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Treuhandkonto

Bestattungs­vorsorge­verträge finanzieren und zuverlässig absichern

Treuhandkonto Bestattung - Beerdigungs­kosten treuhändisch absichern

Immer mehr Menschen wollen ihre Bestattung noch zu Lebzeiten regeln und die Bezahlung der Bestattungs­kosten vorab zuverlässig organisieren.

Ob Sie Ihre Angehörigen organisatorisch entlasten wollen oder sicherstellen wollen, dass das Begräbnis nach Ihren Wünschen erfolgt - der erste Schritt führt zum Bestatter Ihres Vertrauens. Er ist der Ansprechpartner, mit dem Sie Ihre Bestattungs­wünsche besprechen und den Sie dann im Rahmen eines Vorsorgevertrags mit der Durchführung Ihrer dereinstigen Bestattung beauftragen.

Der nächste Schritt ist dann die Absicherung der Bestattungs­kosten. Das Besondere hieran ist, dass die Bezahlung zwar vorab geregelt wird, aber erst in Zukunft für die Erbringung der Bestattungs­leistung erfolgen soll. Oft wird das Geld daher auf ein vom Bestatter angebotenes Treuhandkonto gelegt.

Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Treuhandkonto achten sollten und welche Alternativen es gibt - günstig, einfach & sicher.

Treuhandkonto in der Bestattungsvorsorge - Darauf sollten Sie achten

Absicherung für Angehörige mit Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung?

Bei dem Bestatter Ihres Vertrauens können Sie die eigene Beerdigung frühzeitig und zuverlässig organisieren und vorab bezahlen. Dabei legen Sie in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag zunächst Ihre Wünsche und Vorstellungen fest. Der Vorsorge­vertrag kann neben den Einzelheiten der Bestattung auch den Kauf des Grabmals und die langfristige Grabpflege beinhalten.

Sind alle organisatorischen Aspekte geklärt und vertraglich vereinbart, regeln Sie im zweiten Schritt die finanzielle Abwicklung. Das Bestattungs­institut soll das Geld für die Bestattungskosten erst erhalten, nachdem die vereinbarte Bestattungs­leistung erbracht wurde.

Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass bis dahin kein Dritter Zugriff auf den für die Bestattung vorgesehenen Betrag hat und dieser im Sterbefall dem Bestatter zügig zur Verfügung steht. Viele Bestatter schlagen deshalb die Einzahlung auf ein Treuhandkonto vor.


Treuhandkonto - So funktioniert es

Die Eröffnung und Einrichtung des Treuhand­kontos sowie die Unterzeichnung des Treuhand­vertrags erfolgen direkt über Ihren Bestatter. Viele Treuhand­gesell­schaften verlangen inzwischen eine Einrichtungs­gebühr. Ist das Konto eröffnet, kann der vereinbarte Geldbetrag entweder über den Bestatter oder direkt an die Treuhand eingezahlt werden.

Die Treuhand­gesellschaft verwaltet dann die hinterlegten Treuhand­einlagen - das Treuhand­vermögen- und legt es entsprechend an. Da die Verwaltungsgebühr aus den Anlageerträgen bestritten wird und das Treuhandkonto in der Anlage­philosophie ein reines Sparkonto ist, werden im aktuellen Niedrig­zinsumfeld mit den Einlagen über die Laufzeit keine oder nur minimale Zinserträge erzielt.

Im Sterbefall wird dann das Treuhand­vermögen und gegebenenfalls aufgelaufene Zinsen an den Bestatter zur Erfüllung des Bestattungs­vorsorge­vertrags ausgezahlt.

Alternativen prüfen

So sorgfältig, wie Sie Ihren Bestatter wählen, sollten Sie auch die Finanzierung regeln. Achten Sie auf die Kosten, die Verzinsung, den Insolvenzschutz und vergleichen Sie. Inzwischen bieten Bestatter als zeitgemäße Alternative auch das Sterbegeld-Konto an.

Sterbegeld-Konten sind genauso sicher und einfach wie Treuhandkonten, während sie gleichzeitig die Zinsvorteile einer Sterbe­geld­versicherung mit Einmal­beitrag nutzen - natürlich ohne dass Sie sich um Antrag oder Abwicklung mit dem Versicherer kümmern müssen.

