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Wissen

Grabpflege

Kosten, Rechte & Pflichten bei der Grabpflege & Dauergrabpflege

Grabpflege - Alles was Sie wissen müssen

In Deutschland gibt es mehr als 32 Millionen Gräber. Unzählige Menschen besuchen regelmäßig einen Friedhof und sind für die Pflege von einem oder sogar mehreren Gräbern zuständig. Ein Grab zu pflegen hilft bei der Trauerarbeit und ist für viele Angehörige ein wichtiger Ausdruck des Gedenkens an den Verstorbenen.

Grabpflege ist aber auch teuer und kostet Zeit und Mühe über viele Jahre. Die Ruhezeit von Gräbern liegt zwischen 15 und 25 Jahren. Während dieser Zeit ist eine Grabstätte regelmäßig und sorgfältig zu pflegen.

Immer mehr Menschen sorgen daher mit einem Vertrag zur Dauergrab­pflege vor oder entschließen sich für Bestattungs­formen, die eine Grabpflege minimieren oder sogar überflüssig machen.

Wir zeigen Ihnen, welche Rechte und Pflichten die Grabpflege mit sich bringt, was die Grabpflege kostet, wie Sie finanziell vorsorgen können und geben Tipps für pflegeleichte Gräber und alternative Grabstellen ohne aufwändige Grabpflege.

Grabpflege - Rechte und Pflichten beim Friedhofsgrab

Gräber Reihe

Da die Grabpflege in Deutschland nicht einheitlich gesetzlich geregelt ist, ergeben sich die jeweiligen Rechte, Pflichten und Auflagen zur Pflege, Nutzung und Instandhaltung einer Grabstätte in der Regel aus der Friedhofssatzung der jeweiligen Kommune.

Zur Basispflege eines Grabes gehört die regelmäßige Reinigung, die Bepflanzung und Gestaltung der Grabfläche, Gießen, Düngen und – falls notwendig – Unkrautbeseitigung und Schädlingsbekämpfung.

Grundsätzlich liegt die Pflicht zur Pflege und das Nutzungsrecht an einem Grab laut Friedhofssatzungen bei demjenigen, der den Nutzungsvertrag unterschrieben und das Grab für den Verstorbenen erworben hat. Hat der Verstorbene noch zu Lebzeiten selbst die Grabstelle erworben, übernehmen die Erben mit dem Nachlass dann auch das Nutzungsrecht. Sie haben damit die Nutzungs- und Gestaltungsrechte, sind für die Pflege und Instandhaltung des Grabs verantwortlich und haben dafür zu sorgen, dass die letzte Ruhestätte ordentlich und gepflegt im Sinne des Verstorbenen ist.

Wer trägt die Grabpflegekosten?

Die Erben sind nach §1968 BGB gesetzlich verpflichtet, die Beerdigungs­kosten zu übernehmen. Nach herrschender Meinung gehören Grab­pflege­kosten nicht zu den Bestattungs­kosten und sind damit im Rahmen der gesetzlichen Bestattungs­kosten­tragungs­pflicht auch nicht von den Erben zu übernehmen. Zur Übernahme der Kosten für die Grabpflege gibt es damit keine gesetzliche Regelung.

Erben wird aber eine sittliche Pflicht zur Grabpflege zugewiesen und es gibt Urteile, die Erben rechtlich verpflichten, die Kosten für die Pflege der Grabstätte zu tragen - zumindest für die Mindestdauer der Totenruhe (z.B. AG Neuruppin, Az.: 42 C 324/05).

Hat der Verstorbene nicht bereits selbst vorgesorgt, dann schließt in aller Regel im Anschluss an die Beerdigung ein Familienangehöriger einen auf eine bestimmte Zeit laufenden Nutzungs­vertrag für die Grabstelle ab. Laut Friedhofs­satzungen ist dieser Nutzungs­berechtigte dann für die Pflege und Instandhaltung des Grabes und damit auch für die Kosten verantwortlich und ist zivilrechtlich verpflichtet, alle mit dem Grab in Verbindung stehenden anfallenden Kosten zu übernehmen.

Nutzungs- und Gestaltungs­recht

Derjenige, der Nutzungs­berechtigter ist und die Kosten der Grabpflege trägt, darf grundsätzlich entscheiden

  • wie das Grab aussehen soll
  • was nach dem Ablauf der Nutzungs­dauer damit geschehen soll
  • wer alles in diesem Grab bestattet werden darf

Dabei ist der direkte oder mutmaßliche Wille, sowie konkrete Vorgaben oder Wünsche des Verstorbenen selbstverständlich zu berück­sichtigen.

Streit bei der Pflege von Gräbern - Wer entscheidet wie das Grab aussieht?

Meist findet sich ein bestimmter Angehöriger, der nach der Beisetzung den Nutzungs­vertrag für das Grab abschließt und sich dann auch hauptsächlich um die Grabpflege kümmert. Über die Jahre kann es dabei zu Streit unter den Hinterbliebenen kommen. Sei es wegen einer ungerechten Verteilung der doch hohen Kosten und Gebühren der Grabpflege, unterschiedlichen persönlichen Befindlichkeiten, Bedürfnissen und vielleicht völlig unterschiedlichen Auffassungen zur Gestaltung der Grabstätte.

