• 09131 - 625 10 65
  • Kontakt
  • Login

Für Bestatter

Sterbegeld-Konto

Mehr Zinsen, Sicherheit & denkbar einfach
- Vorsorgeverträge finanziell absichern

Sterbe­geld-Konto - die einfache Treuhandlösung

  • Einfacher Antrag in wenigen Minuten
    Kontoeröffnung einfach & schnell auf Papier oder digital
  • Keine Einrichtungskosten oder -gebühr
    Günstige Treuhandlösung mit attraktiver Verzinsung
  • Volle Transparenz im Bestatter-Portal
    Kontostand, Kontoauszug, Sterbefall melden & Auszahlung beantragen
  • 100% Zahlungs- & Zugriffssicherheit
    Kein Zugriff Dritter, Auszahlung schnell & direkt an Sie als Bestatter

Sterbegeld-Konto als Treuhandlösung

Mit dem Sterbegeld-Konto von SeguraLife werden Bestattungs­vorsorge­verträge finanziell abgesichert. Die Eröffnung ist denkbar einfach, und das Sterbegeld-Konto kann wie ein Treuhandkonto flexibel in der Bestattungsvorsorge eingesetzt und von jedem Bestatter direkt genutzt werden.

Informationsmaterial anfordern

Sie sind Bestatter? Gerne senden wir Ihnen alle Informationen und Unterlagen zu unserem Angebot für Bestatter zu:

Schritt für Schritt - so nutzen Sie das Sterbegeld-Konto in der Bestattungsvorsorge:

1 Eröffnung Sterbegeld-Konto

Zur Verwahrung des für die Bestattung vorgesehenen Geldbetrags auf einem Sterbegeld-Konto schließt der Vorsorgende bei Ihnen den Sterbegeld-Konto Verwaltungs­vertrag ab. Der Antrag geht schnell und einfach.

Im Antrag wird SeguraLife als Verwalter des Sterbegeld-Kontos beauftragt, jede Einzahlung in einer eigens verwalteten, klassischen Kapital­lebens­versicherung auf den Todesfall anzulegen (Sterbe­geld­versicherung mit Einmal­beitrag).

Die Anlage beim Versicherer erfolgt durch SeguraLife über kollektive Rahmen-Kooperations­verein­barungen mit deutschen Lebens­versicherern. Weder Sie noch der Vorsorgende brauchen sich um Antrag, Verwaltung oder Abwicklung des Versicherungs­vertrags kümmern.

2 Einzahlung des Vorsorgebetrags

Der Vorsorgende zahlt den gewünschten Geldbetrag bequem per Überweisung auf sein Sterbegeld-Konto ein. Auch Raten- oder Teil­zahlungen sind möglich, solange eine Teil­zahlung mindestens 1.500 EUR beträgt.

3 Während der Vertragslaufzeit

Jeder ins Sterbegeld-Konto einbezahlte Betrag wird von SeguraLife in voller Höhe und ohne Abzug in einem einzelnen Versicherungs­vertrag beim Versicherer angelegt. Durch die einzigartige Vertrags­gestaltung ist das Geld ab sofort vor dem Zugriff Dritter geschützt und sicher verwahrt.

Dabei ist die garantierte Versicherungs­leistung im Sterbefall ab dem ersten Tag mindestens so hoch wie der eingezahlte Betrag (Beitragsgarantie). Hinzu kommen jährliche Überschüsse aus der gesetzlichen Überschuss­beteiligung und die Grund­verzinsung aus dem Versicherungs­vertrag.

Im Bestatter-Portal können Sie die Höhe zugeteilter Überschüsse, die Verzinsung und den aktuellen Kontostand der bei Ihnen geführten Sterbegeld-Konten jederzeit einsehen.

4 Im Sterbefall

Gegen Vorlage einer Kopie der Sterbe­urkunde und Nachweis der Bestattungs­kosten zahlt SeguraLife im Sterbefall die Versicherungs­leistung direkt an Sie als ausführenden Bestatter aus. Die Auszahlung kann einfach über das Bestatter-Portal beantragt werden.