Was ist der Treuhandvertrag?

Während die zu erbringende Bestattungs­leistung zwischen dem Bestatter und dem Kunden im Bestattungs­vorsorge­vertrag geregelt ist, gestaltet der Treuhandvertrag die rechtssichere Verwaltung des für die Bestattungs­vorsorge notwendigen Geldbetrags bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Bestatter das Geld für die Durchführung der Bestattung erhalten soll.

Der Treuhandvertrag regelt die Rechte und Pflichten von demjenigen, der die Einzahlung tätigt (Treugeber) und der Treuhandgesellschaft (Treuhänder), die die Einlagen verwaltet. Mindestens die folgenden Punkte sollten in einem Treuhandvertrag zu Ihrer Absicherung klar und eindeutig formuliert sein:

  • Wie wird das Treuhand­vermögen angelegt und verwaltet (Sicherheit und Verzinsung)
  • Welche Kosten und Gebühren entstehen für den Auftraggeber
  • Welche Möglichkeiten der Kündigung gibt es
  • Wie erfolgt die jährliche Mitteilung zur Entwicklung des Kontos

Passenden Bestatter finden

Einen guten Bestatter zu finden ist Vertrauens­sache.

Die eigene Beisetzung zu planen ist eine persönliche und individuelle Angelegenheit und die Qualität des Bestatters spielt eine wichtige Rolle.

Sie sollten sich gut aufgehoben, beraten und betreut fühlen und genügend Zeit haben, die Verträge zu Hause in Ruhe zu prüfen, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.


Treuhand­gesellschaften auf einen Blick

Es gibt in Deutschland im Bereich Bestattungs­vorsorge drei große Treuhand­gesellschaften: Die BT Bestattungstreuhand GmbH, die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG und die Deutsches Institut für Bestattungs­kultur GmbH.

Daneben gibt es kleinere Treuhänder wie die HBT Bestattungs­vorsorge Treuhand GmbH. Manche Bestatter bieten auch eine individuelle Treuhandlösung in Zusammenarbeit mit ihrer Geschäftsbank an. Aufgrund der Strafzinsen, die Banken vermehrt für Geldeinlagen fordern, werden individuelle Lösungen für Bestatter inzwischen jedoch immer schwieriger und teurer.

Ein Direktabschluss zwischen Kunde und Treuhand­gesellschaft ist in der Regel nicht möglich. Meist sind Sie deshalb auf die von Ihrem Bestatter angebotene Treuhandoption beschränkt.

Kleingedrucktes beachten

Wenn Sie sich für die Verwahrung auf einem Treuhandkonto entscheiden, achten Sie auf zusätzliche Kosten wie eine Einrichtungs­gebühr, die Höhe der Verzinsung, die Möglichkeiten der Kündigung und den Insolvenzschutz.

Die großen Treuhänder im Vergleich

Die meisten Bestatter in Deutschland arbeiten mit einer der hier aufgeführten großen Treuhand­gesell­schaften zusammen:

  • BT Bestattungstreuhand GmbH
  • Die BT Bestattungs­treuhand GmbH wurde 2006 gegründet. Die Gesellschafter der GmbH sind die Mitglieder des "Verband unabhängiger Bestatter e.V.".
  • Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG
  • Die Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG ist eine Service­einrichtung des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V. und des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V. . Der Bundesverband Deutscher Bestatter e. V. ist der Dachverband aller zuständigen Bestatter­verbände und Bestatter­innungen der Bundesländer mit über 3.100 (mit Filialen 4.500) angeschlossenen Bestattungs­unternehmen.
  • Deutsches Institut für Bestattungs­kultur GmbH
  • Das Deutsche Institut für Bestattungs­kultur GmbH (DIB) ist eine Dienstleistungs- und Servicegesellschaft von hessenBestatter, dem Landesinnungs­verband für das hessische Bestattungsgewerbe.
Treuhandgesellschaft Einrichtungsgebühr Guthabenzins Erläuterungen
BT Bestattungs­treuhand GmbH 60 EUR 0,10%
0% ab 75 Jahre
Kündigung vertraglich weitestgehend ausgeschlossen
Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG 50 EUR 0,10% Kündigung möglich, aber nicht eindeutig definiert
Deutsches Institut für Bestattungs­kultur GmbH 2,5% der Anlagesumme 0% Kündigung möglich bei gleichzeitiger Kündigung Vorsorgevertrag
HBT Bestattungs­vorsorge Treuhand GmbH Keine 0,15% Kündigung möglich bei gleichzeitiger Kündigung Vorsorgevertrag