Da zunächst allein der Grab­nutzungs­berechtigte über Art und Weise der Grabpflege entscheidet, kann er theoretisch seinen persönlichen Willen durchsetzen und anderen sogar den Eingriff in die Grab­gestaltung verbieten. Nur wenn erkennbar ist, dass der Verstorbene den Einbezug mehrerer Verwandter in die Grab­gestaltung gewünscht hätte, kann der Nutzungs­berechtigte dies nicht verwehren und muss hier den Willen des Verstorbenen respektieren.

Anderen Trauernden einen Besuch am Grab zu verwehren, ist aber in jedem Fall unzulässig. Und aus Respekt auch vor dem Verstorbenen sollte der Nutzungs­berechtigte zumindest das Ablegen von kleineren Blumengaben, Gestecken oder auch das Aufstellen einer Kerze dulden und so ermöglichen, dass auch andere ihrem Gedenken an den Verstorbenen Ausdruck verleihen können.

Rechtzeitig Vorsorgen

Befürchten Sie Streit zur Grabpflege unter den Nachkommen, leiten Sie vorbeugende Schritte ein:

  • Sprechen Sie zu Leb­zeiten mit allen Betroffenen klar über Ihre Wünsche und Vor­stellungen und halten Sie diese schriftlich fest
  • Regeln Sie die Finanzierung - entweder über eine Sterbe­geld­versicherung oder einen Treuhand­vertrag zur Dauergrab­pflege
  • Delegieren Sie die Grab­pflege an eine Gärtnerei oder wählen Sie eine pflegeleichte gärtner­gepflegte Gemeinschafts­grabanlage

Was passiert mit ungepflegten und vernachlässigten Gräbern?

  • Aufforderung zur Pflege durch Hinweis am Grab
    Wird ein Grab über längere Zeit erkennbar nicht gepflegt oder ist verwahrlost, wird der Nutzungs­berechtigte zunächst durch einen Hinweis am Grab - z.B. ein aufgestelltes Schild oder einen Aufkleber am Grabstein - aufgefordert, das Grab instandzusetzen und sich beim Friedhofs­verwalter zu melden.
  • Fristsetzung im direkten Kontakt
    Meldet sich nach Ablauf einer gewissen Frist niemand bei der Verwaltung und ist das Grab weiterhin verwildert, wird versucht, die Verantwortlichen direkt zu kontaktieren und eine erneute Frist gesetzt.
  • Abräumen der Grabstelle auf Kosten des Nutzers
    Hilft das alles nichts, kann amtlicherseits die Abräumung der Grabstelle verfügt werden. Dabei wird der Grabstein, Unkraut, die Bewachsung und sämtlicher Grabschmuck entfernt, das Grab eingeebnet und dann meist einfach Gras eingesät. Die Kosten dafür trägt der Nutzungs­berechtigte, bzw. falls dieser nicht auffindbar ist, die Allgemein­heit der Friedhofs­nutzer.

Beispiel aus einer Friedhofs­satzung (gekürzter Auszug)

... Grabbeete müssen gärtnerisch hergerichtet und instandgehalten werden. Dies gilt auch für Grabschmuck. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen...

... Ist eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt, ist binnen einer angemessenen Frist die Grabstätte in Ordnung zu bringen. Nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung kann das Friedhofsamt die Grabstätte auf Kosten des Nutzungs­berechtigten abräumen, einebnen, mit Rasen einsäen und bis zum Ablauf des Nutzungs­rechtes pflegen...

... Ist der Nutzungs­berechtigte nicht bekannt und sein Wohnsitz nicht ermittelbar, ergeht die Aufforderung durch eine öffentliche Bekannt­machung und ein für sechs Monate auf dem Grab aufgestelltes Hinweisschild...

Was ist die Ruhezeit und wie lange ist sie?

Grabstätten auf dem Friedhof in Deutschland werden nicht gekauft, sondern dürfen für einen bestimmten Zeitraum genutzt werden, die sogenannte Ruhezeit oder auch Liegezeit. Nach Ablauf der festgelegten Nutzungszeit wird die Grabstelle aufgelöst, eingeebnet und dann wieder neu belegt. Die Mindest­ruhe­zeiten variieren je nach Friedhof. Bei einem Erdwahlgrab beträgt die Nutzungsdauer in der Regel 20 bis 30 Jahre, bei Urnengräbern 10 bis 25 Jahre. Bei Wahlgräbern besteht die Möglichkeit, das Nutzungs­recht nach dem Ablauf der Ruhefrist zu verlängern.


Grabpflegekosten - Kosten der Grabpflege auf einen Blick

Gepflegtes Grab

Wird ein Verstorbener in einem Erd- oder Urnengrab auf einem Friedhof bestattet, erwirbt man für eine festgelegte Nutzungsdauer von meist 15 - 25 Jahren das Nutzungsrecht und gleichzeitig auch die Pflicht zur Pflege. Kosten und Aufwand für die langjährige Grabpflege werden dabei oft unterschätzt.

Insgesamt hängen die Kosten der Grabpflege von Art und Größe des Grabes ab, der Länge der Nutzungs­dauer und ob die Grabpflege in Eigenleistung oder professionell durch eine Gärtnerei erfolgt. Kleinere Urnengräber sind günstiger als große Erdgräber und große Doppelgräber und Familiengräber wiederum teurer als Kindergräber und Einzelgräber.


