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Sterbegeld

Informationen zum Sterbegeld und private Vorsorgemöglichkeiten

Sterbegeld – Finanzielle Vorsorge zum Schutz der Angehörigen

Bis zum 1. Januar 2004 hatte jeder deutsche Bundesbürger Anspruch auf den vom Staat gezahlten Beerdigungs­zuschuss, das sogenannte Sterbegeld. Diese staatliche Zuwendung wurde im Laufe der Zeit zunehmend reduziert und dann ganz abgeschafft. Lediglich Arbeitnehmer mit besonderen Vertrags­leistungen, Beamte sowie Opfer von Berufskrank­heiten und Arbeits­unfällen haben noch das Anrecht auf ein - allerdings oft nur niedriges - Sterbegeld.

Für alle anderen Berufsgruppen und Personen gilt: Um für den eigenen Sterbefall vorzusorgen und die Bestattungs­kosten zuverlässig abzusichern, müssen privat entsprechende Schritte unternommen werden.

Sie finden hier alle Informationen rund ums Sterbegeld:
Wer hat noch Anspruch darauf? Mit welchen Leistungen können Sie noch rechnen? Wie kann man privat am besten vorsorgen?

Das Ende des gesetzlichen Sterbegeldes

Familie im Wald

Mit Ablauf des Jahres 2003 wurde das bis dahin allen krankenversicherten Menschen zustehende Sterbegeld aus dem Leistungskatalog des deutschen Sozial­gesetzbuches gestrichen. Diese Geldleistung diente bis dato dem Ersatz der Aufwendungen, die eine Person für die eigene Bestattung erbringen muss. Den Grund für die Abschaffung bildet das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenv­ersicherung (GMG). Zuvor hatte das Mitglied einer Krankenversicherung im Todesfall Anspruch auf 525 Euro sowie 262,50 Euro im Fall des Versterbens eines per Familienversicherung mitversicherten Angehörigen.

Ein Blick auf die Höhe der ehemals ausgezahlten Leistungen zeigt allerdings auch, dass diese schon damals unter keinen Umständen imstande waren, die tatsächlich entstehenden Kosten einer Beerdigung zu decken. Laut Stiftung Warentest kostet eine durchschnittliche Erdbestattung inklusive der Gebühren für Grabanlage und -nutzung 5.000 Euro und mehr. Somit mussten Versicherte bereits vor der Gesetzesänderung privat entsprechende Rücklagen bilden, oder eine Versicherung abschließen, um verlässlich für Organisation und Finanzierung des eigenen Begräbnisses zu sorgen.


Gesetzliche Unfallversicherung leistet weiterhin

Was trotz Wegfall des gesetzlichen Sterbegelds weiterhin Bestand hat, ist das Sterbegeld der gesetzlichen Unfall­versicherung. Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetz mit einem Todesfallschutz versichert; der Versicherungs­schutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Der Schutz erstreckt sich jedoch nur auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.

Sollten Sie also bei einem Arbeitsunfall oder an einer nachgewiesenen, berufsbedingten Erkrankung versterben, so leistet die Unfall­versicherung einen fixen Betrag in Höhe eines Siebtels der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden Bezugsgröße. Versterben Sie aufgrund anderer, nicht berufsbezogener Gründe, dann leistet die gesetzliche Unfall­versicherung also nicht.

Eventuell entstehende Überführungs­kosten können ebenfalls geltend gemacht werden. Jedoch müssen hierzu einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Tod tritt an einem anderen Ort als dem ständigen Wohnsitz ein
  • Gründe für Aufenthalt stehen in Verbindung mit versicherter Tätigkeit
  • Transport erfolgt von Ort des Todes zum Bestattungsort

Sterbegeld und Überführungs­kosten werden dabei an jene Berechtigten geleistet, die im Vorfeld die Kosten für Transport und Bestattung getragen haben.

Die Leistung aus der gesetzlichen Unfall­versicherung ist ein willkommener Zusatzschutz, der jedoch aufgrund des sehr eingeschränkten Leistungsfalls die private Vorsorge nicht ersetzen kann: die wenigsten sterben durch einen Arbeitsunfall oder eine nachweisbar berufsbedingte Erkrankung.

Sterbegeld im öffentlichen Dienst

Die große Mehrheit der Arbeiter und Angestellten in Deutschland hat keinen Anspruch auf ein Sterbegeld vom Arbeitgeber. Anders sieht es für Beschäftigte im öffentlichen Dienst aus:

In einigen Tarifverträgen ist ein Sterbegeld auch weiterhin fest verankert. Selbst wenn eine betriebliche Alters­versorgung bezogen wird, kann ein Recht auf Sterbegeld bestehen.

