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Finanzierung & Organisation

Bestattungs­vorsorge

Vorsorgemöglichkeiten, Checklisten, Tipps & wichtige Hinweise

Bestattungs­vorsorge - Frühzeitig vorsorgen & Angehörige entlasten

Auch wenn es schwerfallen kann - aus vielen Gründen ist es sinnvoll, für den eigenen Todesfall vorzusorgen und sich frühzeitig auch mit Fragen der Finanzierung und Organisation der eigenen Bestattung zu beschäftigen.

Ob Sie dabei eher die finanzielle Entlastung Ihrer Angehörigen im Blick haben, oder sicherstellen wollen, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen verwirklicht werden, Bestattungs­vorsorge kann entweder die Organisation, oder die Finanzierung, oder auch beides zusammen umfassen.

Mit Bausteinen wie der Bestattungs­verfügung, dem Bestattungs­vorsorgevertrag sowie verschiedenen Finanzierungs­optionen können Sie Ihre Bestattungsvorsorge individuell und persönlich gestalten.

Sie finden auf dieser Seite alle Informationen, wichtige Tipps und Hinweise um Ihre Angehörigen organisatorisch und emotional zu entlasten, finanzielle Belastungen zu vermeiden und selbstbestimmt die eigene Bestattung zu regeln.

Fragen zur Bestattungsvorsorge? Rufen Sie an, wir beraten gern! 09131-625 10 65

Was ist Bestattungs­vorsorge? - Bestandteile, Organisation & Finanzierung

Bestattungs­vorsorge im weitesten Sinn ist das frühzeitige Vorsorgen und Beschäftigen mit der eigenen dereinstigen Bestattung. Wie umfassend dies geschieht, hängt allein von individuellen Präferenzen und der persönlichen Lebenssituation ab:

Finanzierung, Organisation oder beides zusammen?

Die zwei Bestandteile der Bestattungs­vorsorge sind die Organisation und die Finanzierung.

Manche wollen lediglich sicherstellen, dass die eigenen Vorstellungen und Wünsche zweifelsfrei feststehen und lassen finanzielle Fragen komplett außen vor. Hier reicht dann eine Bestattungsverfügung.

Andere hingegen wollen ihren Angehörigen vor allem die Bürde der Bestattungs­kosten abnehmen und machen überhaupt keine inhaltlichen Vorgaben zur Beerdigung. Hier ist dann die Sterbe­geld­versicherung ideal.

Wer seine Bestattung schon verbindlich planen und bezahlen will, schließt einen Bestattungs­vorsorge­vertrag beim Bestatter ab.

Organisatorische Fragen und die Finanzierung können also zusammen geregelt werden, müssen aber nicht. Sie entscheiden frei und flexibel, was Ihnen im Hinblick auf den eigenen Tod wichtig ist und können entsprechend maßgeschneidert vorsorgen.

Was passiert, wenn Sie nicht vorsorgen?

Haben Sie nichts anderes verfügt, muss sich der sogenannte Bestattungs­pflichtige um Organisation und Durchführung der Bestattung kümmern. Es ist gesetzlich geregelt, wer bestattungspflichtig ist: in erster Linie der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, dann volljährige Kinder, aber z.B. auch Geschwister oder Eltern. Der Bestattungs­pflichtige muss über Art, Ort und Umfang des Begräbnisses entscheiden, wenn ein mutmaßlicher Wille des Verstorbenen nicht erkennbar ist. Die Beerdigungs­kosten müssen von den Erben getragen werden, unabhängig wie das Verhältnis zum Erblasser war.


1 Organisatorische Vorsorge

Für die organisatorische Bestattungs­vorsorge gibt es zwei Möglichkeiten: Die Bestattungsverfügung und den Bestattungs­vorsorge­vertrag.

Die Bestattungs­verfügung - Bestattungs­wünsche festhalten

Mit einer Bestattungs­verfügung erklären Sie, was im Todesfall mit Ihnen geschehen soll und hinterlegen damit Ihre Wünsche und Vorstellungen für die Hinterbliebenen. Eine Bestattungs­verfügung kann von Ihnen zu Lebzeiten jederzeit geändert oder wieder aufgehoben werden.

Oft sind Angehörige im Trauerfall völlig überfordert und müssen trotzdem kurzfristig weitreichende Entscheidungen treffen. Ohne konkrete Vorgaben werden Wünsche des Verstorbenen oft unwillentlich ignoriert. Dies wird durch eine Bestattungs­verfügung vermieden und die Angehörigen organisatorisch und emotional erheblich entlastet.

