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die Bayerische
Sterbegeldversicherung

  • Ohne Gesundheitsfragen
  • Wartezeit nur 6 Monate
  • Bewährt & Sicher

Sterbe­versicherung der Bayerischen - bewährt & sicher vorsorgen

Mit der im Marktvergleich sehr kurzen Wartezeit von nur 6 Monaten ist die Sterbe­geld­versicherung der Bayerischen einer der Testsieger aus über 40 Anbietern am deutschen Markt.

Substanzstark & solide bietet die Bayerische mit ihrem Bestattungs­geld eine hochwertige und bewährte Lösung für alle, die frühzeitig und zuverlässig für den Sterbefall vorsorgen wollen.

Ohne Gesundheits­prüfung und ohne gesundheits­bezogene Ausschluss­kriterien ist die Sterbe­geld­versicherung der Bayerischen ausgesprochen kunden­freundlich und kann auch für Dritte abgeschlossen werden.

Sorgen Sie für finanzielle Sicherheit mit dem Bestattungs­geld der Bayerischen und schützen Sie sich und Ihre Angehörigen.

SPARTIPP: Jetzt besonders günstig im exklusiven Ehe- & Partner­tarif.

Warum die Bayerische?

  • Beste Konditionen & Testsieger
  • Ohne Gesundheits­prüfung
  • Nur 6 Monate Wartezeit
  • Einfach Angehörige Versichern

Das bietet die Sterbe­geld­versicherung der Bayerischen

Besonders kurze Wartezeit

Nach nur 6 Monaten Wartezeit erfolgt im Sterbefall schon eine nach Eintrittsalter gestaffelte Leistung. Bei Unfalltod besteht sofortiger Versicherungs­schutz und die Wartezeit entfällt.

Ohne Gesundheitsfragen

Der Antrag erfolgt bei der Bayerischen ohne Gesundheits­prüfung und es bestehen auch keine gesundheits­bezogenen Ausschluss­kriterien. Selbst Pflegebedürftige und betreute Personen können sich unabhängig von vorliegenden Krankheiten versichern.

Damit ist die Sterbe­versicherung der Bayerischen ganz besonders kunden­freundlich. zum Test

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Keine Gesundheitsfragen

Nur 6 Monate Wartezeit, dann gestaffelte Leistung

Bereits ab 1.000 EUR bis 12.500 EUR

Optional doppelte Leistung bei Unfalltod

Attraktive Überschussbeteiligung

Günstiger Ehe- & Partnertarif

Optional doppelte Leistung bei Unfalltod

Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit und die Hinter­bliebenen erhalten die volle garantierte Leistung aus der Sterbe­geld­versicherung ausbezahlt. Auf Wunsch ist der Abschluss einer Unfalltod-Zusatz­versicherung (UT) möglich. Stirbt die Versicherte Person während der Beitrags­zahlungs­dauer infolge eines Unfalls, wird die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt.

Flexible Beitrags­zahlung

Standardmäßig läuft die Beitrags­zahlung bis die versicherte Person das Endalter 85 erreicht. Die Mindest­beitrags­dauer beträgt jedoch nur 5 Jahre und ist damit sehr flexibel. Wenden Sie sich an uns, wir berechnen Ihnen gerne Tarife mit individuell verkürzter Beitrags­zahlungs­dauer. Spätestens ab 85 Jahre ist die Sterbe­geld­versicherung der Bayerischen immer beitragsfrei. Der Versicherungs­schutz besteht natürlich lebenslang.

Angehörige schützen

Bei der Bayerischen ist auch ein Antrag für Dritte möglich, allerdings nicht ohne deren Wissen und Unterschrift. Versicherungsnehmer und versicherte Person müssen hier immer beide den Antrag unterschreiben. Auch für betreute Personen kann ein Antrag gestellt werden, solange der Betreuer nicht selbst bezugsberechtigt ist. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung.

Exklusiv: günstiger Familien­rabatt

Partnertarif

Für Paare und alle, die weitere Angehörige schützen wollen, gibt es exklusiv Familienrabatt.

Sie können den rabattierten Tarif ab dem ersten Antrag in Anspruch nehmen und dann ohne Begrenzung für alle folgenden Anträge aus dem engeren Familien­kreis. Dazu gehören der Ehe-/Partner, die Eltern, aber auch Geschwister oder Kinder.

Attraktive Überschuss­beteiligung

Neben der vertraglich zugesicherten garantierten Versicherungs­summe werden Sie zusätzlich an Überschüssen und Bewertungs­reserven der Bayerischen beteiligt.

Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapital­anlagen oder wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarif­kalkulation angenommen. Sie erhalten eine laufende jährliche Überschuss­beteiligung, die verzinslich angesammelt wird, sowie bei Vertragsende eine Beteiligung an den Bewertungs­reserven. Dadurch erhöht sich Ihr Versicherungs­schutz automatisch über die Laufzeit ohne zusätzlichen Beitrag.

Da die Bayerische über sehr gute Finanzkraft-Ratings verfügt, kann diese Leistungs­stärke am Ende einen sehr positiven Effekt auf die Gesamtleistung haben.

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Versichert nach dem Reinheits­gebot

Seit ihrer Gründung vor über 150 Jahren als "Pensions- und Leichenverein" - später "Sterbe­kasse bayerischer Staatsdiener", ist die Bayerische Spezialist für individuelle Lebens­versicherungs­produkte.

Die Bayerische bietet hochwertige, von unabhängigen Test­instituten mehrfach ausgezeichnete Produkte und eine exzellente Substanzkraft.

Auszahlung im Sterbefall – flexibel, unbürokratisch & schnell

Bayerische Bestattungsgeld

Sie entscheiden, an wen im Sterbefall die Versicherungs­leistung gezahlt wird. Wurde keine bezugs­berechtigte Person benannt, geht die Leistung direkt an den Versicherungs­nehmer, falls dieser nicht die versicherte Person war. Ansonsten geht sie einfach an die Erben.

Sie können jederzeit eine oder mehrere bezugs­berechtigte Personen benennen. Entweder direkt beim Antrag, aber auch erst zu einem späteren Zeitpunkt. Mit Vorlage von Versicherungs­schein und Sterbe­urkunde erhalten die Bezugs­berechtigten schnell und unbürokratisch die Leistung ausbezahlt, unabhängig von Testament und Erbe.

Auf Wunsch können Sie auch bestimmen, dass die Auszahlung direkt an einen Bestatter Ihrer Wahl geht. Dazu benennen Sie den gewählten Bestatter direkt als Begünstigten durch ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht . Gerne beraten wir Sie zu den Optionen.


