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LV 1871
Sterbegeld

  • Ohne Gesundheitsprüfung
  • Wartezeit nur 6 Monate
  • Finanzstark & Sicher

LV 1871 Sterbeversicherung - Finanzielle Sicherheit seit über 140 Jahren

Als bewährter Spezial­versicherer gehört die LV 1871 zu den beliebtesten und besten Anbietern von Sterbegeld am deutschen Markt.

Zahlreiche exzellente Finanz­ratings unterstreichen die große Finanz­stärke & Sicherheit. Mit dem Tarif SV schneidet die LV 1871 im umfassenden Test von mehr als 40 Sterbe­geld­versicherern durch die besonders kurze Wartezeit bis ins hohe Alter unter den Testsiegern ab.

Die Sterbe­geld­versicherung der LV 1871 ist erste Wahl für eine leistungs­starke Bestattungs­vorsorge ohne Gesundheits­prüfung mit ausgesprochen kurzer Wartezeit.

Sorgen Sie jetzt mit Weitsicht und Verantwortung für finanzielle Sicherheit und gezielte Entlastung im Trauerfall.

SPARTIPP: Jetzt besonders günstig im exklusiven Ehe- & Partner­tarif.

Warum LV 1871 Sterbegeld?

  • Beste Konditionen, Testsieger & Kundenfavorit
  • Ohne Gesundheits­prüfung
  • Nur 6 Monate Wartezeit
  • Abschluss bis 90 Jahre möglich

So schützt die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung

Die LV 1871 ist die bewährte Begräbnis­versicherung ohne Gesundheits­fragen zur finanziellen Entlastung Ihrer Angehörigen. Wichtigstes Leistungsmerkmal im Marktvergleich ist die besonders kurze Wartezeit. So bietet das LV 1871 Sterbegeld Sicherheit und leistungsstarke Vorsorge von Anfang an.

Besonders kurze Wartezeit

Nach nur 6 Monaten Wartezeit erfolgt im Sterbefall schon eine nach Eintritts­alter gestaffelte Leistung. Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit und es besteht sofortiger Versicherungsschutz.

Keine Gesundheits­fragen

Der Antrag erfolgt bei der LV 1871 ohne Gesundheits­fragen. Es bestehen auch keine gesundheits­bezogenen Ausschluss­kriterien, d.h. selbst Pflegebedürftige und betreute Personen können sich noch bis 90 Jahre und unabhängig von vorliegenden Krankheiten versichern.

Damit ist die Sterbe­versicherung der LV 1871 im Tarif SV klar einer der besten und kunden­freundlichsten Tarife am Markt. Zum Test

Logo LV 1871 Sterbegeld

Ohne Gesundheits­prüfung

Nur 6 Monate Wartezeit, dann gestaffelte Leistung

Abschluss bis 90 Jahre

Inklusive doppelte Leistung bei Unfalltod

Attraktive Überschuss­beteiligung

Günstiger Ehe- & Partnertarif mit Familien­rabatt

Doppelte Leistung bei Unfalltod

Während der Beitrags­zahlungs­dauer besteht bei der LV 1871 automatisch eine Unfalltod­Zusatz­versicherung. Versterben Sie bei einem Unfall, dann wird die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt. Für den Unfallschutz gibt es keine Wartezeit. Ab dem 75. Lebensjahr ist der Leistungsfall eingeschränkt.

Flexible Beitrags­zahlung

Wenn Sie beim Abschluss jünger als 75 Jahre sind, zahlen Sie Ihre Beiträge in der Regel bis zum Endalter 85. Sind Sie beim Abschluss älter als 75 Jahre, erfolgt die Beitrags­zahlung dann lebenslang. Auf Anfrage ist jederzeit eine individuell verkürzte Beitrags­zahlung möglich. Der Versicherungs­schutz besteht beim LV 1871 Sterbegeld immer lebenslang.

Erbrechtsberatung

Sie haben jährlich Anspruch auf eine 60-minütige kostenfreie, telefonische erbrechtliche Erst­beratung durch einen von der LV 1871 vermittelten Rechtsanwalt. Nach dem Tod der versicherten Person kann die Erbrechtsberatung einmalig auch von einem Bezugs­berechtigten in Anspruch genommen werden.