Überschüsse können Kosten­steigerungen ausgleichen oder werden von Ihnen an die Angehörigen weitergegeben.

Der Sterbegeld-Konto Verwaltungs­vertrag

Sterbegeld-Konto-Verwaltungsvertrag

Für die Eröffnung eines Sterbegeld-Kontos wird zwischen Bestatter, Vorsorgendem und SeguraLife ein Verwaltungs­vertrag geschlossen.

Dazu sind lediglich Name, Adresse und Geburts­datum des Vor­sorgenden sowie eine Kopie seines Ausweises notwendig.

Sie reichen den Vertrag bei SeguraLife ein, der Vor­sorgende erhält per Post die Vertrags­be­stätigung, überweist den Vorsorge­betrag und das Geld wird direkt beim Versicherer angelegt.

Über das Bestatter-Portal können Sie aktive Verträge und Kontostände jederzeit einsehen und im Sterbefall die Auszahlung beantragen.


Vorteile des Sterbegeld-Kontos

Das Sterbegeld-Konto ist so sicher wie ein Treuhand­konto und hat alle Vorteile des Sterbegelds. Statt auf einem Sparkonto mit minimalen oder sogar negativen Zinsen liegt das Geld bei einem finanzstarken Versicherer als Einmal­anlage in einer klassischen Sterbe­geld­versicherung - 100% sicher und geschützt vor dem Zugriff Dritter.

Vorteile auf einen Blick

  • Keine Einrichtungskosten oder -gebühr
  • Volle Transparenz im Bestatter-Portal
  • Attraktive Verzinsung
  • Schnelle Auszahlung & Zahlungssicherheit
  • Direkter Zugriff Dritter nicht möglich

Volle Transparenz & Kontrolle

Über Ihren persönlichen Zugang zum Bestatter-Portal sehen Sie jederzeit den aktuellen Kontostand der bei Ihnen geführten Sterbegeld-Konten. Sie können Kontoauszüge ziehen, den Stand der Einzahlungen einsehen und im Sterbefall bei SeguraLife direkt die Auszahlung an Sie beantragen.

Schnelle Auszahlung & Zahlungs­sicherheit

SeguraLife als Verwalter des Sterbegeld-Kontos garantiert die zuverlässige Absicherung der Ansprüche aus dem Bestattungs­vorsorge­vertrag. Zusätzlich haben Sie als Bestatter Zahlungs­sicherheit hinsichtlich einer gegebenen­falls vereinbarten Stornogebühr oder Entschädigung im Falle der Auflösung des Vorsorge­vertrags. Haben Sie Anspruch auf eine Storno­zahlung aus dem Bestattungs­vorsorge­vertrag, können Sie diese direkt von SeguraLife aus der Auszahlung im Sterbefall erhalten.

Sterbegeldkonto für Bestattungsunternehmen

Attraktive Verzinsung

Jede Einzahlung wird von SeguraLife in voller Höhe in einer klassischen Sterbe­geld­versicherung mit Einmal­beitrag über kollektive Rahmen-Kooperations­verein­barungen bei finanzstarken, deutschen Lebens­versicherern angelegt.

Die Anlage erfolgt in Einzel­versicherungs­verträgen und ausschließlich in Tarifen, bei denen vom ersten Tag an der eingezahlte Betrag als Vorsorge­summe garantiert ist (Beitrags­garantie). Da es sich um reguläre Versicherungs­verträge handelt, sind die Einlagen automatisch über den Sicherungs­fonds Protektor gesetzlich geschützt (Einlagen­sicherheit).

Die Verzinsung über die Laufzeit ergibt sich aus der vom Eintritts­alter des Vorsorgenden abhängigen, garantierten Todesfall­leistung sowie der jährlichen, gesetzlichen Überschuss­beteiligung des Versicherers.

Schutz vor dem Zugriff Dritter - Schonvermögen & Sozialamt

Beim Sterbegeld-Konto ist aufgrund der Vertrags­gestaltung ein direkter Zugriff auf das Vorsorge­vermögen ausgeschlossen.

