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DELA
Sterbegeld­versicherung

  • Einfache Gesundheitsfrage
  • Besonders günstig
  • Sofortschutz ohne Wartezeit

DELA sorgenfrei Leben Sterbe­geld­versicherung - Sofortschutz ohne Wartezeit

Als niederländischer Spezialist für die Todesfall­absicherung mit über 80 Jahren Erfahrung ist die DELA seit 2018 in Deutschland vertreten und erste Wahl für einen günstigen Sofortschutz ohne Wartezeit.

  • Für den Sofortschutz beantworten Sie im Antrag lediglich eine vereinfachte Gesundheits­frage, ein Ärzteattest ist nicht notwendig.
  • Bei Vorerkrankungen können Sie exklusiv über die SeguraLife prüfen lassen, ob Sie den Tarif mit Sofort­schutz abschließen können. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich.

Günstig und mit umfassenden Zusatz­leistungen wie doppelter Leistung bei Unfalltod, kostenloser Kinder­mit­versicherung, Vorsorgepaket und Rückhol­kostenschutz, bietet die DELA mit der sorgenfrei Leben Sterbe­geld­versicherung den besten Tarif ohne Wartezeit am deutschen Markt.

Fragen zur DELA Sterbe­geldversicherung? Rufen Sie an, wir beraten gern! 09131-625 10 65

Warum die DELA?

  • Bester Tarif ohne Wartezeit im Test
  • Einfache Gesundheits­frage im Antrag. Kein Ärzteattest.
  • Günstige Tarife
  • Viele Zusatz­leistungen inklusive

So schützt die Sterbe­geld­versicherung der DELA

Sofortschutz ohne Wartezeit

Unter den Anbietern, die Sofortschutz bieten, ist die DELA Sterbe­geld­versicherung (Tarif 1.0 m.G.) ganz klar Testsieger. Versicherungs­schutz ohne Wartezeit erhält man bei DELA durch die Beantwortung einer einfachen Gesundheits­frage im Antrag.

Einfache Gesundheits­frage

Sie beantworten im Antrag wahrheitsgemäß lediglich eine einzige Frage zu Ihrem Gesundheits­zustand in den letzten 5 Jahren. Eine echte Gesundheits­prüfung, Beantwortung von Risiko­fragen oder eine ärztliche Bestätigung sind nicht notwendig. Damit hat die DELA den besten und kunden­freundlichsten Tarif ohne Wartezeit am Markt.

Doppelte Leistung bei Unfalltod

Verstirbt die versicherte Person aufgrund eines Unfalls, dann wird automatisch die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt. Der Anspruch auf doppelte Versicherungs­leistung besteht während der gesamten Laufzeit der Absicherung.

Logo DELA auf einen Blick

Sofortschutz ohne Wartezeit

Einfache Gesundheits­frage

Eintrittsalter ab 18 Jahre bis 74 Jahre

Schutz von 3.000 - 20.000 EUR

Doppelte Leistung bei Unfalltod

Viele Inklusivleistungen

Besonders günstig

Rückhol­kosten­schutz bei Tod im Ausland

Es besteht weltweiter Versicherungs­schutz. Bei Tod der versicherten Person im Ausland kann DELA für die kostenlose Überführung nach Deutschland beauftragt werden.

Mit­versicherung von Kindern

Sie können im Haushalt des Versicherungs­nehmers lebende Kinder (adoptiert, leiblich oder Pflegekinder) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und bereits ab der 24. Schwanger­schafts­woche bis je 3.000 EUR einfach kostenlos mitversichern und so die Bestattungs­vorsorge einfach und kostenfrei ausweiten.

Flexible Beitrags­zahlung

Die Beitrags­zahldauer ist flexibel und kann entsprechend verkürzt werden, z.B. bis Endalter 65 oder 75 Jahre. Statt bis 85 Jahre ist auf Wunsch auch eine lebenslange Beitrags­zahlung möglich.

Angehörige schützen

Bei der DELA können Sie auch die eigenen Eltern, Ihren Partner oder Dritte versichern. Wollen Sie einen Angehörigen versichern? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung.

DELA Inflationsschutz

DELA überprüft für Sie regelmäßig, inwieweit sich über die Laufzeit die Bestattungs­kosten ändern. Bei Kosten­steigerungen erhalten Sie ein Angebot, Ihre Versicherungs­summe entsprechend anzupassen.

Wenn Sie Ihre Versicherungs­leistung dann entsprechend erhöhen, wird ein Teil der Prämien­erhöhung durch von der DELA erwirtschaftete mögliche Mitglieder­dividenden ausgeglichen.

Sie können jederzeit frei entscheiden, ob Sie die Versicherungs­leistung erhöhen wollen oder nicht.