Bestandteile der Grabpflege - Kostenpunkte beim Erd- und Urnengrab

Erstanlage/ Provisorische Grabanlage

Einmalig zu Beginn der Nutzungszeit. Nach der Beerdigung und vor der ersten dauerhaften Grabanlage und Grabsteinsetzung. Abräumen der Kränze, Aufschütten eines Erdhügels und erste provisorische Bepflanzung für etwa 6 Monate. Je nach Grabgröße ca. 70 EUR - 400 EUR

Neuanlage/ Dauerhafte Grabanlage

Etwa 2 - 3 mal während der Nutzungszeit. Nach der ersten Senkung (6 - 12 Monate) und meist erneut nach der zweiten Senkung (5 - 10 Jahren) sowie schweren Unwettern. Erneuerung von Grund auf und Gestaltung der Grabfläche (Rahmen­bepflanzung, Boden­decker).
Je nach Grabgröße & Bepflanzung ca. 250 EUR - 1.000 EUR

Dauergrabpflege

Insgesamt während der Nutzungszeit. Regelmäßige Pflege, Reinigung und wechselnde saisonale Bepflanzung sowie besondere Gestecke oder Grabschmuck zum Todestag oder an Gedenktagen.
Je nach Grabgröße & Bepflanzung für die Nutzungsdauer ca. 3.000 EUR - 8.000 EUR

Grabpflegekosten - Überblick

Option 1 - Professionell durch Friedhofs­gärtner

  • Dauergrabpflege - Über die gesamte Nutzungszeit wird ein Vertrag zur Grabpflege abgeschlossen und im Vorraus bezahlt.
  • Jahresgrabpflege - Jahres­vertrag mit Kündigungs­recht und jährlicher Zahl­weise. Flexibler Leistungsumfang.
  • Kurzzeitpflege nach Bedarf - Einzel­aufträge zum Beispiel für die Erst­anlage oder den sommerlichen Gießdienst.

Option 2 - Grabpflege privat leisten

  • Eigenleistung - Angehörige übernehmen ganz oder teilweise die Gestaltung, Bepflanzung und regelmäßige Grabpflege.

1 Option 1 - Grabpflege durch Friedhofs­gärtner - Professionelle Pflege

Soll die Grabpflege professionell durch eine Gärtnerei durchgeführt werden, gibt es dazu mehrere Möglichkeiten. Die Angehörigen können einen Vertrag mit einem Friedhofs­gärtner über die Jahres­pflege des Grabes abschließen, der sich jährlich verlängert und auch kündbar ist. Oder es wird ein Vertrag zur Dauergrab­pflege über die gesamte Laufzeit zu festen Konditionen abgeschlossen und im Vorfeld komplett bezahlt. Eine Friedhofs­gärtnerei kann aber auch zur Kurzzeit­pflege einspringen oder gezielt für bestimmte Aufgaben wie z.B. die Erstanlage oder eine Neuanlage engagiert werden.

Kurzzeitpflege - nach Bedarf

Auch für Angehörige, die sich vorwiegend privat als Grabpfleger um die Grabstätte kümmern, ist die zeitweise Unterstützung von Friedhofs­gärtnern für kurzfristige, gezielte Aufgaben wichtig und sinnvoll.

Sei es, um das Grab erstmalig professionell anzulegen, nach einigen Jahren neuzugestalten oder um während der Sommermonate einen regelmäßigen Gießdienst zu gewährleisten.

Die Kosten der Kurzpflege hängen direkt von Art und Umfang der gewünschten Unterstützung, dem regionalen Preis­niveau und der jeweiligen Gärtnerei ab.

Jahres­grabpflege­vertrag - nach der Beerdigung durch die Angehörigen

  • Jahresvertrag wird direkt mit einer Gärtnerei geschlossen
    Wenn die Angehörigen nicht in der Nähe wohnen, oder zu alt oder zu beschäftigt sind, um sich selbst zu kümmern, können sie eine Gärtnerei komplett oder teilweise mit der Pflege beauftragen. Bei der Jahres­grabpflege wird der Vertrag direkt mit einer bestimmten Gärtnerei abgeschlossen. Der Vertrag regelt die im Verlauf des Jahres zu erbringenden Pflegearbeiten - meist ab Beginn der Wachstums­zeit im März bis Ende November.
  • Vertrag ist zeitlich begrenzt und kündbar
    Ein Jahres­grabpflege­vertrag ist zeitlich begrenzt und in der Regel jährlich kündbar. Die vertragliche Leistung ist verhandelbar und kann Komponenten wie die regelmäßige Reinigung des Grabbeetes, die saisonale Bepflanzung, Düngung, Schnitt und Gießen der Pflanzen, Aufbringen von Grabschmuck und Gestecken zu den Toten­gedenk­tagen und die Erneuerung der Anlage nach Einsenk­schäden oder schweren Unwettern enthalten.
  • Vertrag ist flexibel & Abrechnung erfolgt jährlich
    Mit einer Jahresgrab­pflege bleiben Sie flexibel und können die erforderlichen Leistungen im Zeitverlauf an geänderte persönliche Bedürfnisse anpassen. Sie sind selbst für die Überwachung von Qualität und Umfang der gärtnerischen Dienst­leistung verantwortlich und sollten den Friedhofs­gärtner daher besonders sorgfältig auswählen.

TIPP: Preise vergleichen
Bevor Sie eine bestimmte Gärtnerei beauftragen, sollten Sie schriftlich Kosten­voran­schläge von verschiedenen Anbietern einholen. Wie auch bei den Beerdigungskosten kann es zwischen einzelnen Unternehmen im Bereich der professionellen Grabpflege erhebliche Kostenunterschiede geben.


