• 09131 - 625 10 65
  • Kontakt
  • Login

extra

Sterbegeld­versicherung Einmalzahlung

Einmalbeitrag als besondere Vorsorgelösung

Spezial: Sterbe­geld­versicherung mit Einmalzahlung

Wenn Ihnen ein größerer Geldbetrag zur Verfügung steht, dann ist die Sterbe­geld­versicherung mit Einmal­zahlung eine besondere Vorsorge­lösung mit hervorragender Sicherheit und guter Verzinsung.

Die Einmal­zahlung ist eine eigenständige Variante der Sterbe­geld­versicherung mit eigenen Tarif­merkmalen.

Unsere Experten testen und bewerten regelmäßig speziell die Einmal­zahlung nach eigenen Kriterien, vergleichen Anbieter und Tarife und zeigen, worauf Sie beim Einmal­beitrag achten sollten.

UNSER TIPP: Per Einmal­zahlung vorsorgen und die Bestattungs­kosten der eigenen Eltern zuverlässig absichern - auch ohne deren Wissen und Unterschrift.

Sterbe­geld­versicherung mit Einmalbeitrag

Die Einmalzahlung in der Sterbe­geld­versicherung ist eine eigenständige Tarif­variante, für die besondere Merkmale gelten.

Im Gegensatz zu den Tarifen mit Monats­zahlung spielt die Länge der Wartezeit bei der Einmal­zahlung keine Rolle. Stattdessen stehen Verzinsung und Sicherheit im Vordergrund.

Ein Geldbetrag zwischen meist 1.500 bis maximal 25.000 EUR liegt zur Vorsorge und Todes­fall­absicherung bei einem Versicherer. Dort profitiert die Anlage von den jährlichen, gesetzlichen Überschüssen.

Versichert man nicht sich selbst, sondern seinen Partner oder die eigenen Eltern, dann kann die Anlage auch steuer­optimierend erfolgen.

Vorteile der Einmalzahlung

  • Gute Verzinsung & Sicherheit
  • Abschluss ohne Gesundheitsfragen
  • Auch Versicherung Angehöriger
  • Optimierung von Steuern

Gut zu Wissen: Die Einmal­zahlung ist eine besondere Variante beim Sterbegeld, die auch von großen Sterbegeld­versicherern nicht immer angeboten wird. So haben Unternehmen wie die Allianz, die Bayerische, Hannoversche, die SIGNAL IDUNA, Universa oder die Württembergische aktuell keinen Tarif mit Einmal­beitrag.


Tarifwahl - darauf sollten Sie achten

Sicherheit - sehr wichtig

Bei der Einmalanlage vertrauen Sie einen größeren Geldbetrag über einen oft sehr langen Zeitraum einem Versicherungs­unternehmen an. Wichtig ist daher, dass Ihr Geld dort sicher ist.

Ist der Versicherer Mitglied im deutschen Sicherungsfonds Protektor, bietet er dadurch Einlagen­sicherheit – ähnlich wie die Einlagen­sicherung bei Banken.

Deutsche Lebens­versicherungs­unternehmen sind gesetzlich zur Mit­glied­schaft im Sicherungs­fonds Protektor verpflichtet. Im Fall der Zahlungs­unfähigkeit springt der Sicherungs­fonds als Auffang­gesellschaft ein. So ist die Zahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungs­leistung garantiert und sicher.

Hinweis Sterbekassen

Sterbekassen gehören nicht dem deutschen Sicherungsfonds an. Für sie gilt auch der gesetzliche Garantie­zins nicht. Sie können daher oft bessere Tarife kalkulieren. Bei Schieflagen sind die Einlagen jedoch nicht durch den Sicherungsfonds geschützt.

Verzinsung & Überschüsse - wichtig

Während Spar­guthaben im aktuellen Niedrig­zinsumfeld keine Zinsen erwirtschaften oder sogar mit Straf­zinsen belegt sind, bleibt die Einmal­anlage bei richtiger Tarifwahl ein gutes und sicheres Investment.

Die Rendite bei der Sterbegeld­versicherung mit Einmal­zahlung besteht dabei aus zwei Komponenten: Der garantierten Todesfall­leistung und der variablen Überschuss­beteiligung.

  • Garantierte Todes­fall­leistung - Die garantierte Todesfall­leistung ist das, was im Sterbefall in jedem Fall ausbezahlt wird - während der Wartezeit und dann garantiert während der gesamten Vertrags­laufzeit.