In der Bestattungs­verfügung steht also, was Ihnen wichtig ist zur Art der Bestattung, dem Ort der Beisetzung und auf Wunsch auch Details zur Trauerfeier oder anschließenden Grabpflege. Eine Bestattungs­verfügung, die wichtige Eckpunkte zum Begräbnis im Vorfeld festlegt, vermeidet nicht nur Unsicherheit und Streit, sondern dient oft auch als Grundlage zur Abschätzung der voraus­sichtlichen Bestattungs­kosten und damit verbundenen notwendigen finanziellen Vorsorge.

download Bestattungsverfügung

Bestattungs­verfügung Vorlage

Einfach herunter­laden, ausdrucken, ausfüllen und für die Angehörigen hinterlegen.

Der Bestattungs­vorsorgevertrag - Bestattung planen & bezahlen

Mit einem Bestattungs­vorsorgevertrag beauftragt man bereits zu Lebzeiten einen Bestatter mit der Durchführung der zukünftigen Bestattung.

Ein Bestattungs­vorsorge­vertrag beinhaltet Details zu den gewünschten Bestattungs­modalitäten, eine detaillierte Kosten­aufstellung sowie in der Regel auch finanzielle Vorkehrungen zur Bezahlung der voraus­sichtlichen Bestattungs­kosten.

Für den Abschluss eines Bestattungs­vorsorge­vertrags geht man am besten direkt zu einem vertrauens­würdigen Bestatter vor Ort und lässt sich dort individuell beraten. Bei der Bestattungs­vorsorge sind Sympathie und gegenseitiges Vertrauen wichtig. Auch Preise und Bedingungen können erheblich variieren. Achten Sie auf eine

  • nachvollziehbare und saubere Kosten­aufstellung
  • Regelungen für den Fall von Preis­steigerungen
  • klare Kündigungs­regelungen und eine faire Stornogebühr

Lassen Sie sich bei der Wahl des Bestatters Zeit und besuchen Sie ruhig mehrere Bestattungs­unternehmen, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Lokalen Bestatter finden

Vorsorgeverträge sicher bezahlen

Dem Bestatter soll das Geld erst dann zur Verfügung stehen, wenn er die Bestattung auch durchführt. In der Praxis gibt es die folgenden Möglichkeiten das Geld bis zur Bestattung sicher zu verwahren:

  • die Sterbe­geld­versicherung
  • das Treuhand­konto
  • das Sterbegeld-Konto

WICHTIG: Zahlen Sie den Bestatter nicht direkt. Das Geld sollte bis zum Sterbefall sicher verwahrt und vor dem Zugriff Dritter geschützt sein.


2 Finanzielle Vorsorge

Zur finanziellen Absicherung von Beerdigungs­kosten gibt es mehrere Möglichkeiten: die Sterbe­geld­versicherung, das Treuhand­konto oder das Sterbegeld-Konto:

Sterbe­geld­versicherung - Angehörige schützen und finanziell vorsorgen

Vorsorge Bestattung

Eine Sterbe­versicherung dient der individuellen, finanziellen Vorsorge. Im Sterbefall steht zur Begleichung der Bestattungs­kosten ein bestimmter Geldbetrag zeitnah und zuverlässig zur Verfügung - auch unabhängig von Testament und Erbe. Die Auszahlung ist garantiert und der Schutz besteht weltweit und lebenslang.

Sie entscheiden frei, wer die Versicherungs­leistung erhalten soll. Haben Sie bereits eine Sterbeversicherung können Sie jederzeit auch nachträglich noch Bezugsrechte vergeben.

Ein Abschluss ist mit oder ohne Gesundheits­fragen und bis 90 Jahre möglich. Je nach Anbieter und Tarif können Sie sich selbst, Dritte oder Angehörige wie den Partner, Kinder oder die eigenen Eltern absichern, sogar ohne deren Wissen und Unterschrift. Auch betreute Personen, Pflege­bedürftige und Kranke können versichert werden.

Die Beitrags­zahlung erfolgt entweder per Einmalbeitrag oder langfristig über Monatsbeiträge.

