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IDEAL
Sterbegeld­versicherung

  • Ohne Gesundheitsfragen
  • Sehr kurze Wartezeit
  • Viele Inklusivleistungen

IDEAL Sterbe­geld­versicherung - hochwertig & finanzstark

Die IDEAL besticht seit über 100 Jahren mit ausgezeichneten Produkten, innovativen Versicherungs­lösungen, attraktiven Konditionen und finanzieller Stärke und ist eine der beliebtesten Anbieter von Sterbe­geld­versicherungen am Markt.

Mit der kurzen Wartezeit, Tarif­optionen wie dem Unfall- und Pflege­zusatz­schutz sowie vielen Inklusiv­leistungen ist die IDEAL mit ihrem Tarif "SterbeGeld" einer der Testsieger am deutschen Markt und bietet hochwertigen & bewährten Schutz.

Sorgen Sie jetzt mit der IDEAL Sterbe­geld­versicherung für finanzielle Sicherheit - ohne Gesundheits­fragen bis 15.000 EUR. Bei IDEAL können Sie übrigens auch flexibel Angehörige versichern, sogar ohne deren Unterschrift.

SPARTIPP: Jetzt besonders günstig im exklusiven Ehe- & Partner­tarif.

Warum IDEAL SterbeGeld?

  • Einer der besten Tarife am Markt
  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Kurze Wartezeit
  • Viele Zusatzleistungen inklusive

So schützt das SterbeGeld der IDEAL

Kurze Wartezeit

Nach nur 9 Monaten Wartezeit erfolgt im Sterbefall eine gestaffelte Leistung. Voller Versicherungs­schutz besteht nach 18 Monaten. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit und es wird sofort die garantierte Versicherungs­summe ausbezahlt, bei entsprechender Tarifwahl sogar doppelt.

Ohne Gesundheitsfragen

Der Antrag erfolgt ohne Gesundheits­fragen. Lediglich Personen, die Pflege­leistungen beziehen oder unter Betreuung stehen, können bei IDEAL grundsätzlich keine Sterbe­geld­versicherung abschließen.

Mit diesen kunden­freundlichen Konditionen ist das SterbeGeld der IDEAL klar einer der besten Tarife im Sterbe­geld­versicherung Test

Logo IDEAL Tarif: SterbeGeld

Ohne Gesundheits­fragen

Nur 9 Monate Wartezeit, dann gestaffelte Leistung

Rückhol­kostenschutz bei Tod im Ausland

Inklusive Vertrags- & Nachlassmanager

Auf Wunsch doppelte Leistung bei Unfalltod

Günstiger Ehe- & Partnertarif

Flexibler, kombinierter Beitrag mit Zuzahlung

Bei der IDEAL können Sie flexibel Ihre gewünschte Beitragshöhe wählen: Zusätzlich zum laufenden Monats­beitrag können Sie zu Vertrags­beginn auf Wunsch eine einmalige Zuzahlung in Höhe von 50% der gewünschten Versicherungs­summe leisten.

Auch die Beitrags­zahldauer können Sie anpassen. Regulär zahlen Sie Beiträge bis zum Endalter 90. Sie können die Zahldauer aber auch verkürzen, sofern sie mindestens 10 Jahre beträgt. Maximal zahlen Sie nie länger als bis zum Alter von 90 Jahren. Der Versicherungs­schutz besteht natürlich immer lebenslang.

Attraktive Überschuss­beteiligung

IDEAL beteiligt Sie an über die Laufzeit erwirtschafteten Überschüssen. Dadurch erhöht sich der Versicherungs­schutz ohne zusätzlichen Beitrag. Gerade bei einem finanzstarken Lebens­versicherer wie der IDEAL kann sich damit die Auszahlung im Sterbefall nochmal deutlich erhöhen.

Aktuell gehören die jährlichen Überschüsse der IDEAL zu den besten und attraktivsten am Markt.

