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Sterbegeldversicherung beitragsfrei stellen

Alternativen zur Kündigung & Lösungen bei Zahlungs­schwierigkeiten

Sterbe­geld­versicherung beitragsfrei stellen – Alternativen zur Kündigung

Aus den unterschiedlichsten Gründen kann ein Versicherungs­nehmer während der Vertragslaufzeit seine Beiträge nicht mehr zahlen wollen. Dann sollte die Kündigung des Vertrags die letzte Option sein, da diese meist mit finanziellen Verlusten verbunden ist.

Bei vorübergehenden Zahlungs­schwierig­keiten, finanziellen Engpässen oder wenn Sie das Fortführen des Vertrags in Frage stellen, gibt es neben der Kündigung oder Teilkündigung auch die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, die Beiträge zu reduzieren oder diese alternativ auch zu stunden.

Bevor Sie dazu eine Entscheidung treffen, sollten Sie in jedem Fall mit dem Versicherer zunächst die genauen Bedingungen und alle Optionen durchsprechen, damit Sie bewußt abwägen und dann entsprechend in Ihrem besten Interesse handeln können.

Wir erläutern im folgenden, welche Möglichkeiten Sie haben und worauf Sie achten sollten.

Laufende Verträge beitragsfrei stellen - die Optionen

Old Man

Wenn Sie keine Beiträge mehr zahlen wollen, dann können Sie bei der Sterbe­geld­versicherung in aller Regel eine Beitrags­freistellung, Beitrags­reduzierung oder Beitrags­stundung beantragen. Dies muss immer schriftlich vereinbart werden. Was genau möglich und zulässig ist, hängt von den in den Versicherungs­bedingungen festgelegten Mindestsummen, Mindestprämien und Ihrem individuellen Vertrags­zustand hinsichtlich erreichter Versicherungs­summe, Laufzeit oder Höhe der Beiträge ab. Sie sollten sich daher unbedingt beraten lassen, um die für Sie beste Lösung wählen zu können.

1 Beitragsfreistellung

Bei der klassischen Beitrags­freistellung beantragen Sie, von der Beitrags­zahlungs­pflicht befreit zu werden, damit Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Prämie mehr zahlen müssen. Der Versicherungs­schutz besteht dann nur noch in eingeschränktem Umfang. Die ursprünglich vereinbarte Versicherungs­leistung wird auf eine beitragsfreie Versicherungs­summe herabgesetzt.

Eine Sterbe­geld­versicherung beitragsfrei stellen geht nur, wenn die Police bereits seit gewisser Zeit besteht und die beitragsfreie Versicherungs­summe einen bestimmten Mindestbetrag erreicht. Ansonsten wird der Vertrag aufgelöst und der Rückkaufswert ausgezahlt.

Ein Antrag auf Beitrags­befreiung kann in der Regel jederzeit gestellt werden. Klären Sie direkt mit dem Versicherer, ob die Beitrags­freistellung in Ihrem Fall schon möglich ist, wie stark die Versicherungs­leistung dadurch reduziert wird und ob die Befreiung gegebenenfalls befristet sein kann. Informationen zur beitragsfreien Versicherungs­summe und ihrer Höhe stehen in der Regel auch im Versicherungs­schein.

2 Beitragsreduzierung

Bei der Beitrags­reduzierung wird die Sterbe­geld­versicherung nur teilweise beitragsfrei gestellt. Die Beitrags­reduzierung ist in der Regel möglich, wenn die verbleibende Versicherungs­summe und vor allem der neue reduzierte Beitrag bestimmte Mindestwerte nicht unterschreiten. Bei Erreichen einer Mindestlaufzeit, Mindest­versicherungs­summe und dem Mindestbeitrag ist die teilweise Befreiung im Normalfall jederzeit möglich.

3 Stundung der Beiträge

Handelt es sich um vorübergehende Schwierigkeiten, dann ist die Stundung der Beiträge über einen begrenzten Zeitraum die beste Lösung.

Die Stun­dung hat den Vorteil, dass während der Stundungszeit der volle Versicherungs­schutz bestehen bleibt. Anders als bei einer Beitrags­freistellung profitieren Kunden während des Stun­dungs­zeit­raums also weiterhin vom vollen Versicherungs­schutz. Die Bei­trags­lücke wird dann später durch Nach­zah­lungen wieder aufgefüllt, d.h. Sie zahlen die ausgesetzten Beiträge später nach.

Klären Sie hier im Vorfeld mit dem Versicherer, ob für die gestundeten Prämien Zinsen fällig werden.