Exklusiv: günstiger Familienrabatt

Partnertarif

Für Paare und alle, die weitere Angehörige schützen wollen, gibt es exklusiv einen Tarif mit Ehe-/ Partner und Familienrabatt.

Sie können den rabattierten Tarif ab dem ersten Antrag in Anspruch nehmen und dann ohne Begrenzung für alle folgenden Anträge aus dem engeren Familienkreis wie Partner, Eltern, Geschwister oder Kinder.

Attraktive Überschuss­beteiligung

Neben der garantierten Versicherungs­leistung profitieren Sie zusätzlich von der attraktiven Überschuss­beteiligung. Und bei der Zuteilung der jährlichen Überschüsse haben Sie bei der LV 1871 sogar die Wahl zwischen Sofortrabatt oder Bonussystem:

  • Bonussystem für mehr Leistung - Beim Bonussystem werden die Überschuss­anteile Ihrem Vertrag jährlich gutgeschrieben. So erhöht sich ohne Mehrkosten Ihre Versicherungs­leistung und Sie bekommen im Sterbefall mehr ausbezahlt.
  • Sofortrabatt für niedrigere Beiträge - Beim Sofortrabatt werden die jährlichen Überschüsse über die Laufzeit prognostiziert und direkt mit Ihrem Beitrag verrechnet. So profitieren Sie unmittelbar von geringeren Beiträgen für die vereinbarte Versicherungs­summe.

Logo LV 1871 Maßstäbe in Vorsorge

Die Lebens­versicherung von 1871 a.G. München (LV 1871) erhält seit vielen Jahren ausgezeichnete Finanz­ratings und gehört in der Branche zu den Top-Lebensversichern.

Zahlreiche Auszeichnungen, exzellente Substanzkraft und zufriedene Kunden sind das Ergebnis von einem durchgängig hohen Leistungs­niveau - besonders wichtig bei so langfristigen Vorsorge­verträgen wie der Sterbe­geld­versicherung .

Soforthilfe im Sterbefall - flexibel, unbürokratisch & schnell

Digitaler Nachlassplaner

Sie entscheiden frei, wer im Sterbefall die Versicherungs­leistung erhalten soll, entweder einfach Ihre Hinter­bliebenen oder Sie bestimmen eine oder sogar mehrere Personen Ihres Vertrauens als Bezugsberechtigte.

Nach Vorlage des Versicherungs­scheins (Police) und der Sterbe­urkunde erhalten die Bezugs­berechtigten dann schnell und unbürokratisch die Leistung ausbezahlt, unabhängig von der Testaments­eröffnung.

TIPP: Verfügen Sie bereits über einen Vorsorge­vertrag kann die Versicherungssumme auch als Direkt­leistung direkt an den Bestatter Ihrer Wahl gehen.