Günstiger Ehe-/ Partner­tarif

Für Paare und alle, die weitere Angehörige schützen wollen, gibt es exklusiv Familienrabatt.

Sie können den rabattierten Tarif ab dem ersten Antrag in Anspruch nehmen und dann für alle folgenden Anträge aus dem engeren Familienkreis wie Partner, Eltern, Geschwister oder Kinder.

Automatisch: Dynamik zum Schutz vor Inflation

Zum Schutz vor Preis­steigerungen und Inflation erhöht sich beim SterbeGeld der IDEAL die vereinbarte Versicherungs­summe automatisch alle drei Jahre um 500 EUR - selbstverständlich ohne erneute Wartezeit. Der Monats­beitrag wird entsprechend angepasst.

Sie werden zu jeder Erhöhung rechtzeitig informiert und können ohne Angabe von Gründen die Erhöhung beliebig oft aussetzen.

Angehörige schützen

Bei IDEAL ist der Antrag für Dritte möglich, sogar ohne deren Wissen und Unterschrift.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung.


IDEAL SterbeGeld - Zusatz­leistungen

IDEAL Tarifoptionen

Inklusive Rückholkosten­schutz bei Tod im Ausland

Ein Todesfall kann überall passieren. Es besteht deshalb weltweiter Versicherungs­schutz, und die Aufwendungen für eine Rückführung bei einem Todesfall im Ausland sind ohne Zusatzbeitrag automatisch mitversichert. IDEAL übernimmt dann die finanzielle und organisatorische Aufgabe der Überführung des Verstorbenen zum Begräbnisort in Deutschland. Sogar eventuelle Mehrkosten für die Rückreise des überlebenden Partners zum deutschen Wohnort werden erstattet.

Inklusive Vertrags- und Nachlass­manager

Mit dem Vertrags- und Nachlass­manager regeln Sie Ihren digitalen Nachlass: So können Sie schon zu Lebzeiten in einem datengeschützten Online-Kundencenter alle Ihre bestehenden Verträge, Nutzer­konten und Mitglied­schaften hinterlegen, digital verwalten und Regelungen treffen, wie mit diesen im Todesfall verfahren werden soll. Eine nicht zu unterschätzende Entlastung der Angehörigen und wichtige Vorsorge im eigenen Sinn.

Optional mit Unfalltod-Zusatz­versicherung (UT)

Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit und die Hinter­bliebenen erhalten die volle garantierte Leistung aus der Sterbe­geld­versicherung ausbezahlt. Auf Wunsch ist zusätzlich der Abschluss einer Unfalltod-Zusatz­versicherung (UT) möglich, um die Versicherungs­summe im Fall der Fälle zu verdoppeln: Stirbt die Versicherte Person infolge eines Unfalls oder innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen dann wird die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt.

Optional mit Pflege­Zusatz­versicherung

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko pflegebedürftig zu werden rapide an, was mit enormen finanziellen Folgen verbunden ist. Mit der Pflege­Zusatz­versicherung können Sie die Kosten Ihrer Bestattungs­vorsorge absichern: Im Fall einer Schwer- oder Schwerst­pflege­bedürftigkeit (Pflegegrad 4 und 5) wird Ihr Vertrag beitragsfrei weitergeführt und die Versicherungs­leistung besteht in voller Höhe weiter.

Logo IDEAL Qualität seit über 100 Jahren

Die IDEAL Lebens­versicherung a. G. aus Berlin wurde 1913 als „Volks-Feuer­bestattungs­verein Groß-Berlin V.V.a.G.“ gegründet. Sie gilt als Trendsetter für Senioren­produkte und besticht seit über 100 Jahren mit innovativen Versicherungs­lösungen, attraktiven Konditionen und ausgezeichneten Produkten.

In unabhängigen Ratings zur finanziellen Stärke und Sicherheit erreicht die IDEAL seit Jahren ausgezeichnete Bewertungen und gehört mit zu den besten Lebens­versicherern.