Es gibt nicht die eine Sterbe­geld­versicherung für alle. Hier finden Sie Testergebnisse & wichtige Tipps für die beste Sterbegeldversicherung je nach Alter. Sterbegeldversicherungen vergleichen

Sterbe­versicherung auf einen Blick

  • Zur individuellen Vorsorge oder zur Absicherung von Bestattungs­vorsorge­verträgen
  • Abschluß je nach Tarif mit oder ohne Gesundheits­prüfung und von 18 - 90 Jahren
  • Mit Einmalbeitrag oder regelmäßigen Beitragszahlungen
  • Lebenslanger Schutz & garantierte Auszahlung von bis zu 20.000 EUR

Treuhand­konto - das treuhändische Sparkonto

Wenn Sie bei einem Bestatter zu Lebzeiten einen Vorsorge­vertrag abschließen, schlagen viele Bestatter zur vorzeitigen Absicherung der Bestattungs­kosten die Einzahlung auf ein Treuhandkonto vor.

Das Geld liegt dann auf einem treuhändisch verwalteten Sparkonto und wird ausbezahlt, sobald die vereinbarte Bestattungs­leistung durch den Bestatter erbracht wurde.

Die meisten Bestatter bieten entweder eine individuelle Treuhand­lösung über ihre Hausbank an oder standardmäßig ein über ihren Verband angebotenes Treuhand­konto. Ein Direktabschluss zwischen Kunde und Treuhand­gesellschaft ohne Bestattungs­vorsorge­vertrag ist nicht vorgesehen.

Treuhand­konten funktionieren wie klassische Sparkonten, die Verzinsung ist entsprechend schlecht. Bei manchen Treu­händern wird zusätzlich noch eine Einrichtungs­gebühr erhoben.

Kosten, Sicherheit und Vertrags­bedingungen eines Treuhandkontos hängen vom jeweiligen Treu­händer ab. Lesen Sie den Treuhand­vertrag vor der Einzahlung daher gründlich durch. Mehr Informationen zum Treuhandkonto

Darauf sollten Sie achten

Vor der Einzahlung auf ein Treuhand­konto sollten die folgenden Fragen geklärt sein:

  • Welche Kosten und Gebühren entstehen?
  • Sicherheit - Was passiert bei Insolvenz?
  • Verzinsung - Wie wird das Treuhand­vermögen angelegt & verwaltet?
  • Welche Möglich­keiten der Kündigung gibt es?
  • Wie erfolgt die jährliche Mitteilung zur Entwicklung des Kontos?

Sterbegeld-Konto direkt beim Bestatter - die Alternative zum Treuhandkonto

Teaser Sterbegeld-Konto

Sterbegeld-Konto

Einfach & Sicher: So verwahren Sie das Geld für die Bestattungs­kosten.

Jetzt informieren

Wenn Sie bei einem Bestatter einen Vorsorge­vertrag abschließen, stellt sich immer auch die Frage nach der Bezahlung.

Zur Absicherung der Bestattungs­kosten ist zunehmend das Sterbegeld-Konto erste Wahl. Es bietet im Vergleich zum klassischen Treuhand­konto wichtige Vorteile wie umfassenden Insolvenz­schutz, eine höhere Verzinsung und Sicherheit beim Thema Schon­vermögen.

Beim Sterbegeld-Konto liegt Ihr Geld nicht auf einem kaum verzinsten Treuhand­konto, sondern sicher und geschützt in einer speziell für Sie verwalteten Sterbe­geld­versicherung mit Einmalzahlung.

Die Aus­zahlung aus dem Sterbegeld-Konto erfolgt im Todesfall durch den unabhängigen Verwalter an den Bestatter, sobald er die Durch­führung der Bestattung nachweisen kann.

Das Sterbegeld-Konto ist so einfach wie ein Treuhandkonto plus Zinsvorteil und mehr Schutz vor dem Sozialamt. Und durch den unabhängigen Verwalter ist die zuverlässige und sichere Abwicklung im Sterbefall und Erfüllung des Bestattungs­vorsorge­vertrags garantiert - einfach, transparent & sicher für Sie und Ihren Bestatter.

Das Sterbegeld-Konto kann in Deutschland ohne Einschränkung oder Vorbedingungen von jedem Bestatter genutzt und angeboten werden. Mehr Informationen zum Sterbegeld-Konto

Vorteile des Sterbegeld-Kontos

  • Verzinsung - Ihr Geld liegt nicht unverzinst auf einem Sparkonto, sondern Sie profitieren von den gesetzlichen Überschüssen finanz­starker Versicherer.
  • Einfach & Bequem - Sie profitieren von den Vorteilen der Sterbe­geld­versicherung ohne sich um Antrag oder Verwaltung kümmern zu müssen.
  • Zuverlässige Abwicklung & Auszahlung - Durch die unabhängige Verwaltung ist im Sterbefall die zuverlässige Abwicklung und Bezahlung automatisch geregelt.
  • Kosten - Sie zahlen keine Kosten oder Einrichtungs­gebühren. Die Vertrags­verwaltung finanziert sich anteilig aus der erwirtschafteten Verzinsung.