Soforthilfe im Trauerfall & Bestattungs­organisation

Familie

DELA Trauerberatung - Ihre Angehörigen können im Ernstfall und bei Bedarf die psychologische Erstberatung der DELA nutzen. Dazu stellt die DELA in Zusammenarbeit mit Psychologen des Berufsverbands deutscher Psychologen eine kostenfreie Erst­betreuung vor Ort zur Verfügung - im Sterbefall eine wertvolle Unterstützung.

DELA Familien-Schutz - Nutzen Sie juristisch geprüfte Vorlagen zu Vorsorge­dokumenten wie Vorsorge­vollmacht, Patienten­verfügung, Sorgerechts- oder Organ­verfügungen sowie wichtige Notfall-Checklisten und Leitfäden, die von DELA kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

DELA Bestattungspakete - Wollen Sie Ihre Angehörigen emotional und organisatorisch entlasten und Ihre letzte Ruhe selbstbestimmt gestalten, dann wählen Sie die Trauerfall- und Bestattungs­organisation der DELA. Anstelle einer Kapitalzahlung leistet die DELA dann in Form eines Bestattungs­pakets, durchgeführt und in Zusammenarbeit mit der Deutsche Bestattungsfürsorge (DBF).

Sie haben die Wahl zwischen vier Bestattungs­paketen. In allen Paketen ist die Organisation der notwendigen Dokumente, die Abholung und Überführung des Verstorbenen und ein telefonischer Bereitschafts­dienst enthalten. Zu den Bestattungs­paketen .


Die einfache Gesundheits­erklärung bei DELA

Bei DELA ist keine echte Gesundheits­prüfung oder ärztliche Bestätigung notwendig. Sie beantworten im Antrag wahrheitsgemäß lediglich eine einzige Frage zu Ihrem Gesundheits­zustand.

Vorerkrankungen - Sie erklären im Antrag, dass Sie aktuell und in den letzten 5 Jahren für keine der folgenden Erkrankungen in ärztlicher Behandlung sind/ waren: Krebs­erkrankung/Tumore, Herz- und Gefäß­krankheiten, Alkohol- oder Drogensucht, HIV/Aids, psychische, neurologische Störungen, Krankheit innerer Organe, Blutkrankheit, Diabetes Mellitus.

Apotheken­pflichtige Medikamente - Sie bestätigen, in den letzten 2 Jahren keine apotheken­pflichtigen Medikamente länger als 6 Wochen ununterbrochen verwendet zu haben.

Die folgenden Medikamente brauchen dabei nicht genannt werden: Medikamente gegen Heu­schnupfen/ Allergien, Gicht/ erhöhte Harnsäurewerte, Anti-Babypille, Schilddrüse, erhöhte Magensäure.

Können Sie diese Gesundheits­frage positiv bejahren, stellen Sie einfach direkt Ihren Antrag.

Service: Risiko­voranfrage

Viele Vorerkrankungen sind harmlos und ohne Einfluss auf den Versicherungs­schutz. Gerne prüfen wir für Sie vor dem Antrag, ob Sie den Tarif ohne Wartezeit trotz leichter Vor­erkrankungen erhalten können.

Die Risiko­voranfrage ist kostenlos, für Sie völlig unverbindlich, geht direkt online & ohne Risiko zur Risikovoranfrage