  • Jährliche Überschüsse - Kraft Gesetz werden Sie an den jährlichen Überschüssen des Versicherers beteiligt. Deren Höhe ist abhängig von langfristigen Veränderungen der Sterblichkeit, von der Entwicklung am Kapitalmarkt, aber vor allem vom Finanz- und Kosten­management des Versicherers, weshalb die Auswahl eines soliden Versicherers ausgesprochen wichtig ist. Überschüsse werden jährlich festgesetzt und Ihrem Vertrag zugeteilt.
  • Eine Prognose zu den Überschüssen über die Laufzeit erhalten Sie mit den Versicherungs­unterlagen bei Antragstellung. Sie bekommen dann jährlich vom Versicherer eine verbindliche Mitteilung zum aktuellen Stand.

Gesetzlicher Garantiezins

Der gesetzliche Höchst­rechnungs­zins (Garantie­zins) ist das, was deutsche Lebens­versicherer maximal als Verzinsung auf den Sparanteil garantieren dürfen – egal wie finanzstark der Versicherer ist.

Aufgrund des seit 2022 geltenden Garantiezins von 0,25% ist die kalkulierte, garantierte Todes­fall­leistung auch bei finanzstarken Versicherern meist niedriger als der Einmal­beitrag. Die Verzinsung während der Laufzeit ergibt sich damit aus den jährlichen Überschüssen.

Abgesicherte Einmalzahlung bei Sterbegeldversicherungen

Wartezeit - weniger wichtig

Die Länge der Wartezeit spielt beim Einmalbeitrag keine Rolle. Trotzdem sollte man auf die Wartezeit­regelung des Versicherers achten, insbesondere im Rahmen der neuen Tarife seit 2022. Idealerweise erfolgt bei Tod in der Wartezeit die volle Beitragsrück­gewähr. Regelungen, nach denen in der Wartezeit weniger als der Einmalbeitrag bzw. weniger als die garantierte Versicherungs­leistung ausgezahlt werden sind zu vermeiden.

Gesundheits­prüfung - unnötig

Da die Wartezeit bei der Sterbe­versicherung mit Einmal­zahlung lediglich mit Blick auf die Rendite relevant ist, empfehlen wir hier ausschließlich Tarife ohne Gesundheits­prüfung.


Anbieter im Vergleich - Sterbe­geld­versicherung Einmalzahlung Test

Unsere Experten haben speziell die Sterbe­geld­versicherung mit Einmalzahlung als eigenständige Anlagevariante analysiert und Anbieter und Tarife verglichen. Die hier getesteten Tarife sind alle ohne Gesundheits­prüfung. Wir empfehlen bei dieser Tarifvariante grundsätzlich keine Tarife mit Gesundheitsfragen.

Getestet wurden Tarife mit Einmalzahlung. Sterbe­geld­versicherungen können auch mit monatlicher Beitrags­zahlung abgeschlossen werden. Hier gelten eigene Modalitäten und Leistungskriterien. Informieren Sie sich dazu auf der Seite Sterbegeldversicherung Test mit Monatszahlung.

Testsiegel Sterbegeldversicherung

So lesen Sie die Testtabelle

  • Deutsche Lebensversicherer und Sterbekassen sind aufgrund des unter­schiedlichen Risikoprofils bei der Einlagen­sicherheit getrennt gelistet.
  • Aufgeführt ist die garantierte Versicherungsleistung bei 5.000 EUR Einmalbeitrag jeweils für einen 60-Jährigen, 70-Jährigen und 80-Jährigen zum Vergleich.
  • Wir empfehlen den Abschluss bei einem deutschen Lebens­versicherer, der eine möglichst hohe garantierte Versicherungs­leistung bietet.
Deutsche Lebensversicherer
(Mitglied im Sicherungsfonds)
Tarif EA 60J 1 EA 70J 2 EA 80J 3 Regelungen Wartezeit
Allianz Lebens­versicherungs-AG Kein Tarif mit Einmalzahlung
Die Bayerische Kein Tarif mit Einmalzahlung
ERGO Vorsorge Lebens­versicherung AG STGB 4.621 4.583 4.549 keine WZ
STGP 4.397 4.363 4.333 keine WZ
Ideal Lebens­versicherung a.G. Nur Monatszahlung. Einmalzahlung über die IDEAL Sterbekasse.
Lebensversicherung von 1871 a.G. R0E 4.965 4.924 4.892 WZ gestaffelt nach Alter, Beitrags­rückgewähr plus Überschüsse
Münchener Verein Lebens­versicherung AG Kein Tarif mit Einmalzahlung
Nürnberger Lebens­versicherung AG N3243E 4.440 4.425 4.410 WZ 6 Monate
SIGNAL IDUNA Lebens­versicherung a.G. Kein Tarif mit Einmalzahlung
VPV Lebens­versicherungs-AG SGP 4.583 4.553 4.539 WZ 2 Jahre, Leistung bei Tod in WZ: 4.500 EUR
Württembergische Lebens­versicherung AG Kein Tarif mit Einmalzahlung
Sterbe­geld­versicherung Einmalzahlung Test
Sterbekassen Tarif EA 60J 1 EA 70J 2 EA 80J 3 Regelungen Wartezeit
GE·BE·IN Versicherungen VVaG E03 Einmal­beitrag o.G. 6.222 5.698 5.296 WZ 3 Jahre, Beitragsrückgewähr plus Zinsen
HDH VVaG Tarif 5-EB 5.637 5.290 n/a WZ 2 Jahre, Beitragsrückgewähr plus Zinsen
Ideal Sterbekasse Lebens­versicherung AG SterbeGeldflex 5.305 5.182 5.081 WZ 3 Jahre, Beitragsrückgewähr plus Zinsen
SOLIDAR Sterbegeldversicherung VVaG Tarif EB 6.222 5.698 5.296 WZ 3 Jahre, Beitragsrückgewähr plus Zinsen
VKH Sterbegeldversicherung VVaG Tarif TE 6.448 5.856 n/a WZ 3 Jahre, Beitragsrückgewähr plus Zinsen