Das Geld liegt in einem durch SeguraLife abgeschlossenen Versicherungs­vertrag und damit außerhalb des Zugriffs des Vorsorgenden, gesetzlichen Betreuers oder des Sozialamts. Das Kündigungs­recht am Versicherungs­vertrag liegt bei SeguraLife und nicht beim Vorsorgenden. Durch die besondere Bezugs­rechts­regelung kann selbst SeguraLife zu Lebzeiten des Vorsorgenden nicht direkt auf die Vorsorge­summe zugreifen. Eine Kündigung des Versicherungs­vertrags ist zudem vertraglich ausgeschlossen.

Einfach, bequem & flexibel - Kein Versicherungs­antrag

Die Eröffnung des Kontos ist denkbar einfach. Der Antrag ist kurz und übersichtlich und es werden keine unnötigen Daten abgefragt. Als Bestatter haben Sie keinen Verwaltungs­aufwand und müssen kein Versicherungs­produkt vertreiben oder sich bei einem Versicherer um Antrag, Verwaltung oder Auszahlung im Sterbefall kümmern.

Sie können das Sterbegeld-Konto als Alternative zum Treuhandkonto, in Ergänzung oder auch nur sporadisch einsetzen - ganz so wie es in Ihren Vorsorge­service passt.

Verzinsung im Vergleich

Berechnungs­beispiel: 70-jähriger Vorsorgender zahlt 4.000 EUR ein.

Vorsorgesumme nach... 3 Jahren 6 Jahren 10 Jahren
Treuhandkonto 1 4.000 EUR 4.000 EUR 4.000 EUR
Sterbegeld-Konto 2 4.159 EUR 4.330 EUR 4.577 EUR

1 0% Zinsen pro Jahr; ggfs. zusätzliche Einrichtungs­gebühren
2 Garantierte Leistung im Sterbefall inkl. prognostizierter, gesetzlicher Überschüsse, Versicherer: LV 1871 (Stand 07/2022)


Voraussetzung & Nutzungsbedingungen

Jeder Bestatter kann das Sterbegeld-Konto in der Bestattungs­vorsorge nutzen und als Alternative oder Ergänzung zum Treuhandkonto anbieten. Alles was Sie brauchen, sind die entsprechenden Vertrags­unterlagen von SeguraLife, um mit dem jeweiligen Vorsorgenden einen individuellen Sterbegeld-Konto Verwaltungs­vertrag abzuschließen. Bei der Eröffnung des Sterbegeld-Kontos gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Unterschriebener Bestattungs­vorsorge­vertrag
  • Sterbegeld-Konten dienen der sicheren Verwahrung von Geld für die Bestattungs­kosten und der Absicherung der Ansprüche aus einem Vorsorge­vertrag. Ohne Vorsorgevertrag kann kein Sterbegeld-Konto eröffnet werden.
  • Einzahlungen von 1.500 EUR bis 15.000 EUR
  • Einzahlungen (auch Teilzahlungen) ins Sterbegeld-Konto betragen aus versicherungs­technischen Gründen mindestens 1.500 EUR und maximal 15.000 EUR, höchstens jedoch die im Vorsorge­vertrag vereinbarte Summe.
  • Abschluss zwischen 50 - 80 Jahren
  • Die Eröffnung und Einzahlung auf ein Sterbegeld-Konto ist aufgrund der Anlageform altersbegrenzt und für Vorsorgende zwischen 50 und 80 Jahren möglich. Teilzahlungen müssen bis zum Kalenderjahr des 80. Geburtstags erfolgt sein.
  • Sterbegeld-Konten sind Einzel­konten
  • Sterbegeld-Konten können wegen der Anlage beim Versicherer nicht als Gemeinschafts­konten geführt werden. Bei Ehe-/Paaren hat damit jeder sein eigenes Konto.

Was kostet das Sterbegeld-Konto?