Häufige Fragen zur Sterbe­geld­versicherung der LV 1871

Fragen vor Vertragsabschluß

Der Schutz Ihrer Daten sowie ein einfacher Antrags­prozess sind uns sehr wichtig. Wir bieten Ihnen zwei sichere Möglichkeiten, die Sterbe­geld­versicherung der LV 1871 zu beantragen.
Online - Am einfachsten füllen Sie Ihren Antrag online in der geschützten Eingabemaske aus und Ihre Daten werden sicher an uns übermittelt. Sie erhalten sofort ein E-Mail mit der Bestätigung des Antragseingangs, Ihren Antragsdaten und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Papierantrag - Wenn Sie Ihren Antrag nicht online stellen wollen, dann können Sie bei uns Ihr Antragsformular selbstverständlich auch per Post anfordern.
Gut zu Wissen: Nach abschließender Bearbeitung Ihres Antrags durch die LV 1871 und Zugang des Versicherungs­scheins per Post besteht ein 30-tägiges Widerrufsrecht.
Beachten Sie, dass die LV 1871 zur abschließenden Bearbeitung eine Kopie Ihres Ausweises benötigt. Der Beginn des Versicherungsschutzes hängt auch von der rechtzeitigen Beitragszahlung ab.
Bitte lesen Sie sich vor Antragstellung vor allem die Allgemeine Versicherungsbedingungen für die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung sorgfältig durch.
Nach Erhalt des Versicherungs­scheins (Police) und aller Vertrags­unterlagen können Sie innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen das in schriftlicher Form (per E-Mail, Fax oder Post) tun. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie in den Allgemeine Versicherungsbedingungen für die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung und unseren AGB.
Senden Sie einen Widerruf per E-Mail bitte direkt an kundenservice@SeguraLife.de oder per Fax oder Post an:
Segura GmbH
Am Weichselgarten 7
91058 Erlangen
Fax (09131) 625 10 61
Für die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung bietet Ihnen SeguraLife Versicherungssummen zwischen 1.500€ und 12.500€.
Beim Sterbegeld der LV 1871 beträgt die Wartezeit nur 6 Monate ab Versicherungs­beginn. Verstirbt die versicherte Person in den ersten 6 Monaten werden die eingezahlten Beiträge abzüglich 100€ ausgezahlt. Liegt die Summe der eingezahlten Beiträge darunter, erfolgt keine Erstattung.
Nach Ablauf von 6 Monaten Wartezeit gilt für die Auszahlung der vereinbarten Versicherungs­summe die folgende Staffelung, wobei immer mindestens die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt werden:
  • Bei einem Eintritts­alter bis 49 Jahren werden ab dem 7. Monat nach Versicherungsbeginn sechs 36stel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben 36stel, ab dem 9. Monat acht 36stel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungs­schutz in Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe besteht somit nach 3 Jahren.
  • Bei einem Eintritts­alter von 50 bis 59 Jahren werden ab dem 7. Monat nach Versicherungsbeginn sechs 24stel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben 24stel, ab dem 9. Monat acht 24stel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungs­schutz in Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe besteht somit nach 2 Jahren.
  • Bei einem Eintritts­alter ab 60 Jahre werden ab dem 7. Monat nach Versicherungsbeginn sechs Zwölftel der Versicherungs­summe, ab dem 8. Monat sieben Zwölftel, ab dem 9. Monat acht Zwölftel usw. ausgezahlt. Voller Versicherungs­schutz in Höhe der vereinbarten Versicherungs­summe besteht somit schon nach 1 Jahr.
Ja. Bei der LV 1871 handelt es sich um eine Sterbe­geld­versicherung ohne Gesundheits­prüfung und es werden daher keine Gesundheits­fragen gestellt. Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern am Markt gibt es zudem auch keine gesundheits­bezogenen Ausschluss­kriterien wie Pflege­bedürftigkeit oder ein aktueller ReHa-Aufenthalt.
Die LV 1871 schließt Polizisten und Soldaten nicht vom Versicherungsschutz aus. Sie leistet grundsätzlich unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht, also auch dann, wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen stirbt. Allerdings ist die Leistung eingeschränkt, wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen verstirbt. Einzelheiten finden Sie in §16 der Allgemeine Versicherungsbedingungen für die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung.
