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Sterbegeldversicherung für Ihre Bestattungsvorsorge

  • Finanziell Vorsorgen beim Experten
  • Beste Konditionen, höchste Produktqualität, exzellenter Service
Testsiegel Sterbegeldversicherung

Bestattungsvorsorge mit der Nr. 1 bei Sterbegeldversicherungen

  • Beste Konditionen
    Ohne Gesundheitsprüfung, kürzeste Wartezeiten, exklusive Beitragsrabatte
  • Finanzstark, sicher & topbewertet
    Beste Anbieter und Tarife für die finanzielle Bestattungs­vorsorge
  • Schnelle, zuverlässige Auszahlung
    Einfache und sichere Bezugsrechte, Auszahlung auch direkt an Bestatter

Die besten Anbieter für Ihre Bestattungsvorsorge

Im Test von mehr als 40 Tarifen und Anbietern haben die nachfolgenden Produkte das beste Ergebnis erzielt. Sie haben die kürzesten Wartezeiten am Markt und sind besonders finanzstark. Geben Sie hier Ihr Alter und die gewünschte Versicherungssumme ein, und erhalten Sie unsere Empfehlung zur besten Sterbegeld­versicherung für Ihre Bestattungs­vorsorge.

Logo Dela

Gesundheitsprüfung: ja

Wartezeit: keine

Tarifdetails:

Inkl. Unfalltodesschutz

Inkl. Rückholkostenschutz

Kostenfreie Mitversicherung von Kindern

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Unsere Empfehlung
auf Basis Ihrer Angaben
Logo LV 1871

Gesundheitsprüfung: keine

Wartezeit: 6 Monate

Tarifdetails:

Inkl. Unfalltodesschutz

Überschüsse als Bonus oder Beitragsrabatt

Tarifrabatt Ehe-/Paare

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Unsere Empfehlung
auf Basis Ihrer Angaben
Logo Bayerische

Gesundheitsprüfung: keine

Wartezeit: 6 Monate

Tarifdetails:

Optional: Unfalltodesschutz

Nachhaltiges Unternehmen (ESG-zertifiziert)

Tarifrabatt Ehe-/Paare

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Unsere Empfehlung
auf Basis Ihrer Angaben
Logo Ideal

Gesundheitsprüfung: keine

Wartezeit: 9 Monate

Tarifdetails:

Inkl. Rückholkostenschutz

Optional: Unfalltodesschutz

Optional: Pflegezusatzschutz

Tarifrabatt Ehe-/Paare

Auswählen
Unsere Empfehlung
auf Basis Ihrer Angaben

So einfach sorgen Sie vor

Haben Sie bereits einen Bestattungs­vorsorge­vertrag abgeschlossen, können Sie das Bestattungsinstitut direkt für die Auszahlung bestimmen. Sind Sie nicht sicher, schließen Sie zunächst einfach die Sterbe­geld­versicherung ab. Sie können über uns jederzeit auch nachträglich die Auszahlung nach Ihren Wünschen regeln.

1.Tarif und Versicherer wählen

Einfach Geburtsdatum und gewünschte Vorsorge­leistung eingeben. Die hier empfohlenen Versicherer bieten die besten Tarife am Markt und sind für die Bestattungs­vorsorge besonders geeignet, finanzstark, sicher und bewährt.

2.Antrag direkt Online stellen oder Unterlagen per Post anfordern

Ihren Antrag stellen Sie direkt Online einfach und bequem. Sie erhalten nochmal alle Versicherungs­unterlagen und Informationen per E-Mail. Selbstverständlich können Sie sich die Antrags­unterlagen auch per Post zusenden lassen. Melden Sie sich, wenn Sie Fragen haben, wir beraten gern.

3.Im Sterbefall ist alles geregelt

Im Sterbefall führt der Bestatter wie geplant Ihre Bestattung durch. Die zuverlässige Abwicklung und Bezahlung ist geregelt und Ihre Angehörigen haben eine Sorge weniger.

Für mich und meine Angehörigen alles klar geregelt

"Kurze Wartezeit, günstige Tarife, exzellenter Service - mit einer Sterbegeldversicherung von SeguraLife bin ich optimal abgesichert."