Kündigung & Teilkündigung

Ist es nicht möglich, den Vertrag beitragsfrei zu stellen oder nicht gewünscht, dann kann die Sterbegeld­versicherung jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungs­periode ganz oder teilweise gekündigt werden. Die Versicherungs­periode entspricht der Zahlungsperiode, die im Fall der Sterbe­geld­versicherung meist monatlich erfolgt.

Beachten Sie, dass die Teilkündigung einer Beitrags­reduzierung entspricht und damit nur möglich ist, wenn die beitrags­pflichtige Versicherungssumme einen Mindestbetrag erreicht hat und der zu zahlende Beitrag nicht unter den monatlichen Mindestbeitrag sinkt.

Auszahlung des Rückkaufswertes:
Im Fall der Kündigung oder teilweisen Kündigung erhalten Sie den Rückkaufswert Ihrer Sterbe­geld­versicherung gegebenenfalls noch abzüglich eines Stornoabzugs. Beachten Sie, dass gerade in der Anfangszeit aufgrund von Abschluss- und Vertriebs­kosten nur der Mindestwert als Rückkaufswert vorhanden ist und der Rückkaufs­wert niedriger als die eingezahlten Beiträge sein kann.
Einzelheiten finden Sie in den Allgemeinen Versicherungs­bedingungen Ihrer Sterbegeld­police.

Verkauf statt Kündigung?

Für den Verkauf von Lebens­versiche­rungen, zu denen auch die Sterbe­versicherung zählt, gibt es einen regen, seriösen Zweit­markt. Allerdings sind beim Sterbegeld auch bei lang­lau­fenden Verträgen im Gegensatz zur regulären Kapital­lebens­versicherung die Beträge meist zu klein für einen sinnvollen und für alle profitablen Verkauf.

Wenden Sie sich im Zweifel an einen der großen Anbieter für ein Angebot.


Beitrags­freistellung: Das Wichtigste auf einen Blick

Pfändung

Bevor Sie eine Sterbe­versicherung beitragsfrei stellen, klären Sie im Vorfeld die folgenden Punkte:

Wann haben Sie den Vertrag abgeschlossen und wie lange ist noch die Rest­laufzeit für die Prämien­zahlung?

Wie hoch ist der aktuelle Rückkaufswert? Welche Mindest­versicherungs­summen und welcher Mindest­beitrag gelten grundsätzlich für Ihren Vertrag? Haben Sie die erforderliche Mindestsumme bereits erreicht?

Soll die Beitrags­freistellung nur vorübergehend sein oder wollen Sie endgültig keine Beiträge mehr zahlen?

Vereinbarungen und Anträge auf Beitrags­befreiung müssen dann in jedem Fall schriftlich per E-Mail, Fax oder Post erfolgen.

Sterbe­versicherung beitragsfrei stellen - Fazit

Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungs­verhältnisses erhalten Sie lediglich den Rückkaufs­wert Ihrer Bestattungs­vorsorge abzüglich eines Stornoabzugs. Durch die Verrechnung von Vertriebs- und Abschluss­kosten kann in den ersten 5 Jahren kein oder nur ein geringer Rückkaufs­wert gebildet werden. Eine Kündigung ist deshalb gerade in der Anfangszeit mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden.

Prüfen Sie daher immer zunächst die Möglichkeit einer vollständigen oder teilweisen Befreiung von der Beitrags­zahlungspflicht. Dann wird im Versicherungs­fall zwar eine reduzierte Versicherungs­summe ausgezahlt, aber Ihnen bleibt zumindest ein Teilschutz erhalten. Ist der finanzielle Engpass nur vorübergehend, dann lassen Sie die Sterbe­geld­versicherung idealerweise nicht beitragsfrei stellen, sondern vereinbaren eine Stundung der Beiträge. Dann bleibt Ihnen der volle Schutz erhalten.

Haben Sie Ihre Sterbe­geld­versicherung über SeguraLife.de abgeschlossen, kontaktieren Sie uns in jedem Fall frühzeitig, damit gemeinsam mit dem Versicherer eine für Sie optimale Lösung gefunden werden kann.

Beitragsfrei stellen und wechseln?

Auch wenn Sie in der Vergangenheit einen Vertrag zu ungünstigen Konditionen abgeschlossen haben und deshalb zu einem besseren Anbieter wechseln wollen, ist ein Wechsel häufig nicht empfehlenswert.

Prüfen Sie sehr genau, welche Nachteile die Beitrags­freistellung oder Kündigung des Altvertrags für Sie haben und zu welchen Konditionen Sie aufgrund des vorgerückten Alters überhaupt einen neuen Vertrag erhalten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.