Finanziell vorsorgen - die Optionen im Vergleich

Zur finanziellen Absicherung von Beerdigungs­kosten haben Sie zusammengefasst die folgenden Optionen:

Sie schließen eine Sterbe­geld­versicherung mit Einmalbeitrag oder mit monatlicher Beitrags­zahlung ab. Das ist immer dann erste Wahl, wenn Sie finanziell vorsorgen möchten und dabei flexibel bleiben wollen. Sie brauchen dazu keinen Bestatter beauftragen und auch keinen Vorsorgevertrag abschließen.

Wer einen verbindlichen Vorsorge­vertrag beim Bestatter abschließt, wird gleichzeitig auch die Finanzierung regeln wollen. Dies geht mit einer regulären Sterbegeldversicherung oder direkt beim Bestatter über ein klassisches Treuhandkonto oder das Sterbegeld-Konto.

Für die Bestattung vorsorgen - Optionen im Vergleich
Sterbegeld­versicherung Treuhandkonto Sterbegeld-Konto
Antrag jederzeit & eigenständig nur mit Bestatter nur mit Bestatter
Gesundheits­prüfung nicht notwendig nicht notwendig nicht notwendig
Eintrittsalter 18 - 90 Jahre keine Alters­begrenzung 50 - 80 Jahre
Verzinsung tarifabhängig minimale/ keine Verzinsung attraktive Verzinsung
Schonvermögen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben im Rahmen gesetzlicher Vorgaben 100% Schon­vermögen
direkter Zugriff nicht möglich
Geldverwendung Versicherungsnehmer kann frei entscheiden zweckgebunden zur Finanzierung Vorsorge­vertrag zweckgebunden zur Finanzierung Vorsorge­vertrag
Auszahlung im Todesfall oder vorab durch Kündigung (Rückkaufswert) im Todesfall im Todesfall

Vorteile einer frühzeitigen und sorgfältigen Bestattungs­vorsorge

Rechtzeitig für Bestattung vorsorgen

Angehörige organisatorisch und emotional entlasten - Sind durch die Bestattungs­vorsorge wichtige Eckpunkte zum Begräbnis im Vorfeld festgelegt und bekannt, vermeiden Sie Unsicherheit und Streit unter den meist überforderten Angehörigen in der schweren Zeit der ersten Trauer.

Finanzielle Belastung vermeiden - Das Testament wird oft erst nach der Beisetzung eröffnet. Sie können sicher stellen, dass die notwendigen finanziellen Mittel schnell und unbürokratisch zur Verfügung stehen.

Selbstbestimmt die eigene Bestattung regeln - Entscheiden Sie selbst wie und wo Sie beerdigt werden wollen und welche Art von Trauerfeier Sie wünschen. Auch ohne nahe Angehörige sichern Sie sich mit der entsprechenden Bestattungsvorsorge ein Begräbnis nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.


Checkliste Bestattungs­vorsorge

Bestattungs-Organisation - So sorgen Sie organisatorisch vor

Machen Sie sich frühzeitig Gedanken zur Art der Bestattung (Feuer- oder Erdbestattung), dem Ort der Beisetzung, Fragen zur Trauerfeier und vergessen Sie nicht das Thema Grabpflege.

Sie können Ihre Vorstellungen dann entweder in einer Bestattungsverfügung für die Angehörigen hinterlegen oder direkt einen Bestatter mit der Durchführung der Bestattung nach Ihren Wünschen noch zu Lebzeiten verbindlich beauftragen. Lokalen Bestatter finden

Bestattungs-Finanzierung - So sichern Sie die Finanzierung

Stellen Sie sicher, dass im Todesfall rechtzeitig genug Geld für die Bestattungs­kosten zur Verfügung steht.
Auch wenn genügend Erbmasse vorhanden ist: ohne Vollmacht können Angehörige oft nicht direkt auf Konten oder Depots des Verstorbenen zugreifen. Eine Sterbegeld­versicherung kann vor der Testaments­eröffnung und unabhängig vom Erbe direkt an den oder die Bezugs­berechtigten ausgezahlt werden und sichert so die Finanzierung.

