• 09131 - 625 10 65
  • Kontakt
  • Login

wissen

Sterbegeld­versicherung für
Eltern und Angehörige

So versichern Sie Eltern, Partner oder Kinder

Sterbe­geld­versicherung für Eltern, Kinder & sonstige Angehörige

Für viele ist die Bestattungs­vorsorge ein persönliches Anliegen. Im Fall des eigenen Todes soll diese letzte große Rechnung der Bestattungs­kosten nicht offen bleiben. In der Regel versichert man sich daher meist selbst.

Es gibt aber viele Gründe, eine Sterbe­geld­versicherung nicht nur für sich, sondern auch für andere abzuschließen. Vielleicht weiß man als Angehöriger schon jetzt um die kommende finanzielle Belastung beim Tod der Eltern und will im eigenen Interesse frühzeitig vorsorgen. Oder man sichert vorsorglich den eigenen -auch erwachsenen- Kindern den Versicherungs­schutz zu besonders günstigen Prämien solange sie noch jung sind.

Deshalb bieten viele Versicherer die Option, auch Angehörige zu versichern wie den Partner, die Kinder oder die eigenen Eltern, teilweise sogar ohne deren Wissen und Unterschrift. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten und welche Anbieter dazu geeignet sind.

Fragen zur Sterbe­geld­versicherung? Rufen Sie an, wir beraten gern! 09131-625 10 65

Sterbe­geld­versicherung für Angehörige - So versichern Sie eine andere Person

Familie

Ziel der Sterbe­geld­versicherung ist es, dass ein bestimmter Geldbetrag im Sterbefall zügig und gezielt zur finanziellen Absicherung der Bestattungs­kosten zur Verfügung steht. In der Regel versichert man sich selbst. Bei manchen Anbietern können Sie aber auch Dritte versichern wie den Partner, Kinder oder die eigenen Eltern, teilweise sogar ohne deren Wissen und Unterschrift.

Nicht jeder Versicherer bietet eine Sterbe­versicherung für Angehörige

Bei vielen Versicherern kann man nur sich selbst versichern. Unter den Testsiegern im umfassenden SeguraLife Test sind aber auch Anbieter, bei denen Sie jemand anderen versichern können. Welche Sterbe­geld­versicherung geeignet ist, hängt von individuellen Faktoren wie dem Alter der zu versichernden Person oder der gewünschten Höhe der Absicherung ab. Auch ist entscheidend, ob beide den Antrag unterschreiben oder Sie den Antrag ohne Wissen und Unter­schrift Ihres Angehörigen stellen wollen.

Tarife mit Gesundheits­erklärung immer mit Unterschrift von beiden

Ist die zu versichernde Person eher jünger, kommen sowohl Tarife mit als auch ohne Gesundheits­erklärung in Frage. Wünschen Sie einen Tarif mit Gesundheits­erklärung und Sofort­schutz, dann muss die zu versichernde Person den Antrag in jedem Fall mit­unter­schreiben. Als Versicherungs­nehmer können Sie eine Gesundheits­prüfung nicht im Namen oder ohne Wissen der versicherten Person machen.

Tarife ohne Gesundheits­prüfung auch ohne Wissen und Unterschrift

Soll oder kann die zu versichernde Person den Antrag nicht unterschreiben oder bestehen Vor­erkrankungen, dann kommen nur Tarife ohne Gesundheits­prüfung in Betracht. Hier ist es dann möglich, den Antrag auch ohne Wissen und Unterschrift zu stellen. Achten Sie bei solchen Tarifen ohne Gesundheits­fragen besonders auf eine kurze Wartezeit., denn während der Wartezeit besteht kein Versicherungs­schutz. Bei einem Antrag ohne Unterschrift ist die Versicherungs­summe meist begrenzt und kann nicht mehr als 8.000€ betragen.

Vertragsbeteiligte bei der Sterbe­geld­versicherung für Angehörige

Wenn Sie eine Sterbe­geld­versicherung für Angehörige abschließen, dann versichern Sie den Sterbe­fall einer anderen Person. Versicherungs­nehmer und versicherte Person sind damit unterschiedlich.

Der Versicherungs­nehmer ist dabei derjenige, der den Vertrag abschließt, der für die Beitrags­zahlung zuständig ist und dem dann in der Regel auch die Versicherungs­leistung zusteht.