Ihr Bestatter vor Ort:

Willi Warth GmbH Bestattungshaus

Saarstr. 31

55765 Birkenfeld

06782 5808

Häufige Fragen

Bei der Sterbegeld­versicherung bestimmt grundsätzlich der Versicherungs­nehmer, also der Antragsteller, wer die Versicherungs­leistung erhalten soll. Haben Sie nicht sich selbst, sondern einen Angehörigen versichert, brauchen Sie nichts weiter tun. Verstirbt die von Ihnen versicherte Person, erhalten Sie als Versicherungsnehmer bei deren Tod automatisch die Versicherungs­leistung und können damit die Beerdigungs­kosten bezahlen.
Meistens versichert man sich jedoch selbst. Wenn Sie in diesem Fall vorab nichts regeln, geht die Auszahlung an Ihre gesetzlichen Erben. Mit Bezugsrechten können Sie jedoch die Auszahlung nach Ihren Wünschen und Vorstellungen steuern und damit im Todesfall auch erheblich beschleunigen. Ein Bezugsberechtigter erhält die Auszahlung direkt ohne Erbschein und Testament.
Sie können jede beliebige Person und auch direkt das Bestattungsinstitut als Bezugsberechtigten bestimmen. Dies geht direkt bei der Antragstellung, jederzeit aber auch noch nachträglich über uns. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen.
Im Hinblick auf Pflege­bedürftige, betreute Personen und das Versichern von Angehörigen hat jeder Versicherer eigene Annahme­richtlinien und Bedingungen. Manche akzeptieren Pflegebedürftige, aber lassen nur einen Antrag für sich selbst zu, andere schließen Pflegebedürftige grundsätzlich aus. Andere erlauben einen Antrag für betreute Personen, dann aber nur unter bestimmten Bedingungen, wie z.B. einer begrenzten Versicherungs­summe oder nur mit Einmalbeitrag. Gerne beraten wir Sie beim Abschluss für Dritte, betreute Personen oder Pflege­bedürftige.
Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben und aktueller Urteile gehört die Sterbe­geld­versicherung zum Schonvermögen und wird im sozialen Härtefall nicht angerechnet, wenn sie zweckgebunden und in der Höhe angemessen ist.
Angemessen bedeutet, dass die Versicherungs­leistung ortsüblichen Bestattungs­kosten entspricht. Halten Sie sich einfach an die Vorsorgesumme, die im Bestattungs­vorsorgevertrag festgehalten ist.
Zweckbindung bedeutet, dass der für die Bestattungs­kosten beiseitegelegte Betrag nachweisbar, objektiv und verbindlich vom übrigen Vermögen getrennt ist und eine andere Verwendung so gut wie ausgeschlossen ist. Um eine anderweitige Verwendung im Sterbefall zweifelsfrei auszuschließen, sollte direkt der Bestatter oder eine entsprechend anerkannte, unabhängige Bestattungsinstanz als Begünstigter eingetragen sein. Dies geht widerruflich und unwiderruflich. Manche Sozialämter akzeptieren hier nur das unwiderrufliche Bezugsrecht.
Deutsche Lebens­versicherer sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden jährlich an den erwirtschafteten Überschüssen zu beteiligen. Entweder bei Vertragsende in Form einer über die Laufzeit angesammelten, zusätzlichen Bonus­zahlung oder als Sofortrabatt zur Reduzierung des Monatsbeitrags.
Wir empfehlen vor allem für Jüngere Überschüsse als zusätzliche Bonusleistung zu nehmen, dann dienen diese als Inflationsschutz. Sie zahlen den regulären, garantierten Monatsbeitrag und erhalten im Sterbefall neben der garantierten Versicherungs­leistung eine Bonuszahlung ausgezahlt. Diese kann bei finanzstarken Versicherern und langer Laufzeit am Ende einen großen Unterschied machen.