Angaben ohne Gewähr. Berechnungen Stand 02/2022


Beste Tarife mit Einmalbeitrag - Sterbe­geld­versicherungen mit Einmal­zahlung Testsieger

Mit dem aktuell gesetzlich vorgegebenen Höchst­rechnungszins von 0,25% können deutsche Lebens­versicherer meist nur für junge Antragsteller eine Beitrags­garantie errechnen – egal wie gut sie finanziell dastehen. Basis der attraktiven Verzinsung sind daher hauptsächlich die jährlichen Überschüsse über die Laufzeit.

Sterbekassen sind nicht an den Garantiezins gebunden, ihre Tarife sind daher im Vergleich sehr attraktiv. Trotzdem empfehlen wir aufgrund des fehlenden Einlagen­schutzes nicht den Abschluss bei einer Sterbekasse, sondern bei einem regulierten Lebens­versicherungs­unternehmen. Hier schneidet im Sterbe­geld­versicherung mit Einmalzahlung Test der Tarif R0E der LV 1871 als Testsieger am besten ab. Zur LV 1871 Tarif R0E

Logo LV 1871

Die LV 1871 bietet Einlagen­schutz und eine langjährige, hohe Kunden­zufriedenheit. Sie kann im Tarif R0E bis 80 Jahre (auf individuelle Anfrage bis 90 Jahre) und bis zu einer Versicherungs­summe von 25.000€ abgeschlossen werden.

Zahlreiche exzellente Finanzratings unterstreichen die große Finanzstärke & Substanzkraft für ein langfristig attraktives Überschuss­potenzial.

Vorsorge­beispiel 5.000 EUR Einmalbeitrag: 4.944 EUR garantierte Versicherungs­leistung. Prognostizierte Auszahlung nach z.B. 5 Jahren: 5.276 EUR. Berechnungs­basis 02/2022, Eintritts­alter 65 Jahre, ohne Gesundheits­prüfung, Tarif R0E


Viele Möglichkeiten - Vorsorge­lösungen mit der Einmalanlage

Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung

Die Sterbe­versicherung mit Einmalzahlung ist in der Bestattungs­vorsorge eine bewährte und beliebte Finanzierungs­variante, um Bestattungs­kosten individuell und maßgeschneidert abzusichern.

Zur individuellen Vorsorge und Entlastung Ihrer Hinter­bliebenen können Sie bis zu 25.000€ in einer Sterbe­versi­che­rung anlegen. Besonders interessant ist auch die aktive Absicherung der eigenen Eltern. Sie können mit einem Einmalbeitrag gezielt für deren Sterbefall vorsorgen, ohne dabei das heikle Thema direkt ansprechen zu müssen.

1 Individuell Vorsorgen und Angehörige schützen

Häufig wird die Sterbe­versicherung zur individuellen, finanziellen Vorsorge genutzt. Im Sterbefall soll den Hinterbliebenen zur Begleichung der Bestattungs­kosten ein bestimmter Geldbetrag zeitnah und zuverlässig zur Verfügung stehen - auch unabhängig von Testament und Erbe. Welchen Betrag Sie anlegen und Ihren Angehörigen im Sterbefall zur Verfügung stellen wollen, liegt dabei ganz in Ihrem eigenen Ermessen.

Orientieren Sie sich an voraussichtlichen Bestattungskosten , Wünschen zu Grabpflege und Ihren finanziellen Möglichkeiten. Sie entscheiden frei, wer die Versicherungs­leistung erhalten soll. Gerne beraten wir Sie zur sicheren Gestaltung vom Bezugsrecht.

2 TIPP: Bestattungs­kosten der eigenen Eltern absichern

Wenn Sie als Angehöriger schon jetzt um die kommende finanzielle Belastung beim Tod der Eltern oder anderer Angehöriger wissen, dann ist es sinnvoll, im eigenen Interesse mit einer Sterbe­geld­versicherung frühzeitig vorzusorgen. Die Unterschrift der versicherten Person ist dabei noch nicht einmal unbedingt erforderlich.