Die versicherte Person ist diejenige, bei deren Tod die Leistung ausgezahlt werden soll und für deren Beerdigung der Geldbetrag vorgesehen ist.

Gut zu Wissen: Vollmacht & betreute Personen

Sterbegeldversicherung für Eltern

Wenn Sie einen Angehörigen versichern, dann schließen Sie selbst den Versicherungs­vertrag ab. Sie sind Antrag­steller, Versicherungs­nehmer, Beitrags­zahler und Ihnen steht beim Versterben Ihres Angehörigen dann auch automatisch die Auszahlung der Versicherungs­summe zu.

Anders verhält es sich beim Abschluss im Rahmen von Vollmachten oder für betreute Personen:

Im Grunde versichert sich Ihr Angehöriger dabei selbst. Er ist Versicherungs­nehmer und gleichzeitig versicherte Person. Der Antrag wird für ihn und in seinem Namen von einem Bevoll­mächtigten oder gesetzlichen Betreuer gestellt. Beachten Sie, dass je nach Versicherer bei solchen Konstellationen bestimmte Voraus­setzungen und Beschränkungen gelten können. Gerne beraten wir Sie zu den Optionen.


Produkt­empfehlungen zur Versicherung von Eltern, Partnern & Kindern

Grundsätzlich gelten bei der Versicherung für Eltern & Angehörige die gleichen Kriterien wie beim Abschluss für sich selbst. Wichtiges Kriterium bei der Auswahl ist die Wartezeit. Sofortschutz ohne Wartezeit erhält man nur in Tarifen mit Gesundheits­prüfung. Beachten Sie jedoch, dass man eine Gesundheits­erklärung nicht für Andere abgeben kann. Bei solchen Tarifen muss die versicherte Person daher immer mit­unterschreiben. Wenn Sie einen Tarif ohne Gesundheits­erklärung wählen, achten Sie auf eine möglichst kurze Wartezeit.

Sterbe­geld­versicherung für Eltern oder Partner

In der Altersklasse ab 50 bis 85 Jahre empfehlen wir Tarife ohne Gesundheits­prüfung. Dann ist auch ein Antrag ohne Unterschrift der zu versichernden Person möglich. Dies ist besonders dann ideal, wenn ein Gespräch zur Bestattungs­vorsorge mit den eigenen, schon betagten Eltern schwierig ist, und die erwachsenen Kinder dann einfach eigenmächtig für deren Bestattungs­kosten vorsorgen wollen.

Auf Basis aktueller Test­ergebnisse im Test sind die folgenden Produkte zur Versicherung von Dritten wie den eigenen Eltern oder dem Partner besonders geeignet:

Keine Gesundheits­fragen, 6 Monate Wartezeit

Exzellenter Tarif mit bester Wartezeit von 50-80 Jahre. Schutz bis 12.500 EUR. Optional doppelte Leistung bei Unfall­tod. Antrag muss von beiden unterschrieben werden! Günstiger Familien­rabatt. zur Bayerischen

Vorsorgebeispiel: 3.500 EUR für 26,26 EUR/ Monat, Eintrittsalter 65 Jahre,

Keine Gesundheits­fragen, 9 Monate Wartezeit

Ausgezeichnetes Vorsorge­produkt, viele Tarif­optionen & Inklusiv­leistungen. Abschluss bis 85 Jahre und bis 15.000 EUR. Antrag auch ohne Unterschrift der versicherten Person! Günstiger Partnertarif. zur IDEAL

Vorsorgebeispiel: 3.500 EUR für 25,46 EUR/ Monat, Eintrittsalter 65 Jahre,

Auszahlung: Im Sterbefall erfolgt die Auszahlung steuerfrei, zügig und völlig unabhängig von Testament und Erbe an den Versicherungs­nehmer.

Angehörige über 80 Jahre

Ist die zu versichernde Person über 80 Jahre alt, gibt es für die Versicherung von Angehörigen neben dem SterbeGeld der IDEAL (bis maximal 85 Jahre), keine empfehlens­werten Optionen am Markt.

Eine Lösung wäre, dass sich die zu versichernde Person selbst versichert und den Antrag für sich selbst stellt - dies ist bei der LV 1871 ohne Gesundheits­prüfung und mit kurzer Wartezeit noch bis 90 Jahre möglich.