Dauergrabpflege - zu Lebzeiten vorsorgen mit einem Treuhandvertrag

Bei der Dauergrabpflege wird ein Vertrag zur umfassenden Betreuung und fachgerechten Pflege durch eine Friedhofs­gärtnerei über die gesamte Nutzungszeit von meist 20 - 25 Jahren abgeschlossen und die gesamte Vertragssumme bereits zu Vertragsbeginn gezahlt.

  • Die Bezahlung erfolgt über eine Treuhand­stelle
    Es gibt spezielle Einrichtungen, die als Treu­händer das eingezahlte Geld zentral verwalten und dann eine Gärtnerei vor Ort regelmäßig für die vereinbarte Dienst­leistung bezahlen. Die Treuhand­stelle verpflichtet sich auch zu kontrollieren, ob die vertragliche Leistung entsprechend erbracht wird. Wird die beauftragte Gärtnerei insolvent oder gibt den Geschäfts­betrieb auf, sucht die Treuhand­stelle einen adäquaten Nachfolger.
  • Umfang und Inhalt von Dauer­grab­pflege­verträgen sind individuell gestaltbar
    Neben einer umfassenden, kontinuierlichen Betreuung können auch nur bestimmte Aspekte wie die Erstanlage, saisonal wechselnde Pflanzen oder ein besonderer Grabschmuck zum Todestag oder an Toten­gedenk­tagen vereinbart werden.

Einen Dauer­grabpflege­vertrag können Sie noch zu Lebzeiten nach Ihren eigenen Vorstellungen abschließen und vorab bezahlen. Die Hinterbliebenen werden zeitlich und finanziell entlastet und das Thema Grabpflege ist bereits im Vorfeld geklärt und zuverlässig gesichert.

Kosten der professionellen Grabpflege

Die Kosten richten sich nach dem gewünschten Leistungs­umfang und dem regionalen Preisniveau.

Kosten der professionellen Grabpflege
Grab Jahrespflege über die Laufzeit
Urnengrab (25 Jahre) 124 bis 210 EUR 3.100 bis 5.250 EUR
Reihengrab (25 Jahre) 188 bis 296 EUR 4.700 bis 7.400 EUR
Doppelgrab (25 Jahre) 230 bis 350 EUR 5.750 bis 8.750 EUR

Quelle: Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen
aus "Wirtschaftsfaktor Lebensende"/ Dr. Jörg Sieweck

Hinweise und Tipps zur Dauergrabpflege

  • Hinterbliebene informieren
    Achten Sie beim Abschluss eines Dauer­grab­pflege­vertrags darauf, die Vertrags­unterlagen so zu hinterlegen, dass sie von den Hinter­bliebenen zu finden sind, damit diese im Sterbefall die Treuhand­stelle informieren können.
  • Kündigung ist noch möglich
    Ein Grabpflege­vertrag, der noch zu Lebzeiten für die Grabepflege abgeschlossen wurde, kann nach einem Urteil des Bundes­gerichtshofs (Az. III ZR 142/08) vor Eintritt des Todes wieder gekündigt werden - z.B. wenn sich inzwischen ein Verwandter für die Grabpflege bereit erklärte. Erben hingegen können den Dauergrab­pflege­vertrag nach dem Tod dann nicht mehr kündigen.
  • Dauergrabpflegeverträge zählen zum Schonvermögen
    Nach zahlreichen Gerichts­urteilen gehört eine angemessene, zweckgebundene Bestattungs­vorsorge zum Schonvermögen . Dies beinhaltet auch den Treuhand­vertrag zur Grabpflege.

Dauergrabpflege - Anbieter in Ihrer Nähe finden

Es gibt deutschlandweit über 20 Einrichtungen für die Dauergrab­pflege, die als Treuhänder Kundengelder für die Grabpflege verwalten und in Zusammen­arbeit mit lokalen Friedhofs­gärtnern die Pflege organisieren und überwachen.


2 Option 2 - Grabpflege privat leisten - Gräber selbst pflegen

Am günstigsten ist es, wenn sich Angehörige als private Grabpfleger unentgeltlich um die regelmäßige Reinigung, Gestaltung und Instand­setzung der Grab­stätte kümmern. Oft stehen bei der privaten Grabpflege zudem der Wunsch und das Bedürfnis im Vordergrund, durch die aktive Arbeit am Grab, die liebevolle Gestaltung und regelmäßige Pflege des Verstorbenen würdig zu gedenken. Grabpflege kann die Trauer­arbeit unterstützen, das Abschied­nehmen erleichtern und helfen, über lange Zeiträume die Erinnerung aufrecht­zuerhalten.

  • Pflegeaufwand minimieren
    Wenn Sie planen, ein Grab selbst zu pflegen, gibt es viele Möglichkeiten den Pflegeaufwand zu minimieren. So bietet sich eine pflegeleichte Gestaltung mit Kies oder Stein­platten zur Teil­abdeckung an, um die bepflanzte Beetfläche zu verkleinern. Oder Sie nutzen ein spezielles Vlies, das eine Bepflanzung ermöglicht und gleichzeitig Unkraut im Zaum hält. Hilfreich ist auch eine enge Bepflanzung mit Boden­deckern und eine Grab­bepflanzung aus überwiegend immergrünen Stauden und Gewächsen, die sich jahrelang halten.
  • Gärtnerdienste nach Bedarf buchen
    Zudem können Sie jederzeit für bestimmte Einzel­aufgaben eine Friedhofs­gärtnerei zur Unterstützung kurzfristig und gezielt beauftragen. So wird die Grabpflege nicht zur lästigen Pflicht, die Kosten und Aufwand produziert, sondern eine erfüllende und positive Aufgabe für die Hinter­bliebenen.