Quelle Finanztest 02/2018, FAZ 10/04/21 und eigene Recherchen Stand 04/2021


Zeitgemäße Alternativen zum klassischen Treuhandkonto

Weil ein Treuhand­konto oft teuer ist, kaum Verzinsung bietet und relativ unflexibel ist, sind in der Bestattungs­vorsorge zunehmend Alternativen gefragt. Mit der individuellen Sterbe­geld­versicherung und dem Sterbegeld-Konto direkt beim Bestatter stehen dem Vorsorgenden zwei attraktive Alternativen zum Treuhandkonto zur Verfügung:

1 Individuelle Sterbegeld­versicherung

Eine Sterbe­versicherung dient der individuellen, finanziellen Vorsorge. Im Sterbefall steht für die Bestattungs­kosten ein bestimmter Geldbetrag zeitnah und zuverlässig zur Verfügung.

Sie entscheiden frei, wer die Versicherungs­leistung erhalten soll. Zur Absicherung eines Bestattungs­vorsorge­vertrags können Sie den Bestatter als widerruflich oder unwiderruflich Bezugs­berechtigten einsetzen. Dann geht die Auszahlung im Sterbefall direkt an ihn.

Ein Antrag ist mit oder ohne Gesundheits­fragen und bis 90 Jahre möglich. Je nach Anbieter und Tarif können Sie sich selbst, Dritte oder Angehörige wie den Partner, Kinder oder die eigenen Eltern absichern, sogar ohne deren Wissen und Unterschrift. Auch betreute Personen, Pflege­bedürftige und Kranke können versichert werden.

Die Beitrags­zahlung erfolgt entweder per Einmalbeitrag oder langfristig über Monatsbeiträge.

Es gibt nicht die eine Sterbe­geld­versicherung für alle. Hier finden Sie Testergebnisse & wichtige Tipps für die beste Sterbe­geld­versicherung je nach Alter. Zum Sterbegeldversicherung Vergleich

Sterbe­versicherung auf einen Blick

  • Zur individuellen Vorsorge oder zur Absicherung von Bestattungs­vorsorge­verträgen
  • Abschluß je nach Tarif mit oder ohne Gesundheits­prüfung und von 18 - 90 Jahren
  • Mit Einmalbeitrag oder regelmäßigen Beitrags­zahlungen
  • Lebenslanger Schutz & garantierte Auszahlung von bis zu 20.000 EUR

2 Sterbegeld-Konto direkt beim Bestatter

Sterbegeld-Konten sind die zeitgemäße Alternative zum klassischen Treuhandkonto.

Im Unterschied zum Treuhandkonto nutzt das Sterbegeld-Konto die bewährte Sicherheit und Ertragsstärke einer klassischen Sterbe­geld­versicherung mit Einmal­zahlung – ohne dass Sie sich um Antrag, Verwaltung oder Abwicklung mit dem Versicherer kümmern müssen.

Geld auf Sterbegeld-Konten liegt als sichere Einmalanlage geschützt vor dem Zugriff Dritter bei finanzstarken Lebens­versicherern. Die Verzinsung ergibt sich aus der Überschuss­beteiligung und garantierten Grund­verzinsung des Versicherungs­vertrags.

Eröffnung, Einzahlung und Auszahlung im Sterbefall sind so einfach wie beim klassischen Treuhandkonto - bei allen Vorteilen des Sterbegelds. Die Aus­zahlung aus dem Sterbegeld-Konto erfolgt im Todesfall durch den unabhängigen Verwalter des Kontos an den Bestatter, sobald er die Durch­führung der Bestattung nachweisen kann.

Das Sterbegeld-Konto kann in Deutschland ohne Einschränkung oder Vor­bedingungen von jedem Bestatter genutzt und angeboten werden. Mehr Informationen zum Sterbegeld-Konto

Verzinsung im Vergleich

Berechnungs­beispiel: 70-jähriger Vorsorgender zahlt 4.000 EUR ein.