Fragen Sie im Zweifel Ihren Arbeitgeber oder die zuständige Gewerkschafts­vertretung, ob vertraglich ein Beerdigungs­zuschuss vereinbart wurde und wenn ja, in welcher Höhe.

Die Auszahlung der Leistung im Anschluss an den Sterbefall kann hier auf unterschiedliche Weise erfolgen:
Per posthum fortlaufender Überweisung des Gehalts für einige zusätzliche Monate oder durch einen zweckgebundenen Zuschuss zu den real entstehenden Bestattungskosten.


Zahlt die Renten­versicherung Sterbegeld?

In der gesetzlichen Renten­versicherung ist die Zahlung eines Sterbegelds an die Hinterbliebenen nicht vorgesehen. Allerdings kann hier eine andere Form der finanziellen Unterstützung geltend gemacht werden:

Der hinterbliebene Ehepartner hat im sogenannten Sterbevierteljahr Anspruch auf die volle Witwen- bzw. Witwerrente. Im Anschluss an diese drei Monate, die im Monat nach dem Todesfall beginnen, sinkt der Rentenanspruch auf die üblicherweise geltenden 55 oder 60 Prozent der großen Witwenrente.

Wie deutlich die finanzielle Entlastung der Ehe- und Lebenspartner ausfällt, hängt bei dieser prozentuellen Leistung jedoch von der Rentenhöhe des Verstorbenen ab. Wird nur eine "kleine" Rente bezogen, so hält sich auch die monetäre Unterstützung der Hinterbliebenen in überschaubaren Grenzen.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu den Hinter­bliebenen­renten der gesetzlichen Renten­versicherung finden Sie auf der Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Sterbegeld für Beamte

Laut Beamten­versorgungsgesetz steht den hinterbliebenen Angehörigen eine Einmalzahlung in Höhe zweier Monatsbezüge bzw. zweier Ruhegehälter zu. Sollte der Ehe- oder Lebenspartner ebenfalls bereits verstorben sein, so geht die Leistung an die Kinder. Die Regelungen für Landesbeamte sind vom Bundesland abhängig. Achten Sie auf die jeweils spezifischen Bestimmungen.

Aber auch als Landes- oder Bundesbeamter können Ihre Hinterbliebenen nicht automatisch mit einer hohen finanziellen Unterstützung rechnen. Ausschlaggebend sind individuelle Bedingungen wie die Höhe des Soldes und die Möglichkeiten zur Beihilfe. Es kann also trotzdem sinnvoll sein, über eine zusätzliche private Absicherung nachzudenken.

Gut zu Wissen: Verstirbt ein Angehöriger, der Opfer des Zweiten Weltkrieges war, dann steht den Hinterbliebenen nach dem Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges ebenfalls ein Bestattungsgeld zu.


Muss Sterbegeld versteuert werden?

Sterbegeld Steuer

Sterbegeld, welches aus nicht-privater Vorsorge bezogen wird, ist von den Hinterbliebenen meist zu versteuern, wodurch sich der für die Beerdigungskosten gedachte Betrag weiter verringert.

So muss zum Beispiel Sterbegeld, welches auf Grundlage einer betrieblichen Vereinbarung geleistet wird, von den Angehörigen in voller Höhe versteuert werden. Auch die Zahlung eines beamtenrechtlichen Sterbegeldes, welches pauschal nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wurde, ist nicht steuerfrei. Sterbegeld für die Hinterbliebenen von Beamten ist lediglich nur dann nicht steuerpflichtig, wenn der Beerdigungs­zuschuss wegen Hilfs­bedürftigkeit bewilligt wurde.

Sterbegeld aus der gesetzlichen Unfall­versicherung ist dagegen in der Regel im Rahmen der Einkommensteuer steuerfrei, es kann aber eventuell Erbschaftsteuer fällig werden.

Einkommenssteuerfrei ist auch die Auszahlung aus einer Sterbe­versicherung an die Hinterbliebenen, sofern die Zahlung als Todesfall­leistung nach dem Ableben der versicherten Person erfolgt. Sind Versicherungs­nehmer und versicherte Person verschieden, dann ist die Todesfall­leistung an den Versicherungs­nehmer zusätzlich auch von der Erbschafts­steuer befreit.

Wie sich zeigt, hängt die Besteuerung von Sterbegeld vom Einzelfall ab. Steuerliche Bestimmungen können sich zudem jederzeit ändern. Wenden Sie sich daher in jedem Fall an einen Steuerberater, da hier ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier getroffenen Aussagen übernommen wird.

Weitere ausführliche Informationen zur Besteuerung von Sterbe­geld­versicherungen finden Sie ansonsten auch noch unter Sterbegeldversicherung & Steuer


Private Vorsorge: Sterbegeld aus der Sterbegeld­versicherung

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Damit im Sterbefall zeitnah und zuverlässig ein Sterbegeld für die Beerdigungs­kosten zur Verfügung steht, bietet sich die Sterbegeld­versicherung als sinnvolle Möglichkeit der privaten Vorsorge an.