Es gibt keine Einrichtungs- oder Eröffnungs­gebühr, jeder Einzahlungs­betrag wird ohne Abzug und in voller Höhe beim Versicherer angelegt.

Aus dem eingezahlten Kapital erfolgt zu keinem Zeitpunkt eine Entnahme.

Die Vertrags­verwaltung und Abwicklung im Sterbefall finanziert sich ausschließlich und anteilig aus der über die Laufzeit erzielten Verzinsung.

Als Verwaltungs­gebühr werden bei der Auszahlung 19% (zzgl. MwSt) aus der erwirt­schafteten Verzinsung einbehalten. Der Rest wird als Guthaben an Sie ausgezahlt, z.B. für Kosten­steigerungen.

Bestatter-Portal

Über das Bestatter-Portal haben Sie jederzeit rund um die Uhr volle Kontrolle und Transparenz zu den Sterbegeld-Konten Ihrer Kunden.

Im geschützten Bereich können Sie den aktuellen Kontostand aller bei Ihnen aktiv geführten Sterbegeld-Konten einsehen, Kontoauszüge ziehen, Sterbefälle melden und die Auszahlung beantragen, Material nachbestellen und Dokumente sicher hochladen.


Häufige Fragen

SeguraLife ist unabhängig von Verbänden, Vereinen oder Innungen. Das Sterbegeld-Konto von SeguraLife kann deshalb von jedem Bestatter in Deutschland frei angeboten und flexibel genutzt werden. Alles was Sie brauchen, sind die entsprechenden Vertrags­unterlagen, um mit dem jeweiligen Vorsorgenden einen individuellen Sterbegeld-Konto Verwaltungs­vertrag abzuschließen und das Sterbegeld-Konto zu eröffnen. Gerne senden wir Ihnen per Post alle Informationen und Unterlagen zu.
SeguraLife ist der Experte für Sterbegeld. Als ausgewiesener Spezialist für Sterbe­geld­versicherungen und Bestattungs­vorsorge sind wir Vorreiter für zeitgemäße & hochwertige Lösungen wie dem Sterbegeld-Konto.
Über Rahmen-Kooperations­vereinbarungen mit bewährten deutschen Lebens­versicherern legen wir die Einzahlungen auf Sterbegeld-Konten in konventionellen, individuellen Versicherungs­verträgen an und nutzen dabei unseren Zugang zu den besten Tarifen am Markt, wie beispiels­weise der LV 1871 - Lebens­versicherung von 1871 a.G. München.
Basis des Sterbegeld-Kontos ist die Einmalanlage in einer klassischen Kapital­lebens­versicherung auf den Todesfall - auch Sterbe­geld­versicherung mit Einmalzahlung genannt -, eine attraktive und 100% sichere Anlageform, die im Bereich der individuellen Sterbe­vorsorge verbreitet und bewährt ist.
Beim Sterbegeld-Konto brauchen Sie jedoch weder den passenden Tarif suchen, noch selbst einen Versicherungs­vertrag abschließen: Antrag, Verwaltung und Abwicklung erfolgen durch SeguraLife über kollektive Rahmen-Kooperations­vereinbarungen. Sie profitieren dadurch von den besten Tarifen am Markt, das Geld ist sicher & renditestark verwahrt, und Sie können sich auf die zuverlässige Abwicklung und Auszahlung im Sterbefall verlassen - ohne eigenen Aufwand & so einfach und sicher wie beim Treuhand­konto.
Die Höhe der Verzinsung ergibt sich aus der Differenz der Einzahlung zur im Sterbefall ausgezahlten Versicherungs­leistung. Die Versicherungs­leistung ist dabei abhängig vom Alter des Vorsorgenden bei der Einzahlung und den jährlich erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers über die Laufzeit des Vertrags. Neben der garantierten Versicherungs­leistung werden jedem Vertrag gesetzlich geregelte, jährliche Überschüsse zugeteilt. Die Höhe der Überschüsse ergibt sich aus der Substanzkraft und Finanz­stärke des Versicherers, lang­fristigen Veränderungen der Sterblichkeit, der Inflation und Entwicklungen am Kapitalmarkt und ist deshalb nicht garantiert. Gut zu Wissen: Für die Anlage werden ausschließlich Tarife mit Beitrags­garantie gewählt.