Soll oder kann die zu versichernde Person den Antrag für sich selbst nicht stellen bzw. unterschreiben, kann dieser auch durch einen Betreuer oder Bevoll­mächtigten gestellt werden. Hier ist die Versicherungs­summe dann meist begrenzt. Beachten Sie, dass Betreuer nicht bezugs­berechtigt sein können.


Sterbe­geldversicherung für Kinder

Sterbegeldversicherung für Kinder

Je früher eine Sterbe­versicherung abgeschlossen wird, umso günstiger sind die Beiträge. Eltern können ihren volljährigen, erwachsenen Kindern einen günstigen Vertrag sichern, indem sie vorausschauend vorsorgen und für diese frühzeitig eine Sterbe­geld­versicherung abschließen.

Entweder schließt das Kind den Vertrag dabei selbst ab, und die Eltern übernehmen einfach die Beitrags­zahlung. Oder die Eltern selbst schließen den Vertrag ab mit dem Kind als versicherte Person. In diesem Fall sollte im Antrag geregelt werden, dass der Vertrag im Sterbefall der Eltern vom Kind dann selbst weitergeführt werden kann.

Um Personen unter 40 Jahren zu versichern hat die DELA die beste Sterbe­geld­versicherung am Markt. In der Altersklasse ab 40 Jahren gibt es mehr Optionen. Die DELA hat den besten Tarif ohne Wartezeit mit Gesundheits­erklärung. Soll oder kann keine Gesundheits­erklärung abgegeben werden, z.B. wegen Vor­erkrankungen oder weil der Antrag ohne Unter­schrift der zu versichernden Person erfolgen soll, dann ist die IDEAL ab 40 Jahren besonders empfehlenswert:

Ohne Gesundheits­prüfung, 6 Monate Wartezeit

Exzellenter Tarif für zu versichernde Personen ab 40 Jahre. Schutz bis 15.000 EUR. Optional doppelte Leistung bei Unfall­tod. Günstiger Familien­rabatt. zur IDEAL

Vorsorgebeispiel: 3.500 EUR für 12,50 EUR/ Monat, Eintrittsalter 45 Jahre,

Mit Gesundheits­erklärung und Sofortschutz

Günstig, flexibel & mit umfassenden Service- und Zusatz­leistungen. Ihr Kind muss den Antrag mit­unterschreiben. TIPP: Berücksichtigen Sie, dass bei DELA die Kinder des Versicherungs­nehmers (nicht der versicherten Person!) bis zur Voll­jährigkeit kostenlos mitversichert sind. zur DELA

Vorsorgebeispiel: 3.500 EUR für 8,38 EUR/ Monat, Eintrittsalter 45 Jahre,

Kann mein Kind später die Police einfach übernehmen?

Wenn Sie Ihre Kinder oder jüngere Personen versichern und Sie versterben vor der versicherten Person, fällt der Vertrag zunächst in die Erbmasse.

Es ist daher sinnvoll, bereits bei Vertrags­abschluss für diesen Fall eine Vertrags­nachfolge aktiv zu regeln.

Dabei verfügen Sie als besondere Bedingung im Versicherungs­vertrag, dass bei Ihrem Versterben die versicherte Person optional den Vertrag übernehmen und selbst weiterführen darf.


Hinweise & Tipps zur Auszahlung

Bei einer Sterbe­geld­versicherung, die man für sich selbst abschließt, ist es wichtig z.B. über Bezugs­rechte zu regeln, wer im Todes­fall dann das Geld aus der Versicherung erhalten soll.

Anders verhält es sich bei der Sterbe­geld­versicherung für Eltern, Kinder oder sonstige Angehörige:
Verstirbt die versicherte Person, geht die Auszahlung direkt an Sie als Versicherungs­nehmer. Dies erfolgt automatisch und zügig, sobald Sie den Sterbe­fall an den Versicherer gemeldet haben. Die Auszahlung ist steuerfrei und völlig unabhängig von Testament und Erbe.

Wenn also die Versicherung dazu geschlossen wurde, um damit die dereinstigen Bestattungskosten eines älteren Angehörigen zu zahlen, dann erfolgt die Auszahlung der Versicherungs­leistung im Sterbefall des Angehörigen automatisch und zweckmäßig an den Versicherungs­nehmer.