Nein, das geht nicht. Eine Bestattungs­verfügung regelt ausführlich die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen zur Organisation und Ausführung seiner Bestattung. Die Finanzierung spielt hier keine Rolle.
Sie können aber die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung dazu nutzen, einen Bestattungs­vorsorge­vertrag zu finanzieren, indem Sie dem Bestatter ein Bezugsrecht einräumen. Die LV 1871 zahlt dann im Sterbefall die vom Bestatter genannten Kosten direkt an den Bestatter und alles was aus der Versicherungs­leistung dann noch übrig ist geht an die Erben. Sie finden entsprechende Formulare und Informationen auf unserer Seite zum Bezugsrecht . Bezugs­berechtigungen können Sie jederzeit an uns mit Angabe Ihrer Versicherungs­schein­Nummer senden. Diese Informationen werden dann bei der LV 1871 digital hinterlegt und stehen im Trauerfall sofort zur Verfügung.
Es ist nicht möglich, die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung auf andere Personen abzuschließen. Versicherungs­nehmer, versicherte Person, Antragsteller und Kontoinhaber müssen identisch sein. Eine Sterbe­geld­versicherung für Dritte oder Angehörige -sogar ohne deren Wissen und Unterschrift- kann aber bei anderen Versicherern abgeschlossen werden. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Lösung.
Für Betreute Personen hingegen kann bei der LV 1871 ein Versicherungs­antrag gestellt werden. Dieser muss dann im Namen der betreuten Person vom Betreuer gestellt werden unter Vorlage des Betreuer­ausweises. Die Betreuungs­verfügung darf dabei nicht älter als 2 Jahre sein. Bei Betreuung ist die Leistung aus der Sterbe­geld­versicherung auf 3.000€ begrenzt.
Sie haben grundsätzlich das Recht auf freie und unabhängige Wahl des Bestatters und können diesen selbstverständlich im Vorfeld festlegen.
Sie können einen Bestatter entweder im Antrag oder auch jederzeit später als Begünstigten benennen. Dabei haben Sie die Möglichkeit ein widerrufliches oder auch unwiderrufliches Bezugsrecht einzuräumen. Informationen wie Sie die Versicherungs­leistung über ein Bezugsrecht an den Bestatter "abtreten" finden Sie hier unter Bezugsrecht . In der Praxis zahlt die LV 1871 dann im Trauerfall die vom Bestattungs­unternehmen genannten Kosten direkt an das Unternehmen und gegebenenfalls noch übrige Beträge aus der Versicherungs­leistung gehen an die Erben. Sie können uns jederzeit schriftlich einen Bezugsberechtigten mitteilen. Wir lassen diese Informationen dann bei der LV 1871 digital hinterlegen, damit sie im Trauerfall sofort zur Verfügung stehen.
Den günstigen Partnertarif VR0 mit Familienrabatt erhalten alle, die mehr als einen Vertrag abschließen. Wenn Sie im engeren Familienkreis also zwei oder mehr Verträge gleichzeitig beantragen, können Sie den rabattierten, günstigeren Tarif in Anspruch nehmen.
Im Unterschied zum reduzierten Partnertarif VR0 enthält der reguläre Tarif (SV) zusätzlich noch eine jährliche, 60-minütige kostenfreie Rechtsberatung. Diese Rechts­beratung entfällt beim reduzierten Partnertarif. Ansonsten sind die beiden Tarife identisch.
Da die kostenfreie Rechtsberatung im Sterbefall auch von einem Angehörigen in Anspruch genommen werden kann, schließt bei Paaren oft einer den SV Tarif ab und der andere dann den VR0 Tarif. So profitieren Sie zusammen sowohl von der kostenfreien Rechts­beratung als auch dem Rabatt.
Der Münchener Begräbnisverein und die LV 1871 haben historisch gewachsene gemeinsame Wurzeln. Im 19. Jahrhundert wurde der "Christ­katholische Begräbnis-Verein" gegründet mit dem Ziel eine würdevolle Bestattung zu ermöglichen und Kosten für Messe, Sarg und Todesanzeigen zu übernehmen. Außerdem erhielten die Hinter­bliebenen ein für damalige Verhältnisse ungewöhnliches Sterbegeld.
Nach der Wandlung vom Begräbnis­verein zur Sterbekasse und Trennung der Versicherungs­sparte bot die LV 1871 ihre Sterbe­geld­versicherung Mitgliedern des Münchener Begräbnis­vereins ohne zusätzliche Kosten oder Verpflichtungen und ohne Mitglieds- und Aufnahme­gebühren zu einem vergünstigten Gruppen­tarif an.
Dieser reduzierte Vereinsgruppen-Tarif des Münchener Begräbnisvereins wurde 2021 eingestellt.