Häufige Fragen zur DELA Sterbegeld­versicherung

Fragen vor Vertragsabschluß

Der Antrag zur DELA Sterbe­geld­versicherung geht einfach, schnell und sicher. Wir bieten Ihnen zwei sichere Möglichkeiten, die DELA Sterbe­geld­versicherung zu beantragen.
Online - Am einfachsten füllen Sie Ihren Antrag online in der geschützten Eingabemaske aus und Ihre Daten werden sicher an uns übermittelt. Sie erhalten sofort ein E-Mail mit der Bestätigung des Antrags­eingangs, Ihren Antragsdaten und den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen.
Papierantrag - Wenn Sie Ihren Antrag nicht online stellen wollen, dann können Sie bei uns Ihr Antrags­formular selbstverständlich auch per Post anfordern.
Gut zu Wissen: Nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrags durch die DELA und Zugang des Versicherungs­scheins per Post besteht ein 30-tägiges Widerrufsrecht.
Ja. Sie können nach Erhalt Ihrer Versicherungs­police und der Vertrags­unterlagen innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Der Widerruf muss schriftlich (per E-Mail, Fax oder Post) erfolgen.
Senden Sie einen Widerruf per E-Mail bitte direkt an kundenservice@SeguraLife.de oder per Fax oder Post an:
Segura GmbH
Am Weichselgarten 7
91058 Erlangen
Fax (09131) 625 10 61
Weitere Details zum Widerrufs­recht finden Sie in den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen.
Bei der Gesundheits­erklärung bestätigen Sie im Antrag, dass die versicherte Person und ggfs. mitversicherte Kinder innerhalb der letzten fünf Jahre für keine der folgenden Erkrankungen in ärztlicher Behandlung waren: Krebs­erkrankung/Tumore, Herz- und Gefäß­krankheiten, Alkohol- oder Drogensucht, HIV/Aids, psychische, neurologische Störungen, Krankheit innerer Organe, Blutkrankheit, Diabetes Mellitus.
Zudem bestätigen Sie, in den letzten 2 Jahren keine apotheken­pflichtigen Medikamente länger als 6 Wochen ununterbrochen verwendet zu haben. Die folgenden Medikamente brauchen dabei nicht genannt werden, denn sie haben keine Auswirkungen auf den Versicherungs­schutz: Medikamente gegen Heuschnupfen/Allergien, Gicht/erhöhte Harnsäurewerte, Anti-Babypille, Schilddrüse, erhöhte Magensäure.
Bei leichten Vorerkrankungen oder wenn Sie unsicher sind, nutzen Sie die Risikovoranfrage . Damit prüfen wir für Sie ohne Risiko und in wenigen Schritten, ob Sie den günstigen Tarif ohne Wartezeit bei der DELA abschließen können - kostenlos und für Sie völlig unverbindlich.
Für die DELA Sterbe­geld­versicherung bietet Ihnen SeguraLife Versicherungs­summen zwischen 3.000 EUR und 20.000 EUR.
Die Höhe der Versicherungs­summe wird während der Prämien­zahlungsdauer zum Ausgleich der Inflation und gegebenenfalls regional steigender Bestattungs­kosten von der DELA regelmäßig überprüft.
Im Fall steigender Kosten werden Sie von der DELA in einer Mitteilung über die Höhe der neuen Versicherungs­summe sowie die damit verbundene neue Prämie informiert und können frei entscheiden, ob Sie die Erhöhung annehmen wollen oder nicht.
Die Prämie für die Anpassung der Versicherungs­summe wird unter Berück­sichtigung der DELA-Mitglieder­dividende berechnet, um die Prämien­steigerung möglichst gering zu halten.
Ja. Mit der DELA Sterbe­geld­versicherung können auch andere Personen wie z.B. die eigenen Eltern oder Ihr Partner versichert werden, bis 8.000€ sogar ohne deren Wissen und Unterschrift. Wenn die versicherte Person den Antrag nicht mitunterschreibt, besteht jedoch eine Wartezeit von 24 Monaten.
Ja, grundsätzlich können bei DELA auch betreute Personen versichert werden. Je nach Betreuungs­hintergrund ist allerdings vorab zu klären, ob im Tarif mit oder ohne Wartezeit. In keinem Fall kann der Betreuer Versicherungs­nehmer oder Bezugs­berechtigter der Versicherungs­leistung sein. Bei der Antragsstellung muss der Betreuerausweis und ggf. Betreuungs­hintergrund eingereicht werden.
Das können Sie selbst bestimmen. Wenn Sie Ihre Angehörigen schnell und unbürokratisch lediglich finanziell entlasten wollen, dann wählen Sie die passende Versicherungs­leistung und setzen am besten einen Angehörigen Ihres Vertrauens als Bezugs­berechtigten ein. Haben Sie feste Vorstellungen zu Ihrem Begräbnis oder keine Vertrauens­person, die Sie mit der Umsetzung betrauen wollen, können Sie die freie Verwendung entsprechend einschränken, z.B. indem Sie im Vorfeld mit einem Bestatter einen Bestattungs­vorsorge­vertrag abschließen und den Bestatter als Bezugs­berechtigten der Versicherungs­leistung einsetzen.

Fragen zum Beitrag

Sie können monatliche, vierteljährige, halbjährliche oder auch jährliche Prämien­zahlungen vereinbaren. DELA zieht die Prämie per SEPA-Lastschrift ein.
Die erste Prämie wird von DELA innerhalb von zwei Wochen nach Versicherungs­beginn abgebucht, die Folgeprämien dann jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungs­periode.
Die Dauer der Prämien­zahlung bei DELA ist flexibel, solange sie mindestens 10 Jahre beträgt. Sie können die Beitrags­zahldauer somit entsprechend verkürzen, was besonders für Jüngere interessant ist: bei einer verkürzten Beitrags­dauer erhöht sich zwar der Monatsbeitrag, in Summe zahlen Sie jedoch meist deutlich weniger für den gleichen Versicherungs­schutz. Umgekehrt kann bei der DELA auch eine lebenslange Beitrags­zahlung vereinbart werden.
Nein. Wie auch die Monuta unterliegt die nieder­ländische DELA nicht den gesetzlichen Vorgaben für deutsche Lebens­versicherer und bietet damit keine Überschuss­beteiligung.

