle Reserven verbraucht sind, und selbst bei ausreichender Erbmasse die Erben oft erst verzögert darauf zugreifen können, erfolgt die Bestattungs­vorsorge idealerweise getrennt vom restlichen Vermögen.

Bestattungskosten absichern mit der Sterbe­geld­versicherung

Für die individuelle, pfändungssichere Vorsorge bietet sich hier die klassische Sterbe­geld­versicherung an, deren ausschließliches Ziel es ist, die Begleichung der Bestattungs­kosten frühzeitig und zuverlässig sicherzustellen. Im Todesfall steht den Hinterbliebenen ein vorher vereinbarter Geldbetrag zeitnah und unbürokratisch für die Bestattung zur Verfügung, und zwar unabhängig von Testament und Erbe.

Es gibt jedoch nicht die eine Sterbe­geld­versicherung für alle. Welcher Schutz der beste ist, hängt von individuellen Faktoren ab. Von A wie Allianz über Ergo, HUK, LV 1871 oder NÜRNBERGER bis W wie Württembergische - unsere Experten haben den Markt analysiert und mehr als 40 Anbieter verglichen. Unabhängig & objektiv.

Ohne Gesundheits­prüfung oder Wartezeit, für Rentner, bis 90 Jahre oder als Einmalanlage – es gibt für jeden Bedarf das passende Produkt. Anbieter vergleichen

Treuhandvertrag für die Dauergrabpflege

Die Kosten für eine Dauergrabpflege können entweder im Rahmen der Sterbe­versicherung berücksichtigt werden, dann steht den Angehörigen im Sterbefall ein bestimmter Betrag zur Verfügung und sie können im Anschluss an die Beisetzung einen Jahres­grab­pflege­vertrag mit dem örtlichen Friedhofgärtner abschließen. Oder es wird noch zu Lebzeiten ein Treuhandvertrag für die Dauergrab­pflege abgeschlossen und die Kosten im Vorfeld an einen Treuhänder bezahlt, der damit über den vereinbarten Zeitraum die jährliche Grabpflege erbringen lässt.

Vorsorge auf einen Blick

  • Überlegen Sie frühzeitig, was Ihnen bei der Bestattung wichtig ist und beziehen Sie Ihre Angehörigen mit ein.
  • Wählen Sie rechtzeitig und sorgfältig ein Bestattungs­institut aus.
  • Lassen Sie sich einen schriftlichen, detaillierten Kostenvoranschlag geben. Beachten Sie, dass zu den Bestatter­kosten noch ebenso hohe Friedhofsgebühren sowie Kosten für weitere Dienst­leistungen anfallen.
  • Sorgen Sie finanziell vor - z.B. mit einer Sterbe­geld­versicherung , einem Treuhandkonto oder einem Sterbegeld-Konto.
Checkliste Todesfall

Bestattungs­kosten oder Beerdigungs­kosten - was ist korrekt?

Im Rahmen eines Sterbefalls werden vier Begriffe meist synonym genutzt, obwohl sie genau genommen abweichende Bedeutungen haben: dies sind Bestattung, Beerdigung, Beisetzung und Begräbnis. Entsprechend unterscheiden sich auch die dazugehörigen Kosten­begriffe: Bestattungs­kosten sind nicht gleich Beerdigungs­kosten.

Bestattung ist ein weit gefasster Oberbegriff und bezieht sich allgemein und umfassend auf die Arten der Bestattung: die Erdbestattung (wenn der Leichnam als Körper beigesetzt wird) und die Feuerbestattung (wenn der Leichnam verbrannt und dann als Asche beigesetzt wird). Beisetzung wiederum ist dann die Handlung der Verbringung der sterblichen Überreste -sei es als Körper oder Asche- an ihren letzten Ruheort. Werden die Überreste in der Erde beigesetzt spricht man auch von Beerdigung in Abgrenzung von zum Beispiel einer Beisetzung auf See.

Bestattungs­kosten sind damit die Kosten, die unabhängig von der gewählten Bestattungsart und unabhängig von der Beisetzungsform beim Bestatter anfallen. Beerdigungskosten sind hingegen deutlich enger gefasst und sind genau genommen Kosten für die Beisetzung in der Erde.

Da im allgemeinen Sprachgebrauch die beiden Begriffe jedoch oft synonym verwendet werden, erfolgt auch auf unseren Seiten keine semantisch korrekte Verwendung. Beerdigungs­kosten sind bei uns Bestattungskosten und umgekehrt, egal ob es sich um die Kosten einer Beisetzung auf See, im Kolumbarium oder im klassischen Erdgrab handelt.