Häufige Fragen zum IDEAL SterbeGeld

Fragen vor Vertragsabschluß

Der Schutz Ihrer Daten sowie ein einfacher Antrags­prozess sind uns sehr wichtig. Wir bieten Ihnen zwei sichere Möglichkeiten, die IDEAL Sterbe­geld­versicherung zu beantragen.
Online - Am einfachsten füllen Sie Ihren Antrag online in der geschützten Eingabemaske aus und Ihre Daten werden sicher an uns übermittelt. Sie erhalten sofort ein E-Mail mit der Bestätigung des Antrags­eingangs, Ihren Antragsdaten und den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen.
Papierantrag - Wenn Sie Ihren Antrag nicht online stellen wollen, dann können Sie bei uns Ihr Antrags­formular selbstverständlich auch per Post anfordern.
Gut zu Wissen: Nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrags durch die IDEAL und Zugang des Versicherungs­scheins per Post besteht ein 30-tägiges Widerrufsrecht.
Nach Erhalt des Versicherungs­scheins (Police) und aller Vertrags­unterlagen können Sie innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen das in schriftlicher Form (per E-Mail, Fax oder Post) tun. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie in den Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld und unseren AGB.
  • Senden Sie einen Widerruf per E-Mail bitte direkt an kundenservice@SeguraLife.de oder per Fax oder Post an:
    • Segura GmbH
      Am Weichselgarten 7
      91058 Erlangen
    • Fax (09131) 625 10 61
Der Tarif "SterbeGeld" der IDEAL kann von 2.000 EUR bis 15.000 EUR beantragt werden. Wenn die Dynamik in Anspruch genommen wird, kann sich die garantierte Versicherung­leistung über die Laufzeit auf bis zu maximal 20.000 EUR erhöhen.
Die Wartezeit beim IDEAL SterbeGeld beträgt 9 Monate. Bei Tod in den ersten 9 Monaten werden die eingezahlten Beiträge erstattet. Im Anschluss erfolgt eine Staffel­regelung. Dabei beträgt die Versicherungs­leistung im 10.-12. Monat 25%, im 13.-15. Monat 50% und im 16.-18. Monat 75%. Ab dem 19. Monat besteht voller Versicherungs­schutz und die Angehörigen erhalten 100% der garantierten Versicherungs­leistung plus Überschüsse. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit.
Ja. Bei Tod der Versicherten Person im Ausland sind ohne Zusatzbeitrag automatisch die Kosten versichert, die für deren Überführung auf direktem Weg per Kraft- oder Luftfahrzeug zum Begräbnisort in der Bundesrepublik Deutschland entstehen.
Insgesamt werden maximal 5.200 € für eine Rückholung aus dem europäischen Ausland bzw. 10.300 € für eine Rückholung aus dem außer­europäischen Ausland erstattet. Falls gesetzlich vorgeschrieben und notwendig, werden auch die Kosten eines Überführungs-/Zinksargs einschließlich der Einbalsamierung bis zu 1.030 € übernommen.
Zusätzlich werden eventuelle Mehrkosten für die Rückreise des überlebenden Ehe-/Partners des Versicherten aus dem Ausland zum Wohnort in Deutschland bis zu 2.560 € erstattet. Als Ausland gilt jedes Land mit Ausnahme der Bundesrepublik und der Länder, in denen die Versicherte Person ihren Erst- oder Zweitwohnsitz hat.