Fragen während der Laufzeit

Sie können bei DELA jederzeit eine Erhöhung der Versicherungs­summe beantragen. Die DELA teilt Ihnen dann mit, ob eine Erhöhung – mit oder ohne Gesundheits­prüfung – möglich ist und wie hoch die Prämie für die zusätzlich beantragte Versicherungs­summe sein wird. Für den bereits bestehenden Versicherungs­vertrag hat Ihr Wunsch auf Erhöhung der Versicherungs­leistung keine negativen Auswirkungen.
Der Versicherungs­schutz beginnt mit dem im Versicherungs­schein vereinbarten Zeitpunkt. Beim Tarif mit Gesundheits­erklärung gibt es keine Wartezeit. Bei verspäteter Zahlung der ersten Prämie beginnt der Versicherungs­schutz erst mit dem Tag des Zahlungs­eingangs. Die Leistungs­pflicht der DELA kann entfallen, wenn die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt wird. Der Versicherungs­schutz besteht lebenslang und endet mit dem Tod des Versicherungs­nehmers oder durch vorzeitige Kündigung.
Bis zum Tod der Versicherten Person kann der Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von einem Monat für den Schluss der laufenden Versicherungs­periode gekündigt oder die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung verlangt werden. Die Versicherungs­periode entspricht der vereinbarten Zahlweise, also monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Kündigen Sie bitte immer in schriftlicher Form (E-Mail, Fax, Post).
Für die Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung muss die Versicherungs­summe den Mindest­beitrag von 1.000€ erreicht haben, ansonsten erlischt der Vertrag und Sie erhalten den Rückkaufswert ausgezahlt.
Im Fall der Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert. Einzelheiten zum Rückkaufswert können Sie Ihrem Produkt­informations­blatt entnehmen.
Durch die Verrechnung von Vertriebs- und Abschluss­kosten kann in den ersten Jahren kein oder nur ein geringer Rückkaufswert gebildet werden. Eine Kündigung oder Beitrags­freistellung ist deshalb gerade in der Anfangszeit mit erheblichen finanziellen Nachteilen für Sie verbunden. Kontaktieren Sie direkt die DELA, damit gemeinsam eine für Sie optimale Lösung gefunden werden kann:
  • DELA Lebensversicherungen
    Zweig­niederlassung Deutschland
    Platz der Ideen 2
    40476 Düsseldorf
  • Telefon: +49 (0)211-542686-86
  • E-Mail: kundenbetreuung@dela.de
  • Fax: +49 (0)211-542686-98
Sie entscheiden, wer im Sterbefall die Versicherungs­leistung erhält. Sie können jederzeit einen oder mehrere Begünstigte benennen und während der Vertrags­laufzeit wieder ändern. Eine schriftliche Mitteilung an uns über das Formular Benennung/ Änderung Bezugs­berechtigter genügt. Unwiderruflich Bezugs­berechtigte können nur mit schriftlicher Zustimmung des Bezugs­berechtigten geändert werden.
Ist kein Begünstigter benannt oder verstirbt der Bezugs­berechtigte vor der versicherten Person, wird die Versicherungs­leistung im Sterbefall einfach an den Versicherungs­nehmer bzw. die gesetzlichen Erben ausgezahlt. Da letzteres die Vorlage eines Erbscheins notwendig macht, kann dies die Auszahlung verzögern. Wir empfehlen daher immer, einen Bezugsberechtigten zu benennen.
Verstirbt die versicherte Person aufgrund eines Unfalls, dann wird die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt. Es müssen lediglich Nachweise zum Unfall­hergang und zu den Unfall­folgen erbracht werden. Der Anspruch auf doppelte Versicherungs­leistung besteht während der gesamten Laufzeit der Absicherung.
Bei Fragen zur Bestattungs­vorsorge und im Trauerfall steht Ihnen unser Team von SeguraLife jederzeit gerne zur Verfügung. Sie können sich aber auch direkt an die DELA wenden.
Sie erreichen die Kundenbetreuung der DELA montags bis donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 15:30 Uhr unter Tel: +49 (0)211-542686-86.
  • DELA Lebensversicherungen
    Zweigniederlassung Deutschland
    Platz der Ideen 2
    40476 Düsseldorf
  • E-Mail: kundenbetreuung@dela.de
  • Fax: +49 (0)211-542686-98
Informieren Sie im Vorfeld Ihre Angehörigen oder den Bezugsberechtigten über Ihre Bestattungsvorsorge, damit im Todesfall die Versicherungs­leistung schnell zur Verfügung steht.


Fragen zur DELA Sterbegeldversicherung? 09131-625 10 65