Fragen zum Beitrag

Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge sind monatlich im Voraus zu bezahlen.
Die standardmäßige Beitragszahlungsdauer bei der LV 1871 ist gestaffelt nach Eintrittsalter. Bis zum Eintrittsalter von 75 Jahren erfolgt die Beitragszahlung bis zum Endalter 85. Im Anschluss besteht selbstverständlich weiter lebenslanger Versicherungsschutz.
Für alle mit einem Eintrittsalter ab 76 Jahren erfolgt hingegen eine lebenslange Beitragszahlung.
Selbstverständlich ist aber auch eine abgekürzte individuelle Beitragszahlung möglich. Die Beitragszahlungsdauer muss dabei mindestens 5 Jahre betragen. Dies kann bei SeguraLife individuell angefragt werden.
Beachten Sie, dass die Beitragsberechnung der LV 1871 auf Basis von ganzen Beitragsjahren erfolgt. Beginnt Ihr Vertrag z.B. zum 01.06. läuft auch die Beitragszahlungsdauer bis zum 01.06. Der letzte Beitragseinzug erfolgt also zum 01.05. des Jahres, in dem Sie 85 Jahre alt werden und zwar unabhängig davon ob Sie z.B. im Januar oder Dezember geboren sind.
Daher ändert sich der Monatsbeitrag auch nicht, wenn Sie den Vertragsbeginn nach hinten schieben, solange der Vertragsbeginn weiter im gleichen Kalenderjahr liegt.
Die LV 1871 beteiligt ihre Versicherungsnehmer an der Bewertungsreserve sowie an Überschüssen aus z.B. Kapitalerträgen nach den geltenden Vorschriften zur Mindest­beitrags­rückerstattung. Die Höhe der Überschuss­beteiligung ist über die Laufzeit nicht garantiert. Grundsätzlich haben Sie bei der LV 1871 die Wahl, in welcher Form Sie die Überschüsse verrechnet haben wollen - als Bonussystem für mehr Versicherungs­leistung oder als Sofortrabatt für eine niedrigere Prämie:
  • Beitrags­verrechnung als Sofortrabatt
    Die Überschüsse werden laufend mit Ihren Beiträgen verrechnet, womit Ihre Beiträge durch den Sofortrabatt geringer ausfallen. Sie zahlen also niedrigere Beiträge für die vereinbarte Versicherungssumme. (Prämie mit Sofortrabatt)
  • Bonussystem für eine höhere Leistung
    Sie zahlen über die Laufzeit gleichbleibend Ihren regulären Beitrag. Die jährlichen Überschussanteile werden zur Bildung einer zusätzlichen Versicherungssumme verwendet, die dann mit der vereinbarten Versicherungssumme zusammen ausgezahlt wird. Dadurch erhöht sich bei gleichbleibenden Beiträgen Ihre Versicherungssumme im Sterbefall. (Prämie mit Bonussystem)
Zusätzlich erhalten Sie beim Eintritt des Versicherungsfalls einen Schluss­über­schussanteil in Form des Schlussbonus sowie eine Leistung in Form von Anteilen an den Bewertungsreserven.
Alle Leistungen aus der Überschuss­beteiligung sind nicht garantiert, da sie von Einflussfaktoren wie z.B. der Entwicklung des Kapitalmarktes, des Todesfallrisikos und der Entwicklung der Lebenserwartung abhängen. Sie erhalten jährlich eine Information von der LV 1871 zum Stand Ihrer Überschuss­beteiligung.
Eine Stundung der Beiträge oder (teilweise) Beitrags­freistellung ist grundsätzlich möglich. Dies ist mit der LV 1871 schriftlich zu vereinbaren. Wenden Sie sich dazu am besten direkt an die LV 1871:
E-mail: fdfrankfurt@lv1871.de oder
Telefon: 069/ 153001-0
Bitte beachten Sie, dass die Beitrags­freistellung erhebliche finanzielle Nachteile haben kann: Gerade in der Anfangszeit ist wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebs­kosten nur der Mindestwert zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungs­summe vorhanden. Ist dieser geringer als 500€, wird der Vertrag aufgelöst. Soll der Vertrag teilweise beitragsfrei gestellt werden, muss die beitrags­pflichtige Versicherungs­summe mindestens 1.500€ und der monatliche Mindest­beitrag mindestens 10€ betragen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungs­schein.