Für die Meldung eines Todesfalls im Auslands wenden Sie sich bitte unverzüglich an:
IDEAL Vorsorge GmbH
Kochstraße 26 • 10969 Berlin
Tel. 030/ 2587-259 bzw. aus dem Ausland Tel. +(49) 302587-259
Weitere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld unter "Allgemeine Bedingungen für die Rückhol­kosten­versicherung".
Die PflegeZusatz­versicherung dient im Pflegefall der Beitrags­befreiung für die IDEAL Sterbegeld­versicherung. Sie kann bis zum Alter von 75 Jahren abgeschlossen werden, hat eine Mindest­vertragslaufzeit von 10 Jahren und wird einfach als zusätzliche Tarifoption beim Antrag gewählt. Abweichend von der Haupt­versicherung (Sterbe­geld­versicherung) gilt für die PflegeZusatz­versicherung eine Wartezeit von 3 Jahren. Die Wartezeit entfällt, wenn die Pflege­bedürftigkeit durch einen Unfall eintritt.
Die Beitrags­befreiung wird fällig, wenn die Versicherte Person während der Versicherungs­dauer ab Pflegegrad 4 (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit) pflegebedürftig wird und besteht solange die Versicherte Person pflegebedürftig ist.
Weitere Einzelheiten und alle Details zur Pflege­Zusatz­versicherung finden Sie in den Allgemeine Versicherungs­bedingungen des IDEAL SterbeGeld unter "Besondere Bedingungen für die Pflege-Zusatz­versicherung"
Bitte beachten Sie: Der Abschluss der PflegeZusatzversicherung ist nicht möglich, wenn Sie in den letzten 12 Monaten zu den folgenden Krankheiten/ Gesundheitsstörungen bzw. deren Folgen ärztlich beraten oder behandelt wurden:
Funktionsstörungen oder Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks, der Psyche, Rheumatische Erkrankung, Diabetes (der seit mind. 15 Jahren besteht).
Ja. Sie können völlig frei entscheiden wer die Versicherungs­leistung erhalten soll und selbstverständlich auch den Bestatter Ihrer Wahl nehmen. Sie können einen Bestatter entweder im Antrag oder auch jederzeit später als Begünstigten benennen. Dabei haben Sie die Möglichkeit ein widerrufliches oder auch unwider­rufliches Bezugsrecht einzuräumen. Informationen wie Sie die Versicherungs­leistung über ein Bezugsrecht an den Bestatter "abtreten" finden Sie hier unter Bezugsrecht .
In der Praxis reicht der Bestatter im Sterbefall die Rechnung über die Bestattungs­kosten bei der IDEAL ein und diese leistet dann direkt an den Bestatter. Gegebenenfalls verbleibende Überschüsse gehen an die Erben.
Ja, auch ein Antrag für Dritte ist möglich, sogar ohne deren Wissen und Unterschrift. Die Versicherungs­leistung ist dann auf 8.000€ begrenzt - bzw. 4.000€, wenn Sie die Unfalltod-Zusatz­versicherung gewählt haben.
Ein Antrag für Betreute Personen ist bei der IDEAL Sterbe­geld­versicherung nicht möglich.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung.