In Abgrenzung zur Risiko­lebens­versicherung, die Familien, Unternehmern oder Immobilien­käufern zur existentiellen, finanziellen Absicherung dient, zielt die Sterbe­geld­versicherung auf die Bereitstellung eines bestimmten Geldbetrags als Sterbegeld zur Begleichung der Bestattungs­kosten und unmittelbaren Unterstützung im Trauerfall. Deshalb wird in diesem Zusammenhang oft auch von einer Beerdigungsversicherung gesprochen.

Sie soll verhindern, dass für die Angehörigen neben der emotionalen Belastung auch noch die monetäre Bürde der Bestattung hinzukommt. Der versicherte Betrag orientiert sich entsprechend an Kosten, Umfang und persönlichen Vorstellungen zum Begräbnis und kann zwischen 1.500 und 20.000 Euro liegen.

Sterbe­geld­versicherungen können mit oder ohne Gesundheits­prüfung und noch bis 90 Jahre abgeschlossen werden. Auch für Pflegebedürftige, Betreute und Kranke gibt es geeignete Tarife sowie für Menschen, die -auch ohne deren Wissen- Angehörige versichern wollen.

Für den Abschluss sollte man sich bei der Wahl der passenden Police genügend Zeit lassen und genau auf die Bedingungen, Ausschluss­kriterien, Wartezeit und Tarif­möglichkeiten achten und auch eine individuelle Anpassung der Beitrags­zahlungs­dauer oder Einmalzahlung in Erwägung ziehen.

Vorteile der Sterbe­geld­versicherung

  • Voller Schutz von Anfang an
  • Eine Sterbegeld­versicherung ist kein Sparplan. Der Versicherungs­schutz besteht lebenslang und die Auszahlung ist garantiert. Auch wenn erst geringe monatliche Beiträge gezahlt wurden, steht bei einem frühen Tod die gesamte Vorsorgesumme für die Bestattung zur Verfügung.
  • Schnelle Auszahlung
  • Die Auszahlung im Sterbefall kann unabhängig von Testament und Erbe zügig und zeitnah erfolgen, damit kein Angehöriger für die hohen Kosten in Vorleistung gehen muss.
  • Schonvermögen
  • Solange sie zweckbestimmt und die Höhe angemessen ist, gehört die Sterbe­versicherung im Fall von Pflege­bedürftigkeit zum Schonvermögen. Mit einem unwiderruflichen Bezugsrecht an einen Bestatter kann sie auch zweifelsfrei aus dem Zugriff des Vorsorgenden genommen werden.
  • Selbstbestimmt Vorsorgen
  • Im Rahmen der finanziellen Vorsorge können optional die eigenen Wünsche konkret festgelegt und der Rahmen für die Angehörigen vorgegeben werden, oder auch ohne nahe Verwandte ein würdevolles Begräbnis gesichert werden.

So finden Sie den passenden Schutz

Testsiegel Sterbegeldversicherung

Bei der Vielzahl von Anbietern verliert man leicht den Überblick und ein reiner Preisvergleich ignoriert wichtige Leistungs­unterschiede.

Wichtigstes Kriterium ist die Wartezeit. Sofortschutz erhält man jedoch grundsätzlich nur mit Gesund­heits­bestätigung.

Wollen oder können Sie keine Gesundheits­erklärung abgeben, dann sollte die Wartezeit möglichst kurz sein.

Unsere unabhängigen Experten prüfen und bewerten regelmäßig über 40 Tarife und Anbieter zum Test . Ob für Jüngere, Rentner oder Eheleute, ob als rein finanzielle Absicherung oder im Rahmen einer umfassenden Bestattungs­planung - gerne finden wir für Sie den passenden Schutz.

Sterbe­versicherung - Tipp zur Auszahlung

Ist der Versicherungs­nehmer gleichzeitig die versicherte Person und hat er vor seinem Tod keine begünstigte Person benannt, dann geht die Versicherungs­summe an die Erben. Dabei kann es bei der Auszahlung zu Verzögerungen kommen, weil die Erben einen Erbschein vorlegen müssen. In manchen Fällen kann die Beantragung des Erbscheins bei den zuständigen Amtsgerichten und Verwaltungsinstanzen mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Soll das Sterbegeld zeitnah und unbürokratisch zur Verfügung stehen, ist es sinnvoll durch Bezugsrechte vorab verbindlich festzulegen, an wen im Sterbefall der Versicherer leisten soll.


Teaser Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge

Angehörige entlasten & orga­nisa­torisch und finanziell vorsorgen.

Jetzt informieren

Zu welchem Zeitpunkt sollte eine private Sterbegeld-Vorsorge erfolgen?