Häufige Fragen

Die größten Kostentreiber bei der Beerdigung sind die Bestattungsart und Wahl der Grabstelle und nicht eine mehr oder weniger hochwertige Ausführung.
Bei einer Erdbestattung fallen grundsätzlich höhere Kosten als bei einer Feuerbestattung an. Vor allem wegen hoher Kosten für die Grabnutzung auf dem Friedhof, den Grabstein und die Grabpflege können die Gesamtkosten hier leicht über 10.000€ betragen. Bei der günstigeren Feuer­bestattung hängen die Kosten davon ab, wie die Asche­beisetzung erfolgt: Am preiswertesten ist die anonyme Verstreuung auf See (Seebestattung) oder die anonyme Beisetzung in einem Bestattungswald. Hier spart man auch hohe Folgekosten für Grabpflege und Grabstein. Wünschen Sie eine würdige, gekennzeichnete Grabstelle zu günstigen Kosten, dann wählen Sie als Grabart die Urnen­beisetzung im Kolumbarium oder den Einzelbaum mit Plakette.
Mit diesem Bestattungs­kosten-Rechner sehen Sie selbst, an welchen Stellen Sie sparen können und was eine Beerdigung günstig macht.
Beerdigungs­kosten sind laut Gesetz von den Erben zu tragen und werden in der Regel aus dem Nachlass des Verstorbenen gedeckt. Sie können dann pauschal und ohne Nachweis bis zu einer Höhe von 10.300€ zur Verminderung der Bemessungs­basis für die Erbschafts­steuer geltend gemacht werden.
Übersteigen hingegen die Kosten der Bestattung den Nachlass, können sie als außergewöhnliche Belastung von demjenigen, der gesetzlich oder sittlich verpflichtet war die Kosten der Bestattung zu tragen, steuerlich geltend gemacht werden. Hier gilt dann eine Angemessen­heits­grenze von 7.500€. Inwieweit die Bestattungs­kosten steuerlich absetzbar sind, hängt auch vom Gehalt, Familien­stand und der Anzahl der Kinder ab. Die zumutbare Belastung wird vom Finanzamt berechnet.
In Deutschland gilt eine Bestattungs­pflicht. Jede verstorbene Person muss ordnungsgemäß bestattet werden. Die Ausgestaltung der Bestattungs­pflicht ist Ländersache. Grundsätzlich haben das Recht und die Pflicht zur Organisation der Bestattung in der Regel nach Rangfolge die nächsten Angehörigen: Ehepartner/Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern und dann die Enkelkinder.
Die Kosten der Beerdigung tragen hingegen laut Gesetz die Erben. Sie haben die Kosten­tragungs­pflicht, unabhängig davon, wie das Verhältnis zum Verstorbenen war. Die für die Organisation der Bestattung zuständige Person muss also nicht gleichzeitig kosten­tragungs­pflichtig sein und kann sich die Beerdigungs­kosten nachträglich vom Erben ersetzen lassen.
Die Kosten für die Pflege & Instandhaltung einer auf viele Jahre erworbenen Grabstätte werden oft unterschätzt oder übersehen. Ein Grab wird meist für eine Nutzungs­dauer von etwa 20 Jahren erworben, was eine entsprechend lange Verpflichtung zur regelmäßigen Grabpflege bedeutet. Als günstigste Lösung kümmert sich ein Angehöriger in Eigen­leistung selbst um die gärtnerische Pflege. Oder es wird alternativ ein Jahres­grab­pflege­vertrag mit einer Gärtnerei abgeschlossen. Wer noch zu Lebzeiten vorsorgen will, kann über eine Treuhand­gesellschaft auch einen Dauergrab­pflege­vertrag abschließen. Die Kosten eines Friedhof­gärtners beginnen bei etwa 100€ für die Jahrespflege eines einfachen Urnengrabs bis hin zu 350€ pro Jahr für ein aufwändig gestaltetes Doppelgrab.
In den letzten Jahren haben sich sogenannte Discount-Bestatter am deutschen Markt etabliert und bedienen so die steigende Nachfrage nach einer besonders preisgünstigen Beerdigung. Die billigsten Angebote beschränken sich dabei oft auf das absolut Notwendigste und berechnen Leistungen wie Überführung, Friedhofs­gebühren oder das Erledigen von Formalitäten dann extra. Hier sollte gerade bei Lockangeboten im Internet der Leistungs­umfang immer sorgfältig geprüft werden.
Meist handelt es sich bei der billigsten Variante um eine einfache anonyme Feuer­bestattung ohne Trauerfeier und Grabstätte. Diese Bestattungs­form ist per se die günstigste Art der Bestattung und damit nicht nur beim Discount-Bestatter besonders preiswert.