Das erleichtert die Pflege

  • Auswahl pflegeleichter, ganzjähriger Pflanzen
  • Arbeits- und Gießgemeinschaften
  • Kurzpflege durch Friedhofsgärtnerei
  • Bepflanzung durch Kies und Platten ersetzen
  • Zeitlose Gestecke & Akzente aus Stein

Kosten der privaten Grabpflege

Grabpflege

Aufwand und Kosten der privaten Grabpflege sind so individuell wie die Personen, die sich darum kümmern. Werden Gestecke für besondere Gedenktage zugekauft oder selbst angefertigt? Wechselt die Bepflanzung aufwändig mit saisonalen Pflanzen mehrmals im Jahr, oder wurde lediglich ein immergrüner Bodenpflanzer angelegt? Wie groß ist die zu pflegende Grabfläche? Urnengräber sind deutlich kleiner und verursachen weniger Arbeit und Kosten als große Doppel-Erdgräber. Einzig wichtig ist, dass das Grab stets in einem guten, gepflegten Zustand ist. Ansonsten liegt es im eigenen Ermessen, die Grabpflege mehr oder weniger preiswert zu gestalten.


Grabgestaltung - pflegeleicht, einfach & schön

Die Pflege eines Grabbeetes ist im Grunde mit herkömmlicher Gartenarbeit vergleichbar. Die lokale Boden­beschaffenheit sowie die Lage des Grabes hinsichtlich Schatten, Halbschatten und Sonne geben die Grundparameter vor, innerhalb derer dann persönliche Vorlieben realisiert werden können.

Wenn Sie noch keine klare Vorstellung haben, lassen Sie sich von Steinmetzen und Friedhofs­gärtnern beraten oder laufen Sie über den örtlichen Friedhof und lassen sich inspirieren. Haben Sie eine besonders ausgefallene Gestaltungsidee, prüfen Sie örtliche Auflagen und Regeln zur Grabgestaltung, jeder Friedhof ist anders.

Grabanlage gestalten

  • Gestaltung sorgfältig planen
    Eine gute Planung ist wichtig. Sie ist die Grund­lage dafür, wie schön das Grab wird und welcher Pflegeaufwand im Laufe der Zeit entsteht. Soll die Grabpflege möglichst pflege­leicht und aufwandsarm sein? Wie soll das Grab wirken? Welche Formen, Linien und bleibenden Akzente sind geplant?
  • Grab/ Beete vorbereiten
    Steht fest, welche Bereiche des Grabes wie bepflanzt werden, muss das Grabbeet vorbereitet werden: entfernen Sie Unkraut sorgfältig mit dem Wurzelwerk, fügen Sie evtl. etwas Humus oder Kompost hinzu, düngen Sie und lockern Sie die Erde. Danach können Sie das Beet dann entsprechend bepflanzen.

1 x 1 der schönen Gräber

Gräber sind so individuell wie die Menschen, die dort bestattet liegen und wie die Angehörigen, die ihrer gedenken. Kein Grab gleicht einem anderen und es gibt keine Standardformel für schöne Gräber. Gärtner und Grab­gestalter geben aber gerne die folgenden Tipps:

  • Farbe und Materialien
    Überladen Sie das Grab nicht mit zu vielen Farben und Materialien. Haben Sie viele bunte Blumen­arten, wählen Sie einfarbige, dezente Kiesel zum Ausgleich. Oder wählen Sie nur eine einzige Pflanzenart, dafür in drei bis vier Farben. Wenn Sie große Steine oder Stein­flächen nutzen, mischen Sie nicht zu viel, sondern setzen Sie auf gleiche Gesteinsarten und -farben.
  • Linien & Formen
    Mit verschiedenen Formen von Grabstelle, Grabstein und abgegrenzten Beet­sektionen schaffen Sie Abwechslung. Aus Pflanzen oder Steinen können Bögen und Linien geformt werden. Klassisch ist die Aufteilung eines Grabes in Rahmen­bepflanzung, Boden­decker und Wechsel­bepflanzung, gerne im Verhältnis 25:60:15.
  • Pflanzenwahl
    Viel hängt hier von Boden­beschaffenheit und Lage der Grabstätte ab und wie pflegeintensiv die Bepflanzung sein darf. Boden­decker verringern Unkraut, halten Feuchtigkeit und verhindern kahle Stellen. Bepflanzen Sie große Gräber eher mit großblättrigen Sorten, kleine Urnengräber mit fein­blättrigen. Mischen Sie immergrüne, langjährige Stauden mit saisonalen Pflanzen und verzichten Sie grundsätzlich auf schnell­wüchsige Gewächse. Geeignete Pflanzen für Gräber sind robust, wenig anfällig für Schädlinge und haben einen geringen Wasserbedarf.