Sind Sie beim Abschluss hingegen älter als 75 Jahre, ist in der Regel der Sofortrabatt sinnvoller. Hier reduzieren die Überschüsse den garantierten Monatsbeitrag und Sie sparen sofort. Nicht jeder Versicherer bietet jedoch die Option des Beitragsrabatts.
Bei SeguraLife erhalten Sie beim Abschluss von zwei oder mehr Verträgen wo immer möglich und oft exklusiv Familienrabatt. Sie können den Rabatt ab dem ersten Antrag in Anspruch nehmen und dann ohne Begrenzung für alle folgenden Anträge aus dem engeren Familien­kreis nutzen. Dazu zählen der Ehe-/Lebenspartner, aber auch Eltern, Geschwister oder Kinder.
Deutsche Lebens­versicherer sind gesetzlich zur Mitgliedschaft im Sicherungs­fonds "Protektor" verpflichtet. Im Fall einer Zahlungs­unfähigkeit springt dieser als Auffang­gesellschaft ein und garantiert so den Einlagen­schutz für Ihre Versicherungs­leistung. Für diese Lebens­versicherer gilt auch der gesetzliche Höchst­garantie­zins der Bafin, der die langfristige Finanz­stabilität im Blick hat.
Manche Anbieter am Markt sind rechtlich sogenannte Sterbekassen. Diese sind nicht im Sicherungsfonds und je nach Aufstellung auch nicht von der Bafin überwacht. Sie können damit zwar manchmal günstigere Tarife anbieten, aber im schlimmsten Fall ist das ganze Geld weg.
Wir empfehlen deshalb grundsätzlich nur einen Abschluss bei soliden, finanzstarken Versicherer mit Einlagenschutz, die langfristig in der Regel auch attraktive Überschüsse erwirtschaften können.
Verzichten Versicherer auf die Gesundheits­prüfung, besteht immer eine Wartezeit, damit ein schwer kranker Antragsteller den Tarif nicht auf Kosten der Versicherten­gemein­schaft ausnutzt.
Während der Wartezeit besteht -mit Ausnahme von Unfalltod- kein Versicherungs­schutz. Sie erhalten im Sterbefall höchstens eine Beitrags­rückerstattung. Gerade bei monatlicher Beitrags­zahlung ist die Auszahlung im Sterbefall minimal. Egal wie alt Sie sind und wie gesund Sie sich fühlen, die Wartezeit muss deshalb möglichst kurz sein.
Gut zu Wissen: Versicherer mit sehr kurzer Wartezeit verteilen das Risiko eines sehr frühen Todes mit einer sogenannten Staffelregelung fair zwischen Antragsteller und Versicherer: Nach einer sehr kurzen Wartezeit von z.B. 6 Monaten erfolgt im Sterbefall bereits eine Teilaus­zahlung der Versicherungs­summe. Die Höhe der Auszahlung steigt im Zeitverlauf "gestaffelt" immer weiter an, bevor dann z.B. nach bereits nur einem Jahr voller Versicherungs­schutz besteht.
Die Sterbe­geld­versicherung mit monatlicher Zahlweise ist kein Sparplan. Auch wenn erst wenige Jahre Beiträge gezahlt wurden, wird im Leistungsfall die volle Versicherungs­summe ausbezahlt.
Ein Versicherungs­nehmer, der sehr früh verstirbt, erhält also ein Vielfaches der eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Im Sinne des Risiko­ausgleichs innerhalb der Versicherten­gemeinschaft werden umgekehrt im Falle eines langen Lebens Beitrags­aufwendungen die Versicherungs­summe übersteigen können.
Wenn Sie also sicher sind, dass Sie sehr alt werden, ist ein Sparplan aus wirtschaftlicher Sicht besser. Nur was, wenn Sie doch früher versterben? Die Versicherung ist immer dann erste Wahl, wenn die finanzielle Sicherheit im Vordergrund steht. Zudem gehören Sparpläne wegen der fehlenden Zweckbindung nicht zum Schonvermögen.
Hohe Bonus­zahlungen aus der Überschuss­beteiligung am Ende einer langen Laufzeit können mögliche Überzahlungen auch ausgleichen. Finanzstärke und langfristige Substanzkraft eines Versicherers sind damit wichtige Auswahlkriterien.

Fragen zur Sterbegeldversicherung?

Rufen Sie an, wir beraten gern! (09131) 625 10 65