Wenn hingegen die Möglich­keit besteht, dass der Versicherungs­nehmer vor der versicherten Person verstirbt oder die Versicherung vorsorglich für jemanden anderen geschlossen wurde - zum Beispiel bei der Sterbe­geld­versicherung für Kinder-, dann ist es sinnvoll, im Vorfeld die Vertrags­nachfolge zu regeln.

Auszahlung direkt an einen Bestatter

In der Regel geht die Versicherungs­leistung im Sterbefall automatisch an den Versicherungs­nehmer, der damit dann selbst den Bestatter und die Bestattungs­kosten der verstorbenen versicherten Person zahlt.

Soll die Auszahlung stattdessen direkt an einen Bestatter gehen, ist eine Abtretung der Sterbe­versicherung nicht geeignet. Benennen Sie besser den Bestatter als Bezugsberechtigten . Dies geht widerruflich oder unwiderruflich. Nutzen Sie dazu unsere Muster­formulare und beachten Sie die Hinweise.


Häufige Fragen

Ja. Sie können bei einigen Anbietern als Antrag­steller auch eine Sterbe­geld­versicherung für Mutter, Vater oder sonstige Angehörige abschließen. Sie erhalten dann im Sterbe­fall des Angehörigen die vereinbarte Versicherungs­summe ausgezahlt und können damit die Beerdigungs­kosten zahlen. Je nach Anbieter und Tarifwahl ist der Antrag sogar ohne Wissen und Unterschrift der Mutter möglich. Gerne beraten wir Sie zu den Optionen.
Ziel der Sterbe­versicherung ist die Absicherung der Bestattungs­kosten, damit die Hinterbliebenen finanziell entlastet sind. Ob eine Bestattung teuer oder günstig ist, hängt weniger davon ab, ob man einen einfachen oder luxuriösen Rahmen wählt. Vielmehr ergeben sich die größten Kosten­unterschiede durch die Wahl der Bestattungs­art und lokale Friedhofs­gebühren. Um die passende Versicherungs­summe für Ihre Sterbegeld­versicherung zu finden, nutzen Sie als Anhalts­punkt den Bestattungskosten-Rechner .
Alternativ können Sie auch zu einem Bestatter Ihres Vertrauens gehen und sich einen belastbaren Kosten­voranschlag machen lassen. Die durch­schnittlichen Bestattungs­kosten in Deutschland betragen etwa 6.500€. Sterbe­versicherungen können je nach Anbieter über Summen von 500€ bis etwa 20.000€ abgeschlossen werden.
Ja. Den Todesfall einer anderen Person ohne deren Wissen und Unterschrift zu versichern ist zwar nicht bei allen, aber bei einigen Versicherern möglich. Die Versicherungs­leistung ist dann meist auf etwa 8.000€ begrenzt - bzw. 4.000€, wenn eine Unfalltod-Zusatz­versicherung gewählt wurde. Beachten Sie, dass dies nur bei Tarifen ohne Gesundheits­prüfung geht, Gesundheits­fragen kann man nicht im Namen oder für eine andere Person beantworten.
Stirbt der Versicherungs­nehmer vor der versicherten Person, fällt der Vertrag an die Erben des Versicherungs­nehmers.
TIPP: Regeln Sie bereits bei Vertrags­abschluss, dass in einem solchen Fall stattdessen jemand anderes den Vertrag übernehmen soll und benennen Sie diese Person bereits im Antrag. Dies kann auch die versicherte Person sein!
Wenn Sie einen Angehörigen versichern, dann schließen Sie in der Regel selbst den Versicherungs­vertrag ab. Sie sind dann Antrag­steller, Versicherungs­nehmer, Beitrags­zahler und Ihnen steht beim Versterben Ihres Angehörigen dann auch automatisch die Auszahlung der Versicherungs­leistung zu.
Anders verhält es sich beim Abschluss im Rahmen von Vollmachten oder für betreute Personen:
Im Grunde versichert sich Ihr Angehöriger dabei selbst. Er ist Versicherungs­nehmer und gleichzeitig versicherte Person. Der Antrag wird für ihn und in seinem Namen von einem Bevoll­mächtigten oder gesetzlichen Betreuer gestellt. Beachten Sie, dass je nach Versicherer bei solchen Konstellationen bestimmte Voraus­setzungen und Beschränkungen gelten können. So kann ein Betreuer zum Beispiel nicht Bezugs­berechtigter sein.