Grabpflege durch die Jahreszeiten - Saisonale Bepflanzung

Sobald der letzte Schnee geschmolzen ist, werden die Winter­abdeckung und die letzten Kränze und Gestecke der Winter­dekoration entfernt. Wurden im Herbst keine Zwiebel­blumen gesetzt, setzen Sie jetzt frühblühende und spätblühende Frühlings­pflanzen wie Krokus, Narzissen und Tulpen. Ab Mitte Mai wird mit der Sommer­bepflanzung begonnen. Im Sommer sorgen Beetpflanzen mit farbintensiven Blüten für schöne Akzente. Wählen Sie Sorten, die ohne lange Pause während des gesamten Sommers blühen und deren verwelkte Blüten nicht ausgeputzt werden müssen. Schützen Sie den Boden mit feuchtem Mulch vor dem Austrocknen.

Sobald es im Herbst dann wieder kälter wird, pflanzen Sie Blumen wie Alpenveilchen oder Christrosen, denen leichter Frost nichts ausmacht und die auch bei einem frühen Kälteeinbruch noch schön sind. Außerdem werden jetzt schon die Zwiebel­blumen fürs nächste Frühjahr gesetzt. Zu Allerheiligen werden Gräber traditionell für den Winter hergerichtet. Oft wird das Grab dann einfach mit Grabkissen, Nadelzweigen, Moos oder Rinde eingedeckt, winterharte Bodendecker sollten jedoch frei bleiben.


Alternativen - Grabstellen ohne aufwändige Grabpflege

Gepflegtes Urnengrab

Auch wenn die Grabpflege ein wichtiger Aspekt der Trauer­arbeit und Erinnerungs­kultur sein kann, wollen Viele ihren Angehörigen möglichst wenig Pflegeaufwand zumuten - sei es aufgrund der hohen Kosten, sei es weil die Hinter­bliebenen gar nicht am Ort wohnen. Es gibt durchaus einige Alternativen um Aufwand und Kosten der Grabpflege deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu eliminieren ohne dass man gleich anonym oder auf See bestattet werden muss:

Grabplatten

Anstelle einer klassischen Bepflanzung der Grabfläche bieten sich Grabplatten aus Granit als pflegeleichte Alternative an. Als Teilabdeckung gerade bei größeren Erdgräbern verringern sie deutlich den Pflegeaufwand durch die verkleinerte bewachsene Fläche und bieten gleichzeitig eine hochwertige Optik mit vielseitigen, individuellen Gestaltungs­möglichkeiten. Gerade bei den kleineren Urnen­gräbern wird eine Grabplatte gerne zur Vollabdeckung eingesetzt, auch hier jeweils nach individuellen Vorlieben gestaltet.

Gärtner­gepflegte Grabstellen/ Gemeinschafts­grabanlage/ Memoriam-Garten

Immer mehr Friedhöfe bieten als Alternative zum Einzelgrab die Beisetzung in Gemeinschafts­grab­anlagen an. Die einzelnen Grabstätten sind weiterhin erkennbar und mit Grabstein oder Grabplatte namentlich gekennzeichnet. Sie fügen sich aber in eine übergreifende Bepflanzung mit einheitlicher Gestaltung auf einer großen Pflanzfläche ein und werden durch den Friedhofs­träger als Gesamtheit gestaltet und gepflegt.

Die Grabpflege ist damit in der Grab­nutzung enthalten und in Summe günstiger als bei der Einzel­pflege eines Grabs. Je nach Friedhof sind Urnen- aber auch Erdgräber in solchen Anlagen möglich.

Kolumbarium/ Urnenstele

Ein Kolumbarium ist eine Konstruktion mit reihenweise nebeneinander und übereinander angebrachten Urnen­nischen, zum Beispiel innerhalb einer Grabes­kirche oder als freistehende Urnenwände auf dem Friedhof.

Bei der Beisetzung wird die Urne in eine kleine, individuelle Kammer (Urnennische) gelegt und diese dann mit einer Steinplatte verschlossen. Auf der Steinplatte werden in der Regel Name, Geburts- und Todestag eingraviert. Je nach Größe des Kolumbariums und jeweiligen Urnennische können auch mehrere Urnen in einer gemeinsamen Nische als Familien­grab­stätte beigesetzt werden.

Urnenstelen funktionieren mit ihren Urnen­nischen wie die Urnenwände des Kolumbariums, sie haben nur eine deut­lich geringere Kapazität und nehmen daher insgesamt weniger Urnen auf. Urnen­stelen und Kolumbarien sind nicht nur günstiger als Urnen­gräber, bei dieser Art der Beisetzung entfällt auch der Aufwand für die langjährige Grabpflege.

Wie wichtig ist eine Grabstätte?

Ein persönliches Grab ist für Viele ein wichtiger Ort des Gedenkens. Ein fester Trauerort spendet Trost und unterstützt das Abschied­nehmen, die Trauer­bewältigung und Erinnerung.

Auch ein Grab aktiv zu pflegen hilft bei der Trauer­arbeit. Viele fühlen sich dabei dem Verstor­benen besonders nah und können den Verlust leichter verarbeiten.

Trotzdem ist eine feste Grabstelle als Trauerort nicht zwingend notwendig um Verstorbener zu gedenken. Nicht jeder braucht für Trauer und Gedenken einen bestimmten Ort.

Bevor Sie sich aber für eine anonyme Beisetzung entscheiden, sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über ihre Wünsche und Bedürfnisse zur Grabstätte.

Baumbestattung

Bei der Baum- oder auch Wald­bestattung wird die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelwerk eines Baumes beigesetzt. Je nach Ausgestaltung ist die Grabstelle z.B. durch eine Plakette am Baum entsprechend gekennzeichnet, bleibt aber ansonsten naturbelassen. Eine Grabpflege im herkömmlichen Sinn ist hier weder vorgesehen noch möglich.