Vorsorgesumme nach... 3 Jahren 6 Jahren 10 Jahren
Treuhandkonto 1 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR
Sterbegeld-Konto 2 4.159 EUR 4.330 EUR 4.577 EUR

1 0% Zinsen pro Jahr; ggfs. zusätzliche Einrichtungs­gebühren
2 Garantierte Leistung im Sterbefall inkl. prognostizierter, gesetzlicher Überschüsse, Versicherer: LV 1871 (Stand 07/2022)


Treuhandkonto, Sterbegeld-Konto & Sterbe­versicherung im Vergleich

Für die finanzielle Bestattungs­vorsorge und Absicherung der Bestattungs­kosten haben Sie mehrere Möglichkeiten. Zwischen der Sterbe­geld­versicherung, dem Treuhandkonto und dem Sterbegeld-Konto gibt es einige wichtige Unterschiede, vor allem bei der Rendite, den Kündigungs­möglichkeiten, dem Insolvenzschutz und der Flexibilität.

Unser TIPP: So wie Sie sich bei der Suche nach dem richtigen Bestatter Zeit nehmen, sollten Sie auch bei der Finanzierung bzw. Verwahrung die für Sie beste Variante wählen und nicht die erstbeste Lösung akzeptieren.

Finanziell Vorsorgen - Optionen im Vergleich
Sterbegeld­versicherung Treuhandkonto Sterbegeld-Konto
Antrag jederzeit & eigenständig nur mit Bestatter nur mit Bestatter
Gesundheits­prüfung nicht notwendig nicht notwendig nicht notwendig
Eröffnungs-/ Antragsgebühr Keine Einrichtungs­gebühr je nach Anbieter Keine
Eintrittsalter 18 - 90 Jahre keine Alters­begrenzung 50 - 80 Jahre
Verzinsung tarifabhängig minimale/ keine Verzinsung Verzinsung durch Überschüsse
Schonvermögen Schonvermögen laut gesetzlicher Vorgaben Schonvermögen laut gesetzlicher Vorgaben Schonvermögen laut gesetzlicher Vorgaben
Geldverwendung Versicherungsnehmer kann frei entscheiden zweckgebunden zur Finanzierung Vorsorge­vertrag zweckgebunden zur Finanzierung Vorsorge­vertrag
Auszahlung im Todesfall oder vorab durch Kündigung (Rückkaufswert) im Todesfall im Todesfall