Häufige Fragen zur Sterbe­geld­versicherung der Bayerischen

Fragen vor Vertragsabschluß

Sie haben zwei sichere Möglichkeiten das Bestattungs­geld der Bayerischen zu beantragen.
Online - Am einfachsten füllen Sie Ihren Antrag online in der geschützten Eingabemaske aus und Ihre Daten werden sicher an uns übermittelt. Sie erhalten sofort ein E-Mail mit der Bestätigung des Antragseingangs, Ihren Antragsdaten und den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen. Per Post erhalten Sie dann von uns Ihr fertiges Antrags­dokument, welches Sie nur noch unterschreiben und im beigefügten Rückumschlag oder per Fax oder E-Mail an uns zurücksenden. Nach abschließender Bearbeitung durch die Bayerische sendet Ihnen diese dann den Versicherungs­schein zu.
Papierantrag - Wenn Sie Ihren Antrag nicht online stellen wollen, dann können Sie bei uns Ihr Antragsformular auch einfach per Post anfordern. Sie füllen das Formular in Ruhe zu Hause aus, unterschreiben und schicken es per E-Mail, Fax oder Post zurück an uns. Direkt von der Bayerischen erhalten Sie dann per Post Ihren Versicherungs­schein.
Gut zu Wissen: Nach Zugang des Versicherungs­scheins haben Sie dann noch ein 30-tägiges Widerrufsrecht.
Nach Erhalt des Versicherungs­scheins (Police) und aller Vertrags­unterlagen können Sie innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen das in schriftlicher Form (per E-Mail, Fax oder Post) tun. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie in den Allgemeine Bedingungen für die Sterbegeld­versicherung der Bayerischen und unseren AGB.
  • Senden Sie einen Widerruf per E-Mail bitte direkt an kundenservice@SeguraLife.de oder per Fax oder Post an:
    • Segura GmbH
      Am Weichselgarten 7
      91058 Erlangen
    • Fax (09131) 625 10 61
Sie können das Bestattungs­geld bei der Bayerische schon ab einem Betrag von 1.000€ abschließen und bis maximal 12.500€.
Beim Bestattungsgeld der Bayerischen beträgt die Wartezeit nur 6 Monate ab Versicherungs­beginn. Verstirbt die versicherte Person in den ersten 6 Monaten werden die eingezahlten Beiträge erstattet.
Nach Ablauf von 6 Monaten Wartezeit gilt für die Auszahlung der vereinbarten Versicherungs­summe die folgende Staffelung, wobei immer mindestens die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden:
  • Bei einem Eintritts­alter bis 49 Jahren werden ab dem 7. Monat nach Versicherungs­beginn sechs 36stel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben 36stel, ab dem 9. Monat acht 36stel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungs­schutz in Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe besteht somit nach 3 Jahren.
  • Bei einem Eintritts­alter von 50 bis 59 Jahren werden ab dem 7. Monat nach Versicherungs­beginn sechs 18tel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben 18tel, ab dem 9. Monat acht 18tel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungs­schutz in Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe besteht somit nach 18 Monaten.
  • Bei einem Eintritts­alter ab 60 Jahre werden ab dem 7. Monat nach Versicherungs­beginn sechs Zwölftel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben Zwölftel, ab dem 9. Monat acht Zwölftel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungs­schutz in Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe besteht somit schon nach 12 Monaten.
Ja. Bei der Bayerischen handelt es sich um eine Sterbe­versicherung ohne Gesundheits­prüfung und es werden daher keine Gesundheits­fragen gestellt. Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern am Markt gibt es zudem auch keine gesundheits­bezogenen Ausschluss­kriterien wie Pflegebedürftigkeit oder ein aktueller Reha-Aufenthalt.
Ja. Versicherungs­nehmer und versicherte Person können bei der Bayerischen unterschiedliche Personen sein. Ein Antrag ohne Wissen und Unterschrift der versicherten Person ist jedoch nicht möglich. Versicherungs­nehmer und versicherte Person müssen den Antrag beide unterschreiben.
Auch für Betreute Personen kann ein Antrag gestellt werden. Kann die betreute Person nicht selbst unterschreiben, dann ist die Unterschrift des Betreuers notwendig. Bitte reichen Sie dazu die Betreuungs­verfügung ein, aus der hervorgehen sollte, dass der Betreuer auch Verträge abschließen darf. Bei Verträgen für Betreute gilt für die Versicherungs­summe anstelle der ansonsten regulären Obergrenze von 12.500€ eine Grenze von maximal 7.500 EUR Versicherungs­summe.
Sie haben grundsätzlich das Recht auf freie und unabhängige Wahl des Bestatters und können diesen selbstverständlich auch schon im Vorfeld festlegen.
Sie können dem von Ihnen gewählten Bestatter sowohl ein widerrufliches, als auch unwiderrufliches Bezugsrecht einräumen. Beim widerruflichen Bezugsrecht kann ein Betreuer dieses später jedoch wieder ändern - sogar gegen Ihren Willen. Viele bevorzugen daher zur Absicherung eines Bestattungs­vorsorge­vertrags das unwiderrufliche Bezugsrecht. Hier finden Sie alle notwendigen Formulare zur Einräumung von Bezugsrechten sowie weitere Informationen zum Bezugsrecht .
Die Bayerische zahlt dann im Sterbefall die vom Bestattungs­unternehmen genannten Kosten direkt an das Unternehmen und gegebenenfalls noch übrige Beträge aus der Versicherungs­leistung gehen an die Erben. Sie können jederzeit -auch nachträglich- schriftlich einen Bezugsberechtigten benennen. Wir lassen diese Informationen dann bei der Bayerischen hinterlegen, damit sie im Sterbefall direkt zur Verfügung stehen.

Fragen zum Beitrag

Der erste oder einmalige Beitrag ist sofort nach dem Abschluss des Vertrags zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Die Beiträge sind im Voraus entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise zu entrichten.
Standardmäßig zahlen Sie bei der Bayerischen Ihre Beiträge bis zum Endalter 85. Die Mindestbeitragsdauer beträgt jedoch nur 5 Jahre. Haben Sie also Interesse an einer individuellen Verkürzung der Beitragszahlungsdauer, wenden Sie sich jederzeit an uns. Wir berechnen Ihnen gerne kurzfristig Ihren Wunschtarif.
Ab 85 Jahre ist die Sterbegeldversicherung der Bayerischen immer beitragsfrei. Versicherungsschutz besteht selbstverständlich lebenslang.
Zusätzlich zu der vertraglich zugesicherten garantierten Versicherungssumme werden Sie an den Überschüssen und ggf. Bewertungsreserven der Bayerischen beteiligt (Überschussbeteiligung).
Überschüsse stammen im Wesentlichen aus den Erträgen der Kapitalanlagen. Weitere Überschüsse entstehen, wenn die Sterblichkeit und die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenommen.
Sie erhalten eine laufende Überschussbeteiligung und zusätzlich bei Vertragsende eine Beteiligung an den Bewertungsreserven.
Mit der laufenden Überschussbeteiligung werden Ihrem Vertrag regelmäßig Überschüsse zugeteilt, die die garantierte Versicherungsleistung erhöhen. Diese Zuteilung ist unwiderruflich. Eine spätere Änderung der deklarierten Überschussanteilsätze während der Vertragslaufzeit wirkt sich nicht auf die bereits zugeteilten Überschüsse aus.
Bei Vertragsbeendigung erfolgt zusätzlich eine Beteiligung an den Bewertungsreserven. Die Höhe der Bewertungsreserven ist unbestimmt und steht erst bei Vertragsbeendigung fest.
Sie erhalten mit Ihrem Vertragsangebot eine Beispielrechnung auf Basis aktuell deklarierter Überschussanteilsätze und der Mindestbeteiligung an Bewertungsreserven um zu sehen, wie sich die zukünftige Gesamtleistung aus Ihrem Vertrag inklusive Überschussbeteiligung entwickeln könnte.
Die Entwicklung der Überschüsse und Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Faktoren ab und kann für die Zukunft nicht garantiert werden.
Eine Stundung der Beiträge oder (teilweise) Beitrags­freistellung ist grundsätzlich möglich. Dies ist mit der Bayerischen schriftlich zu vereinbaren. Wenden Sie sich dazu am besten direkt an die Bayerische:
Thomas-Dehler-Str. 25
81737 München
E-mail: info@diebayerische.de oder
Telefon: 089/ 6787-0
Bitte beachten Sie, dass die Beitrags­freistellung erhebliche finanzielle Nachteile haben kann: Gerade in der Anfangszeit ist wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten nur der Mindestwert zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme vorhanden. Ist dieser geringer als 500€, wird der Vertrag aufgelöst. Soll der Vertrag teilweise beitragsfrei gestellt werden, muss die verbleibende beitragspflichtige Versicherungssumme mindestens 1.000€ betragen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.