Grabpflegekosten - Rechtzeitig vorsorgen & Angehörige entlasten

Älteres Ehepaar

Der Aufwand und die Kosten für die jahrelange, sorgsame Pflege eines Grabs werden häufig unterschätzt. Daher ist es sinnvoll, im Rahmen der Bestattungs­vorsorge nicht nur die reinen Beerdigungs­kosten, sondern auch die Folgekosten für die Grabpflege zu berücksichtigen.

Allein schon die gewählte Bestattungsart (Erdbestattung oder Feuer­bestattung) und Grabwahl haben entscheidenden Einfluss auf Umfang und Kosten der Grabpflege. Bei der Beisetzung in einer schönen Urnenstele oder ansprechendem Kolumbarium muss weder ein Grab aufwändig instandgehalten werden, noch ein teurer Grabstein gekauft werden. Bei klassischen Erd- oder Urnengräbern ist hingegen finanzielle Vorsorge sinnvoll - mit einer Sterbe­geld­versicherung oder einem Treuhand­vertrag für die Dauergrab­pflege.

Treuhand­vertrag für die Dauergrab­pflege zu Lebzeiten

Als Vorsorge­maßnahme kann bereits zu Lebzeiten ein Dauergrab­pflege­vertrag für die gesamte Dauer der Grabnutzung, beispielsweise 20 Jahre, abgeschlossen werden. Die Vertragssumme für die gesamte Laufzeit wird dabei an eine Treuhand­stelle gezahlt. Diese zahlt damit über den vereinbarten Zeitraum eine örtliche Friedhofs­gärtnerei und kontrolliert auch regelmäßig ob die vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden.

Neben der finanziellen Entlastung der Angehörigen ist damit eine sorgsame, adäquate Grab­gestaltung und regelmäßige Pflege der Grabstätte bis zum Ende der Nutzungszeit gewährleistet.

Finanziell vorsorgen mit der Sterbe­geld­versicherung

Als individuelle und pfändungs­sichere Vorsorge bietet sich auch die klassische Sterbe­geld­versicherung an. Im Todesfall steht den Hinterbliebenen ein vorher vereinbarter Geldbetrag zeitnah und unbürokratisch für die Bestattung zur Verfügung, und zwar unabhängig von Testament und Erbe.

Berücksichtigen Sie in der Höhe der Versicherungs­leistung einfach neben den reinen Beerdigungs­kosten zusätzlich auch die Kosten der Grabpflege. Dann steht den Hinterbliebenen ausreichend Geld zur Verfügung, um nach der Beisetzung entweder einen Jahres­grabpflege­vertrag oder einen Dauergrab­pflege­vertrag abzuschließen oder alternativ die zukünftigen Kosten der Grabpflege aus dem Vorsorgebetrag selbst zu bestreiten. Anbieter vergleichen

Grab­pflegekosten reduzieren

  • Wählen Sie statt der Erdbestattung (Sarg) die Feuer­bestattung (Urne). Urnengräber sind kleiner und damit auch günstiger in der Pflege als Erdgräber
  • Gärtnergepflegte Gemeinschafts­grab­anlagen/ Memoriam-Gärten sind günstiger als Einzelgräber. Sie beinhalten im Nutzungs­vertrag bereits die gärtnerische Pflege der Anlage durch qualifizierte Friedhofs­gärtner
  • Setzen Sie die Urne nicht in einem Grab, sondern einem Kolumbarium oder Urnenstele bei. Die Urnen­nische wird mit einer Stein­platte verschlossen und die Grab­pflege entfällt

Ende der Ruhezeit - Grab auflösen

Die Nutzung einer Grabstelle ist auf einen bestimmten Zeitraum -die sogenannte Ruhezeit- festgelegt. Diese Ruhezeit dient dem Prozess der Zersetzung des Leichnams und berücksichtigt kulturelle Aspekte wie eine angemessene Totenruhe. Üblich ist eine Nutzungs­dauer von 15 - 25 Jahren, abhängig von der Art der Bestattung (Sarg- oder Urnen­bestattung) und der lokalen Boden­beschaffen­heit. Danach wird das Grab aufgelöst und die Grabstelle neu vergeben. Bei Wahl­gräbern kann die Nutzungszeit auf Wunsch verlängert werden.

  • So wird ein Grab aufgelöst
  • Bei der Grab­auflösung werden der Grabstein, die Einfassung, die komplette Grab­bepflanzung und sämtlicher Grabschmuck wie Laternen und Vasen entfernt. Dann wird die Grabstelle eingeebnet, damit eine frisch aufbereitete ebene Fläche entsteht, die wieder neu belegt werden kann.
  • Kosten der Grabauflösung
  • Die Kosten der Grab­auflösung tragen die Hinter­bliebenen, bzw. derjenige, mit dem der Nutzungs­vertrag für die Grabstelle geschlossen wurde. Die Höhe bestimmt sich nach dem Aufwand, den die Mitarbeiter des Friedhofs mit der Abräumung und Einebnung der Grabstelle haben und wer sich um die Entsorgung des Grabsteins kümmert. Insgesamt können die Kosten einer Grab­auflösung bis 500 Euro betragen. Hochwertige Grabsteine können jedoch die Kosten deutlich senken, wenn ihr Restwert durch Verkauf oder im Zuge eines Gegen­geschäfts eingesetzt und genutzt wird.