Und sollten Sie im Rahmen Ihrer Bestattungs­vorsorge ein Bestattungs­institut mit Ihrer dereinstigen Beisetzung beauftragen, regeln Sie direkt auch die Finanzierung - über ein Treuhandkonto, das Sterbegeld-Konto oder eine reguläre Sterbe­versicherung.

Vorsorgedokumente - Wichtige ergänzende Maßnahmen

Die organisatorische und rechtliche Notfall­planung sowie Nachlass­regelungen sind wichtige Bestandteile einer umfassenden Vorsorge­planung für Sie und Ihre Familie. Mit entsprechenden Rechts­dokumenten wie Vorsorge­vollmacht, Patienten­verfügung und Testament sollten Sie Ihre Bestattungs­vorsorge daher entsprechend ergänzen und flankieren.

Ohne entsprechende Vorsorge könnten sonst wildfremde Personen über medizinische Eingriffe, lebens­verlängernde Maßnahmen, Sorgerechte oder Ihre finanziellen Angelegen­heiten entscheiden. Kostenlose Vorsorgedokumente

Tipps und Hinweise

  • Legen Sie Verträge und Verfügungen nicht zum Testament, sondern ins Familienbuch.
    Dieses wird im Sterbefall als erstes benötigt. Das Testament wird oft erst nach der Beerdigung eröffnet.
  • Erstellen Sie eine Liste und Übersicht zu allen wichtigen Dokumenten & Unterlagen wie Testament, Bankunterlagen, Verfügungen, Vollmachten, Verträgen, Mitglied­schaften usw. Hinterlegen Sie die Liste griffbereit.
  • Denken Sie an Ihren Digitalen Nachlass. Nutzerkonten, Social Media, E-Mail-Konten, Webseiten, Cloud-Daten, virtuelle Adress­bücher und online geschlossene Verträge bestehen oft über den Tod hinaus.
    Schreiben Sie die Zugangs­daten auf und legen Sie schriftlich fest, was mit Ihren Daten geschehen soll.

Bestattungsvorsorge & Sozialamt - Gehört die Bestattungs­vorsorge zum Schonvermögen?

Bei der Frage, inwieweit die Bestattungs­vorsorge sicher vor dem Zugriff Dritter ist, muss zunächst zwischen Schonvermögen im Sozialrecht einerseits und der Pfändungs­sicherheit bei Privatinsolvenz andererseits unterschieden werden. Hier gelten unterschiedliche Regeln.

Informationen und Hinweise zu den Regelungen bei Pfändung erhalten Sie auf der Seite Pfändungssicherheit . Im folgenden geht es um die Frage, ob und inwieweit die Bestattungs­vorsorge - insbesondere in Form der Sterbegeld­versicherung, des Treuhand­kontos und des Sterbegeld-Kontos - zum Schon­vermögen gehört.

Schonvermögen ist Vermögen, welches bei Bezug von Sozial­leistungen verschont und nicht verwertet werden muss.

Gesetzlich ist im Detail geregelt, welches Vermögen (Sach- und Geldvermögen) zu verschonen ist. Die Bestattungsvorsorge ist hier nicht explizit aufgeführt. Es heißt nur, dass eine angemessene und zweckgebundene Bestattungs­vorsorge von den Sozialämtern zu verschonen und dem Schonbetrag hinzuzurechnen ist.

Im Gegensatz zum Sparkonto ist Geld in einer Sterbe­versicherung oder Treuhand­konto zwar zweckgebunden angelegt. Allerdings könnte Geld aus einer Sterbe­geld­versicherung im Todesfall von den Angehörigen zweckentfremdet werden. Auch eine vorzeitige Kündigung des Versicherungs­vertrags ist vorstellbar. Deshalb spielt immer auch die Höhe der Vorsorge­summe eine Rolle. Entspricht diese den individuellen Lebens­verhältnissen, durchschnittlichen Bestattungs­kosten und örtlichen Gegebenheiten -auch im Verhältnis zum Preis einer Sozial­bestattung-, dann wird die Bestattungs­vorsorge in der Regel vor Gericht als Schonvermögen anerkannt.

Dies zeigt die grundsätzliche Problematik: Was angemessen und zweckgebunden ist, bleibt oft Auslegungssache und kann daher im Einzelfall zu Rechtsstreit führen.