Fragen während der Laufzeit

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein angegebenen Datum.
Bei verspäteter Zahlung des Erstbeitrags beginnt der Versicherungsschutz erst mit dem Tag des Zahlungseingangs. Beachten Sie, dass die Leistungspflicht der Bayerischen entfallen kann, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Beachten Sie zudem die Regelungen zur Wartezeit. Der Vertrag und damit der Versicherungsschutz läuft lebenslang und endet erst mit dem Tod der versicherten Person und der damit verbundenen Leistungserbringung.
Sie können die Sterbegeld­versicherung der Bayerischen jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungs­periode kündigen. Die Versicherungs­periode umfasst einen Monat. Sie müssen Ihre Kündigung in schriftlicher Form mitteilen (E-Mail, Fax, Post).
Der Vertrag kann auch teilweise gekündigt werden, wenn die verbleibende beitragspflichtige Versicherungssumme mindestens 1.000€ beträgt.
Im Fall der Kündigung oder teilweisen Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert Ihrer Sterbe­versicherung abzüglich eines Stornoabzugs. Beachten Sie, dass gerade in der Anfangszeit aufgrund von Abschluss- und Vertriebskosten nur der Mindestwert als Rückkaufswert vorhanden ist und der Rückkaufswert niedriger als die eingezahlten Beiträge sein kann.
Ein Unfalltod ist möglichst innerhalb von 48h zu melden. Bei Unfalltod wird ab Vertragsbeginn und ohne Wartezeit die volle Versicherungs­summe geleistet. Haben Sie die Unfalltod-Zusatz­versicherung gewählt, dann wird die doppelte Leistung ausbezahlt.
Gerne steht Ihnen bei Fragen rund um die Sterbegeld­versicherung und auch im Sterbefall unser Team von SeguraLife jederzeit zur Verfügung. Sie können sich aber auch direkt an die Bayerische wenden. Dort sind alle Vertrags­informationen und Bezugsrechte hinterlegt und die Auszahlung kann dann schnell und ohne Umweg erfolgen.
Für die Auszahlung des Bestattungs­gelds an den oder die Bezugs­berechtigten im Sterbefall muss lediglich eine Kopie der Sterbeurkunde und die Versicherungs­police im Original eingereicht werden. Die Police sollte deshalb so aufbewahrt werden, dass sie im Sterbefall von den Angehörigen schnell gefunden wird.
Informieren Sie am besten Ihre Angehörigen darüber, dass Sie das Bestattungsgeld der Bayerischen abgeschlossen haben. Beachten Sie, dass die Hinterlegung der Sterbe­geld­versicherung zusammen mit dem Testament bei einem Notar unter Umständen dazu führen kann, dass die Sterbe­geld­versicherung erst bei Öffnung des Testaments den Angehörigen bekannt wird und die Beerdigung oft davor stattfinden kann. Das Geld für die Bestattung sollte jedoch sinnvollerweise möglichst schnell zur Verfügung stehen.
Die Kundenhotline der Bayerischen ist montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.
Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG
Kundenservice
Thomas-Dehler-Str. 25
81737 München
info@diebayerische.de
Tel: (089) 6787 - 4444
Fax: (089) 6787 - 9150


Fragen zur Sterbegeld­versicherung der Bayerischen? 09131-625 10 65