Grabstein entsorgen

So können Sie den Grabstein entsorgen:

  • Gegen Bezahlung entsorgt die Friedhofs­verwaltung das Grabmal
  • Bieten Sie hochwertige Grabsteine einem Bestatter oder Steinmetz zum Kauf an oder als Gegen­geschäft für die Grab­auflösung
  • Behalten Sie den Grabstein zur Erinnerung und stellen ihn im Garten aus oder lassen ihn zu einem individuellen Dekorstück umarbeiten
  • Bieten Sie besondere Grabsteine interessierten Privat­leuten zum Kauf an

Häufige Fragen

Wie viel die Pflege eines Grabes kostet hängt von vielen Faktoren ab. Zwischen einem kleinen Urnengrab mit Grabplatte und einem wechselnd saisonal bepflanzten, gärtnerisch aufwändig gestalteten Erd-Doppelgrab liegen finanzielle Welten. Neben der Größe des Grabbeetes , Art und Umfang der Bepflanzung und Länge der Grabnutzungs­zeit hängen die Kosten über die lange Laufzeit vor allem auch davon ab, ob das Grab privat gepflegt wird oder die Grabpflege professionell durch eine Friedhofs­gärtnerei erfolgt.
Je nach Dauer, Leistungs­umfang, Grabart, Standort und Grabgröße kann die Pflege durch eine Gärtnerei zwischen 125 EUR bis über 350 EUR pro Jahr kosten.
Ein Jahres­pflege­vertrag ist jährlich kündbar und kann im Leistungs­umfang an sich ändernde persönliche Umstände angepasst werden. Bei der Dauergrab­pflege wird ein Vertrag hingegen über die gesamte Nutzungszeit von meist 20 - 25 Jahren abgeschlossen und die gesamte Vertrags­summe bereits zu Vertrags­beginn vorab bezahlt.
Rechtlich ist derjenige für die Grabpflege zuständig, der den Grab­nutzungs­vertrag mit der Friedhofs­verwaltung abgeschlossen hat. Laut Friedhofs­satzung ist dieser Nutzungs­berechtigte sowohl für die Pflege und Instandhaltung des Grabes verantwortlich als auch verpflichtet, alle mit der Grabstelle in Verbindung stehenden anfallenden Kosten zu übernehmen.
Im Gegensatz zu den Beerdigungskosten gibt es jedoch keine gesetzliche Regelung zur Übernahme der Grab­pflege­kosten. Erben wird zwar eine sittliche Pflicht zur Grabpflege zugesprochen und nach einigen Urteilen auch eine rechtliche Pflicht - zumindest für die Mindestdauer der Totenruhe. Was aber, wenn sich kein Angehöriger findet? Im Zweifel kann noch zu Lebzeiten durch einen Dauer­grabpflege­vertrag vorgesorgt werden. Oder es wird eine Bestattungs­art gewählt, die eine Grabpflege überflüssig macht - die Beisetzung im Kolumbarium, auf See oder in einem Ruheforst bzw. Friedwald.
Kosten für die Pflege eines Grabes können weder als außer­ordentliche Aufwendungen, noch als haushalts­nahe Dienst­leistungen von der Steuer abgesetzt werden.
Es wird unterstellt, dass so gut wie jeder Steuer­pflichtige in Deutschland ein Grab zu pflegen und betreuen hat. Die jährlichen, regelmäßigen Grab­pflege­kosten sind damit normale Belastungen eines jeden Haushalts. Es spielt keine Rolle, ob dafür der teure Dienst einer Friedhofs­gärtnerei in Anspruch genommen wurde oder die Pflege günstig in Eigenregie erfolgt.
Einzige, aber wohl eher seltene Ausnahme sind zu pflegende Grab­stätten auf dem eigenen Grundstück. Hier können die Belastungen für die Grabpflege als haushaltsnahe Dienst­leistung abgesetzt werden.
Unter Beachtung der direkten oder mutmaßlichen Wünsche des Verstorbenen darf der Nutzungs­berechtigte, der ja in der Regel auch die Kosten der Grabpflege trägt, grundsätzlich entscheiden wie ein Grab aussehen soll. Damit kann er bei Streit unter Angehörigen theoretisch anderen den Eingriff in die Grab­gestaltung auch verbieten. Als Eingriff könnte dann sogar das Aufstellen von Kerzen oder Ablegen von Kränzen verstanden werden.
Aus Respekt vor dem Verstorbenen und um auch anderen zu ermöglichen, ihrer Trauer Ausdruck zu verleihen, sollte hier immer nach gütlichen Lösungen gesucht werden. Verwandten einen Besuch am Grab zu verwehren ist aber in jedem Fall nicht zulässig.
Nach einer Ruhezeit von üblicherweise 15 - 25 Jahren endet die Grab­nutzungs­zeit, das Grab wird aufgelöst und die Grabstelle neu vergeben. Die Kosten der Grab­auflösung trägt derjenige, der mit der Friedhofs­verwaltung den Nutzungs­vertrag für die Grabstelle geschlossen hatte. Wie hoch die Kosten für die Auflösung sind, hängt vom Aufwand ab, den die Mitarbeiter des Friedhofs mit der Abräumung und Einebnung der Grabstelle haben. Insgesamt können die Kosten einer Grab­auflösung bis 500 Euro betragen. Sie können aber hochwertige Grabsteine einem Bestatter oder Steinmetz als Gegengeschäft für die Grab­auflösung anbieten und so die Kosten reduzieren oder sogar ganz vermeiden.