Als Versicherungs­nehmer schließen Sie einfach selbst den Vertrag ab und erhalten dann im Sterbefall Ihres Angehörigen direkt und steuerfrei die Auszahlung aus der Versicherung. Gerade bei den aktuellen Niedrig­zinsen ist die Sterbe­geld­versicherung mit Einmalbeitrag der beste Weg, um eine bestimmte Geldsumme gut verzinst, sicher und geschützt für den Ernstfall beiseite zu legen. Tarif berechnen

Überkreuz Versichern

Werden größere Vermögen vererbt, kann es sinnvoll sein, dass sich Ehe-/Paare überkreuz versichern.

Im Sterbefall geht die Versicherungs­leistung an den überlebenden Versicherungs­nehmer und ist damit nicht nur einkommen­steuerfrei, sondern unterliegt auch nicht der Schenkungs- bzw. Erbschafts­steuer.

3 Sterbegeld-Konto direkt beim Bestatter

Sterbegeld-Konten dienen der gezielten Absicherung eines Vorsorge­vertrags und werden direkt beim Bestatter eröffnet. Sie sind die zeitgemäße Alternative zum klassischen Treuhandkonto. Sie kosten keine Eröffnungs­gebühr, sind gut verzinst und funktionieren denkbar einfach.

Beim Sterbegeld-Konto liegt Ihr Geld statt auf einem Sparkonto in einer Sterbe­geld­versicherung mit Einmal­beitrag. Sie profitieren von allen Vorteilen der Einmalzahlung, ohne dass Sie sich um Antrag, Verwaltung oder Abwicklung mit dem Versicherer kümmern müssen.


Auszahlung für den Sterbefall regeln

Vorsorge Bestattung

Sind Sie als Versicherungsnehmer nicht gleichzeitig die versicherte Person, z.B. weil Sie für den Tod eines Angehörigen vorsorgen, dann geht die Auszahlung im Sterbefall automatisch und direkt an Sie und Sie brauchen nichts weiter tun.

Haben Sie sich jedoch selbst versichert, dann ist es sinnvoll, zu Lebzeiten die Auszahlung zu regeln und einen Begünstigten zu benennen. Dies kann durch ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht geschehen. Bezugsrechte können an eine oder auch mehrere Personen vergeben werden und die gesamte Versicherungs­leistung oder nur Anteile betreffen. Auch können Bezugsrechte nach Rang vergeben werden. Die Einräumung von Bezugsrechten gewährleistet eine schnellere und unbürokratische Auszahlung im Sterbefall.


Häufige Fragen bei der Einmalzahlung

Sind Sie als Versicherungs­nehmer nicht die versicherte Person, dann geht die Auszahlung im Sterbefall direkt an Sie. Haben Sie sich selbst versichert, dann entscheiden Sie frei, an wen im Todesfall die Versicherungs­leistung gezahlt werden soll:
Entweder Sie benennen eine oder mehrere bezugs­berechtigte Personen oder direkt einen von Ihnen frei und unabhängig ausgewählten Bestatter. Sie können den oder die Bezugs­berechtigten sowohl beim Antrag bestimmen, aber auch erst zu einem späteren Zeitpunkt und diesen jederzeit auch wieder ändern, solange es sich nicht um ein unwiderrufliches Bezugsrecht handelt. Ohne Bezugsberechtigte geht die Auszahlung im Sterbefall an Ihre gesetzlichen Erben. Hier finden Sie weitere Informationen zu Auszahlung und zum Bezugsrecht
Ja. Auch betreute Personen, Pflegebedürftige und Angehörige wie der Partner oder die eigenen Eltern können mit Einmalbeitrag versichert werden, unter bestimmten Voraus­setzungen sogar ohne deren Wissen und Unterschrift. Gerade im aktuellen Niedrig­zins­umfeld ist die Sterbe­geld­versicherung mit Einmal­beitrag der beste Weg, um auch im eigenen Interesse vorzusorgen und einen bestimmten Geldbetrag gut verzinst, sicher und geschützt für den Ernstfall beiseite zu legen.
Eine Sterbe­geld­versicherung soll eine würdige Bestattung sicherstellen und dient der finanziellen Bestattungs­vorsorge. Sie zählt zum Schon­vermögen und ist sicher vor dem Zugriff des Sozialamts, solange der Betrag des Sterbegelds angemessen ist. Angemessen bedeutet, dass die voraussichtlich entstehenden Kosten für die Beisetzung, den Kauf des Grabes mit Grabstein und Grabpflege­kosten einer ortsüblichen würdigen Bestattung entsprechen. Laut Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG wurden Beträge zwischen 3.200€ und 11.300€ von den Gerichten bisher als angemessen beurteilt.