Fragen während der Laufzeit

Sie können bei der LV 1871 maximal insgesamt 12.500€ als Sterbegeld abschließen. Bis zu diesem Maximal­betrag können Sie während der Laufzeit jederzeit Ihre Versicherungs­summe weiter erhöhen, indem Sie einfach einen neuen Vertrag mit dem zusätzlichen Betrag abschließen. Für diesen neuen Teilbetrag beginnt dann wieder die übliche Wartezeit von 6 Monaten. Alle Ihre Verträge dürfen in Summe nicht mehr als 12.500€ betragen und werden dann im Trauerfall entsprechend Ihrer Bestimmungen zu den Bezugs­berechtigten gleichzeitig ausgezahlt.
Eine Verringerung der Versicherungs­summe bei der LV 1871 Sterbe­geld­versicherung entspricht einer Teil­kündigung. Weitere Informationen zur Kündigung finden Sie hier weiter unten.
Der Versicherungs­schutz beginnt mit dem im Versicherungs­schein angegebenen Datum. Bei verspäteter Zahlung des Erstbeitrags beginnt der Versicherungs­schutz erst mit dem Tag des Zahlungs­eingangs. Beachten Sie, dass die Leistungs­pflicht der LV 1871 entfallen kann, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Beachten Sie zudem die Regelungen zur Wartezeit. Der Vertrag und damit der Versicherungs­schutz endet mit dem Tod der versicherten Person und der damit verbundenen Leistungs­erbringung.
Sie können die LV 1871 Sterbe­geld­versicherung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungs­periode kündigen. Die Versicherungs­periode umfasst einen Monat. Sie müssen Ihre Kündigung in schriftlicher Form mitteilen (E-Mail, Fax, Post).
Der Vertrag kann auch teilweise gekündigt werden, wenn die verbleibende beitrags­pflichtige Versicherungs­summe mindestens 1.500€ und der monatliche Beitrag mindestens 10€ beträgt.
Im Fall der Kündigung oder teilweisen Kündigung erhalten Sie den Rückkaufs­wert Ihrer Sterbe­geld­versicherung abzüglich eines Stornoabzugs. Beachten Sie, dass gerade in der Anfangszeit aufgrund von Abschluss- und Vertriebs­kosten nur der Mindestwert als Rückkaufs­wert vorhanden ist und der Rückkaufswert niedriger als die eingezahlten Beiträge sein kann.
Während der Dauer der Beitrags­zahlung besteht eine Unfalltod-Zusatz­versicherung. Das bedeutet, dass ein erhöhter Versicherungs­schutz bei Unfalltod besteht und die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt wird. Bei Unfalltod entfällt zudem die Wartezeit und es erfolgt keine Staffelung. Ab dem 75. Lebensjahr besteht ein eingeschränkter Versicherungs­schutz für die Unfalltod-Zusatz­versicherung: Nur wenn der Unfalltod durch Nutzung eines öffentlichen Verkehrs­mittels erfolgte, wird die doppelte Versicherungs­summe ausgezahlt.
Gerne steht Ihnen bei Fragen rund um die Sterbe­geld­versicherung und auch im Leistungs­fall unser Team von SeguraLife jederzeit zur Verfügung. Im Trauerfall können Sie sich aber auch direkt an die LV 1871 wenden. Dort sind alle Vertrags­informationen und Bezugsrechte hinterlegt und die Auszahlung kann dann schnell und ohne Umweg erfolgen.
Für die Auszahlung des LV 1871 Sterbegelds an den oder die Bezugs­berechtigten im Sterbefall muss lediglich eine Kopie der Sterbe­urkunde und die Versicherungs­police im Original eingereicht werden. Die Police sollte deshalb so aufbewahrt werden, dass sie im Sterbefall von den Angehörigen schnell gefunden wird. Informieren Sie am besten Ihre Angehörigen darüber, dass Sie das LV 1871 Sterbegeld abgeschlossen haben. Beachten Sie, dass die Hinterlegung der Sterbe­geld­versicherung zusammen mit dem Testament bei einem Notar unter Umständen dazu führen kann, dass die Sterbe­geld­versicherung erst bei Öffnung des Testaments den Angehörigen bekannt wird und die Beerdigung oft davor stattfinden kann. Das Geld für die Bestattung sollte jedoch sinnvollerweise möglichst schnell zur Verfügung stehen.
Die Kundenhotline der LV 1871 ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie erreichbar.
Lebensversicherung von 1871 a.G. München - Kundenservice
E-Mail: info@lv1871.de
Tel: 089 551 67 11 11
Fax: 089 551 67 12 12
Sie entscheiden, an wen im Todesfall die Versicherungs­leistung gezahlt werden soll:
Entweder Sie benennen eine oder mehrere bezugsberechtigte Personen oder direkt einen von Ihnen frei und unabhängig ausgewählten Bestatter.
Sie können den oder die Bezugsberechtigten sowohl beim Antrag bestimmen aber auch erst zu einem späteren Zeitpunkt und diesen jederzeit auch wieder ändern (widerrufliches Bezugsrecht). Für eine Änderung oder nachträgliche Bestimmung nutzen Sie am besten das Formular zum widerruflichen Bezugsrecht.
Wenn Sie keinen Bezugsberechtigten benennen, dann erfolgt die Auszahlung einfach an Ihre gesetzlichen Erben.
Leistungen aus der Sterbe­geld­versicherung sind einkommenssteuerfrei. Erbschaftssteuer fällt keine an, wenn die hohen Freibeträge ausreichen.


Fragen zum Sterbegeld der LV 1871? 09131-625 10 65