Jede individuelle Einzahlung auf ein Sterbegeld-Konto wird direkt in einem dem Vorsorgenden zugeordneten Einzel­vertrag beim Versicherer angelegt. Bei Teilzahlungen liegen in einem Sterbegeld-Konto einfach mehrere individuelle Versicherungs­verträge. Durch die Anlage in gesetzlich geregelten, einzelnen Versicherungs­verträgen gelten deshalb für Ein- und Teilzahlungen die tarif­bedingten Mindest­beträge von derzeit 1.500 EUR.
Nein. Das Sterbegeld-Konto funktioniert wie ein Treuhand­konto und wird entsprechend in der Praxis genauso eingesetzt. Sie eröffnen das Sterbegeld-Konto zusammen mit Ihrem Kunden einfach und schnell über den Sterbegeld-Konto Verwaltungs­vertrag. Eine Beratung oder Vermittlung einer bestimmten Versicherung erfolgt dabei ja gerade nicht; Sie stellen für oder mit Ihren Kunden keinen Versicherungs­antrag und haben über die Laufzeit auch keinen Betreuungs­aufwand.
Führen Sie als Bestatter die Bestattung nicht durch, und der Vorsorgende oder seine Angehörigen kündigen den Vorsorgevertrag, dann können Sie im Sterbefall die mit dem Vorsorgenden vereinbarte Stornogebühr direkt von SeguraLife ausbezahlt bekommen. Dazu müssen Sie lediglich Ihren Anspruch bei SeguraLife geltend machen und bestätigen, dass Sie die Stornogebühr nicht bereits erhalten haben. Nach Abzug der Stornogebühr geht dann die Auszahlung aus dem Sterbegeld-Konto an den neuen, ausführenden Bestatter.
Der Unterschied zwischen Sterbegeld-Konto und klassischer Sterbe­geld­versicherung mit Einmalbeitrag ist die vorgeschaltete Vertrags­struktur des Sterbegeld-Kontos. Beim Sterbegeld-Konto erfolgt der Abschluss der Sterbe­geld­versicherung mit Einmalbeitrag nicht durch den Kunden, sondern als kundenfreundliche Service­leistung durch SeguraLife. Dies hat zwei entscheidende Vorteile:
Für die Tarifwahl, den Antrag, die Vertrags­verwaltung und dann Auszahlung im Sterbefall ist Ihre Mitwirkung oder die des Vorsorgenden nicht notwendig. Sie kommen mit dem unliebsamen Versicherungs­vertrag gar nicht erst in Berührung.
Und die Auszahlung ist zuverlässig und eindeutig geregelt. Die Versicherungs­leistung geht immer an SeguraLife, die dann direkt den ausführenden Bestatter zahlen kann. Bei der individuellen Sterbe­geld­versicherung müssen die Auszahlungs­modalitäten über Bezugs­rechte geregelt werden, was problematisch sein kann.
Klassische Treuhand­konten sind immer dann erste Wahl, wenn die Eröffnung eines Sterbegeld-Kontos nicht mehr möglich ist, zum Beispiel weil der Vorsorgende bereits älter als 80 Jahre alt ist. Auch bei Wunsch nach einem Gemeinschafts­konto von Ehe-/Paaren ist ein Treuhandkonto besser, sowie wenn Raten­zahlungen oder Vorsorge­beträge unter dem notwendigen Mindest­anlage­betrag von 1.500 EUR gewünscht sind.
In allen anderen Fällen ist das Sterbegeld-Konto dem Treuhandkonto deutlich überlegen. Es ist einfach im Abschluss, 100% sicher, attraktiv verzinst, kostet keine Einrichtungs­gebühr und garantiert die zuverlässige Verwaltung und Abwicklung im Sterbefall.