Häufige Fragen zum Treuhandkonto

Wenn der Vertrags­bestatter aus Alters­gründen oder im Falle von Insolvenz schließt, gibt es beim Treuhand­konto keine einheitliche Regelung, was dann mit dem eingezahlten Geld des Kunden passiert. Viele Gesell­schaften wie die Deutsches Institut für Bestattungs­kultur GmbH und die HBT Bestattungs­vorsorge Treuhand GmbH haben dazu keine vertragliche Regelung. Meist wird der Vertrag auf einen anderen Bestatter im gleichen Verbund übertragen oder aber das Geld an den Vorsorgenden ausgezahlt. Achten Sie auf die individuellen Bestimmungen Ihres Treuhand­vertrags.
Zum Vergleich: Beim Sterbegeld-Konto erfolgt die Auszahlung im Sterbefall immer an den ausführenden Bestatter, eine Vertrags­übernahme ist dazu nicht notwendig. Die Auszahlung erfolgt auf Nachweis der erbrachten Bestattungs­leistung. Ist der ursprüngliche Bestatter insolvent, hat dies somit keine Auswirkung auf die zuverlässige Bezahlung der Bestattungs­kosten. Auch bei der individuellen Sterbe­geld­versicherung ist Ihre Vorsorge sicher: Bei widerruflichem Bezugsrecht setzen Sie einfach einen neuen Wunschbestatter als Begünstigten ein. Sollte ein unwiderruflich bezugsberechtigter Bestatter insolvent sein oder nicht mehr bestehen, entfällt das Bezugsrecht, da es an den Vorsorgevertrag und somit die Durchführung einer Bestattung geknüpft und damit zweckgebunden war. Die Versicherungs­leistung fällt dann in den Nachlass des Verstorbenen.
Eine vertraglich garantierte Sicherung der Kundengelder bei Insolvenz der Treuhand­gesellschaft bietet nach Stand 02/2018 nur die Deutsche Bestattungs­vorsorge Treuhand AG und zwar über eine Bankbürgschaft. Andere Treuhänder bieten laut Stiftung Warentest entweder eine nicht vertraglich garantierte Bankbürgschaft oder Bestattungs­kosten­vorsorge­versicherung, oder eine Bürgschaft nur auf Nachfrage und auf Kosten des Kunden oder das Modell des offenen Treuhand­kontos, was dann nicht Teil der Insolvenz­masse sein soll. Achten Sie auf die individuellen Bestimmungen Ihres Treuhand­vertrags.
Zum Vergleich: Deutsche Lebensversicherer sind gesetzlich zur Mitgliedschaft im Sicherungsfonds Protektor verpflichtet. Bei einer Insolvenz des Versicherers springt dieser als Auffang­gesellschaft ein und garantiert die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungs­leistung. Damit ist Ihre Vorsorgesumme sowohl im Sterbegeld-Konto als auch einer regulären Sterbe­versicherung geschützt und gesichert.
Ob und unter welchen Bedingungen eine Kündigung des Treuhand­kontos möglich ist, hängt vom Anbieter ab. In jedem Fall ist die Kündigung eines Treuhand­kontos mit Ein­schränkungen und Bedingungen verknüpft, wie z.B. der gleichzeitigen Auflösung des Vorsorge­vertrags.
Zum Vergleich: Kapital­lebens­versicherungen wie die Sterbe­versicherung können jederzeit gekündigt werden. Welchen Rückkaufswert Sie bei der Kündigung mindestens erhalten, ist von vorneherein festgelegt, hinzu kommen die bis zum Kündigungs­zeitpunkt aufgelaufenen variablen Überschüsse. Beachten Sie jedoch, dass eine Kündigung in den ersten Jahren wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, da der Rückkaufswert zunächst niedriger als der eingezahlte Beitrag ist. Beim Sterbegeld-Konto ist eine Kündigung hingegen ausgeschlossen.
Treuhand­konten sind Sparkonten und teilen damit im aktuellen Niedrig­zinsumfeld das gleiche Schicksal mangelnder Rendite. Da die Treuhand­gesellschaften die Verwaltungs­kosten auch noch aus dem geringen Anlageertrag bestreiten, bieten Treuhand­konten nur eine minimale oder gar keine Verzinsung. Damit können Kosten­steigerungen in den Bestattungs­leistungen über die Laufzeit nicht mehr wie früher durch Zinserträge abgedeckt werden. Viele Treuhand­gesell­schaften müssen inzwischen sogar eine zusätzliche Einrichtungs­gebühr verlangen.
Auch Versicherer leiden unter dem herrschenden Zinsniveau, haben aber mit Aktien, Staatsanleihen, Immobilien und Fonds einen deutlich größeren Spielraum in den Anlage­möglichkeiten und können zudem Überschüsse aus dem Risiko­ergebnis erzielen. Die Einmalanlage bei einem finanzstarken Versicherer ist daher im Vergleich zum Treuhand­konto ein attraktives Investment.
Nein. Ein Direktabschluss zwischen Kunde und Treuhandgesellschaft ist in der Regel nicht möglich, der Antrag muss über den Bestatter erfolgen. Arbeitet Ihr Wunschbestatter nur mit einer bestimmten Gesellschaft zusammen oder bietet Ihnen lediglich eine Treuhandlösung in Zusammenarbeit mit seiner Hausbank an, müssen Sie diese akzeptieren oder alternativ die Finanzierung über eine Sterbe­versicherung oder ein Sterbegeld-Konto regeln.
In der Bestattungsverfügung stehen Wünsche und Vorstellungen zu Art, Ort und Bestattungsumfang, Trauerfeier oder auch Grabpflege. Sie beinhaltet organisatorische und inhaltliche Vorgaben, die im Sterbefall umzusetzen sind. Die Finanzierung ist dabei kein Thema.
Auch der Vorsorgevertrag enthält organisatorische Details und individuelle Bestattungswünsche. Mit dem Vertrag wird jedoch gleichzeitig ein Bestattungsunternehmen verbindlich mit der Durchführung beauftragt. Deshalb beinhaltet der Vorsorgevertrag immer auch die Frage der Finanzierung, also wie die veranschlagten Beerdigungskosten bezahlt werden sollen.