Fragen zum Beitrag

Der erste Beitrag (Einlösungs­beitrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten, im Versicherungs­schein angegebenen Versicherungs­beginn. Ist im Versicherungs­schein ein späterer Beginn angegeben, zahlen Sie den Beitrag innerhalb von 2 Wochen nach diesem Termin. Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten je nach Fälligkeit/ vereinbarter Zahlweise zu zahlen. Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stellen Sie sicher, dass Ihre Beitragszahlung fristgerecht erfolgt.
Weitere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeine Versicherungsbedingungen für das IDEAL SterbeGeld
Die vereinbarte Versicherungs­summe steigt alle 3 Jahre um 500 EUR. Mit der Erhöhung steigt auch der Beitrag. Haben Sie zu Beginn des Vertrags einen Teil des Beitrags als Einmal­zahlung gezahlt, wird nur die laufende Beitrags­zahlung erhöht. Sie müssen keine erneute Einmal­zahlung leisten.
Sie erhalten rechtzeitig vor jedem Erhöhungs­termin eine Mitteilung mit dem neuen Monats­beitrag und der neuen garantierten Versicherungs­leistung und können der Erhöhung dann auch ohne Angabe von Gründen beliebig oft widersprechen.
Das Erhöhungsangebot endet, wenn die Versicherte Person 85 Jahre alt wird, bzw. 3 Jahre vor Ablauf der Beitrags­zahlungs­dauer. Insgesamt darf Ihre Versicherungs­summe bei IDEAL auch nicht 20.000 EUR überschreiten, bzw. 8.000 EUR, wenn Versicherungs­nehmer und Versicherte Person unterschiedlich sind.
Die IDEAL beteiligt Ihren Vertrag im Rahmen der gesetzlich geregelten Überschuss­beteiligung an Überschüssen und Bewertungs­reserven. Bei der Überschuss­beteiligung wird zwischen laufenden Überschuss­anteilen und der Beteiligung an den Bewertungs­reserven unterschieden. Die Höhe der Überschüsse hängt von den Erträgen der Kapitalanlagen, dem Verlauf der Sterblichkeit und der Entwicklung der Kosten bei IDEAL ab. Die Höhe der zukünftigen Überschuss­sätze ist nicht garantiert. Die jährlichen Überschüsse werden verzinslich angesammelt und gutgeschrieben und am Ende des Vertrags zusammen mit der Beteiligung an den Bewertungs­reserven und einem Schlussüberschuss zusätzlich zur garantierten Versicherungs­leistung ausgezahlt. Für weitere Informationen hierzu sehen Sie bitte in den Allgemeine Versicherungs­bedingungen IDEAL SterbeGeld im Abschnitt "Wie erfolgt die Überschussbeteiligung“ nach.
Bei Zahlungs­schwierigkeiten können Sie eine Beitrags­freistellung, Beitrags­reduzierung, Beginn­verlegung, Beitrags­verrechnung oder Beitrags­stundung beantragen. Dies muss mit der IDEAL schriftlich vereinbart werden.
Bei der Beitrags­freistellung können Sie verlangen, ganz oder teilweise von der Beitrags­zahlungs­pflicht befreit zu werden. Dabei wird die Versicherungs­summe auf eine beitrags­freie Versicherungs­summe herabgesetzt, solange diese den Mindest­betrag von 1.000 EUR erreicht. Ansonsten erhalten Sie den Rückkaufwert und der Vertrag wird aufgelöst.
Eine Beitrags­reduzierung ist möglich, wenn die verbleibende Versicherungs­summe mindestens 2.000 EUR und der Beitrag mindestens 24€/ Jahr beträgt.
Eine Stundung der Beiträge bis zu 6 Monate bei vollem Versicherungs­schutz ist u.a. möglich, wenn der Vertrag seit bereits 3 Jahren besteht und die Beiträge während dieser Zeit vollständig bezahlt wurden.
Alle Einzelheiten dazu finden Sie in den Allgemeine Versicherungs­bedingungen IDEAL SterbeGeld