Wer einen Zugriff ausschließen und Rechtsstreit möglichst im Kern ersticken will, muss die Bestattungs­vorsorge vom eigenen Vermögen trennen und einen eigenen Zugriff auf den Vorsorgevertrag unmöglich machen. Bei der Sterbegeld­versicherung ist dies durch ein unwiderrufliches Bezugsrecht möglich, beim Sterbegeld-Konto standardmäßig durch die Vertrags­gestaltung.


Häufige Fragen

Bestattungen sind nicht nur sehr teuer. Oft sind die Hinterbliebenen vor allem auch organisatorisch und emotional völlig überlastet und müssen kurzfristig weitreichende Entscheidungen treffen.
Durch frühzeitiges Vorsorgen und Beschäftigen mit der eigenen dereinstigen Bestattung sorgen Sie für gezielte Entlastung und stellen sicher, dass Begräbnis & Trauerfeier Ihren Wünschen und Vorstellungen entsprechen. Dabei steht es Ihnen frei ob Sie lediglich Ihre Bestattungs­wünsche in einer Bestattungs­verfügung festhalten wollen, ob Sie gezielt die hohen Beerdigungskosten durch eine Sterbe­geld­versicherung absichern oder ob Sie bei einem Bestatter Ihre Bestattung bereits zu Lebzeiten verbindlich planen und vorab bezahlen wollen. Welche Art der Bestattungs­vorsorge passend ist, hängt von individuellen Präferenzen und der persönlichen Lebenssituation ab. In jedem Fall ist es sinnvoll, für den eigenen Todesfall vorzusorgen und sich frühzeitig mit Fragen der Finanzierung und Organisation der eigenen Bestattung zu beschäftigen.
Beide sind Bestandteil der organisatorischen Bestattungs­vorsorge. In einer Bestattungs­verfügung halten Sie Ihre Wünsche und Vorgaben zur eigenen Beerdigung schriftlich fest. Sie definieren darin zum Beispiel, ob Sie eine Erd- oder Feuer­bestattung wünschen, Art und Ort der Beisetzung, Details zur Trauerfeier, Grabart und Grabpflege und alles, was Ihnen sonst wichtig ist. Damit ist die Bestattungs­verfügung ein verbindlicher Leitfaden für die Hinterbliebenen, wenn sie die Bestattung für Sie organisieren und durchführen. Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag beauftragt man hingegen bereits zu Lebzeiten verbindlich ein Bestattungs­unternehmen konkret mit der Durch­führung der dereinstigen Bestattung.
Wenn Sie einen Bestatter direkt über die Auszahlung aus Ihrer Sterbe­geld­versicherung bezahlen wollen, sollten Sie dies über ein widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht regeln und nicht über die Abtretung des Vertrags.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben gibt es bei Versicherungs­verträgen einen nicht pfändbaren Mindest­betrag von 3.579€, der damit gemäß § 400 BGB auch nicht abgetreten werden kann. Abtretbar ist somit nur die über diesen Betrag hinausgehende Versicherungs­leistung.
Aufgrund der geringen Versicherungs­summen von Sterbe­versicherungen ist daher die Abtretung nicht geeignet, um Vorsorge­verträge bei Bestattern abzusichern. Nutzen Sie stattdessen die Möglichkeiten des Bezugsrechts .
Die Kosten einer Beerdigung hängen von mehreren Faktoren ab.
Weniger als die Qualität oder exklusive Ausführung ist vor allem die Art der Beisetzung entscheidend, also die Wahl zwischen Erd­bestattung, Feuer­bestattung mit Beisetzung im Urnengrab/Kolumbarium, Seebestattung oder Baum­bestattung und die damit gegebenenfalls verbundenen Grabkosten und Beisetzungs­gebühren. Zwischen einer Einäscherung mit Verstreuung der Asche auf See und einer Erdbestattung im Wahlgrab liegen finanzielle Welten. Denn gerade Friedhofs­gebühren und Kosten für Grabstein und Grabpflege sind große, oft unterschätzte Kostentreiber.
Nutzen Sie für einen ersten Überblick unseren Bestattungskosten-Rechner . Sie können auch mit einem Bestatter Ihre Wünsche zur Beerdigung besprechen, die entsprechenden Bestattungs­leistungen definieren und die notwendigen Kosten dafür dann vertraglich festhalten. Oder Sie orientieren sich einfach an Durchschnitts­werten. Eine Bestattung in Deutschland kostet im Schnitt etwa 6.500€.