Sterbevorsorge und die Sicherung der Bestattungs­kosten mit einem privaten Sterbegeld sind zu jedem Zeitpunkt sinnvoll.

Bei der Sterbe­versicherung gilt -wie auch bei anderen Kapital­lebens­versicherungen, dass die Beiträge umso günstiger sind, je eher Sie abschließen. Mit zunehmendem Alter steigt für die Assekuranz das Sterberisiko und damit die monatliche Prämie.

Trotzdem steht in jungen Jahren die Absicherung der eigenen Begräbniskosten und die Frage nach einem Sterbegeld sinnvollerweise nicht an erster Stelle und wird daher meist erst in mittleren oder späteren Jahren ins Auge gefasst. Eine private Sterbegeld-Vorsorge ist deshalb noch bis ins hohe Alter möglich. Für Antragsteller im sehr hohen Alter empfiehlt sich dann meist ein Tarif ohne Gesundheits­prüfung mit Beitragsrabatt und sehr kurzer Wartezeit. Anbieter vergleichen

Auch die organisatorische Vorsorge mit einer Bestattungs­verfügung oder einem Vorsorge­vertrag bei einem Bestatter ist jederzeit möglich und sinnvoll. Bestattungs­verfügungen können Sie ändern und anpassen, einen Vorsorge­vertrag beim Bestatter hingegen sollten Sie erst abschließen, wenn Sie sich zu den Wünschen und Vorstellungen Ihrer dereinstigen Bestattung relativ sicher sind.


Vorsorgen und Angehörige schützen – der Weg zum Sterbegeld

In den wenigsten Fällen erhalten Angehörige heute noch ein Sterbegeld. Und auch wer seinen Erben genügend finanzielle Mittel hinterlässt, will diese eine offene Rechnung im Sterbefall gerne vorab und zuverlässig geregelt haben. Die Begleichung der Bestattungs­kosten im Vorfeld vermeidet nicht nur Streit unter den Hinterbliebenen und entlastet die Familie in der schweren Zeit der Trauer, sondern bietet zusätzlich auch die Möglichkeit, Rahmenbedingungen und wertvolle Anhaltspunkte für die Bestattungs­organisation geben.

Klären Sie zunächst, ob und welche Ansprüche auf Sterbegeld in Ihrem Fall gegebenenfalls noch bestehen. Obwohl das gesetzliche Sterbegeld seit 2004 nicht mehr existiert, kann es sein, dass Sie über Ihren Arbeitgeber oder das Beamten­versorgungs­gesetz im Todesfall Leistungen für die Hinterbliebenen erhalten. Ergänzen Sie solche bestehenden Ansprüche dann falls notwendig mit einem privaten Zusatzschutz. Für alle übrigen bleibt nur der Weg der privaten Vorsorge.

Hier gibt es mit der Sterbegeld­versicherung eine bewährte und beliebte Form der finanziellen Bestattungs­vorsorge. Mit geringen monatlichen Beiträgen können die Bestattungskosten zuverlässig und in voller Höhe abgesichert werden. Anders als bei einem Sparplan besteht dabei die finanzielle Sicherheit von Anfang an. Eine Sterbegeld­versicherung kann ohne Gesundheits­fragen bis 90 Jahre abgeschlossen werden und ein Abschluss ist auch noch für Pflegebedürftige oder Kranke möglich.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Wahl der passenden Police, zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten und geben Ihnen alle wichtigen Informationen zur Sterbegeld­versicherung.

Die andere Möglichkeit der Vorsorge führt zum Bestatter Ihres Vertrauens. Steht Ihnen bereits der entsprechende Betrag zur Verfügung, dann schließen Sie einen Vorsorgevertrag ab und legen das Geld sicher geschützt auf ein Sterbegeld-Konto. So ist die Beerdigung finanziell und verlässlich abgesichert und Ihre Angehörigen haben zumindest eine Sorge weniger.

Sterbegeld-Konto - das Vorsorgekonto für die Bestattungskosten

Wenn Sie bei einem Bestatter einen Vorsorgevertrag zur dereinstigen Bestattung abschließen und bereits im Vorfeld bezahlen möchten, dann ist das Einzahlen des Geldes auf ein Sterbegeld-Konto die beste Möglichkeit.

Auf einem Sterbegeld-Konto verwahren Sie ähnlich wie beim Treuhandkonto den Geldbetrag für die Bestattungs­kosten einfach, sicher und geschützt vor dem Zugriff Dritter. Anstatt bei der Bank liegt Ihr Geld mit 100% Einlagenschutz bei einem Versicherungs­unternehmen und verzinst sich dort durch die gesetzlichen Überschüsse. Sterbegeld-Konten eröffnen Sie direkt bei Ihrem Bestatter zum Sterbegeld-Konto