Fragen während der Laufzeit

Sie können beim SterbeGeld der IDEAL einen Antrag über maximal 15.000 EUR als Sterbegeld abschließen. Über die Dynamik kann sich diese Summe über die Laufzeit bis auf 20.000 EUR erhöhen. Solange Sie unter dem Maximalwert von 20.000 EUR sind, können Sie auch einfach einen zusätzlichen, neuen Vertrag abschließen. Alle Ihre Verträge dürfen in Summe nicht mehr als 20.000 EUR betragen und werden dann im Trauerfall entsprechend Ihrer Bestimmungen zu den Bezugs­berechtigten gleichzeitig ausgezahlt.
Eine Verringerung der Versicherungs­summe bei der IDEAL entspricht einer Teilkündigung. Weitere Informationen zur Kündigung finden Sie hier weiter unten.
Der Versicherungs­schutz beginnt mit dem im Versicherungs­schein angegebenen Datum. Bei verspäteter Zahlung des Erst­beitrags beginnt der Versicherungs­schutz erst mit dem Tag des Zahlungs­eingangs. Beachten Sie, dass die Leistungs­pflicht der IDEAL entfallen kann, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Beachten Sie zudem die Regelungen zur Wartezeit. Der Vertrag und damit der Versicherungs­schutz endet mit dem Tod der versicherten Person und der damit verbundenen Leistungs­erbringung.
Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ersten des Monats der nächsten Beitrags­fälligkeit schriftlich kündigen. Bei beitrags­freien Versicherungen ist die Kündigung immer zum Ersten des Folgemonats möglich. Sie können Ihre Versicherung auch teilweise kündigen und sich nur einen Teilbetrag auszahlen lassen, ohne die Versicherung zu beenden. Voraussetzung ist, dass der Teilbetrag mindestens 250 EUR beträgt und die verbleibende Versicherungs­summe bei laufender Beitrags­zahlungsweise 2.000 EUR nicht unterschreitet. Nach einem Teilrückkauf wird die Versicherungs­summe entsprechend mit dem noch zur Verfügung stehenden Deckungs­kapital herabgesetzt.
Achtung: Bei Kündigung erhalten Sie als Auszahlungs­betrag den Rückkaufs­wert. Dieser kann geringer sein als die Summe der eingezahlten Beiträge. Das liegt daran, dass im Versicherungs­fall die vereinbarte Versicherungs­leistung gezahlt wird, auch wenn erst ein Beitrag gezahlt worden ist. Deshalb müssen die Beiträge aller, auch die von Ihnen eingezahlten, zur Deckung der Leistungen sowie Kosten der Versicherten­gemeinschaft herangezogen werden. Nur der nicht für die Risiko­übernahme und Kosten verbrauchte Beitragsanteil Ihrer Versicherung kann zur Bildung Ihres Deckungs­kapitals verwendet werden.
Weitere Einzelheiten finden Sie in den Allgemeine Versicherungs­bedingungen für das IDEAL SterbeGeld
Ein Unfalltod ist möglichst innerhalb von 48h bei der IDEAL zu melden. Nur wenn Sie einen Vertrag mit Unfalltod­Zusatz­versicherung (doppelte Leistung bei Unfalltod) gewählt haben oder sich Ihr Vertrag noch in der Wartezeit befindet, muss neben der Sterbeurkunde auch ein ausführliches, ärztliches oder amtliches Zeugnis über die Todes­ursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der Versicherten Person geführt hat und zusätzliche Nachweise zum Unfallhergang und zu den Unfall­folgen eingereicht werden.
Bei allen Fragen zur Sterbe­geld­versicherung steht Ihnen unser Team von SeguraLife jederzeit gerne zur Verfügung. Im Sterbefall können Sie sich aber auch direkt an die IDEAL wenden. Dort sind alle Vertrags­informationen und Bezugs­rechte hinterlegt und die Auszahlung kann dann schnell und ohne Umweg erfolgen. Bitte reichen Sie eine Kopie der Sterbe­urkunde ein. Für die Auszahlung sind zusätzlich auch die Kontodaten mit eigenhändiger Unterschrift notwendig, der Versicherungs­schein im Original (per Post) oder eine unterschriebene Verlust­erklärung, eine Personal­ausweiskopie (Vorder- und Rückseite) und bei Steuerpflicht im Ausland das entsprechende Formular.
Im Sterbefall ist die Hotline der IDEAL montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.
IDEAL Versicherung, Postfach 11 01 20, 10831 Berlin
E-Mail: service@ideal-versicherung.de
Tel: 030-25 87 - 1731
Fax: 030-25 87 -80
Sie können den Sterbefall bei IDEAL auch ganz einfach online melden über das Formular Sterbefall melden
Hat die IDEAL alle erforderlichen Unterlagen zur Leistungs­prüfung erhalten, wird innerhalb einer Woche entschieden, ob ein Leistungs­anspruch besteht. Besteht ein Anspruch, wird die auf den Todestag berechnete Todesfall­leistung sofort ausbezahlt.
Weitere Einzelheiten finden Sie auch in den Allgemeine Versicherungs­bedingungen für das IDEAL SterbeGeld


Fragen zur IDEAL Sterbegeldversicherung? 09131-625 10 65